Wenn dieses Vermögen nun mit dem 60-prozentigen Anteil des Landes in den allgemeinen Landeshaushalt integriert wird, dort für die allgemeine Aufgabenerledigung konsumiert wird und daraus allgemeine Ausgaben gedeckt werden, steht logischerweise dieses Geld für Bildungszwecke nicht mehr zur Verfügung. Damit gibt es weniger Kapital für Bildung.
Daher ist unser Vorschlag – da denkt die Piratenfraktion wahrscheinlich in eine ähnliche Richtung –, dieses Geld in modernen Strukturen einer Bildungsstiftung zur Verfügung zu stellen.
Das Motiv für diese Handlungsvornahme ist völlig klar: Es soll Geld aus Haushaltsgründen für den Landeshaushalt generiert werden. Das hilft beim Erreichen der Schuldenbremse. Wenigstens ist das ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.
Wir empfehlen etwas anderes, nämlich strukturelle Haushaltskonsolidierung. Dann brauchen wir diese Instrumente nicht und haben langfristig nachhaltig einen positiveren Effekt für den Landeshaushalt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Brüder und Schwestern! Liebe Gemeinde! Wir sind heute hier zusam
mengekommen, um ein freudiges Ereignis zu feiern, nämlich die Rückübertragung von 117 Millionen € durch das Land Nordrhein-Westfalen in den Schoß der katholischen Kirche.
Lange haben wir dafür verhandeln müssen. Immer wieder musste uns der Herrgott die Kraft geben zu bitten, zu betteln, zu drohen und zu fordern. Am Ende sind wir mit seiner Hilfe als Sieger aus diesem Kampf hervorgegangen.
Durch die Übertragung der Mittel bekommen wir endlich die Möglichkeit, qua religiöser Erziehung – so sehen es die Stiftungen vor – noch mehr verirrte Schafe aus den Händen der unchristlichen Frevler zu reißen. Halleluja.
(Zurufe von den PIRATEN: Halleluja! – Chris- tian Möbius [CDU]: Das ist eine schlechte Karnevalsrede!)
Herr Kollege Marsching, ich glaube – darüber sind wir uns im Sitzungsvorstand einig –, dass es nicht üblich ist, in Kommunikation mit der eigenen Fraktion Ihre Rede in dieser Form vorzutragen.
(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Michele Marsching [PIRATEN]: Ich lasse das Halleluja!)
Jahrhundertelang haben wir dafür kämpfen müssen, zu unserem Recht zu kommen. Das katholische Vermögen muss katholisch bleiben! Mit der Angst vor einer teuren Klage haben wir die Landesregierung dazu bewogen, einzulenken und sich nicht dem Urteil auszusetzen, ob Güterübertragungen vor 200 Jahren rechtmäßig waren oder nicht. Wir hätten uns gewehrt, denn schließlich sind wir damals quasi enteignet worden. Dieses Unrecht muss wiedergutgemacht werden.
Na gut. – Da gab es diese Piratenfraktion, die gewarnt, nachgefragt, gemeckert und sich beklagt hat. Aber das haben wir auch durchgestanden. Mit der Hilfe von oben und immer den gleichen, wenn auch von außen fragwürdigen – drei von vier Gutachtern waren gegen uns – Argumenten. Am Ende werden nicht wir die Klägerin sein, sondern andere werden die Verfassungswidrigkeit erkennen und die ge
Unter uns: Die Landesregierung hat unglaublich schlecht verhandelt. Natürlich hätte sie uns nichts abgeben müssen. Natürlich reden wir von staatlichen Mitteln. Natürlich kann die 40-prozentige Übertragung des Vermögens auf unsere Stiftungen mit Fug und Recht als Ablasshandel bezeichnet werden. Aber warum sollte uns das kümmern? Wir können mit dem heutigen Segen des Landtags noch mehr unglückliche Geister im Glauben erziehen.
Apropos: Lasst uns die Häupter heben, dass der Herr unser Geschick in den Verhandlungen so gut gelenkt und dem Finanzministerium am Ende den richtigen Weg gezeigt hat. – Amen.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schneider in Vertretung für Herrn Minister Walter-Borjans.
