Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht jetzt auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, der bei uns zur Abstimmung vorliegt, der Mindestlohn als mit der CDU vereinbart. Und das ist ein gutes Signal gegen Lohndumping und Niedriglöhne.
Ich habe mich schon gewundert, dass der Kollege Spiecker, der gleich auch noch reden wird, applaudiert hat, steht doch in demselben Koalitionsvertrag auf der Seite 69 – „Tariftreue im Vergaberecht“ ist die Überschrift –:
der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen. Wir werden eine europarechtskonforme Einführung vergleichbarer
Regelungen auch auf Bundesebene prüfen. Im Ergebnis dürfen damit keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden.“
An dieser Stelle ist das ein guter Koalitionsvertrag. Wir werden uns mit unseren Erfahrungen dort einbringen; dessen können Sie sicher sein. Dann werden wir endlich auch auf der Bundesebene Tariftreue anstreben können.
Zu der vorliegenden Drucksache nur so viel: Zu den Verfahren habe ich einiges gesagt; denen werden wir nicht vorgreifen. Sie unterstellen in Ihrem 13-seitigen Papier, dass bei den Kommunen finanzielle Entlastungen zu erwarten wären, wenn Ihr Gesetzentwurf durchkommt. Sie verschweigen, dass wir in unserem Gesetz einen Konnexitätsparagrafen haben, der dort zum Tragen kommt. Sie kritisieren eine Prüfbehörde und verschweigen dabei, dass diese Prüfbehörde insbesondere auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet wurde, exakt um sie zu entlasten. Das war nämlich der Hintergrund dieser Angelegenheit.
Ihnen ist dieses Gesetz seit 2002 ein Dorn im Auge, weil für Sie Lohndumping zur Privatwirtschaft gehört. Das wird immer so bleiben.
Damit komme ich zu dem zurück, was ich schon am Anfang gesagt habe: Ihr Gesetzentwurf wird keine Mehrheit bekommen. Und im Bund wird die Bundesregierung – mit der Union – die Tariftreue prüfen, und wir werden dabei behilflich sein. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Spiecker das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne! Sie haben es sich sicher schon gedacht: Wir von der CDU-Landtagsfraktion begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP zur Abschaffung des völlig unsinnigen Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Warum? – Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich massiver Widerstand in Kommunen und Wirtschaft formiert. Verfassungsbeschwerden sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sind mittlerweile anhängig.
In der Kritik heißt es unter anderem, dass es dem Land bei den sozialen Kriterien an der Gesetzgebungskompetenz fehle, da diese abschließend vom Bund im Arbeitsrecht wahrgenommen worden sei und außerdem nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs München allein die Mitgliedstaaten der
Ferner werde der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung durch die größtenteils gesellschaftspolitisch motivierten Vorgaben ausgehöhlt.
Schließlich bezweifeln die Vergabekammern Düsseldorf und Arnsberg, dass das Tariftreuegesetz überhaupt dem europäischen Recht entspricht, da es die Dienstleistungsfreiheit aushebelt.
Kurz gesagt: Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und verfassungs- und europarechtlich äußerst bedenklich.
Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass der Gesetzentwurf zur Abschaffung des TVgG nicht von der FDP, sondern von der Landesregierung selbst eingebracht worden wäre, auch und vor allem deshalb, weil die Kritik von Unternehmen und aus dem Mittelstand an Ihrem Gesetz nicht abreißt.
Die Tariftreuevergabe ist ein echtes Bürokratiemonster, wie der Kollege schon gesagt hat. Hinweise dafür gibt es zu Genüge. Ich erinnere an dieser Stelle nur an die Anhörung vom 25. Februar, in der die Sachverständigen das Gesetz und die dazugehörende Verordnung scharf kritisiert haben.
Für alle, die sich nicht mehr so ganz deutlich daran erinnern, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten kurz aus drei Stellungnahmen zitieren.
„Bereits in unserer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sowie in der Anhörung am 18.10.2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine unzumutbare Belastung für die ausführende Wirtschaft mit sich bringen werde. Der vorliegende Entwurf der Rechtsverordnung … bestätigt – bedauerlicherweise – in profunder Form unsere Befürchtungen.“
„Dem erklärten Ziel der Landesregierung, durch eine Rechtsverordnung den bürokratischen Aufwand des TVgG-NRW nun auf ein Minimum zu reduzieren und Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Vielmehr zeigt der mit Begründung und Anlagen insgesamt 64 Seiten umfassende Rechtsverordnungsentwurf, welch immensen und unverhältnismäßigen Regelungsaufwand die Berücksichtigung vergabefremder Kriterien erfordert.“
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter. Ich unterbreche Sie ungern. Aber gleich zwei Kollegen würden Ihnen gerne eine
Herzlichen Dank, dass ich die Zwischenfrage stellen kann, Herr Spiecker. Ich habe gerade den Koalitionsvertrag vorliegen. Herr Schmeltzer hat das vorhin schon angefragt. Wie stehen Sie denn dazu, dass Herr Laumann und Herr Laschet das in Berlin für den Koalitionsvertrag verhandeln und Sie hier von Teufelszeug reden? Das kann es doch nicht sein.
Herr Kollege, erstens rede ich nicht von Teufelszeug. Zweitens verhandelt die Koalition in Berlin in einem Thema, bei dem wir in Nordrhein-Westfalen noch gar nicht so weit sind. Wir reden ja hier über einen Gesetzentwurf; das wollen wir ja erst einmal sehen.
(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Was? – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie wissen aber schon, worüber Sie reden?)
Herr Minister Duin, angesichts der vorgetragenen Stellungnahmen frage ich Sie: Warum nehmen Sie diese Kritik des Mittelstandes nicht ernst und schaffen dieses Bürokratiemonster endlich ab? Wer den Mittelstand ernst nehmen will, sollte dieses nicht nur in Sonntagsreden tun, wie Sie, Herr Minister. Vielmehr müssten sich alle, die die Wirtschaft in unserem Land voranbringen wollen, verstärkt dafür einsetzen, dass der Mittelstand von unsinnigen Belastungen befreit wird. Das wäre Ihr Job, Herr Minister.
Herr Minister Jäger ist leider im Moment nicht anwesend. Ihn frage ich: Warum lassen Sie die Kommunen mit dem TVgG im Stich? Warum belasten Sie die kommunalen Haushalte mit diesem Gesetz zusätzlich? Warum kommen Sie Ihrer Konnexitätsverpflichtung nicht nach? Warum kämpfen Sie nicht gemeinsam mit Ihrem Kollegen Duin für eine Abschaffung?
Am Ende wird Ihnen beiden dazu die Kraft fehlen. Am Ende wird diese Landesregierung gegen jede Vernunft an diesem unsinnigen Gesetz festhalten. Am Ende werden Sie die Sorgen und Nöte der Unternehmen und Kommunen mit diesem Gesetz wieder einmal ignorieren.
Wenn das so ist, dann machen Sie den Vollzug für Kommunen und Unternehmen wenigstens einfacher! Dann erklären Sie endlich öffentlich, dass Sie zu Ihren Konnexitätsverpflichtungen stehen!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Eiskirch, ich glaube, Sie sind einverstanden – die Rede war zu Ende –, das vielleicht in anderer Form zu diskutieren.
Ich darf der nächsten Rednerin, Frau Kollegin Schneckenburger, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst habe ich mich nicht so sehr auf diese Debatte gefreut. Aber ich muss sagen: Die Freude daran wächst eigentlich mit jeder Minute.
Herr Spiecker, was haben Sie eigentlich verbrochen, dass Sie zu diesem Punkt aus Ihrer Fraktion reden müssen?