Das ist eine große Aufgabe. Sie wäre deutlich einfacher, wenn die Bundesregierung ihr Versprechen schnell einlöst, ein gesetzliches Bleiberecht zügig auf den Weg zu bringen, und zwar ohne Stichtagsregelung, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Das wäre aus meiner Sicht ein wichtiges Zeichen der Menschlichkeit für viele, hier gut integrierte ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Nordrhein-Westfalen, die sich seit Jahren Tag für Tag fragen, meine Damen und Herren: Wann werde ich möglicherweise abgeschoben, oder darf ich doch bleiben?
Ich finde, wir müssen uns übereinstimmend in der Sache klar sein: Für diese Menschen ist der Nationalpass, den sie in Händen halten, oft nur noch die einzige Verbindung zu dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie auf dem Papier besitzen. Die Heimat dieser Menschen ist längst Deutschland geworden, sie sind gut integriert, sie haben hier Freunde, sie sind in den Vereinen, in den Kirchengemeinden ehrenamtlich engagiert. Meine Damen und Herren, Kettenduldungen über Jahre hinweg sind nicht mehr für diese Menschen als das Aneinanderreihen von Fragezeichen. Das ist so, weil bisher der Gesetzgeber keine Antwort auf die Frage gefunden hat: Wie gehen wir mit diesen Menschen um?
Um es deutlich zu sagen: Ich begrüße außerordentlich den Entschließungsantrag der beiden Fraktionen und komme der darin gestellten Forderung sehr gerne nach:
Erstens werde ich mich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz 2014 aktiv für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren einsetzen, damit für die seit langem auch in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen die im Koalitionsvertrag festgelegte, längst überfällige stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung auch zum Zuge kommt.
Zweitens werde ich im Vorgriff darauf unverzüglich dafür sorgen, dass durch einen Vorgriffserlass aus Nordrhein-Westfalen niemand mehr abgeschoben wird, der diese Bleiberechtsregelung zukünftig für sich in Anspruch nehmen kann.
Ich finde, meine Damen und Herren, damit gehen wir einen großen Schritt voran. Wir sind dann bundesweit bisher das einzige Land, das diesen Schritt geht. Ich hoffe, andere Länder werden folgen. Und so, wie ich die Debatte verstanden habe, werden wir für diesen Schritt auch breite Zustimmung hier im Parlament finden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Seien Sie so nett, am Rednerpult zu verbleiben. Dazu lade ich Sie sehr herzlich ein und freue mich, wenn Sie dieser Einladung Folge leisten. Denn Herr Kollege Herrmann hat sich für die Piratenfraktion zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. 90 Sekunden hat er jetzt Zeit. Danach antwortet Herr Minister Jäger ebenfalls bis zu 90 Sekunden. – Herr Kollege Hermann, bitte schön.
Vielen Dank. – Ich brauche nicht ganz so lang und bedanke mich ausdrücklich für das Engagement, was Sie an den Tag legen. Den Vorgriffserlass sehe ich als hervorragende und wunderbare Idee und bin gespannt auf die Umsetzung. Das ist wirklich großartig, den Menschen, die hier schon lange leben, diese Möglichkeit zu eröffnen.
Ich verstehe jedoch nicht, warum sich NordrheinWestfalen dem Winterabschiebestopp, den Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz erklären, nicht anschließen kann. Sagen Sie bitte nicht wieder, dass wir das schon einmal für den Kosovo durchgeführt haben und dass wir es deswegen nicht machen können. Es geht um Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien. Es ist in Abstimmung mit dem Bundesinnenminister möglich.
Dadurch haben Sie jetzt auch viel bessere Möglichkeiten als noch vor einigen Monaten. SPD/Grünegeführte Bundesländer im Norden machen es. Warum können wir das nicht?
Ich will eigentlich nur auf das verweisen, was Frau Düker schon ausgeführt hat. Ich meine, was die Erlasslage angeht, was vor allem das aktive Handeln angeht, sind wir deutlich weiter als die Länder, die jetzt ein Wintermoratorium erlassen. Die rechtliche Lage habe ich Ihnen, Herr Herrmann, erklärt. Es ist nun einmal so, dass eine Länderanordnung in diesem Bereich längstens sechs Monate wirken darf.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine kleine Delegation von Integrationsministern parteiübergreifend Serbien und Mazedonien besucht hat und von den NGOs vor Ort darauf hingewiesen wurde, dass eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber
schnellstmöglich erfolgen sollte, damit die wenigen Integrationsbemühungen gegenüber Sinti, Roma und anderen ethnischen Minderheiten in diesem Land tatsächlich greifen, dass die Kinder nicht entwurzelt werden, sondern bei einer Rückführung wieder den Zugang zum dortigen Bildungssystem haben.
