Rainer Schmeltzer
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegen von der Opposition, Sie verwundern mich schon sehr, aber nicht deshalb, dass Sie heute einen Antrag mit der üblichen Oppositionsrhetorik wie „reingrätschen“ „Projekt unmöglich machen“, „täuschen“ und „tricksen“ stellen, sondern vielmehr deshalb, dass Sie dafür auch noch den Redeblock II reklamieren. Wir alle haben doch schon Ihre vergeblichen Angriffe, die eine Koalitionskrise, Zwist in der Landesregierung und Skandale hochspielen wollten, zur Genüge in der Wirtschaftsausschusssitzung am 26. August, in der Fragestunde vorgestern und auch in der gestrigen Haushaltsdebatte gehört.
Die Wiederholung macht es weder besser noch überzeugender.
Aber sei es drum! So haben wir alle Gelegenheit, heute zum vierten Mal die Mär von ideologisch motivierter Verhinderungstaktik zu widerlegen, ja, zum wiederholten Male zu versuchen, Ihnen verständlich zu machen, dass wir newPark wollen, dass die Feststellung der Fläche im LEP rechtlich verbindlich und darum absolut ernst gemeint ist und auch umgesetzt wird, anders als es Herr Ellerbrock gerade versucht hat darzustellen.
Oder wie es Minister Duin in der Fragestunde mit den Worten von Minister Remmel sagte: Wir freuen uns über jeden dort entstehenden Arbeitsplatz. Und das ist auch ernst gemeint, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Genau, das werden wir sehen, wie wir so vieles sehen, was Sie vorher negiert haben.
Weil wir die Umsetzung dieses landesbedeutsamen und flächenintensiven Großvorhabens wollen, war und bleibt es auch folgerichtig, dass bei unterschiedlichen Interessenlagen, nämlich die von der Ministerpräsidentin gestern in der Haushaltsdebatte dargelegten wirtschaftspolitischen und landwirtschaftlichen Interessen, eine Verständigung gefunden wurde, die die Realisierung des Projektes definitiv ermöglicht.
Gleich, ich führe erst einmal weiter aus. Ich bin mir sicher, Herr Hovenjürgen wird noch einmal eine Zwischenfrage stellen wollen. Dann gerne.
Über die dafür notwendigen Formulierungen haben wir in der letzten Woche in der Wirtschaftsausschusssitzung schon einmal debattiert. Da ist, weil der Kollege Hovenjürgen fast ausschließlich auf Kündigungsfristen verwiesen hat – das haben Sie heute gar nicht, Herr Hovenjürgen; Sie haben mich überrascht –, die nach meiner Kenntnis in der Verständigung an keiner Stelle auftauchen, klar geregelt, dass die landwirtschaftliche Nutzung, also die Verpachtung der Fläche an Landwirte, so lange erfolgt, bis die rechtlichen Voraussetzungen für eine andere als landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke geschaffen sind, also die Realisierung von newPark. Was soll daran falsch sein?
Diese Frage, Herr Hovenjürgen, hat Ihnen die Ministerpräsidentin gestern hier von diesem Pult aus auch schon gestellt. Sie haben sie unbeantwortet
gelassen und – fast untypisch für Sie – noch nicht einmal mit einem Zwischenruf quittiert.
Genau so werden jetzt noch landwirtschaftliche Flächen genutzt, also bis zur Realisierung von newPark. Es gibt also die Planungssicherheit für die Landwirte, und jeder dieser Landwirte weiß seit geraumer Zeit, dass diese Fläche zur Industrieansiedlung vorgesehen ist. Durch die Formulierung, dass die Verträge erst dann enden, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, ist es ein faires und auch ein rechtssicheres Verfahren auch den Landwirten gegenüber.
Er hat einen nervösen Finger. – Gerne.
Ganz einfach: Schauen Sie in den Koalitionsvertrag, schauen Sie in unsere Vereinbarung.
Dieses Projekt ist sowohl von der Landesregierung, wie auch in der letzten Woche formuliert, als auch von den regierungstragenden Fraktionen gewollt. Daher ist die Frage klar zu beantworten. Herr Duin hat sie beantwortet. Ich habe sie jetzt beantwortet. Vielleicht glauben Sie es jetzt endlich mal.
Aber bei Ihnen sind es ja keine Glaubensfragen, wie ich immer wieder feststelle.
Übrigens ist dies auch ein Verfahren des Interessenausgleichs, dass das mehr als 50 Jahre alte Grundstücksverkehrsgesetz in seinen zentralen, übersichtlichen Paragrafen an jeder Stelle erkennbar werden lässt. Oder, um es mit den Worten des Ministers aus der Fragestunde zu formulieren: Ich bin fest davon überzeugt, dass die jetzt gefundene Formulierung die Planungssicherheit der in Rede stehenden landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort deutlich erhöht. – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Eine weitere Mär, die Sie in der Öffentlichkeit zu etablieren versuchen, ist, dass Ersatzmaßnahmen auf der Fläche selbst ausgeschlossen seien.
Das wurde nicht ausgeschlossen. Ausgleichsflächen außerhalb newPark stellen zu müssen, ist vielmehr an die Bedingung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit geknüpft. Wenn die wirtschaftliche Zumutbarkeit für die Erwerber nicht gegeben ist, können Ausgleichsflächen auch auf der Fläche unmittelbar ausgewiesen werden. Genug Fläche dafür ist gewiss vorhanden. Es ist also klar formuliert: Wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, liegt die Ausgleichsfläche außerhalb. Wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, liegen die Ausgleichsflächen auf den vorhandenen Flächen.
Was, bitte schön, soll daran kompliziert, unüberwindbar oder gar ein Verhinderungsgrund sein? – Nichts.
Für mich war in der Fragestunde erstaunlich, dass bei all den vorbereiteten Fragen innerhalb der CDUFraktion – Ihre Kollegen kamen ja kaum mit dem Abhaken nach – nach einer Frage des Kollegen Rehbaum der Zwischenruf des Kollegen Hovenjürgen – Zitat – „Jetzt kommen wir zu des Pudels Kern!“ zu vernehmen war.
Jeder der Anwesenden, der auch nur ansatzweise glaubte, dass jetzt eine spannende Phase der Fragestunde zu erwarten sei, wurde enttäuscht oder eines Besseren belehrt. Denn nach der Beantwortung der Frage, unter anderem mit dem Hinweis von Minister Duin „Wir wollen den Erfolg dieses Projektes“, war die Fragestunde mangels weiterer Fragen beendet. Dem, Herr Kollege Hovenjürgen, entnehme ich, dass des Pudels Kern die Aussage „Wir wollen den Erfolg dieses Projektes“ war und somit das Thema zur Zufriedenheit der CDU an diesem Tag abgehandelt war.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stehen zu dem landesbedeutsamen, flächenintensiven Großvorhaben newPark so, wie diese Fläche im LEP ausgewiesen ist. Wir achten geltendes Recht und leisten uns keine Abwägungsausfälle wie SchwarzGelb bei Datteln.
Die im Koalitionsausschuss gefundenen Formulierungen ermöglichen die Realisierung des Projektes und geben den vor Ort befindlichen landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit. Wir halten uns an Recht und Gesetz und beugen keine bestehenden Gesetze.
Bei den unterschiedlichen Ansätzen, die ich anfangs schon dargestellt habe, halte ich es an dieser Stelle deutlich mit Umweltminister Johannes Remmel, wenn er feststellt: Die Ministerpräsidentin ist wie in jedem Fall sehr weitsichtig und weise und hat uns auch den Weg gewiesen, wie wir das gemeinsam hinbekommen.
Eine Koalition funktioniert eben mit Diskussionen und weisen und weitsichtigen Einigungen. Eine solche Einigung liegt vor, und das ist auch gut so. – Herzlichen Dank.
Alles andere hätte mich überrascht.
Danke sehr, Herr Präsident. – Lieber Herr Kollege Hovenjürgen, wir alle kennen diese vier ausgewiesenen Flächen. Wir haben sie auch in dem überarbeiteten Entwurf des LEP ausgewiesen.
Ich sage es an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich: Wir weisen in diesem LEP nicht aus, was wir nicht wollen oder was wir nicht ernst meinen. Wir meinen es ernst mit diesen Flächen, also auch mit der Fläche für newPark. Die Landesregierung hat eine Einigung erzielt. Der Koalitionsausschuss hat eine Einigung erzielt. Das gilt.
