Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

In den fünf Jahren, in denen das Gesetz gilt, haben sich aber auch gewisse Schwachstellen gezeigt.

Nach derzeitiger Gesetzeslage handelt es sich bei der Vorschrift im Strafgesetzbuch um ein Erfolgsdelikt, sprich: Das Opfer muss auf die Nachstellungsattacke in irgendeiner Form psychisch oder physisch reagiert haben. Es muss zu irgendeiner Auswirkung auf das Leben des Opfers gekommen sein. Nur dann ist der Straftatbestand erfüllt, und nur so kann es zu einer Verfolgung kommen.

Eine Verfolgung kann also insbesondere dann nicht stattfinden, wenn das Opfer psychisch sehr robust ist und es in keiner Weise irgendwie den Nachstellungen erliegt, sondern ihnen widersteht und sozusagen unbeirrt auf seinem Lebensweg fortschreitet.

Deshalb hat die Justizministerkonferenz auf Initiative der bayerischen Staatsministerin der Justiz bereits im letzten Jahr den Stalking-Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches besprochen. Elf der 16 vertretenen Minister haben sich in diesem Zusammenhang für eine Änderung des § 238 StGB ausgesprochen. Nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz soll also der Straftatbestand der Nachstellung so geändert werden, dass aus einem Erfolgsdelikt – so, wie ich es eben skizziert habe – ein Eignungsdelikt wird. Dann macht sich schon derjenige strafbar, der objektiv Maßnahmen gegen sein Opfer ergreift, wie ich sie eingangs im Detail beschrieben habe – Maßnahmen also, die geeignet sind, die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Bedauerlicherweise hat sich der nordrhein

westfälische Justizminister Thomas Kutschaty bei der Abstimmung enthalten. Damals haben Sie, Herr Minister, erklärt, Ihnen stünden belastbare Zahlen noch nicht zur Verfügung. Ich finde, das ist ein schwaches Bild für einen Minister des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Elf Minister waren da offensichtlich sehr viel besser informiert. Oder hat die rot-grüne Landesregierung zu diesem wichtigen Thema schlichtweg keine Meinung?

Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass Nordrhein-Westfalen in dieser Frage ein klares landespolitisches Signal aussenden sollte, das den vielen Frauen, die unter Stalking leiden, eine Stimme verleiht. Im Sinne eines konsequenten Opferschutzes fordern wir daher die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für eine Absenkung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 238 einzusetzen.

Ich gehe davon aus, dass wir bei diesem Ansinnen viele Unterstützer hier im Plenum finden werden. Auf die Diskussion im Fachausschuss freue ich mich. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte, der Empfehlung zuzustimmen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Lüders.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Herr Kamieth, es ist schön, dass Sie es mittlerweile verstanden haben, hier Anträge von Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz eins zu eins einzubringen. Wie Sie sicherlich auch verfolgt haben, ist ein solcher Antrag in RheinlandPfalz im November abgelehnt worden.

Sie haben Ihren Antrag am 10. Dezember dieses Jahres gestellt. Vielleicht hätten Sie den Blick auf Berlin richten können, wo wir mittlerweile Koaliti

onspartner in einer Großen Koalition sind und dort im Interesse der Opfer vereinbart haben, Hürden für die Verurteilungsvoraussetzungen zu senken. Demnach hätte sich dieser Antrag eigentlich erübrigt.

Ich finde es schön, dass Sie in Ihrem Antrag den Opferschutz nach vorne stellen. Nur: Ist es tatsächlich hilfreich, wenn Sie fordern, den derzeitigen § 238 – da geht es eben um die Nachstellung – von einem Erfolgsdelikt einfach so in ein Eignungsdelikt umzuwandeln? Sie haben nämlich gerade eben die Voraussetzungen, was das Erfolgsdelikt im Rahmen der Nachstellung nach § 238 StGB anbelangt, nicht richtig zitiert.

Frau Kollegin, würden Sie eine …

Nein, ich möchte erst ausführen.

Genau heute vor einem Jahr hat nämlich der BGH die Voraussetzungen für die Erfüllung des § 238 konkretisiert. Im Revisionsverfahren hat er dazu gesagt, dass das Urteil erkennen lassen muss, ob und inwieweit das Opfer zu gravierenden, nicht mehr hinzunehmenden Modifikationen seiner äußeren Lebensgestaltung gezwungen war. Das heißt, die Voraussetzungen sind da tatsächlich sehr eng gefasst und sehr tiefgreifend. Gleichwohl gab es hier eine Verurteilung, weil es noch andere Straftatbestände gibt, nämlich die der Beleidigung, der Bedrohung, der womöglich versuchten Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs oder der versuchten Nötigung.

