Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unumstritten, dass Masern zu den ansteckendsten humanen Infektionskrankheiten gehören. Wenn man sich damit beschäftigt, was die Landesregierung in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Planung diesbezüglich gemacht hat, dann kann man sehen, dass dahinter ein Grundsatz steht, nämlich dass wir eine wirklich selbstbestimmte Impfentscheidung der
Menschen haben wollen und dass wir die Menschen und die Stärkung ihrer Kompetenzen im Mittelpunkt sehen.
Ich glaube, dass die unterschiedlichen Angebote, die man dazu im World Wide Web finden kann, nicht dagegensprechen dürfen. Wir wollen die Menschen aufklären. Wir wollen, dass es positive Entscheidungen der Menschen gibt und dass sie eine hohe Informationsdichte an der Hand haben.
Gucken wir uns einmal an, wo wir in NordrheinWestfalen stehen. Wir wissen, dass die Impfquote, die die WHO vorgibt, höher ist als die, die wir derzeit in Nordrhein-Westfalen haben. Aber NordrheinWestfalen liegt im Ländervergleich mit der dritthöchsten Impfquote von 94,1 % weit über dem bundesweiten Durchschnitt von 92,1 %. Kollege Kern, Ihre Zahl stimmt insofern nicht. Wir haben 94,1 % bei der zweiten Impfung. Damit haben wir in Nordrhein-Westfalen eine sehr hohe Durchimpfungsrate.
Es geht nicht darum, ob die nicht höher sein könnte. Denn klar ist: Wenn man sich für die erste Impfung entscheidet, dann ist es in der Konsequenz nicht logisch, nicht auch die zweite Impfung durchzuführen. Es gibt also eine Zahl von Menschen, bei denen nicht klar ist, warum sie nicht zu der zweiten Impfung gehen.
Noch einmal – das ist für uns bei allen Maßnahmen wichtig –: Wir stellen keine Impfpflicht in den Vordergrund, sondern die Freiwilligkeit. Das haben bisher alle Diskussionen auf Landesebene, auch im Landesparlament ergeben.
Frau Schneider, die Rahmenvereinbarung zu § 20d SGB V ist Sache der Selbstverwaltung. Es ist formal eine Verhandlung, in die das Ministerium nicht ein
gebunden ist. Es sind andere, die hier die Verhandlungen durchführen müssen. Das MGEPA hat frühzeitig, nämlich im Februar 2013, die Kassen dazu aufgefordert, dass sie Gespräche dazu aufnehmen. Es hat immer wieder auch Nachfragen dazu gegeben.
Die Gespräche finden nun statt; gerade gestern hat wieder eine Runde getagt. Aber sie sind bisher nicht abgeschlossen. Wir haben als Ministerium keinerlei Durchgriffsmöglichkeiten, hier zu einer verpflichtenden Vereinbarung zu kommen.
Im Übrigen – das sage ich rückblickend – hätten diese Vereinbarungen auch schon zu schwarzgelben Regierungszeiten getroffen werden können. Es ist also nichts Neues, zu versuchen, dass diese Vereinbarungen geschlossen werden. Aber, wie gesagt, wir haben hier keine Durchgriffsmöglichkeiten.
Ein zweiter Punkt in dem Antrag ist die Jugendgesundheitskampagne. Diese wird umfassend vorbereitet. Wir setzen hier nicht auf „schnell mal eben“. Wenn man eine solche Kampagne vorbereitet, muss klar sein, wie sie in eine Gesamtkonzeption eingebunden ist, wie wir die unterschiedlichen Jugendlichen mit unterschiedlichen sozialen Lagen, unterschiedlichen Hintergründen, mit und ohne Migrationsgeschichte erreichen. Dafür brauchen wir einen umfassenden Ansatz.
Sie wissen auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen am 12. Februar des kommenden Jahres bereits den 6. NRW-Impftag durchführen – mittlerweile rein vom Ministerium finanziert, weil wir die Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie für wichtig halten, damit die Ergebnisse als unabhängige Ergebnisse akzeptiert werden.