Es gibt immer unterschiedliche Meinungen in einer Koalition. Ich erinnere an Ihre fünfjährige Episode. Herr Lindner lässt ja keine Möglichkeit aus, sich mehr und mehr von Dingen zu distanzieren, die seinerzeit beschlossen wurden.
Wir stehen zu newPark. Wir stehen zu der Verwirklichung. Diese Vereinbarung, die letzte Woche getroffen wurde, reißt dort überhaupt nichts ein. Sie gibt die Möglichkeiten klar vor.
Und um auf Ihre Kündigungsfristen einzugehen: Es ist klar formuliert in der Genehmigung, es ist klar formuliert in dem Papier in Punkt 1 mit allen darunter stehenden Unterpunkten, dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen und bis dahin die Landwirte die Flächen nutzen können. Das widerspricht nicht dem Vorhaben von newPark, und es widerspricht auch nicht der landwirtschaftlichen Nutzung bis zur Realisierung.
Ihre Diskussion mit den Kündigungsfristen ist zwar eine sehr unterhaltsame, bringt uns jedoch in der Sache überhaupt nicht weiter. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Beim Eilantrag unterstellt man, dass ein Grund nach Antragstellung gegeben sein muss. Ich unterstelle einmal, der Grund lag in den Äußerungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der letzten Woche.
Herr Kollege Bergmann hat ganze neun Sekunden auf diesen Grund verwandt. Das zeigt, Sie haben eigentlich nur einen Grund gesucht, um zum gefühlten 153sten Mal das Thema aufzurufen.
Was hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gemacht?
Natürlich wünsche ich das. Klar. Ich habe doch nur einmal darauf hingewiesen, Herr Kollege Bergmann, wieviel Zeit Sie mit der tatsächlichen Ursache verbracht haben. Alles andere von dem, was Sie hier gesagt haben, ist nichts Neues. Es ist zum gefühlten 153sten Mal das Alte. Das Alte wird nicht dadurch besser, dass Sie es permanent wiederholen. Auch im Eilantrag selbst haben Sie ganze sieben Zeilen darauf verwandt. Alles andere ist alter Tabak, ob das Bürokratie ist oder ob das Kosten sind.
Anders als es in der Evaluation zum Tragen gekommen ist, haben 92 % der Unternehmen keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung dieses Gesetzes. Sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen begrüßen dieses Gesetz. Sie geben natürlich Hinweise darauf, wie es vereinfacht werden kann. Wir haben das bereits in verschiedenen Debatten gehört. Wir nehmen das sehr ernst. Wir werden diese Hinweise aufnehmen. Es steht eine Novelle an. Diese Vereinfachungen werden nicht nur ernst genommen, sondern auch aufgenommen.
Was hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gesagt? Herr Kollege Bombis hat gerade zitiert. Das Verwaltungsgericht urteilt ganz offensichtlich in diesem Zitat schon darüber, was verfassungswidrig ist und was nicht. Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht gesagt: Wir fassen einen Vorlagebeschluss für das Verfassungsgericht in Münster. – Den haben sie gefasst und vorgelegt. In der Sache haben sie das gesamte Verfahren ausgesetzt.
Von daher machen wir es nicht so, wie Sie es gerne von uns hätten. Wir mutmaßen nicht, was eventuell kommen könnte. Das haben Sie vor dem Evaluationsbericht immer wieder getan. Auch er hat andere Inhalte als die, die Sie gerne hätten. Wir mutmaßen nicht. Wir warten auf Ergebnisse. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, werden wir handeln, wie wir es immer gesagt und getan haben.
Herr Kollege Bombis, Sie haben einen Satz aus der Evaluation herausgesucht und selbst gesagt, er sei mühsam verklausuliert. Der aus Ihrer Sicht mühsam verklausulierte Satz wurde von Ihnen noch interpretiert. Das ist treffend dafür, wie Sie den Evaluationsbericht lesen und alle anderen Punkte zur Begrüßung dieses Gesetzes absolut außer Acht lassen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Unternehmen fordern mehr Prüfung. Sie fordern mehr Service. Darauf werden wir eingehen. Sie fordern eine bessere Verständlichkeit. Dies ist ohne Weiteres von uns aufgenommen werden. Von inhaltlichen Änderungen, von denen Sie immer sprechen, ist in der Evaluation von niemandem die Rede gewesen. Die Hinweise werden geprüft und inhaltlich diskutiert.
Die Novelle ist angekündigt und wird unter Beibehaltung des Zieles sicher mit diesen entsprechenden Änderungen und Vereinfachungen kommen. Die aus dem Evaluationsbericht hervorgehende Befürwortung dieses Gesetzes nehmen wir sehr ernst. Deswegen ist dieser Eilantrag natürlich wieder nur abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Spiecker, ich denke, ein Signal können wir – Sie als Vertreter der CDU-Fraktion, ich als Vertreter der SPDFraktion – sicherlich in Richtung Handwerk senden: Der Koalitionsvertrag auf der Bundesebene steht, und wir halten uns an diesen Koalitionsvertrag.
Ich finde, dass der Antrag eine sinnvolle Perspektive hat. Sie haben damit geschlossen, dass wir diesen Antrag im Ausschuss sehr intensiv diskutieren werden. Ich glaube, es ist der Sache angemessen, dass wir dort über einen solchen Antrag intensiv
diskutieren, denn es geht um mehr, als nur zu bestätigen, dass das, was die Große Koalition in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat, auch eingehalten wird. Von daher ist das sinnvoll.
Aber Sie müssen auch sehen – Sie schreiben in Ihrem Antrag „festhalten“ –, dass der Handwerkerbonus in der jetzigen Form nicht auf ewig festgezurrt werden darf, wenn positive Veränderungen – ich sage bewusst: positive Veränderungen –, also Veränderungen im Konsens mit dem Handwerk, möglich sein sollen. So etwas darf man nie ausschließen. Das wäre in diesem Fall deutlich nicht gegeben.
Der Handwerkerbonus wird auch im Bund auf verschiedenen Ebenen diskutiert, unter anderem im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung. Wer sich einmal die Protokolle des Bundesrats durchliest und sieht, wie dort diskutiert wird, auch in den verschiedenen Ausschüssen, wird feststellen, dass dies eine viel weitreichendere Diskussion ist, bei der es nicht nur darum geht, am Handwerkerbonus festhalten zu wollen.
Diese Diskussion hat dazu geführt, dass die Bayerische Staatsregierung dort im März einen Antrag eingebracht hat, der Bundesrat aber mit einer sehr breiten Mehrheit abgelehnt hat, den Antrag der Bayerischen Staatsregierung direkt zu bearbeiten und über ihn abzustimmen. So ist es nur folgerichtig, dass die gesamte Thematik wieder in die Ausschüsse zurücküberwiesen wurde, nicht zuletzt weil der Bundesrat sehr wohl sieht, dass eine Gemeinsamkeit gegeben ist und dass, wenn man über beides diskutiert, letztendlich auch die Gegenfinanzierung gesichert sein muss.
Ich mache aus meiner Meinung keinen Hehl: Der Vorschlag, der auf der Bundesratsebene diskutiert wird, eingebracht von Baden-Württemberg, eine Gegenfinanzierung durch die Anhebung des Steuersatzes für das Hotelgewerbe vorzusehen, hat für mich einen gewissen Charme. Ich bin gespannt, wie die Diskussion dort weitergeführt wird.
Fazit: Vom Handwerkerbonus profitieren gleichermaßen private Haushalte und Handwerksbetriebe. Da sind wir einer Meinung. Dies soll auch erhalten bleiben. Aber es müssen, wie ich es gerade gesagt habe, positive Entwicklungen möglich sein: also keine Fesseln anlegen, auch nicht in Richtung Handwerk.
Um die energetische Sanierung von Gebäuden steuerlich fördern und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten auch künftig im jetzigen Umfang ermöglichen zu können, sind auf Bundesebene konstruktive Finanzierungsvorschläge vonnöten.
Herr Kollege Spiecker, ich glaube, dass wir dort eine spannende Diskussion haben werden. Ich glaube, die Zielrichtung ist bei uns beiden die gleiche. Jetzt müssen wir nur noch, wie so oft in diesen Din
gen, über das Geld auf der Bundesebene reden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Laschet, Sie müssten eigentlich anhand der Debatte mittlerweile festgestellt haben, dass das, was Sie hier versucht haben zu inszenieren, wie ein Kartenhaus zusammenbricht.
In der gleichen wie Sie, Herr Lienenkämper. Nur: Ich verstehe sie, und Sie tun das ganz offensichtlich nicht.
