Das war nicht ganz ernst gemeint. – Ich glaube, dass wir die Chance zu einer großen Gemeinsamkeit auf Landesebene haben, weil hier vier Redner im Grunde genommen große Schnittmengen skizziert haben, um nicht das Trennende zu betonen.
Herr Rehbaum, der große Vorteil der Großen Koalition sind nicht die Stellen hinter dem Komma der 1 Milliarde €, zu denen ich gleich noch etwas sage, sondern der große Vorteil ist: Zum ersten Mal bekennen sich beide großen Parteien dazu, überjährig und verkehrsträgerübergreifend zu finanzieren. Das ist gerade für uns ein Glücksfall, wenn es denn in die Tat umgesetzt wird.
Jetzt kommt ein Nebenruf in Richtung Kollege Schemmer: Ja, es mag sein, dass der Jahrgang 2009 – genau wie beim Rotwein – auch bei der schwarz-gelben Verkehrspolitik einmal ein Ausnahmejahrgang war. Aber ansonsten hat mein Vorgänger Oliver Wittke, der immer recht naseweis kommentiert, 2006 den Personalabbau beim Landesbetrieb Straßen.NRW um 20 % forciert, hat also Planungskapazitäten dramatisch abgebaut und nicht ausgebaut. Das ist eine Erblast, die nicht auf unsere Kappe geht.
Das ist eigentlich schon wieder vorbei, weil es etwas länger gedauert hat. Ich hatte die schlichte Frage, ob Sie sich nicht vorstellen können, dass wir alle Jahre gerne guten Rotwein trinken?
Ja, das kann ich mir sehr gut vorstellen. Wir können uns wechselseitig einladen. Ich bevorzuge Rioja. Ich weiß nicht, was Sie trinken, Herr Schemmer.
Jetzt wieder zur Verkehrspolitik! Der Koalitionsvertrag ist hinsichtlich der Finanzierungsstruktur nicht ganz einfach. Der wird auch umkämpft bleiben. Deshalb kündige ich an, dass ich Sie alle brauche, denn es geht nach wie vor im Nahkampf und in Frontstellung Länder gegen den Bund. Da können die Überschriften noch so freundlich sein. Das Kleingedruckte wird wieder den Bund auf der einen Seite und die Länder auf der anderen Seite sehen. Deshalb müssen wir in Richtung Berlin gemeinsam wachsam bleiben, was die Umsetzung angeht.
Noch einmal: Wir werden durch den Koalitionsvertrag jährlich 1,25 Milliarden € Steuermittel mehr bekommen. Wir werden für die Schieneninfrastruktur 500 Millionen € versus 600 Millionen € mehr bekommen, weil die Bundesbahn ihre Gewinne nicht mehr an Schäuble abtreten muss, sondern behalten und ins Netz reinvestieren darf. Ganz wertvoll!
Und wir werden die Summe x – Lkw-Maut-Verbreiterung! – zu einem späteren Zeitpunkt als 2014 hinzubekommen.
Über den Blödsinn Pkw-Maut will ich mich an dieser Stelle nicht auslassen. „Blödsinn“ deshalb, weil die Nicht-Deutsche-Pkw-Maut kein Beitrag zur Finanzierung unseres Infrastrukturproblems, sondern anderen politischen Erwägungen geschuldet ist – um es einmal zurückhaltend zu formulieren.
Das wird durch den Koalitionsvertrag nicht besser. Helmut Schmidt hat einmal gesagt: Man muss nur 51 % von einem Vertrag oder einem Parteiprogramm gut finden, um dabei zu bleiben. Bei mir waren es deutlich mehr – um die Frage noch einmal zu beantworten, Herr Kollege Rasche.
Herr Minister Groschek, würden Sie eine zweite Zwischenfrage – diesmal nicht von Herrn Schemmer, der sich zum Rotwein schon geäußert hatte – von Herrn Kollegen Bayer von den Piraten zulassen?
Vielen Dank, Herr Groschek, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Ich habe verstanden, dass es auch schlimmer hätte kommen können. Trotzdem waren es von den 28,8 Milliarden €, die gefordert worden sind, nur fünf. Sie haben eben gesagt, dass die Lkw-Maut auf diese 5 Milliarden € draufkommt. Das habe ich positiv zur Kenntnis genommen.
Darauf wäre ich ohnehin zu sprechen gekommen. Zunächst einmal eine Antwort auf Ihre Frage: Zu den x Millionen/Milliarden Lkw-Maut-Mitteln kommen auf jeden Fall noch die 2 Milliarden € reinvestierter Bundesbahngewinne hinzu, die nicht mehr zu Schäuble wandern, sondern die Grube in seinem Netz vergraben darf. Also ist das eine deutlich höhere Summe als die zunächst einmal als Ziffer beschriebenen 5 Milliarden € mehr für die Infrastruktur.
Jetzt komme ich zum Thema „Entflechtungsmittel – GVFG-Großprojekte – Regionalisierungsmittel“! Wir haben nicht umsonst ein verfassungsgerichtliches Gutachten für eine potenzielle Auseinandersetzung in Sachen Regionalisierungsmittel. Ich kenne nur das Land als Interessenebene, sonst keine Ebene.
Deshalb werden wir mit Macht darauf drängen, dass sich bei der Neuverteilung der Regionalisierungsmittel mehr Fairness und Gleichberechtigung durchsetzen.
Denn wir verzichten – um das noch einmal deutlich zu sagen – seit 1992 jährlich auf einen Betrag zwischen 350 Millionen € und 400 Millionen €. Summieren Sie diesen Betrag hoch, können Sie sich die eine oder andere Infrastrukturlücke beim schienengebundenen Nahverkehr erklären.