Auf diesen Zwischenruf kann ich nur reagieren, indem ich sage, dass ich protestantisch erzogen bin. In Haushaltsdebatten ist das sehr oft sehr wichtig. Da lernt man, mit dem Geld umzugehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das in Rede stehende Gesetz mit dem Ablasshandel zu vergleichen, zeugt von historischer Unkenntnis
Zur Sache: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und seinen Anlagen als neuer Rechtsgrundlage soll Rechtssicherheit für Vermögensmassen geschaffen werden, deren Ursprünge in der Tat etwa 240 Jahre zurückliegen. Im 18. Jahrhundert wurden Schulen oder Klöster vielfach aus zugeordneten Ländereien finanziert. Die landwirtschaftlichen oder sonstigen Erträge aus Grund und Boden waren oft die wesentliche Einnahmequelle und deshalb unverzichtbar für den Bestand der genannten Einrichtungen. So erklärt sich die Herkunft der Schul- und Studienfonds
aus Grundvermögen des Jesuitenordens, das ursprünglich zur Finanzierung des katholischen Schulwesens und zur Ausbildung katholischer Geistlicher vorgesehen war.
Auch in entsprechenden späteren Kabinettsordres, etwa von 1818 oder von 1846, finden sich solche Zweckbestimmungen.
Folglich werden die Fonds zwar als unselbstständiges Sondervermögen des Landes geführt, aber getrennt vom Landeshaushalt. Die alten Kabinettsordres als Anweisungen des Königs haben immer noch Gesetzesrang, sodass die Neuordnung ebenfalls ein Gesetz erfordert. Der Landtag kann ein solches Gesetz beschließen.
Heute ist das Bildungswesen im Wesentlichen eine staatliche Aufgabe, die über die öffentlichen Haushalte finanziert wird. Das Regelschulwesen wird von einem weltanschaulich neutralen Staat getragen. Die Schul- und Studienfonds haben in dieser Hinsicht ihren früheren Charakter als wesentliche Finanzierungs- und auch Prägungsquelle verloren.
Am Haushalt Nordrhein-Westfalens hat der Bildungsbereich einen erheblichen Anteil. Wir sprachen schon in der Fragestunde darüber. Daher sollen möglichst große Teile der Fonds dem Landeshaushalt zugeführt werden.
Wegen der erforderlichen Rechtssicherheit angesichts der Herkunft und Zweckbestimmung der Vermögen gibt es für diesen Schritt eine Einigung mit der katholischen Kirche. Es gibt sie auch mit dem Heiligen Stuhl. Sie wissen, die katholische Kirche ist eine zentralistische Organisation. Die Bistümer sind hier auch auf die Zustimmung des Vatikans angewiesen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, vier der sechs nordrhein-westfälischen Schul- und Studienfonds aufzulösen. Der Vermögensverbleib ist so zu regeln, wie es in den Vereinbarungen zwischen Land und katholischer Kirche vorgesehen ist. Danach sollen 60 % des Vermögens dem Landeshaushalt direkt zugeordnet und insgesamt 40 % auf drei gemeinnützige katholische Rechtsträger übertragen werden.
Es ist eben schon von Frau Gebhard darauf hingewiesen worden, dass das Verhältnis 60:40 von Helmut Linssen in seiner Eigenschaft als Finanzminister des Landes ausgehandelt worden ist.
Die Vereinbarungen zwischen Land und Kirche erfordern eine Bestätigung durch das vorliegende Landesgesetz. Deshalb betreiben wir diese Gesetzgebung.
Noch ein Wort zu Münstereifel: Wenn man schon zitiert, muss man sich natürlich auch mit dem Volumen beschäftigen, das dort zur Verteilung anstand. Es betrug bis 1999 über Einzelentscheide etwa 10.000 DM pro Jahr, und nach 1999 ist kein Zu
Meine Damen und Herren, wenn die Piratenfraktion so großen Wert darauf legt, die Siegel des Heiligen Stuhls in Augenschein zu nehmen, wird der Finanzminister im Interesse der Wahrheitsfindung sicherlich nichts dagegen haben. Wenn damit Ihre politischen Interessen befriedigt sind, steht dem eigentlich nichts entgegen. – Vielen Dank.
Schneider, ich darf Sie bitten, am Redepult zu bleiben. Es gibt eine Kurzintervention – keine Sorge, diesmal nicht vom Kollegen Schulz, sondern vom Kollegen Witzel.