Das wird ja schon deutlich an der Überschrift Ihres Antrages; da heißt es: „...keine Diskriminierung von Braunkohlekraftwerken...“ – Daraufhin haben Ihnen die „Aachener Nachrichten“ am 25. April 2015 schon den richtigen Kommentar ins Stammbuch geschrieben. Die Überschrift wurde dort als „sinnlose, sinnfreie Formulierung“ tituliert.
Weiter schreiben die „Aachener Nachrichten“ richtigerweise: Das Gebaren der NRW-CDU ist hysterisch. Tatsächlich werden in den nächsten Tagen und Wochen wichtige Weichen für die Zukunft der Braunkohle gestellt. Aber das letzte Gefecht, das Laschet nun inszeniert, ist Popanz. – Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Ministerpräsidentin hat es gerade deutlich gemacht; ebenso der Kollege Römer und der Kollege Mostofizadeh: Das, was Sie hier machen, ist ein Sich-Aufblasen, das ist lautes populistisches Gebrüll. Sie stellen sich als Retter der Gewerkschaften und als Retter der Kohle dar. Das wird Ihnen nicht gelingen.
Um auf den Zwischenruf einzugehen, den Sie eben getätigt haben: Wer geht denn auf die Demos? – Darauf gebe ich Ihnen die Antwort: Es geht der auf die Demos, der eingeladen und der als Unterstützer angesehen wird. Deswegen sind wir auf den Demonstrationen und nicht Sie. Sie füllen lediglich die Klatschpressen. Es wird Ihnen nicht gelingen, dass das bei den Menschen ankommt, Herr Kollege Laschet.
Sie erzählen, wie entsetzt Sie waren auf Ihrer Autofahrt. Das wird Ihnen sicherlich öfter passieren, dass Sie entsetzt sind ob der guten Politik, die hier vollbracht wird. Sie haben gesagt, dass Sie dann sofort einen Brief nach Berlin geschrieben haben. Das mag sein, dass Sie sofort geschrieben haben.
Ministerpräsidentin Kraft hat Ihnen gesagt, dass sie gleich am 23. März 2015 das Gespräch mit Minister Gabriel geführt hat. Wir haben hier im Hause direkt am 23. März 2015 mit den Betriebsräten aus dem Rheinischen Revier zusammengesessen. Das ist Handeln, das ist Kommunizieren mit den Betroffenen und mit denjenigen, die das Ganze zu verantworten haben, und nicht Medienpolitik, wie Sie sie betreiben. Da geschieht nichts hinter verschlossenen Türen. Wir machen das alles offen, in einem Dialog, wie sich das für anständige Politiker gehört.
Sie sagen, es sei nicht reagiert worden, und Sie hätten nichts gehört. Dann müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung bereits am 24. Februar dieses Jahres eine sehr umfangreiche Stellungnahme zum Grünbuch abgegeben hat. In dieser Stellungnahme sind alle Positionen dieser Landesregierung enthalten: die Versorgungssicherheit, der Netzausbau, der Vertrauensschutz und na
türlich die Kraft-Wärme-Kopplung. Das sind Punkte, die jetzt noch zusätzlich in die Diskussionen eingebracht werden, die zurzeit in Berlin geführt werden.
Minister Duin ist heute nicht anwesend, weil er in Berlin wieder Gespräche in der Sache führt. Das sind gute Gespräche. Die laufen genau auf der Ebene, wie sie Ministerpräsidentin Kraft gerade ausgeführt hat: mit RWE, mit dem Bundeswirtschaftsministerium, aber natürlich auch mit den Betriebsräten und den Gewerkschaften, mit denen wir einen engen Dialog pflegen.
Herr Kollege Lindner, gestatten Sie mir ein Wort zu Ihrem mehrmaligen Zwischenruf „Mit Kernenergie! Mit Kernenergie!“ Sie entlarven sich doch hier selber. Die Ziele, die Ihnen Herr Römer und Frau Kraft mehrfach vorgetragen haben, sind damals von Ihrer Bundesregierung gefasst worden. Der Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Kernenergie, den Sie ja zwangsläufig mittragen mussten, ist – wenn ich das richtig erinnere – im Jahre 2011 beschlossen worden. Wenn Sie diese Ziele unter dem Gesichtspunkt der Kernenergie gesehen haben, warum haben Sie sie dann in der Bundesregierung nicht korrigiert?
Das haben Sie deshalb nicht getan, weil Sie nicht an Frau Merkel vorbeikamen, und weil Sie das mitgetragen haben. Die Zwischenrufe, die Sie hier heute tätigen, sind heuchlerisch, Herr Kollege Lindner.
Dann muss man sich einmal vorstellen, wie in Berlin derzeit diskutiert wird. Die CDU/CSU hat sich ja lange Zeit der Diskussion entzogen. Dann hat es einen Fragenkatalog gegeben. Schließlich gab es am 21. April 2015 einen Brief der CDU/CSUFraktion an ihre Mitglieder. Darin stellt man unter anderem die Frage an das BMWi – ich zitiere inhaltlich –, wo wir perspektivisch Energierohstoffe für Jahrzehnte beziehen wollen. Weiter zielt man dann auf einen wertvollen Mix aus Erdgas, Steinkohle und Braunkohle, den man benötige.
Sie fragen, wo man die Energierohstoffe, unter anderem Steinkohle, hernehmen will? Sie waren es doch, die im Jahr 2007 die Steinkohle hier in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen kaputtgemacht haben! Dann fragen Sie gefälligst heute nicht, wo man sie herholt! Sie haben das zu verantworten, wie auch andere Dinge, die Sie heute immer wieder kritisieren, Herr Kollege Laschet.
Wenn wir über die Bundeskanzlerin reden, dann gehört noch viel mehr dazu als das, was eben schon alles angebracht wurde. Frau Ministerpräsidentin und Herr Römer haben bereits die verschiedenen Zielpunkte aufgeführt. Wir haben unter anderem die einzelnen Positionen aufgeführt. Frau Ministerpräsidentin hat gerade gesagt, wie das Ganze am 3. Dezember 2014 zustande gekommen ist.
Richtig ist aber auch, dass ebenfalls am 3. Dezember 2014 ein Kabinettsbeschluss gefasst wurde, mit dem Frau Merkel letztendlich die Bundesumweltministerin aufgefordert hat, einen Klimaschutzplan vorzuführen, und zwar einen Klimaschutzplan für die nächsten konkreten Reduktionsschritte, mit Maßnahmen unterlegt. Diese Maßnahmen sind ohne massive Reduktionen der Braunkohleverstromung nicht möglich. Das ist auch ein Ziel von Frau Merkel.
Angesichts dieser weitreichenden Beschlüsse ist es geradezu bemerkenswert, dass die dagegen fast zaghaft wirkenden Klimaschutzmaßnahmen von Sigmar Gabriel nicht nur nicht unterstützt werden, sondern auch angesichts der massiven Kritik Ihrer eigenen Partei scheitern.
Die Glaubwürdigkeit einer Bundeskanzlerin sieht anders aus. Da reicht Sauerstoff alleine nicht aus. Da braucht man die Druckbeatmung des Vizevorsitzenden der CDU an der Vorsitzenden. Herr Laschet, das wäre Ihr Auftrag und nicht, hier einen großen Popanz zu vollführen.
Wir haben wichtige Schritte auf den Weg gebracht. Ich erinnere an den gemeinsamen Antrag KraftWärme-Kopplung. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Maßnahme, die dringend erforderlich ist, unter anderem zum Klimaschutz, unter anderem zur Ressourcenschonung.
Wir gestalten die Energiewende an dieser Stelle mit der Fernwärmeschiene Niederrhein. Mike Groschek hat in Berlin recht gehabt. Er sagt: Klimaschutz lässt sich mit der Kohle erreichen, nicht gegen sie.
Klimaschutz lässt sich mit der Kohle erreichen, nicht gegen sie. – Deshalb reden wir mit den Betroffenen, auch ohne Pressemitteilungen herauszugeben.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Die Kolleginnen und Kollegen in der Energiewirtschaft und im Braunkohlebergbau können sich auf uns verlassen. Wir sind ihre konsequente politische Interessenvertretung, weil wir die Gesamtsituation für die Stadtwerke und die großen Energieversorgungsunternehmen ebenso im Blick haben wie für die energieintensive Industrie und die erneuerbaren Energien. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich teile die Freude des Kollegen Wolf, dass noch in letzter Minute – aber es reicht ja – ein Vier-Parteien-Antrag zustande gekommen ist. Denn hier geht es in der Tat nicht darum, irgendwelche politischen Spielchen zu spielen, sondern es geht darum, einem Anliegen der Schaustellerinnen und Schausteller in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen Rechnung zu tragen. Und da, wo wir es politisch untermauern können, wollen wir dies gerne tun.
