Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

falsch dargestellt wurde, dass es bei diesem Antrag mit keinem Wort darum geht, das Institut des politischen Beamten als solches abzuschaffen oder zu kritisieren. Das Institut ist grundsätzlich sinnvoll. Es geht ausschließlich und ganz konkret darum, die Polizeipräsidenten aus dieser Regelung herauszunehmen – und das völlig zu Recht.

Allerdings erstaunt mich in dieser Debatte ein bisschen die CDU. Ich hatte es in meiner vorherigen Rede schon erwähnt und kann mir diese Spitze auch jetzt nicht verkneifen, weil es einfach zu lustig ist. Sie reden hier ganz klar für diesen Antrag und sagen, dass die Polizeipräsidenten frei von politischer Einflussnahme sein sollen. Das ist gut, und damit liegen wir grundsätzlich auf derselben Linie; das hatte ich auch schon im Innenausschuss gesagt. Gleichzeitig beantragen Sie aber für die kommende Innenausschusssitzung einen Beratungspunkt, in dem Sie dem Innenminister quasi dazu auffordern, Herrn Wimber, den Münsteraner Polizeipräsidenten, den Mund zu verbieten, weil seine Meinung in Bezug auf Drogenpolitik Ihrer politischen Meinung nach nicht tragbar sei. Das nenne ich schizophren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Allerdings bin ich sehr gespannt – wir liegen inhaltlich trotzdem auf derselben Linie –, wie sich Herr Minister Jäger verhalten wird und ob es nicht doch noch eine Notwendigkeit gibt, diesen Gesetzentwurf dann doch noch umzusetzen.

Frau Schäffer, die Polizei handelt nach Recht und Gesetz; das hat auch niemand jemals bestritten. Aber innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens gibt es fast immer einen breiten Ermessensspielraum, und es ist ein Unterschied, ob ich mich innerhalb dieses Rahmens frei bewegen kann oder ob ich exakt der Regierungslinie folgen muss, in dem Wissen, dass ich von heute auf morgen meinen Job verlieren kann, wenn ich es nicht tue.

Aber ich möchte zum Antrag und zum Ergebnis der Anhörung zu diesem Antrag zurückkommen und mich an Tatsachen orientieren. Wir haben fünf Sachverständige in der Anhörung befragt, und von diesen fünf war genau ein einziger gegen diesen Gesetzentwurf, wobei er die meiste Zeit damit verbrachte, das Institut des politischen Beamten als Ganzes zu verteidigen, obwohl das gar nicht Bestandteil des Antrages war.

Wir hatten einen Sachverständigen, der ganz deutlich davon sprach, dass die jetzige Regelung verfassungsrechtlich bedenklich sei und die Polizeipräsidenten eben nicht zu dem engen Kreis derjenigen Beamten gehörten, die vom Bundesverfassungsgericht für das Amt des politischen Beamten gefordert würden. Daher würde ich es sogar fast begrüßen, wenn ein Betroffener gegen diese Regelung klagen würde.

Zu guter Letzt hatten wir noch die Vertreter der drei Polizeigewerkschaften. Die GdP positioniert sich ganz eindeutig in ihrer Stellungnahme. Ich zitiere aus dem Anhörungsprotokoll:

„Soweit der Gesetzentwurf also das Ziel verfolgt, eine Situation herzustellen, in der sich Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes auf das Amt eines Polizeipräsidenten bewerben können, wird diese Forderung von der GdP in vollem Umfang unterstützt. Allein die Schaffung dieser Möglichkeit wäre ein bitter notwendiges Signal der Wertschätzung an den höheren Polizeivollzugsdienst.

Derzeit lautet das Signal noch: Wir trauen dir viel zu, aber für die Leitung einer Polizeibehörde bist du nicht geeignet.“

Das nenne ich ein klares Bekenntnis zu diesem Antrag.