Sie haben auch den Impfkoffer angesprochen und hinterfragt. Da er bisher an keiner Stelle aufgetreten ist, will ich darauf kurz eingehen. Es handelt sich hierbei um ein Instrument, das zu Ihrer Regierungszeit eingeführt worden ist, das 2008 in die Fläche an jedes Gesundheitsamt herantragen worden ist, bei dem wir aber gemeinsam die Evaluierung betrachtet haben. Es ist ein Instrument, das vor Ort von den Gesundheitsämtern gerne eingesetzt wird und eine hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen hat; zumindest hat das meines Erachtens die Evaluierung ergeben. Von daher können wir im Ausschuss gerne gemeinsam hinterfragen, ob Sie noch kreative Ideen haben, wie das weiter verbessert werden kann. Bisher scheint es ein akzeptiertes Instrument zu sein.
Beim Impfmobil war das Gegenteil der Fall. Das Impfmobil ist kurzfristig in der Fläche abgerufen und eingesetzt worden. Es ist aber wichtig – die Haushaltsdebatte von gestern gibt mir da, glaube ich, recht –, dass wir immer darauf achten, ob wir die Mittel zielgerichtet und ergebnisorientiert einsetzen. Das war beim Impfmobil nicht der Fall. Das ist in den letzten Jahren nicht so zum Einsatz gekom
men, dass es sich rechtfertigen lassen würde, diese Kosten aufrechtzuerhalten. Deswegen haben wir das Impfmobil eingestellt.
Wir können natürlich gerne im Ausschuss darüber diskutieren, ob diese Mittel in Zukunft in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen würden. Allerdings müssten wir dann zusätzliche Mittel in den Haushalt einstellen, um ein neues Impfmobil anzuschaffen, weil das alte mit dem Equipment, wie es bestanden hat, nicht mehr einsetzbar war.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielleicht können wir dann die wesentlichen Fragen, die Sie angesprochen haben, noch vertiefen, damit Sie den aktuellen Stand vermittelt bekommen können. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. An dieser Stelle schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/4583 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte sich jemand diesem Votum nicht anschließen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, möchte ich Sie gerne darüber informieren, dass der Versuch, sich einvernehmlich darüber zu verständigen, wann die dritte Lesung zum Tagesordnungspunkt 2 und damit zum Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul- und Studienfonds stattfindet, leider gescheitert ist. Die Fraktion der Piraten bleibt bei ihrem Widerspruch im Hinblick darauf, die dritte Lesung direkt im Anschluss an die zweite durchzuführen. Damit zieht das, was wir im Ältestenrat prophylaktisch als Plan B diskutiert und verabredet haben: Es kommt nicht zu einer Sondersitzung in diesem Jahr, sondern die dritte Lesung zum Gesetzentwurf findet in der ersten „normalen“ Plenarsitzung im nächsten Jahr statt.
Ich gehe davon aus, dass damit der Antrag auf Sondersitzung heute Abend obsolet ist und wir das auch noch schriftlich bekommen.
Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam eine Korrektur für das Protokoll vorzunehmen. Ich habe vorhin beim Tagesordnungs
punkt 2, als wir über den Entschließungsantrag abgestimmt haben, zwar zur Kenntnis genommen und auch gedacht, ich hätte gesagt, dass die Piraten gegen den Entschließungsantrag Drucksache 16/4673 gestimmt haben, aber das ist so nicht erfasst worden.
Gibt es jemanden, der Widerspruch erhebt, dass die Piraten dagegen gestimmt haben? – Nein. Dann können wir das an dieser Stelle im Protokoll vermerken. Ansonsten hätten wir die gesamte Abstimmung noch einmal durchführen müssen. Somit haben wir meine Unterlassungssünde aber geheilt, und niemand hat ein Problem mit der späteren Ausfertigung des Protokolls. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute direkt an Sie, ob als Abgeordnete oder als Mitglieder einer Partei: Sie werden auch im nächsten Jahr in Ihren Wohnorten und Wahlkreisen wieder mit Menschen über Schule, Wohnen, Verkehr, den Landeshaushalt und seine Wirkung auf die Kommunen sprechen. Es geht dann um die Schließung von Baulücken, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Immer spielt die Mobilität eine Rolle. Das beste Jugendzentrum nutzt nichts, wenn es nicht problemlos erreicht werden kann. Doch genau das ist häufig ein Problem: der Weg, die Mobilität, die Lebensqualität dabei, vor allem für diejenigen, die auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind. Sie haben heute vielleicht Bedenken gehabt, nicht zeitig nach Hause zu kommen. Aber hier geht es um Millionen Menschen, die überhaupt mobil sein und vielleicht auch zeitig nach Hause kommen wollen.