Auf der Delegiertentagung des Deutschen Schaustellerbundes im Dezember 2014 mit Präsident Ritter, der dieser Plenardebatte beiwohnt und den ich herzlich begrüße, und auch in der Bundesversammlung des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute im Februar in Essen wurde dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Landtagspräsidentin Gödecke, die bei beiden Veranstaltungen anwesend war, aber auch der zuständige Bauminister Groschek in Aachen – in Essen waren auch Wirtschaftsminister Duin sowie Abgeordnete, unter anderem Herr Wolf und ich – konnten zur Kenntnis nehmen, wo die Probleme der Schausteller zumindest in diesem Bereich liegen. Andere Problembereiche gab es auch, aber darüber wollen wir heute nicht debattieren.
Die Präsidentin hat es in ihrer Ansprache in Essen meines Erachtens sehr gut formuliert, indem sie in Richtung des Präsidenten Hans-Peter Arens sagte: Herr Präsident, wir haben sehr wohl verstanden. Und ich gehe davon aus, auch die anwesenden Abgeordneten haben sehr wohl verstanden. – Und dass wir es verstanden haben, zeigt dieser Antrag.
Wir alle kennen sie, die Volksfeste, die Märkte, die Kirmessen. Sie haben eine hohe soziokulturelle Bedeutung. Jeder von uns ist schon dort gewesen, als Kind, als Erwachsener, als Vater, teilweise auch schon mit den Enkelkindern. Letzteres kommt für mich noch nicht infrage, aber ich arbeite daran bzw. ich lasse daran arbeiten.
Die Sicherheit von Karussells, von Achterbahnen, von all den Fahrgeschäften, die wir auf den Kirmessen immer erleben, hat für uns Politiker und auch für die Schausteller oberste Priorität. Dazu dienen unter anderem die wichtigen und richtigen Sicht- und Funktionsprüfungen am jeweiligen Aufstellungsort, aber auch die klassischen Prüfungen, die wir alle von unseren Kraftfahrzeugen kennen, zum Beispiel die Prüfung zur Verlängerung der Ausführungsgenehmigung, die alle ein bis zwei Jahre stattfindet. Darüber hinaus gibt es alle vier bis sechs Jahre Sonderprüfungen für besondere Fahrgeschäfte. Es ist also ein bewährtes Prüfungssystem, das im Dreiklang funktioniert.
Worum geht es jetzt? Im Rahmen – Kollege Wolf hat es bereits angesprochen – des Normenübergangs von der Deutschen DIN 4112 zur europäischen DIN EN 13814 wurde die neue Norm als technische Baubestimmung auch in NordrheinWestfalen eingeführt, ohne ihre Nichtanwendungsvorschrift zu übernehmen. Diese unvollständige Übernahme widerspricht meines Erachtens der Geschäftsordnung des Europäischen Komitees für Normung CEN.
Zu Recht beklagen die Schausteller nun, dass die Länder die neuen technischen Bestimmungen auch auf sogenannte Fliegende Bauten anwenden, die vor 2005 hergestellt wurden. Dies wäre mit extremen Mehrkosten – Herr Kollege Wolf hat es bereits erwähnt – verbunden, Mehrkosten, zu denen noch andere Mehrkosten hinzukommen. Als Energiepolitiker nenne ich unter anderem die Mehrkosten für Strom. Die Schausteller stellen zu anderen Strompreisen ihre Geräte auf, als das bei uns in den Kommunen vor Ort der Fall ist.
Bisher hat es zwei Rechtsstreite gegeben, einen in Niedersachsen und einen in Bayern. Diese Rechtsstreitigkeiten sind erstinstanzlich so ausgegangen, dass den Anträgen der Schausteller gefolgt wurde, also dass die Anwendung der europäischen DIN für ältere Fahrgeschäfte nicht zwingend ist. Weitere Klagen von den Schaustellern sind in allen Bundesländern in Vorbereitung. Der Niedersächsische Landtag hat bereits einen Antrag beschlossen, der Bayerische Landtag hat einen in Vorbereitung.
Es bedarf meines Erachtens einer bundeseinheitlichen Regelung. Dies soll – so steht es auch in unserem Antrag – im Rahmen der Bauministerkonferenz geprüft werden. Ich sage an dieser Stelle: Hinweise der Praktiker, der Schausteller, die wissen,
worüber sie reden, sind hier allemal richtig und wichtig.
Ich danke allen vier Fraktionen, die diesen Antrag zustande gebracht haben. Wenn wir ihn heute mit einer großen Mehrheit verabschieden, ist das ein deutliches Signal zum einen in Richtung Schausteller, aber zum anderen auch in Richtung Bauministerkonferenz. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Stein, es ist schon bewundernswert, in welch kurzer Zeit Sie in den Reihen der CDU-Fraktion die Redebausteine dieser Fraktion übernommen haben, natürlich auch das Beispiel Bayern. Ich gebe Ihnen noch einen Tipp: Lassen Sie sich von Herrn Laschet noch den Redebaustein Sachsen geben, dann haben Sie die Zitate, die in jeder Rede auftauchen, fast komplett. Das Tariftreue- und Vergabegesetz – das habe ich vergessen – hätte auch noch vorkommen müssen.
Herr Lienenkämper, gut, dass wir nächste Woche im Ausschuss die Evaluation debattieren. Gucken Sie sich die einmal an! Die ist gnadenhaft gut. Darauf freue ich mich schon. Da bricht ein Szenario von Ihnen zusammen; das wird eine tolle Sache.
Zur heutigen Sache – Herr Lienenkämper muss gehen, er will gar nicht weiter zuhören –: In Ihrem Antrag zur digitalen Dividende fordern Sie, die zukünftig möglicherweise auf NRW entfallenden Mittel aus einer zukünftigen Versteigerung durch die Bundesregierung in ein eigenständiges Förderprogramm einzubringen. Ich gehe jetzt nicht auf die einzelnen Punkte Ihres Antrags ein, dafür haben wir im Ausschuss noch genügend Zeit.
Für dieses Thema allgemein – die Betonung liegt auf „allgemein“ – kann man durchaus Sympathie haben. Das haben wir auch dadurch schon bewiesen, dass es bei uns schon längst Thema ist, dass die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin dazu auch schon einiges gesagt hat.
Aber Sie wissen doch ganz genau, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie mit diesem Antrag das Fell eines Bären verteilen wollen, der noch gar nicht erlegt ist. Die Fakten sind doch anders. Wir kennen doch alle bislang nur die Vereinbarung, die Länder an den zu erwartenden Erlösen der Versteigerung zu beteiligen. Sie kennen die Zusage der Landesregierung – ich hoffe es jedenfalls, ich unterstelle, dass Sie zuhören, wenn wir und die Landesregierung reden –, die zu erwartenden Mittel eins zu eins für den Breitbandausbau und den digitalen Wandel in unserem Land einzusetzen. Das ist von Ministerpräsidentin Kraft dargelegt worden, und natürlich vom Minister Duin immer wiederholt worden.
Sie wissen wesentliche Dinge, wir wissen wesentliche Dinge, aber heute noch nicht. Aber, wie hoch werden denn die Erlöse sein? In welchem Jahr und wie werden die Erlöse vom Bund an die Länder überwiesen? Daher mein Appell: Verantwortlich und politisch Handeln sollte man dann, wenn man weiß, worüber man spricht. Wir sollten klare Ziele für den Ausbau des Breitbandes und der Internetinfrastruktur dann auch genauso formulieren. Wir sollten natürlich – klar, wir sind dabei – offene Fragen klären, Entscheidungen dann zügig treffen, wenn die Grundlagen für diese Entscheidungen auch vorhanden sind. Deswegen ist es nur konsequent, dass natürlich dieser Antrag überwiesen wird in der Hoffnung, dass er auch dann beraten wird, wenn wir wissen, was auf Nordrhein-Westfalen an Geldern zukommt.