Die Stellungnahme der DPolG geht im Grunde in dieselbe Richtung, wenn sie sagt – ich zitiere –:

„Hierbei sollte die Besetzung dieser Spitzenfunktion zunächst durch geeignete Ausschreibungs- und Auswahlverfahren mit klaren Anforderungsprofilen transparent gestaltet werden.“

Schließlich haben wir noch den BDK, der den Antrag betreffend eine sehr neutrale Haltung einnimmt:

„Ansonsten gibt es viele Gründe, die sowohl für die Beibehaltung des Status quo als auch für den Inhalt des Gesetzesantrags der FDPFraktion sprechen. … Von daher wird die Politik entscheiden müssen, was sie will.“

Ich fasse das einmal zusammen: Wir haben genau eine einzige Meinung, die sich gegen den Antrag ausspricht und dabei nicht einmal den richtigen Schwerpunkt in ihrer Begründung setzt.

Wir haben weiterhin eine neutrale Meinung und drei Stellungnahmen, die sich eindeutig für diesen Antrag aussprechen. Wie sich jetzt SPD und Grüne vor diesem Hintergrund hier hinstellen und behaupten können, die Sachverständigen hätten sich klar gegen diesen Antrag ausgesprochen, ist mir völlig unbegreiflich. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP – Ralf Witzel [FDP]: Das sind Wahrnehmungsverzerrun- gen!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich würde gerne mit drei Irrtümern aufräumen.

Zum ersten Irrtum sage ich: Das Landesbeamtenrecht kennt keine politischen Beamten; das ist so. Es ist ein Sprachgebrauch, der in der Politik vielleicht üblich ist, aber tatsächlich handelt es sich um Beamte wie um andere Beamte auch. Es gilt hier nur eine besondere Regelung, dass sie wie andere Beamte auch in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden können, allerdings mit der Ausnahme: ohne besondere Begründung. Ansonsten unterliegen alle – in Anführungsstrichen – „politischen“ Beamten auch dem Beamtengesetz, insbesondere was die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn, aber auch das Handeln nach Recht und Gesetz angeht.

Der zweite Irrtum ist, Herr Dr. Orth, dass zivile Führung gleichzusetzen ist damit, dass Polizeivollzugsbeamte nicht Polizeipräsident werden können. Auch die Bundeswehr unterliegt einer zivilen Führung, auch die Wehrbereichsverwaltungen werden in der Regel nicht von Bundeswehrsoldaten, egal welchen Studiengrad sie erreicht haben, sondern von Verwaltungsbeamten geführt. Das ist überwiegend auch in Nordrhein-Westfalen so, weil der Polizeipräsident zuvorderst als Behördenleiter gefragt ist und nicht als jemand, der Polizeiarbeitet leistet.

Aber den Umkehrschluss, dass sich Polizeivollzugsbeamte insbesondere des höheren Dienstes auch um eine Position als Polizeipräsident bewerben können, haben wir in Nordrhein-Westfalen bewiesen. Es gibt einen ehemaligen Polizeivollzugsbeamten, der den Laufbahnwechsel vollzogen hat und inzwischen als Behördenleiter tätig ist.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Zu dem dritten Irrtum, Herr Kruse: Es ist in der Tat so, dass es sich bei dem Kollegen Norbert Wesseler um einen ehemaligen persönlichen Referenten eines Ministers handelt, aber zuvorderst um den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen. Um es deutlich zu sagen: Er hat nicht nur dort in besonderer Weise Eignung und Befähigung bewiesen, sondern auch seine fachliche Leistung in Dortmund, gerade im Umgang mit der neonazistischen Szene, hat bewiesen, dass er ein ausgezeichneter Polizeipräsident in Dortmund war. Und das wird er in Düsseldorf ebenfalls sein. Da bin ich mir sehr sicher.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wer von Entpolitisierung spricht, der suggeriert, es gäbe eine Politisierung. Das ist, so wie der FDPAntrag es darstellt, im Zusammenhang mit unserer Polizei schlichtweg falsch. Die Polizei in NordrheinWestfalen ist kein politisches Ausführungsorgan – ich habe das gerade erläutert –, auch nicht der jeweiligen Landesregierung. Ich glaube, der Polizei liegt nichts ferner als das.

