Ich glaube, dass das alles andere als eine Förderung der Atomkraft in der Zukunft bedeutet. Das ist vielmehr der verantwortungsbewusste Umgang mit dem, was man damals unter ganz anderen Rahmenbedingungen für einen richtigen Weg gehalten hat – von dem wir heute wissen, dass wir ihn verantwortungsbewusst zu Ende gehen müssen, vor allem für diejenigen, die damit auch in Zukunft noch zu arbeiten haben. Nichts anderes machen wir. Deswegen ist ein solcher Antrag wie der vorliegende alles andere als hilfreich.
Vielen Dank, Herr Minister. Bleiben Sie bitte gleich am Redepult. Die Ablehnung der Zwischenfrage hat natürlich eine Kurzintervention zur Folge. – Herr Kollege Schulz, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr verehrter Herr Finanzminister, Sie hatten den Neudruck offenbar nicht auf dem Tisch liegen, in dem ein Übertragungsfehler korrigiert ist. Selbstverständlich ist die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 32,2 Millionen € im Haushalt 2013 vorgesehen gewesen. Und sie wirkt nicht fort.
Gleichwohl sagten Sie in Ihren Ausführungen eben, dass ältere Verträge in Zukunft fortgeschrieben werden sollen und Sie sich noch in einem Prüfverfahren befinden. Insbesondere bei der hier in Rede stehenden Zahlung gehe es um Altverpflichtungen, die eben nur fortgeführt würden.
Für mich als Jurist stellt sich in dem Zusammenhang natürlich die Frage: Warum muss es einen neuen Vertrag geben, der zudem auch noch in der Prüfung ist, wenn Sie sagen, dass es diese Verpflichtung gibt? Dann gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist die Verpflichtung existent oder sie ist nicht existent. Wenn sie existent ist, dann gibt es viele Vereinbarungen aus der vorangegangenen Zeit, die auf diese möglicherweise ursprüngliche Verpflichtung rekurrieren und nicht immer wieder neu geprüft werden müssen. Das ist ja durch mehrere Legislaturperioden und mehrere Regierungslager gegangen.
Dementsprechend lautet die Forderung – darauf bezieht sich auch unser Antrag –, dass das Land Nordrhein-Westfalen keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingehen soll.
So viel hier auch davon gesprochen worden ist, wie toll das mit den Atomkraftwerken und der Atomtechnologie ist: Es geht insgesamt darum, dass der Koalitionsvertrag in der Tat den Rückbau betrifft und nicht die Zukunftsförderung.
Es handelt sich um die Fortschreibung eines Vertrages, der 1989 abgeschlossen worden ist, mit dem die Vertragsbeteiligten 1989 Verpflichtungen eingegangen sind.
Worum es geht, ist, dass dieser Vertrag immer in Zehn-Jahres-Schritten verlängert bzw. ausgefüllt worden ist. Es geht nicht um einen Anschlussvertrag. Es geht um Ergänzungsvereinbarungen zu diesem Vertrag, um für diesen Zehn-JahresZeitraum die erwarteten Zahlungen abzubilden.
Wir wissen jetzt zum Beispiel: Weil vor Ablauf des Jahres 2022 kein Rückbau erfolgen wird, müssen derzeit auch keine Mittel für diesen Rückbau etatisiert werden. Deswegen sieht diese Ergänzungsvereinbarung so aus, wie sie aussieht: Es geht um den Betrieb des sicheren Einschlusses. Das wird sich mit der nächsten Zehn-Jahres-Periode möglicherweise ein Stück weit anders darstellen. Es basiert aber alles auf dem Rahmenvertrag aus dem Jahr 1989.
Insofern kann natürlich jeder rechtlich überprüfen lassen – wie wir das jetzt tun, wie andere das auch getan haben –, inwieweit man an diesen Vertrag gebunden ist. Damit werden wir auch dem Koalitionsvertrag gerecht. Wir müssen aber davon ausgehen, dass dieser Vertrag bestätigt wird. Wird er bestätigt, besteht auch die Verpflichtung und dann müssen auch die Mittel dafür da sein.
Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Das bleibt auch so. – Dann schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 3.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie alle zwischenzeitlich wissen, hat die Fraktion der Piraten gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 16/4592 – 2. Neudruck – beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Ich habe gesehen, dass zwischenzeitlich einige derjenigen, die beim ersten Namensaufruf noch nicht im Raum waren, den Raum betreten haben.
Mein Vorschlag ist, dass Herr Kollege Kern einfach die Liste noch einmal durchgeht im Hinblick auf diejenigen, die vorhin gefehlt haben.
Wenn es etwas ruhiger sein könnte, würde uns das hier oben das Zuhören wirklich sehr erleichtern. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Dann frage ich vorsichtshalber noch einmal, ob sich jemand im Raum befindet, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor. Ich gebe es gerne bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 227 Abgeordnete. Mit Ja haben 20 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 207 Abgeordnete. Kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten.
Damit ist der Antrag Drucksache 16/4592 – 2. Neudruck – abgelehnt. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 3.
Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein
Zweites Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem relativ sperrigen Begriff des heutigen Tagesordnungspunktes finden sich zum Ende des Jahres 2013 vier Punkte, die ich kurz erwähnen will.
Das eine ist die Entfristung einzelner Bereiche, bei denen wir das für erforderlich halten. Das ist vielleicht nicht ganz so spannend.
Der zweite Punkt ist – wir werden uns politisch mit ihm beschäftigen – die Frage des Landesbeauftragten für Informationstechnik – der sogenannte CIO –, bei dem wir uns richtigerweise in NordrheinWestfalen neu aufstellen, um im Konzert des Bundes besser mitspielen zu können.
Insbesondere aber – das sage ich mit deutlichem Stolz – befassen wir uns unter diesem Tagesordnungspunkt mit zwei Themen, die die Feuerwehren in unserem Land beschäftigen und die auch die Kommunen beschäftigen, nämlich: Wie lange gibt es noch Opt-out, und, wen man diese Variante zieht, wie viel Geld gibt es dafür?
Ich glaube, die Botschaft, die von dem heutigen Plenartag sowohl durch die Verabschiedung als auch durch die Überweisung an den Innenausschuss ausgeht, ist folgende:
Wir geben den Kommunen und den Feuerwehrleuten die Gelegenheit, untereinander zu verhandeln, wie viel Geld gezahlt werden soll, und erhöhen diesen Betrag von bisher 20 € seit dem Jahre 2007 auf nunmehr 30 €. Das ist weiterhin – ich sage es deutlich – kein Mindestlohn. Aber wir reden über eine höhere Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr, wenn sie bereit sind, Überstunden zu leisten.
Die fast noch wichtigere Botschaft – die will ich hier ausdrücklich betonen – lautet: Wir verlängern diese Möglichkeit letztmalig – letztmalig! – bis zum 31. Dezember 2016. Ich schicke diese Botschaft ausdrücklich in alle Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen, die vielleicht immer noch glauben, demnächst irgendwann nach zwei Jahren würden wir wieder darüber nachdenken, dieses erneut zu befristen, erneut zu verlängern, erneut diese Gelegenheit zu geben.
Für diejenigen, die sich damit nicht auskennen: Es geht darum, dass die betroffenen Kommunen und Kreise die verbleibenden drei Jahre nutzen müssen, um Feuerwehrkolleginnen und –kollegen auszubilden, um die Arbeit zu machen, die derzeit in Überstunden geleistet wird.
Mit den Regierungsfraktionen wird es keine weitere Verlängerung geben. Deshalb freue ich mich über Ihre Zustimmung in der zweiten Lesung zur letztmaligen Verlängerung und über den Überweisungsbe
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist nicht so trocken, wie es nach den Gesetzestiteln scheinen mag. Es handelt sich dabei um ein ziemlich wichtiges Thema, weil es hier um die Frage geht, inwiefern die Kommunen in Sachen Brandschutz ausgestattet sind und wie viel Personal in den Kommunen bei der Feuerwehr zur Verfügung steht.