Die gleiche konsequente Weise ist angebracht bei der Überweisung des Piratenantrages. Auch den werden wir dann ordentlich beraten. Ich gehe davon aus, dass dies noch einige Zeit dauern wird, da die Versteigerung ja noch nicht in der nächsten Woche ansteht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bekannterweise hat das Handwerk in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100 Milliarden € Umsatz mehr als 185.000 Beschäftigte. Mengenmäßig ist es somit der bedeutendste Wirtschaftszweig in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 100 Ausbildungsberufen ist das Handwerk zugleich der vielseitigste, der bunteste Zweig der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Jeder fünfte Beschäftige, jedes vierte Unternehmen, jeder dritte Auszubildende ist dem Bereich des Handwerks zugehörig.
Diese Landesregierung von SPD und Grünen hat im Jahr 2011 die Handwerksinitiative auf den Weg gebracht. Wir wollen, dass diese Initiative fortgeführt und auch weiterentwickelt wird. Ich erinnere an den Starter-Check, ich erinnere an den WachstumsCheck, ich erinnere an den Innovationsgutschein. Mit solchen Programmen unterstützen wir das Handwerk bei zentralen Aufgaben, insbesondere bei der Nutzung neuer innovativer Techniken, natürlich beim Start des Unternehmens, aber auch bei der Professionalisierung und allgemein bei innovativen Neuerungen, um immer auf der Höhe der Zeit zu sein.
Somit es ist sicherlich nicht verkehrt, Herr Kollege Schwerd, wenn Sie mit Ihrem Entschließungsantrag, der ja auch überwiesen wird, auf die Digitalisierung hinweisen: Industrie 4.0, Handwerk 4.0. Ich sage nur: Vorsicht! Wir dürfen nicht jeden Politikbereich zu einem Politikbereich 4.0 machen. Wir werden diese Inhalte Ihres Entschließungsantrags in die Beratungen einfließen lassen. Wenn Sie den Antrag gelesen und die Reden von Rot-Grün und sicherlich auch die des Ministers anschließend gehört haben, werden Sie feststellen, dass wir natürlich auf diese Punkte eingehen werden.
Mit dem heute eingebrachten Antrag möchten wir erneut ein wichtiges Thema im Bereich Handwerk ansprechen, das früher viel zu kurz gekommen ist: Gründungen im Handwerk. Das schließt auch die Übernahme bestehender Betriebe ein. Die Landesregierung und die Europäische Union unterstützen Existenzgründungen im Handwerk seit Jahren sehr erfolgreich mit der uns allen bekannten Meister
gründungsprämie. Seit ihrer Einführung haben mehr als 15.000 Existenzgründerinnen und Existenzgründer dieses Instrument genutzt. Die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Wir möchten die Meistergründungsprämie deshalb natürlich fortführen.
Darüber hinaus möchten wir aber, dass folgende Punkte besonders akribisch analysiert werden:
Ein zinsgünstiges Kreditangebot neben der Meistergründungsprämie wäre eine Möglichkeit. Kapitalknappheit darf kein Engpass für die Gründung sein und darf die Handwerksbetriebe nicht vor Ziele stellen, die sie nicht erfüllen können. Industrie 4.0 macht eben auch vor Handwerksbetrieben nicht halt. Die maschinelle Ausstattung eines Handwerkers, zum Beispiel im Tischlereibereich, kann schnell sechsstellige Eurosummen erreichen. Vor allem im Interesse kapitalintensiver Bereiche des Handwerks wollen wir geprüft wissen, ob zinsgünstige Kreditangebote eine Hilfe sein können.
Wir wollen in Kooperation mit der Selbstverwaltung eine noch bessere Unterstützung der Handwerksunternehmen bei Betriebsübergaben prüfen. Wir wollen alle Potenziale für Gründungen und Nachfolge mobilisieren, und wir wollen, dass dies nicht nur geprüft wird, sondern die Prüfungen ergeben, dass wir dies in einem zweiten Schritt der Handwerksinitiative dann auch umsetzen.
Bereits im letzten Jahr hat dieses Parlament gute Beschlüsse zum Handwerk auf den Weg gebracht. Ich denke natürlich an die Initiative zum Schutz des Meisterbriefes. Es steht uns allen gut an, für eine der bedeutendsten Unternehmergruppen, nämlich die der Handwerker, alles zu unternehmen, damit das Handwerk auch weiterhin goldenen Boden hat.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit Blick auf die Tagesordnung und mit Blick auf die Unterzeichner dieses Antrags stellen wir fest, dass gleich die Kollegin der Grünen, Daniela Schneckenburger, letztmalig für den Bereich Wirtschaft eine Rede halten wird. Ich möchte das zum Anlass nehmen, für diesen Bereich – morgen spricht sie noch einmal zum Thema Bau – Dank zu sagen für die langjährige Zusammenarbeit, für die gute Kommunikation, für die gute Kooperation, auch für die sachliche Art ihrer Streitbarkeit. Ich wünsche ihr viel Erfolg im neuen Aufgabenbereich. Ich denke, man sieht sich wieder. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die heutige Ausgabe der „WAZ“ ist ja an der einen oder anderen Stelle heute schon einmal herangezogen worden. Darin steht auch:
„Denn bei der Informationstechnologie (IT) stellt sich NRW derzeit gut auf. Bei der Digitalisierung muss es kaum einen innerdeutschen Vergleich scheuen.“
Das ist eine gute Zusammenfassung dessen, was wir in Nordrhein-Westfalen vorzuweisen haben. Das wurde im Laufe der Debatte von Ministerpräsidentin Kraft und Wirtschaftsminister Duin auch dargestellt.
Auch Herr Lindner ist jetzt wieder bei der Debatte dabei. Als der Wirtschaftsminister gesprochen hat, war er voll in der Digitalisierung. Da war er nämlich mit seinem Smartphone beschäftigt.
Herr Lindner, gestatten Sie mir folgenden Hinweis – ich kenne Sie ja schon seit 2000;
Sie haben sich in der Art eigentlich gar nicht verändert –: Das, was Sie heute gebracht haben, war ein Null-null-Lindner. Sie sind hier wieder mit einer Arroganz sondergleichen aufgetreten und haben etwas behauptet, was definitiv jeder Wahrheit entbehrt: Wir hätten keine Initiativen eingebracht; wir hätten keine Anträge gestellt.
Herr Lindner, ich glaube Ihnen, dass Sie das nicht wahrgenommen haben; denn Sie sind kaum in diesem Parlament anwesend.
Sie sind kaum da. Dann stellen Sie sich hierhin, blasen sich auf und tragen Unwahrheiten vor. Sobald Sie wieder sitzen, gucken Sie direkt nach, ob die Presse das auch alles gebracht hat.
Ich nenne Ihnen einmal einige Anträge der SPD und der Grünen:
September 2012: Modernes Regieren im digita
len Zeitalter – Open Government Strategie für Nordrhein- Westfalen vorantreiben!
Dezember 2012: EU-Datenschutzreform: Hohe
Datenschutzstandards sicherstellen!
Mai 2013: Für echtes Netz: Netzneutralität dau
erhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!
November 2013: Offene Zugänge zum Internet
schaffen
Januar 2014: Öffentlich-rechtliches Telemedien
angebot für Beitragszahlerinnen und -zahler verbessern (Abschaffung der 7-Tage-Frist)
Wir haben offene Online-Konsultationen eingeführt – zum Landesmediengesetz, zur Hochschule und zum Hochschulzukunftsgesetz.
Außerdem haben wir weitere Dinge auf den Weg gebracht, die Sie übrigens wieder abgeschafft haben. Ich erinnere an die 13. Legislaturperiode. Ministerpräsidentin Kraft wird sich ganz besonders daran erinnern. Sie waren zu dieser Zeit aber auch im Landtag. Seinerzeit war es die rot-grüne Landesregierung, die den Weg schon sehr weit im Voraus gesehen hat und aus diesem Grunde einen Medienausschuss eingerichtet hat. Dieser Medienausschuss hat bereits die Digitalisierung
und die Globalisierung durch die neuen Technologien aufgegriffen.
Im Jahr 2005 haben Sie diesen Medienausschuss mit einem Handstreich wieder weggewischt. Dieser Medienausschuss hat den Tag der Medienkompetenz ins Leben gerufen, der 2003 erstmalig durchgeführt wurde. Sie haben diese Bildungsinitiative zur Steigerung der Medienkompetenz, den Tag der Medienkompetenz, mit einem Handstreich weggewischt.
Daher dürfen Sie sich nicht hierhin stellen und sich aufblasen. Auch wenn ich Ihnen das tausendmal sage, werden Sie es natürlich beim nächsten Mal wieder machen. Sie haben dort aber einen Bruch begangen. Sie wissen auch, dass Rot-Grün in diesen Punkten schon sehr lange auf dem Weg ist.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn wir über die Dinge sprechen, die wir seinerzeit schon auf den Weg gebracht haben, dürfen wir auch darüber reden, was wir denn seinerzeit etwa neben dem Tag der Medienkompetenz noch initiiert haben.