Wichtig ist uns, dass die Menschen, die hier seit Jahren nur geduldet sind, derzeit einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, zukünftig eine Perspektive bekommen.
Ich danke Ihnen für das Lob, Herr Herrmann. Aber daran haben viele mitgewirkt, dass wir das jetzt in Nordrhein-Westfalen umsetzen können, weil das im Vertrag der Großen Koalition in Berlin so zustande gekommen ist. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Ende der Beratung angelangt und kämen eigentlich zur Abstimmung, die wir allerdings nicht jetzt vornehmen, sondern wie verabredet wird auch die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nach der Behandlung des TOP 10 zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
keine Entmündigungs- und Bevormundungspolitik – Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie müssen bestehen bleiben
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt heute ohne Debatte zu behandeln und den Antrag direkt an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen.
Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4584 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit der Maßgabe, dem Plenum nach der Ausschussberatung eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Ich darf fragen, wer diese Überweisungsempfehlung annehmen möchte? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Nettelstroth das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Umlagengenehmigungsgesetz vom 18. September 2012 wollten die Landesregierung sowie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sicherstellen, dass auch die Umlageverbände analog zu den Städten und Gemeinden ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen leisten.
In diesem Zusammenhang wurde unter anderem § 22 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen dahin gehend geändert, dass die Festsetzung der Umlage grundsätzlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf und vor der Genehmigung die Anhörung der Mitgliedskörperschaften zu erfolgen hat. Nunmehr müssen wir jedoch feststellen, dass der Landschaftsverband Rheinland im Rahmen einer Kooperation mit der Stadt Köln die Trägerschaft der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum nach Mehrheitsbeschluss übernimmt.
Mit der Übernahme der Trägerschaft ist jedoch verbunden, dass der LVR auf unbestimmte Zeit – mindestens aber bis zum Ablauf des Jahres 2031 – jährlich zusätzliche Kosten von rund 4,7 Millionen € übernimmt. Damit müssten nunmehr auch dem LVR angehörende Stärkungspaktkommunen über die Umlage für eine freiwillige Aufgabe mit einstehen, deren Ablehnung sie im Rahmen ihrer Stellungnahme klar zum Ausdruck gebracht haben.
Genau an dieser Stelle sehen wir die Rechtsaufsicht gefordert, die ihr eingeräumten Möglichkeiten konsequent zu nutzen, um die Mitgliedskörperschaften zu schützen. Die tatsächlich erteilte Genehmigung der Umlage durch die Rechtsaufsicht gegenüber dem LVR mit der Auflage, die Mehrkosten an anderer Stelle im Kulturbereich zu kompensieren, blieb letztlich folgenlos.
Nach unserer Auffassung ist die Rechtsaufsicht gehalten, sich in dem Spannungsverhältnis zwischen dem Rücksichtnahmegebot gegenüber den Mitgliedskommunen einerseits und der Selbstverwaltungsgarantie des Umlageverbandes LVR andererseits konsequent für die Interessen der Mitgliedskommunen einzusetzen und bereits präventiv tätig zu werden, um zusätzliche Belastungen der Mitgliedskommunen zu vermeiden. Es ist also sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen die Rechtsaufsicht die ihr eingeräumten Möglichkeiten bei der Genehmigung einer Umlage vollständig ausschöpft und den Ausgabenfrohsinn auf Umlageverbandsebene stoppt.
Da wir diesen Antrag an den Fachausschuss für Kommunalpolitik verweisen, freue ich mich auf eine intensive Diskussion im Ausschuss und auf Hinweise der Landesregierung, wie sie die Interessen der Mitgliedskommunen im Umlageverband zukünftig besser zu schützen gedenkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Uns lag noch der Wunsch von Frau Kollegin Asch vor, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu wollen. Würden Sie die noch zulassen?
(Andrea Asch [GRÜNE]: Vielen Dank, Herr Präsident! Ich hatte eine Kurzintervention an- gemeldet! – Ralf Nettelstroth [CDU]: Sie woll- te eine Kurzintervention!)
Kurzinterventionen müssen hier vorne vor dem Ende der Debatte angemeldet werden. Frau Kollegin Beer kennt das Verfahren. Das können wir so nicht mehr machen. Kollege Nettelstroth hat sich freundlicherweise bereit erklärt, Frau Kollegin Asch, Ihre Zwischenfrage zu beantworten.