Das heißt, wenn wir jetzt einfach sagen, der Opferschutz sei dadurch gewährleistet, dass wir diesen Straftatbestand in ein Eignungsdelikt umwandeln, müssen wir uns sehr genau anschauen, was denn ein Eignungsdelikt ausmacht. Ein Eignungsdelikt bedeutet, dass die Beurteilung der Geeignetheit lediglich an generellen Kriterien – wie zum Beispiel statistischen Werten – festgemacht werden muss. Was aber sind statistische Werte beim Stalking? Reichen da drei SMS aus? Müssen es fünf sein? Ich halte das für sehr schwierig.

Ich glaube, wir dürfen uns da nicht verrennen, indem wir sagen: Wenn wir einen Paragrafen von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umwandeln, sind alle Straftaten in dem Bereich wunderbar verfolgbar und aburteilbar. Ich glaube vielmehr, dass wir im Präventionsbereich viel stärker darauf hinwirken müssen. Das ist auch das letztendliche Ziel bei dem gewesen, was die Innenministerkonferenz Anfang Dezember beschlossen hat.

Von daher freue ich mich auf die Beratung und bin gespannt auf Ihren Vorschlag im Ausschuss, wie denn tatsächlich dieser § 238 wirksam von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt umgewandelt werden soll. Ich sehe das – ich glaube, da spreche

ich für meine Fraktion – ernsthaft nicht. – Herzlichen Dank.

Frau Kollegin, würden Sie bitte noch am Pult bleiben. Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Kamieth. – Herr Kollege, bitte schön.

Schönen Dank, Herr Präsident! Frau Kollegin Lüders, Sie sprachen gerade die Regelung im Koalitionsvertrag an, wonach wir gemeinsam das hohe Ziel der Verbesserung des Schutzes gerade von Frauen erreichen wollen, bemängeln aber, dass wir hier im Grunde genommen mit unserem Antrag zu spät kommen. Können Sie mir bitte erklären, warum unter TOP 4 bei der Bleiberechtsregelung gerade Ihre Fraktion eine Vorgriffsregelung gefordert hat, obwohl so etwas schon im Koalitionsvertrag stand? Ich bin der Meinung, dass es uns gut zu Gesicht stünde – gerade weil der Landesminister in dieser Frage noch nicht Farbe bekannt hat –, die Frauen jetzt hier sofort zu unterstützen und von Nordrhein-Westfalen aus Akzente zu setzen.

(Beifall von der CDU)

Frau Kollegin, bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Wenn man Ihrer Rede gerade sehr aufmerksam zugehört hat, kann man es sehr verwunderlich finden, dass Sie jetzt den Schutz insbesondere der Frauen nach vorne gestellt wissen wollen; denn gerade noch haben Sie gesagt: Jeder Mann und jede Frau kann von Stalking betroffen sein. – Da haben Sie schon einen gewissen Unterschied gemacht. Aber das nur am Rande.

Herr Kamieth, ich glaube aber, dass Sie hier ein X mit einem U verwechseln. Gerade bei der Debatte, die wir hier geführt haben, handelt es sich um eine derzeitige Notsituation. Wir haben aber, wie ich auch ausgeführt habe, aufgrund der Strafrechtsnormen, die auch oftmals bei diesen Fällen tangiert sind – eben der Nötigung, der versuchten Körperverletzung, Bedrohung etc. –, einen guten Rahmen, unsere Opfer auch weiterhin zu schützen, die Strafverfolgung aufzunehmen und dann auch zu verurteilen.

Ich bin sehr gespannt, wie Ihre Absenkung der Hürden konkret im Ausschuss aussehen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüders. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erscheinungsformen von Stalking sind vielfältig und stellen das Leben der Opfer nicht selten komplett auf den Kopf. Erhebliche Traumatisierungen sind die Folge. Opfer fühlen sich oft den Tätern – da bleibe ich in dem Fall bei der männlichen Form, weil es häufiger Männer sind als Frauen, aber auch Frauen – hilflos ausgesetzt. Auch nach Stalking-Attacken sind die Opfer noch länger betroffen.

Die Strafbarkeit der Nachstellung ist ein besonders schwieriges Feld. Stalking besteht aus einer Vielzahl von belästigenden Handlungen, die häufig jede für sich allein eben nicht strafbar ist. Eine SMS, ein übler Brief, einmal im Hauseingang gestanden – das sind Verhaltensweisen, die den Strafbarkeitsbereich noch nicht tangieren. Doch die Summe und die narzisstische Persönlichkeit der Täterinnen und Täter machen die große Belastung für die Opfer aus.