Es war uns immer wichtig – federführend war unser damaliger Sprecher, der heutige Staatssekretär Marc Jan Eumann –, die Medienkompetenz sehr frühzeitig in die Schulen zu den Kindern und Jugendlichen zu bringen. Das haben wir damals auf den Weg gebracht und in der Regierungsverantwortung, die wir seit 2010 – Gott sei Dank für dieses Land – wieder übernommen haben, weiter fortgeführt. Wir haben diese Medienkompetenz in die Schulen gebracht und auch dafür gesorgt, dass die Medienkompetenz so weit, wie es unter den finanziellen Gesichtspunkten möglich ist, auch in Hardware und in Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort ankommt.
Rückblickend sieht man heute, wie wichtig es war, dass wir in der 13. Legislaturperiode einen Medienausschuss mit Blick auf die neuen Technologien eingeführt haben. Ich denke nur an unseren Besuch im Jahre 2000 auf der Expo in Hannover. Dort haben wir uns einiges angesehen, was wir im Jahre 2000 noch belächelt und wozu wir gesagt haben: So etwas wird nie kommen.
Wir konnten uns nicht vorstellen, dass die Flachbildschirme einen solchen Siegeszug antreten wür
den. Das Exemplar, das dort stand, kostete noch 30.000 DM. Wir konnten uns nicht vorstellen, dass es im Rahmen der Digitalisierung begehbare Kleiderschränke geben würde, aus denen man die Sachen nicht mehr aus dem Kleiderschranken herausholen muss. Wir konnten uns nicht vorstellen, dass sich die neu entwickelten Telekommunikationsgeräte, die wir dort gesehen haben, durchsetzen würden. Das waren die ersten Handys. Wir konnten nicht nachvollziehen, dass es einmal so kleine Geräte geben würde.
Deswegen war es wichtig und richtig, dass wir diesen Bogen gespannt haben und hier im Lande daran weitergearbeitet haben.
Herr Laschet, es war falsch, dass Sie diesen Bogen, den wir gespannt haben, was Sie eben kritisiert haben, dann unterbrochen haben und den intelligenten Medien keine Zukunft gegeben haben, indem Sie ihnen in den Jahren 2005 bis 2010 keine Chance gegeben haben und sich diesem Thema überhaupt nicht gewidmet haben.
Vorhin hat Herr Lindner – ich glaube, er war es; doch, natürlich; bei solchen Sachen kann es nur Herr Lindner gewesen sein – auf die Statistik bezüglich der Mbit-Verbindungen im Lande NordrheinWestfalen hingewiesen und süffisant, wie es seine Art ist, gesagt: 2 Mbit, das war doch Stand 2005. – Herr Lindner, dann frage ich Sie: Warum haben sich diese 2 Mbit, die Stand 2005 waren, in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 – bis Mai 2010 – nicht so verbessert, wie sie sich hätten verbessern müssen? Haben Sie da auch wieder gepennt? Oder haben Sie vergessen, dass Sie da regiert haben?
Die Zahlen, die der Minister in der letzten Woche dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt hat, sprechen für sich.
Da können Sie ruhig mit Ihren 6 Mbit und was weiß ich ankommen. Das ist mir alles ganz egal. Heute haben wir – bleiben wir bei den 2 Mbit – eine Versorgung von 99,6 %. Dann kommen Sie mit Ihren 16 Mbit – okay, da haben wir eine Versorgung von 82 %, und bei 50 Mbit haben wir eine Versorgung von 70,7 %.
Und dann – dieser Vergleich ist schon mehrfach hier angestrengt worden -vergleichen wir uns immer wieder gerne mit Bayern, das weit hinter uns liegt.
Da greife ich gleich die Sache mit den 2 Milliarden € auf. Sie haben ja schon mehrfach in diesem Hohen Haus, Herr Wüst – Entschuldigung, wie konnte ich
Sie jetzt nur übersehen; aber bei Herrn Schemmer hätte ich Sie jetzt wirklich nicht vermutet –, auf die Finanzierung des Breitbandausbaus hingewiesen.
Jetzt mache ich es mal mit Ihren Worten: „EFRE? – Geschenkt!“. Das steht ja auch in Ihrem Antrag, und ich danke Ihnen für diesen Satz: Finanzierung mit EFRE ist nicht möglich. – Irgendwann kommt ja die Einsicht.
Aber Sie haben auch immer wieder darauf hingewiesen: Bayern finanziert viel mehr als NordrheinWestfalen, Bayern ist das Vorzeigeland par excellence. Der Kollege Vogt aus meiner Fraktion und ich haben Ihnen schon mehrfach – schon damals und bis Mitte 2014 – dargelegt, wie es denn in Bayern gelaufen ist:
Die haben zunächst Unmengen an Geld in ihren Haushalt eingestellt und dann gemerkt: Kein Mensch in Bayern will das Geld, bis Mitte 2014. Wir haben in Nordrhein-Westfalen in mehreren Plenardebatten darauf hingewiesen, dass es sich in Bayern um Luftnummern handelt.
Da hat Bayern festgestellt: Wenn die in NordrheinWestfalen schon merken, dass das bei uns Luftnummern sind, dann ändern wir das, dann machen wir aus 500 Millionen € mal eben 2 Milliarden €. Das macht sich im Haushalt ja ganz gut, und zur Verfügung stellen müssen wir es sowieso nicht, weil kaum einer etwas davon abruft. Von den 2 Milliarden € sind schätzungsweise 30 Millionen irgendwann abgerufen worden
37 Millionen €, Entschuldigung; wir wollen das nicht kleiner machen. – Die Städte und Gemeinden, die kleinen Kommunen – sie greifen nicht nach dem Geld, weil es nicht attraktiv ist. Und deswegen bleiben sie in der Versorgung so weit hinter uns. Darum: Bayern brauchen wir nicht als Vorbild. Wir haben gute Ansätze, wie wir das in NordrheinWestfalen machen und damit sind wir wesentlich besser aufgestellt.
Was die Finanzierung betrifft, ist das vielleicht in der Regierungserklärung etwas untergegangen: Immer dann, wenn es interessant wird, wenn es darum geht, Lösungswege zu finden, wie man etwas finanzieren kann – wobei Sie uns ja immer unterstellen, dass wir das nicht könnten –, dann ducken Sie sich relativ schnell weg, so wie der Fraktionsvorsitzende der CDU jetzt, vielleicht weil er das gar nicht hören möchte.
Die Ministerpräsidentin hat deutlich darauf hingewiesen, dass auf Ebene der Europäischen Union – und ich glaube, ausschließlich der Kollege Wüst hat einen fragenden Zwischenruf gemacht, der an dieser Stelle sehr konstruktiv war – das sogenannte Juncker-Investitionspaket existiert, mit insgesamt 315 Milliarden € Investitionsvorhaben für IKT-Projekte mit dem Schwerpunkt Breitband.
Wir müssten in Nordrhein-Westfalen doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn wir das Förderprogramm auf EU-Ebene, das sich schwerpunktmäßig mit Breitband befasst, worauf wir definitiv zugreifen können – anders als bei EFRE, ich hoffe, das ist endlich mal angekommen –, nicht nutzen würden. Wir haben schon über 3 Milliarden € für die Umsetzung von uns in NRW angemeldet.
Da müssen wir natürlich am Ball bleiben und schauen, wie es mit dem Juncker-Investitionspaket weitergeht. Wenn das so aufgelegt wird, wie es angedacht ist, dann haben wir bereits Maßnahmen angemeldet. Das wird neben der Ausschüttung der Gelder aus der Funkfrequenzversteigerung gutes Geld sein, das wir ausschließlich in den Breitbandausbau stecken können.
Digitale Gesellschaft ist mehr als Technologie. „Fortschritt gestalten“, das ist der Titel eines Dialogprozesses – einer von vielen –, an dem Minister Duin beteiligt ist. Herr Kollege Wüst, man kann es nicht stehen lassen, dass Minister Duin viel rede, aber wenig mache. – Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Ein Punkt an dieser Stelle: „Fortschritt gestalten“ ist ein Dialogprozess der Landesregierung, ein Austausch von Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen, wozu für uns natürlich – das wird keinen verwundern – an erster Stelle auch die Gewerkschaften stehen. Das hat der Kollege Römer trefflich und richtig ausgesprochen: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land – egal aus welcher Branche – sind das größte Kapital eines jeden Unternehmens. Sie haben das größte Know-how, weil sie täglich an der Sache arbeiten. Das gilt auch beim Fortschritt in der Digitalisierung. Deswegen werden wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Dialogprozess integrieren.
