version und Strukturwandel nicht im Regen stehen lassen – Nordrhein-Westfalen braucht landesweites Programm für Konversion und Strukturwandel aus Mitteln der Europäischen Union!
Ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3205 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Ziffer b der Geschäftsordnung (§ 79 Abs. 2 Ziffer b a. F.) vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen mit der Maßgabe, dass die Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 2). Damit entfällt die Aussprache.
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3205 abstimmen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/4603, den Antrag abzulehnen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt mit Nein? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/3205 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/4638. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem seine Zustimmung nicht geben? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/4638 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP, bei Zustimmung der Piraten und der Nein-Stimme des Abgeordneten Stein angenommen.
der WestLB – Was unternimmt die Portigon AG zur Auffindung von mehreren einhundert untergegangenen Konten sowie Aufklärung der dahinterstehenden Steuersachverhalte?
Nach aktuellen Angaben des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sind in den letzten zehn Jahren dort insgesamt fast 300 Nachforschungsanträge von Hinterbliebenen zu untergegangenen Konten der einstigen WestLB eingegangen. Diese Anfragen sind früher an die WestLB weitergeleitet worden und werden seit der Transformation an deren Rechtsnachfolger Portigon AG zur weiteren Sachverhaltsklärung übergeben.
Die „Rheinische Post“ berichtet auf einer ganzen Sonderseite am 11. Oktober 2013 über den Komplex schwarzer Kassen bei der damaligen Landesbank und den Verdacht, bei dubiosen Steuerpraktiken seien wohl auch großvolumige Kundengelder auf unerklärliche Art und Weise verschwunden. Einzelne der in Rede stehenden Praktiken halte die Portigon AG auch heute noch für rechtlich zulässig.
„Die WestLB betrieb bis in die späten 90er-Jahre ein System von schwarzen Kassen. Dort wurden Kundenvermögen gestückelt und vor dem Fiskus versteckt. Offenbar so gut, dass die Nachfolgeinstitute der WestLB Teile des Geldes heute nicht wiederfinden. (...) Um ihre reichen Kunden bei Laune zu halten, half die damalige Landesbank systematisch beim Hinterziehen von Steuern. Sie versteckte deren Vermögen in sogenannten ‚Vorübergehenden Depots‘. (...) Allein in der Kölner WestLB-Filiale identifizieren die Fahnder 393 Kunden mit solchen Scheindepots. (...) Für die ‚Vorübergehenden Depots‘ gibt es weder Kontoauszüge noch Erträgnisaufstellungen.“
Anhand eines konkreten Falls zeigt das Medium sodann auf, wie hohe Vermögensanlagen bei der WestLB verschwunden seien. Es steht damit der Verdacht im Raum, dass gerade Gelder, die zur Steuervermeidung bei der WestLB angelegt worden und zu diesem Zwecke nicht banküblich dokumentiert worden sind, zu einem späteren Zeitpunkt seitens des Instituts als nicht mehr auffindbar deklariert worden sind. Da eine Bankbilanz eigentlich vollständig aufgehen muss, ist sachlich nicht zu erklären, wie Beträge in einer Millionengrößenordnung einfach dort untergehen können. Die Sachverhalte drängen nun nach einer umfassenden und transparenten Aufklärung.
Bislang ist öffentlich nicht bekannt, wie viele der vom zuständigen VÖB angegebenen rund 300 Vermögenssuchaufträge durch die WestLB und Portigon AG zwischenzeitlich positiv aufgeklärt werden konnten und welches betragsmäßige Vo
Die Berichterstattung legt nahe, dass aufgrund der als steuerrechtswidrig angenommenen Handlungen auch die Strafverfolgungsbehörden
Kenntnis oder Befassung mit diesen Vorgängen haben müssten und es auch zur Einleitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit diesen dubiosen ‚Vorübergehenden Depots‘ gekommen sein dürfte.
In dem der Berichterstattung zugrunde liegenden ausführlichen Vermerk von der Steuerfahndung heißt es unter anderem:
„Bei dem festgestellten Wertpapierengagement hätte die Abwicklung der Geschäfte über persönliche Depots nahe gelegen. Dass dies unterblieben ist, ist in der gewollten Verschleierung der festgestellten Transaktionen begründet. Ziel der Verschleierung war die steuerliche Nichterklärung des entsprechenden Vermögens und der hieraus resultierenden Erträge. (...) Es wurde den vermögenden Kunden vonseiten der Bank ein System zur Seite gestellt, das es diesen ermöglichte, ihre Vermögensverhältnisse und damit verbundenen Transaktionen zu verschleiern.“
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans stellt bei allen sich bietenden Gelegenheiten gern fest, dass er alles ihm Mögliche unternimmt, um Steuerhinterziehung aufzuklären und Verstöße gegen die Steuerehrlichkeit zu sanktionieren. Da nun über zwei Monate seit der groß angelegten Berichterstattung vergangen sind, ist fest davon auszugehen, dass sich der Finanzminister mit den durch die zuvor zitierten Presserecherchen aufgeworfenen Fragestellungen längst befasst hat und er ebenfalls Wert auf Aufklärung legt.