Doch allein die Strafbarkeit ist nicht die Lösung – und das ist auch nicht umfassender Opferschutz. Unsere Präventionsansätze haben das Ziel, Opfer erst gar nicht zu Opfern werden zu lassen. Wir setzen auf Information, die Bündelung von Kompetenzen der Hilfesysteme und der Strafverfolgungsbehörden. Ich möchte auch an dieser Stelle auf die Homepage des Landes „stalking-nrw.de“ verweisen. Das ist ein Netzwerk, an das sich Helferinnen und Helfer, Angehörige, Opfer und auch Täterinnen und Täter wenden können.

Die Enthaltung des Justizministers in der Justizministerkonferenz begrüßen wir, Herr Kollege Kamieth. Denn die Enthaltung bedeutet nicht „keine Meinung haben“. Sie sollten als Parlamentarier eigentlich wissen, dass eine Enthaltung eine differenzierte Haltung deutlich machen kann.

Und das, was Sie so platt in Ihrem Antrag fordern, die Umwandlung von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt, ist aus unserer Sicht problematisch und nicht so einfach zu realisieren. Wir wollen uns das gerne gemeinsam im Ausschuss anschauen und sind gespannt, zu welchem Ergebnis wir kommen.

Kollegin Lüders hat es schon angesprochen: Copy & Paste können nicht nur die Piraten, das kann auch die CDU. Es waren viele Bausteine aus dem CDU-Antrag aus Rheinland-Pfalz zu finden, aber auch aus dem rot-grünen Antrag in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank für die Übernahme!

Ein Problem haben wir jetzt schon mit Ihrem Antrag – ich möchte schon einmal darauf hinweisen –: Die angezeigten Delikte mit den Verurteilungen ins Verhältnis zu setzen und aufgrund dessen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit eines Paragrafen des

Strafgesetzbuches zu ziehen, das finden wir zumindest fragwürdig und problematisch.

(Beifall von Matthi Bolte [GRÜNE])

Dass das Strafgesetzbuch eindeutig bundesrechtlich verankert ist, wissen wir alle. Ich möchte Ihnen noch zur Ausschussberatung die Frage mit auf den Weg geben: Welcher Bundesregierung traut die CDU da nicht? Welche Bundesregierung kritisiert die CDU mit ihrem Antrag? Ist es die Bundesregierung von 2007, die die Änderungen im StGB vorgenommen hat? Ist es die Große Koalition gewesen? War es die letzte Bundesregierung – als Sie den Antrag formuliert haben, war die schwarz-gelbe Bundesregierung wahrscheinlich noch im Amt –, oder ist es die frisch ins Amt getretene neue Bundesregierung? Wir wissen es nicht.

Selbstverständlich freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss. Es steht NRW immer gut zu Gesicht, sich mit problematischen Bereichen wie Stalking zu beschäftigen. Wir schauen mal, was es da an neuen Erkenntnissen gibt und wie Sie dann mit Ihrer Bundesregierung umgehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP spricht Herr Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag verfolgt die CDU-Fraktion das Ziel, § 238 StGB, den sogenannten Stalking-Paragrafen von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzugestalten. Empirische Studien zeigen, dass 11 % der Bevölkerung irgendwann in ihrem Leben von nachhaltigem Stalking betroffen sind. In einem Drittel der Fälle dauern die Nachstellungen länger als ein Jahr.

Psychische und körperliche Beeinträchtigungen wie Albträume, Herz- und Kreislaufstörungen, MagenDarm-Probleme, Angstneurosen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen gehören zu den typischen Folgen des Stalkings. Erhöhte Mobilität und erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern die fortlaufende Belästigung.

Die Frage, wie der Tatbestand der Nachstellung ausgestaltet werden soll, wurde 2007 im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Man hat sich damals für ein Erfolgsdelikt entschieden, wie es in unserem Strafrecht die Regel ist. Das bedeutet: Jemand wird nur dann bestraft, wenn ein bestimmter Taterfolg eingetreten ist.

Im Jahre 2010 wurden knapp 27.000 Nachstellungen angezeigt. Bei einer Aufklärungsquote von knapp 90 % und nach Zuordnung von MehrfachAnzeigen ergaben sich daraus insgesamt rund 21.700 Tatverdächtige. Angeklagt wurden davon 3,4 %, verurteilt nur 1,9 %. Aufgrund dessen wurde

der nunmehr von der CDU eingebrachte Vorschlag auf beiden Justizministerkonferenzen 2012 diskutiert, und es wurde ein fast wortgleicher Beschluss gefasst.

Der Hinweis auf die wenigen Verurteilungen kann allein aber nicht als Begründung für eine Gesetzesänderung ausreichen.

(Beifall von der FDP)