Im Zusammenhang mit dem Dialogprozess „Fortschritt gestalten“ gab es in der letzten Woche, am 22. Januar 2015, in Köln einen Fortschrittkongress. Auf diesem Kongress – Herr Kollege Wüst, ich unterstelle einfach mal freundlich, wie ich bin, dass Sie keine Zeit hatten; aber Sie haben ja einen Beobachter in Form eines Mitarbeiters geschickt – konnte man sehen, wie Informations- und Kommunikationstechnologien auch von den Fachleuten als einen der wesentlichen Bestandteile des Lebens in unserem Land gesehen werden.
Man konnte nicht nur sehen, sondern man konnte auch hören, wie uns Fachleute – das waren Fachleute aus den verschiedensten Bereichen – Zuspruch gegeben haben bei dem, was wir im Rahmen der digitalen Gesellschaft, der digitalen Wirtschaft disziplin- und ressortübergreifend auf den Weg bringen. Sie sagen, wir seien auf dem richtigen Weg. Das macht uns Mut. Deshalb werden wir diesen Weg gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahrnehmungen in der Debatte sind ja sehr unterschiedlich. Wenn die einen kritisieren, die Regierungserklärung sei „nur“ eine Aufzählung dessen, was gemacht wird, dann finde ich es schon erstaunlich, dass man da sagt: „Das ist ja „nur“ eine Aufzählung“.
„Nur eine Aufzählung mit Überschreitung der Redezeit“ – da würde ich sagen: Das ist viel mehr, als Sie auch nur ansatzweise angedacht hätten. Wobei, genau genommen, das mit der „Aufzählung“ natürlich nicht stimmt.
Der Nächste, nämlich Herr Paul, sagt: Hier wird nur geredet, aber wenig gemacht. – Herr Paul, dann würde ich Ihnen doch empfehlen: Lesen Sie die Regierungserklärung nochmals, und nehmen Sie nur einmal die Punkte heraus, die alle schon gemacht wurden – dann würden Sie diesen Satz revidieren.
Dann wird seitens von Herrn Paul immer wieder dargelegt, womit all das gefördert werden müsste, was bislang noch nicht gemacht wurde. Wenn ich geahnt hätte, wie oft Sie die Worte „fördern, fördern, fördern“ statt „supergeil, supergeil, supergeil“ angeführt haben, hätte ich das mal mitgeschrieben.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die Haushaltsplanberatungen, die ab Sommer wieder anstehen, und wie Sie all die Förderpunkte, die Sie angesprochen haben, nicht nur einfach als Antrag auf mehr Geld einbringen, sondern auch mit realistischen – Herr Paul, das ist der wesentliche Punkt – Gegenfinanzierungen untermauern. Ich glaube, das wird eine ganz interessante Haushaltsdebatte, die wir dann haben werden.
Es wurde immer wieder auf den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen hingewiesen und wie wichtig er für uns ist. Die Zeitungen schrieben heute – ich zitiere –:
„Die Hochschulen sind ein dickes Pfund in dieser Region, denn sie bringen die nötigen Informatikfachkräfte und die Gründer von innovativen Unternehmen, sogenannte Start-ups, hervor.“
Also genau das, was Minister Garrelt Duin eben deutlich hervorgehoben hat.
Herr Kollege Wüst, Sie haben von 70 Millionen € gesprochen. Herr Kollege, das war übrigens eine sehr interessante, sachliche Rede, die ich von Ihnen heute gehört habe; das konnte man insbesondere an den Gesichtern von Herrn Hovenjürgen und Herrn Laschet ablesen. Die haben hoch interessiert zugehört. Ich hatte das Gefühl, sie haben bei Ihrer Rede sehr viel gelernt. Vielleicht sollten Sie das noch einmal intensivieren.
Die 70 Millionen € sind natürlich – ich danke Ihnen recht herzlich, das war eine ehrliche Feststellung –
immer „nur“ 70 Millionen. Aber Sie haben auch gesagt: Das ist aller Ehren wert. – Mit diesen 70 Millionen € – dafür garantiert Garrelt Duin sicherlich, er hat das auch so vorgestellt – werden wir die Chance für junge Hochschulabsolventen nutzen und neue Impulse für Unternehmensgründungen und Startups geben. Es ist unser Ziel, dass wir diese jungen Menschen an unserem hervorragenden Hochschulstandort im Digitalen ausbilden und sie dann mit ihrem Know-how in Nordrhein-Westfalen halten, damit sie nicht anschließend in andere Bundesländer oder sogar ins benachbarte Ausland abwandern. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Start-ups finanziert und unterstützt werden.
Es sind verschiedene Punkte angesprochen worden. Digitalisierung ist mehr als nur das, worüber man mit Smartphone und Internet spricht. Die Energie ist angesprochen worden, Vernetzung und Steuerung unterschiedlicher Energieerzeuger. Wir haben in diesem Parlament das Thema des virtuellen Kraftwerks sehr intensiv diskutiert. Der eingebrachte Antrag ist hier einstimmig verabschiedet worden. Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie an der Stelle nicht nur sensibilisiert sind, sondern auch uns und die Landesregierung unterstützen, dass das der richtige Weg ist, so wie wir es eingebracht haben und wie die Bewerbung in Berlin läuft.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften müssen frühzeitig in die Gestaltung des digitalen Wandels einbezogen werden. Ich kann mich daran erinnern, als ich Mitte der 80er-Jahre Betriebsratsvorsitzender war und uns die Geschäftsführung gesagt hat – das geht in die Richtung des Rechenschiebers von Reiner Priggen –: Wir stellen hier mal versuchsweise einen PC hin.
Unabhängig davon, dass ich Mitte der 80er-Jahre – das gehört zur Wahrheit dazu – überhaupt nicht wusste, was die wollten, als von einem „PC“ die Rede war, haben wir dann als Betriebsrat mit allen möglichen rechtlichen Mitteln dagegen gearbeitet, um dieses Teufelswerk zu verhindern.
Heute würde man uns auslachen und lacht uns auch aus. Heute gehört das zum Standard. Die Zeit ist schneller geworden. Deswegen brauchen wir die Erkenntnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen: Apps sind angesprochen worden. Ohne die Apps der Deutschen Bahn oder des ÖPNV würde auch manch ein Abgeordneter seinen Zug verpassen, wenn wir ehrlich sind. Aber zu der Sache mit der BAB 9 – entweder äußert sich Herr Laschet wider besseres Wissen, oder er hat einfach keine Ahnung davon, lassen wir auch das dahingestellt –, Nürnberg–München: Frau Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen, dass es hier darum geht, ein digitales Testfeld Autobahn auszuweisen, das der Bundesverkehrsminister auf den Weg bringen will. Ich sage ganz klar: Warum soll es ein solches Testfeld mal
wieder auf einer Ferienstrecke in Bayern geben und nicht in einem verkehrlichen Ballungsraum, im Ruhrgebiet, wo man es wirklich austesten könnte?
Wenn Herr Laschet dann die Hände hochhebt und sagt: „Das geht doch alles nur – das wissen Sie doch hier im Haus – mit fertigen Planfeststellungsverfahren“, dann sage ich, mit Verlaub: Auch da hat Herr Laschet mal wieder überhaupt keine Ahnung: Für ein digitales Testfeld Autobahn ist ein Planfeststellungsverfahren so über wie Sahne für Pommes.
Meine Damen und Herren, da etwas nach vorne zu bringen und zu argumentieren, nur um seinen Unionsverkehrsminister zu schützen, das ist schon hanebüchen. Machen Sie sich da bitte mal schlau. – Herr Hovenjürgen, ich bin mir sicher – bei Planfeststellungsverfahren und Autobahnen geht Herr Schemmer –, Sie werden ihm das gleich mitteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein allerletzter Punkt – dann will ich die Debatte auch nicht weiter strapazieren – ist der Hinweis zu dem Wagniskapital, mal wieder von Herrn Lindner. Ich erinnere mich sehr gut, dass wir dieses Thema am gestrigen Tage – Tagesordnungspunkt 7 – hier im Hause debattiert haben. Es wäre schön gewesen, Herr Lindner, da Sie heute darüber reden, wenn Sie gestern auch anwesend gewesen wären. Aber es gibt ja vorläufige Plenarprotokolle, in denen man das eine oder andere nachlesen kann.