Übrigens ist auch mein persönlicher Eindruck – das war und das ist so –: Alle Beamtinnen und Beamten, insbesondere die Polizeibeamtinnen und -be

amten handeln in Nordrhein-Westfalen nach Recht und Gesetz. Das gilt erst recht für die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten, die wir haben.

Herr Dr. Orth, im Nachhinein stelle ich fest: Es gab zwischen 2005 und 2010 keinen liberalen Ruck in der Polizei in Nordrhein-Westfalen, so wie es jetzt keinen sozialdemokratischen Ruck in der nordrheinwestfälischen Polizei gibt. Das liegt mir fern. Das lag im Übrigen auch meinen Vorgängern fern.

Auch ein Irrtum ist, allein in Nordrhein-Westfalen gebe es die Regelung, dass Polizeipräsidentinnen und -präsidenten in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden können. In sieben anderen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland ist das ebenso der Fall.

Wir reden hier über ein Problem, das in der Realität gar nicht vorkommt und maximal in der Theorie existiert. Ich mache darauf aufmerksam, Herr Kruse, dass Herr Norbert Wesseler wie alle anderen Landesbeamten auch nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgesucht wurde. Der von mir sehr geschätzte Landrat Hendele leistet wirklich sehr gute Polizeiarbeit. Welchem Auswahlverfahren wurde eigentlich er unterzogen? Sie wissen es: keinem. Und er ist trotzdem ein ausgezeichneter Behördenleiter bei der Polizei.

Im Übrigen gehen da Realität und Theorie auseinander: Die letzte Absetzung eines Polizeipräsidenten oder – präzise formuliert – die letzte Versetzung in den vorläufigen Ruhestand ohne besondere Begründung liegt fünf Jahre zurück.

(Zurufe von der SPD: Oh, oh!)

Wer hat da noch mal regiert? Wir waren es nicht. Daran können Sie erkennen: Polizeibeamtinnen und -beamte, gerade die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten, genießen unser Vertrauen. Sie leisten sehr gute Arbeit. Und der Status dieser Beamten sollte so erhalten bleiben, wie er ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir stimmen ab. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4834, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2336 abzulehnen. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Piratenfraktion, CDU und FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache

16/4834 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/2336 in zweiter Lesung abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul-

und Studienfonds

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3969

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4604

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4673

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4904

dritte Lesung

Ich weise darauf hin, dass eine Beratung des Fachausschusses zur dritten Lesung nicht stattgefunden hat. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPDFraktion spricht zunächst Frau Kollegin Gebhard.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie der Präsident gerade schon sagte, befinden wir uns heute in der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfs. Vorausgegangen sind bereits drei Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, eine öffentliche Anhörung und eine Sitzung des Unterausschusses „Personal“. Außerdem wurde dieser Punkt heute in der Fragestunde behandelt, in der sich einige Kolleginnen und Kollegen große Mühe gegeben haben, deutlich zu machen, dass diese Beratungen völlig an ihnen vorbeigegangen sind.

Ich möchte gerne die Fakten in aller Kürze noch einmal zusammenfassen. Die Schul- und Studienfonds sind – das wird eigentlich von niemandem bestritten – zweckgebundenes Vermögen, das der Staat als Sondervermögen außerhalb des öffentlichen Haushalts verwaltet. In den letzten zehn Jahren sind aus diesem Sondervermögen der vier in Rede stehenden Fonds ganze zwei Projekte gefördert worden. Allein das macht deutlich, wie schwierig es offenbar ist, an diese Mittel heranzukommen. Daher sollten wir uns erstens Gedanken darüber machen, warum man dieses Vermögen brachliegen lässt und es nicht besser nutzt.

Wir haben zweitens bereits vor zehn Jahren einen Auftrag durch den Landesrechnungshof erhalten, der sich dagegen verwahrt, dass wir sozusagen Schattenhaushalte fahren. Er will Transparenz in den öffentlichen Haushalten. Daran haben sich nun drei Landesregierungen abgearbeitet.