Wer Zeitung liest – aktuell im Raum Essen, Duisburg, Mülheim –, der weiß, dass noch viel größere Probleme vor der Tür stehen, und denkt sich vielleicht: Irgendwer wird es schon richten. – Doch wer? Was werden Ihre Parteikollegen in den Kommunen wohl antworten? – Das Land müsse endlich etwas tun oder der Bund. Jedenfalls müssten die Kollegen im Landtag endlich mal in die Puschen kommen.
Jeder Verkehrspolitiker weiß, dass sich der ÖPNV in NRW auch durch die Versäumnisse der Politik in der Vergangenheit in einem beklagenswerten Zu
stand befindet. Die Summe, die die Landesregierung verkündet hat, lautet: Wir brauchen 1,1 Milliarden € bis 2016. – Das ist keine Wunschsumme, sondern eine Mindestsumme. Die Frage ist: Woher? Wer hat sich überhaupt darum gekümmert, dass der ÖPNV finanziell nicht den Bach runtergeht? Die Landesregierung verweist traditionell auf den Bund. So haben wir auf die Große Koalition gehofft. Im Koalitionsvertrag des Bundes steht allerdings – wie Herr Paul gestern bereits sagte – nichts.
Herr Priggen von den Grünen hat gestern die gleichen Zahlen wie wir im Antrag genannt und kommt gemeinsam mit uns – wie die gesamte Fachwelt – zu dem Ergebnis: Die eingeplanten Mittel reichen hinten und vorne nicht.
Oder finden Sie, Herr Minister Groschek, dass die 1,25 Milliarden € statt der angestrebten 7,2 Milliarden € pro Jahr ein gutes Verhandlungsergebnis sind? Haben Sie bei den Koalitionsgesprächen überhaupt über Nahverkehr gesprochen, Herr Groschek? Ich frage Sie ganz persönlich: Wollen Sie nur kurzfristig Ausgaben reduzieren oder langfristig Infrastruktur sichern?
Auch an Herrn Beu und Herrn Löcker die Frage: Was sagen die Mitarbeiter der Straßenbahnen dazu? Darauf können Sie gleich antworten.
Frau Kraft hat gestern erklärt, es ginge ihr um Haushaltskonsolidierung. Wir Piraten forderten zusätzliche Investitionen, sagte sie. Doch wir fordern die notwendigen Investitionen für langfristig weniger Ausgaben. Infrastruktur hinzustellen und dann verfallen zu lassen ist nun mal keine nachhaltige Investition und dient auch nicht nachhaltigen Haushalten. Das ist eher Kaputtsparen.
Im ÖPNV sehen wir das zentrale Element aller zukünftigen Mobilitätsszenarien, um das sich der Staat, also die Politik, also wir kümmern müssen. Daher haben wir hier im Parlament – bisher als einzige Fraktion – Anträge zum ÖPNV gestellt. Wir werden das Thema „ÖPNV“ immer wieder in den Landtag einbringen und sie bisweilen daran erinnern.
Bisher verweist Minister Groschek nur auf den Bund: Es solle mehr Regionalisierungsmittel aus Berlin geben. Die Frage ist: Wann? Die Höhe soll zwar im nächsten Jahr überprüft werden, aber es gibt keine Steuererhöhungen. Eigentlich warten wir auf eine neue Föderalismusdebatte, die aber vermutlich eher Jahre dauern wird. Dann ist 2016 vermutlich längst vorbei.
Letztlich tragen also die Kommunen das ganze Problem. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen verschlimmert die Situation auch bei den Empfängerstädten zusätzlich.
Herr Minister Groschek, auch Bürgerbusse sind keine Lösung, sondern eine Notlösung, die sich die Regierung nicht zu eigen machen sollte. Das Eh
Das, was der Bund mobilisiert, muss von NRW auf jeden Fall eingefordert werden. NRW muss die Mittel, die ihm zustehen, beanspruchen und kann hiermit aufzeigen, wie dringend sie für den Erhalt einer besonders sensiblen Infrastruktur, die des ÖPNV, benötigt werden.