Ja, das sage ich, Herr Lindner. Das können wir gerne mal aufwiegen. Ich glaube, da schneiden Sie ganz schlecht ab.
Über Tagesordnungspunkte des Vortages sollte man nur reden, wenn man am Vortag auch da war, Herr Lindner. Wenn Sie etwas behaupten, was nicht gesagt wurde, sondern das Gegenteil, Herr Lindner,
dann sollten Sie sich nicht wieder so arrogant zurücklehnen, sondern das zur Kenntnis nehmen, mit Verlaub.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Lindner hat uns vorgeworfen, dass die Landesregierung dem Antrag von Bayern nicht folgt. Es hat eine Debatte dazu gegeben. Elisabeth Müller-Witt hat für die SPD-Fraktion ausführlich dazu gesprochen, aber auch – ich habe es gesehen – die Landesregierung.
Nur so viel: Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie dazu im zweiten Quartal im Rahmen eines Gesetzentwurfs aktiv wird. Die Finanzminister der anderen Länder – nicht einige – haben das nicht gerade mit Gegenliebe aufgenommen.
Über eins sind wir uns doch im Klaren – aber das zeichnet Sie mit Ihrer Partei aus, Herr Lindner –: Der Antrag, der von der bayerischen Landesregierung zum Wagniskapital in den Bundesrat eingebracht wurde, ist ein typischer bayerischer Vorstoß. Er hat nur ein einziges Ziel: Er soll zulasten der Allgemeinheit gehen. Hier sollen mal wieder die Verluste sozialisiert und die Gewinne privatisiert werden.
Daher hat der Finanzminister gut geantwortet, indem er gesagt hat: Die Landesminister sind dagegen. – Wir sind dagegen. Aber das ist die typische Politik der FDP. In vielen wolkigen Worten wird ohne Konzept vorgetragen. Aber Ihre gesamte Politik ist ja ohne Konzept. Deswegen wird das auch nicht verfangen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mir ist bei den Ausführungen der beantragenden Fraktionen aufgefallen, dass die Piraten einen Antrag zur Aktuellen Stunde sehr wohl zum Thema E.ON gestellt hat, reden aber nicht darüber, die andere Fraktion stellt einen Antrag für eine Aktuelle Stunde, den ich persönlich gar nicht zugelassen hätte, weil es sich in erster Linie um eine DIW-Studie handelt, redet aber über E.ON. Man muss einmal sehen, wie die beiden Fraktionen das demnächst hinbekommen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Aufsichtsrat des Unternehmens E.ON hat am vergangenen Sonntag einen fundamentalen Strategiewechsel für das Unternehmen beschlossen. Es ist übrigens der dritte Strategiewechsel des Unternehmens innerhalb weniger Jahre.
Ende des letzten Jahrzehnts expandierte E.ON nach Europa. Nach hartem Kampf kaufte E.ON Anfang 2010 unter dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Wulf Bernotat Anteile an Energieunternehmen in Spanien und in Italien.
Nach 2010 expandierte der E.ON-Konzern auch außerhalb Europas. Symbol dafür ist die Gründung eines Joint Ventures zum Bau von Kraftwerken in Brasilien.
Diese Woche nun gibt das Unternehmen bekannt, die Unternehmensbeteiligung in Spanien ist verkauft, Italien wird folgen, die brasilianische Tochter verschwindet in einer neu zu gründenden Gesellschaft, in der Altes, Herr Kufen, Klassisches gebündelt wird.
Die beiden letzten Strategiewechsel wurden im Landtag nicht diskutiert. Im Übrigen ist auch keiner meiner Vorredner auch nur ansatzweise darauf eingegangen, wie E.ON sich in den letzten Jahren verhalten hat. Das ist diesmal anders. CDU und Piraten haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt mit unterschiedlichen Intentionen, wie ich gerade sagte. Die Piraten beantragten eine zu E.ON, die CDU hintergründig zu den Versäumnissen in der Zeit von 2005 bis 2010. In der Tat, Herr Kufen, da fehlte der Schrittmacher, denn da hatten Sie fünf Jahre Herz
flimmern, weil nichts mehr bei den regenerativen Energien geschah.
Was ist nun an der neuen Strategie von E.ON anders? – Die neue Strategie bezieht sich ausdrücklich auf die Energiewende in Deutschland, und sie bezieht sich auf die durch diese Energiewende ausgelöste Dynamik der Marktveränderung. Das kann man nur begrüßen. E.ON flüchtet nicht vor der Energiewende. E.ON nimmt eine strategisch offensive Position zur Energiewende ein und handelt auch entsprechend. Das Unternehmen formuliert eine Strategie, die die Märkte für erneuerbare Energien, für Netze und für das Dienstleistungsgeschäft mit den Kunden als Wachstumsbereiche identifiziert. Der Vorstand hat angekündigt, dass sich das Unternehmen mit 40.000 Beschäftigten auf die Potenziale in diesen Zukunftsmärkten ausrichten wird.
Neben dieser neu ausgerichteten E.ON gründet das Unternehmen eine zweite, eine neue Gesellschaft für die klassischen Energiemärkte mit rund 20.000 Beschäftigten. Diese Gesellschaft bündelt die konventionelle Erzeugung mit 51 GW Erzeugungskapazität in ganz Europa, davon rund ein Drittel in Deutschland, den globalen Energiehandel und die Exploration und Produktion von Erdöl und Erdgas.
Mittelfristig ist die Abgabe des verbleibenden Minderheitsanteils an der neuen Gesellschaft vorgesehen. Die Abspaltung soll im Laufe des Jahres 2016 vollzogen werden. Beachtlich ist: Die Entscheidung zu diesem Strategiewechsel hat der Aufsichtsrat einstimmig mit den Stimmen der Eigner und der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften getroffen.
Was bedeutet das jetzt für Nordrhein-Westfalen? – Erstens. E.ON hat eindeutig klargemacht, dass mit der Abspaltung kein Personalabbau verbunden ist. An den bestehenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen wird festgehalten. Das heißt auch, der Beschäftigungssicherungsvertrag, der bis Ende 2018 betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bleibt gültig. Das sorgt für einen verlässlichen Rahmen.
Zweitens, wichtig für Nordrhein-Westfalen: Der Hauptsitz bleibt im Rhein-Ruhr-Gebiet.
Drittens. Nicht zuletzt gilt es, die energie- und industriepolitische Bedeutung von Nordrhein
Westfalen zu erkennen. Nordrhein-Westfalen wird zukünftig zwei weitere Großunternehmen mit
40.000 bzw. 20.000 Beschäftigten haben, die sich darum bemühen, eine strukturelle Antwort auf den durch die Energiewende ausgelösten Wandel zu finden. Das ist gut, und das ist wichtig; denn neben kleinen und mittelständischen Unternehmen brauchen wir auch große, investitionsstarke Unternehmen, die neue Dynamik auslösen.
Die Veränderungen bei E.ON werden auch die Wahrnehmung und die Rolle Nordrhein-Westfalens in der Energiewende verändern. Eines lässt sich aus der E.ON-Entscheidung aber überhaupt nicht
ablesen, nämlich dass Nordrhein-Westfalen nun – wie die CDU behauptet – energiepolitisch ins Abseits gerät. Nordrhein-Westfalen ist kein Absteigerland, wie die CDU es herbeizureden versucht. Nordrhein-Westfalen ist das Land mit einer besonderen industriellen Struktur. Wir sind ein starker und moderner Industrie- und Energiestandort mit einem zukunftsfähigen Energiemix: erneuerbare Energien, Gas und Kohle, keine Atomkraftwerke. Dieses Land sucht und nutzt seine Chancen und Möglichkeiten. Es jammert nicht und wehklagt nicht.
Bei der Entscheidung, die Chancen schafft, gibt es natürlich auch Risiken. Der Weg, den das Unternehmen E.ON einschlagen will, wird sicherlich lang und steinig werden. Es wird Rückschläge und Schwierigkeiten geben. Das war allen klar. Aber vieles, was in dieser Woche unter Risiken diskutiert wird, gehört dort gar nicht hin. So meinen doch manche, es drohe nun das Aus für fossile Kraftwerke in Deutschland. Das ist Quatsch. Es ist und bleibt bei der Abschaltung alter Atomkraftwerke. Völlig klar, dass bis zur vollständigen Deckung des Strombedarfs durch die Erneuerbaren fossile Kraftwerke nach wie vor benötigt werden.