Das Parlament hat nun ein Anrecht darauf, zu erfahren, welcher Sachstand zur Aufklärung der Landesregierung vorliegt und welche konkreten Maßnahmen die Portigon AG eingeleitet hat und noch beabsichtigt, um die unfassbaren Vorwürfe einfach verschwundener Konten aufzuklären.
Ein Verweis auf die Arbeiten des PUA WestLB zur Unterlassung einer Parlamentsinformation ist hier nicht möglich, da es zu diesem Komplex keinen Untersuchungsauftrag im PUA gibt.
Was unternimmt die Portigon AG zur Auffindung von mehreren einhundert untergegangenen Konten sowie Aufklärung der dahinterstehenden Steuersachverhalte?
Die Mündliche Anfrage bezieht sich auf die vorübergehenden Depots der WestLB. Diese Depots wurden nach Auskunft der Portigon eingerichtet, wenn ein Kunde den Wunsch hatte, bestimmte Wertpapiere im Rahmen eines sogenannten Tafelgeschäfts zu erwerben, die die WestLB nicht vorrätig hatte. Hierfür eröffnete die WestLB für den Kunden ein sogenanntes vorübergehendes Depot.
Die Wertpapiere, mit denen sich die Bank eingedeckt hatte, buchte sie in das vorübergehende Depot des Kunden ein. Nach entsprechender Information erschien der Kunde, zahlte den Kaufpreis – interessanterweise regelmäßig in bar – und nahm die Wertpapiere entgegen, die er in Eigenverwahrung nahm und beispielsweise im heimischen Safe oder einem Bankschließfach aufbewahrte.
Das vorübergehende Depot wurde nach Abwicklung der Transaktion wiederum geschlossen. Zum Jahresultimo handelte es sich nicht mehr um ein aktives Konto. Die Bank verschickte deshalb auch keine Jahresdepotauszüge.
Die Zins- oder Dividendencoupons schneiden die Inhaber der Wertpapiere ab und lösen sie bei der Bank ein. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, die Zins- und Dividendenzahlungen – wie es auch bei anderen Einkünften üblich ist – beim Finanzamt zu melden, um sie entsprechend den geltenden Regelungen zu versteuern.
Im Zuge des 1996 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat die WestLB eine Reihe von Geschäftspraktiken im Privatkundengeschäft überprüft, modifiziert und auch eingestellt.
In der Zeit, in der die Bank Privatkundengeschäft betrieben hat, gehörte es zum Tagesgeschäft, Fragen von Kunden oder deren Hinterbliebenen zum Inhalt der Geschäftsbeziehungen auch zu beantworten.
Im Übrigen sind die Verbände der Kreditwirtschaft zentrale Ansprechpartner, wenn in einem Erbfall die Hinterbliebenen auf der Suche nach Konten des Erblassers sind. Die Verbände leiten derartige Nachfragen an ihre Mitgliedsinstitute weiter.
Vor diesem Hintergrund wird auch die Portigon AG heute noch sporadisch vom Bundesverband Öffentlicher Banken – VÖB – angesprochen. Die Portigon prüft derartige Vorgänge und gibt den betroffenen Angehörigen eine Rückmeldung. Bei derartigen Auskunftsersuchen prüft die Portigon AG zunächst mit Rücksicht auf das Bankgeheimnis die formale
Berechtigung des Anfragenden und stellt, wenn sich hieraus keine Hinderungsgründe ergeben und das auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und Belege noch möglich ist, die angeforderten Informationen zusammen.
Kundenunzufriedenheit mit der Bearbeitung der Auskunftsersuchen gab es nach Auskunft der Portigon nicht. Bei dem in einem Artikel der „Rheinischen Post“ vom 11. Oktober 2013 angesprochenen Fall handelt es sich nach Auskunft der Portigon um einen Einzelfall.
Ich erwarte von der Portigon, dass sie unabhängig von der betroffenen Kundengruppe nach Recht und Gesetz handelt.