Das dürfen wir uns nicht mehr bieten lassen! Wir müssten gegebenenfalls – Konjunktiv! – auch bereit sein, unser Recht verfassungsgerichtlich durchzusetzen; denn die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben eine Besserstellung verdient, was die Bedienung ihrer berechtigten ÖPNV-Investitionsinte
ressen anbelangt. Das sage ich, um ganz klar anzukündigen, von welcher Position aus wir verhandeln werden, wenn es an der Zeit ist.
Diskussion, die Regionalisierungsmittel-Diskussion sollen gebündelt werden und in das große Paket „Föderalismuskommission III – Neuordnung Finanzbeziehungen Bund – Länder“ eingepackt werden, weil man meint, da Gegengewichte zu haben.
Wir brauchen jedenfalls schnellstmöglich eine Reform der Regionalisierungsmittel, und wir dürfen den Bund nicht aus seiner gestalterischen Mitverantwortung entlassen. Der Bund kann uns, den Ländern, nicht die Gestaltungsverantwortung zuschieben, sondern er hat – gutachterlich durch uns und unseren Rechtsbeistand verdeutlicht – eine Gestaltungspflicht. Daraus dürfen wir ihn nicht entlassen, weil er ansonsten Beklagter ist und nicht die Gemeinschaft der Bundesländer, die möglicherweise aus Eigeninteresse gegen uns sein könnten.
Herr Bayer, Ihre Rede war wieder einmal wesentlich besser als der Antrag. Ihre Milchmädchenrechnung und die Einladung zum Scheckbetrug nehme ich mal nicht ganz so ernst, weil die 350 Millionen € natürlich überhaupt nicht gegenfinanziert sind. Sie haben als Parlamentarier zumindest mehrheitlich einen Haushalt und eine mittelfristige Finanzplanung verabschiedet, die genau das Gegenteil dessen ausdrückt.
Wenn ich Ihrem Antrag zustimmen würde, würde ich mich also quasi selbst auffordern, gegen das Votum des Parlamentes zu handeln, das mich haushalterisch auf einen ganz anderen Weg schickt, als Sie mich mit diesem Antrag schicken wollen.
Die Finanzierungsfragen werden wir noch hinlänglich diskutieren. Wir werden sicherlich im Ausschuss darüber reden, ob es sinnig oder unsinnig ist, so etwas wie eine Nahverkehrsabgabe für alle zu fordern, und welche Konsequenzen das für den Ausbau und die Betriebskosten hätte – also eine lange Kette von weiteren Diskussionen.
Ich glaube, die seriöse Auseinandersetzung ist immer konkret. Wir haben heute der Regiobahn im Kreis Mettmann 33 Millionen € übereignet, um die S28 zwischen Mettmann und Wuppertal weiterzubauen.
Wir haben die S13 praktisch beauftragt, wir werden den RE-Verkehr verstärken als Vorlauf zum RRX. Welches Fundament Sie auch immer gelegt haben, lieber Kollege Schemmer – ich jedenfalls durfte auf diesem Fundament endlich rechtsverbindlich eine Finanzierungsvereinbarung zum RRX abschließen.
Wir müssen mit dem Bund und der Bahn noch jede Menge neuer Projekte verabreden und beschließen. Ich hoffe, wir werden gemeinsam die Interessen Nordrhein-Westfalens 2014 gegenüber jedermann – auch gegenüber dem Bund – zum Ausdruck bringen, der diesen Interessen zuwiderhandeln wollte. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Der Minister hat die Redezeit um eine Minute 50 Sekunden überzogen. Wenn es den Wunsch der Fraktionen gibt, diese Zeit ebenfalls in Anspruch zu nehmen, möge man sich jetzt melden. – Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4587 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen darüber informieren, dass sich die Fraktionen zwischenzeitlich darüber verständigt haben, bei den Tagesordnungspunkten 11 und 12 die Reden sämtlich zu Protokoll zu geben.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kamieth das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Blumenstrauß vor der Haustür, regelmäßige Telefonanrufe, ein Liebesbrief hinter dem Scheibenwischer – gehört das nicht für viele von uns zu einer guten Partnerschaft dazu?
Wenn das aber unerwünscht oder in einem Umfang geschieht, der objektiv belästigend ist und dann noch weitere Formen wie das besonders perfide Bestellen von Waren und Dienstleistungen unter fremdem Namen hinzukommen, liegen typische Erscheinungsformen von Stalking vor.
Opfer sind nicht nur Prominente wie Steffi Graf, Claudia Schiffer oder Guido Westerwelle, die auch einmal Ziel einer solchen Attacke waren – nein, Opfer kann jeder Mann, jede Frau sein; nach Erhebungen bis zu 12 % der Bevölkerung. Manchmal geschieht das mit Ansage, manchmal weiß man aber auch nicht, warum es aus heiterem Himmel, ohne erkennbaren Grund zu Stalking kommt.
Die Einführung des Straftatbestandes der Nachstellung in das Strafgesetzbuch im Jahr 2007 war daher, wie sich heute zeigt, mehr als berechtigt. Die Bedenken anfänglicher Skeptiker, die es auch gab, sind inzwischen widerlegt worden. Allein die Strafandrohung im Strafgesetzbuch hat, wie die Praxis berichtet, eine segensreiche Wirkung.
Studien belegen zudem, dass die polizeiliche Ansprache, die sogenannte Gefährdeansprache, potenzielle Täter oft schon frühzeitig und mit einem Umfang von etwa 80 % davon abhält, weitere Taten zu begehen.
Das ist unsere Politik, das ist praktizierter Opferschutz. Auch die flankierenden Maßnahmen, die damals der Bundesgesetzgeber eingeführt hat – beispielsweise die sogenannte Deeskalationshaft –, scheinen sich zu bewähren.