Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Schneider, ich darf Sie bitten, am Redepult zu bleiben. Es gibt eine Kurzintervention – keine Sorge, diesmal nicht vom Kollegen Schulz, sondern vom Kollegen Witzel.

(Zurufe)

Der Herr Witzel!

Herr Kollege Witzel hat – sobald es im Plenarsaal wieder einigermaßen ruhig geworden ist – 90 Sekunden Zeit. Bitte schön, Herr Kollege Witzel.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister Schneider, weil es in dieser Debatte falsche Darstellungen zur Historie gegeben hat, möchte ich Sie bitten, an einer Stelle zur Klärung beizutragen.

Ihnen ist bekannt, es gibt seit über elf Jahren einen Grundsatzbeschluss von Rot-Grün zur Auflösung dieser Studienfonds. Ein wichtiges Argument war immer, dass es ordnungspolitisch nicht sinnvoll sei, viele Sondervermögen zu haben. Die verfügten nicht über Entscheidungsorgane; dem Land entstehe dadurch bürokratischer Verwaltungsaufwand für die Mittelhandhabung mit Blick auf jede einzelne Beantragung, Bewilligung und Auszahlung. – In diesem Grundsatz sind wir uns einig, und wir alle können verstehen, dass da Reformbedarf ist.

Unser Ziel ist es allerdings, das Geld über eine Stiftung für den Bildungsbereich zu erhalten. Das ist auch die mir bekannte ausdrückliche Haltung von früheren Verantwortungsträgern aus schwarz-gelber Regierungszeit. Deshalb gehe ich nach all meinen Kenntnisständen davon aus, die ersatzlose Konsumption dieses Geldes im Landeshaushalt und damit die Entziehung für Bildungszwecke wäre nicht denkbar gewesen.

Da hier von anderen Rednern gerade etwas anderes insinuiert worden ist, möchte ich Sie fragen: Kennen Sie einen Kabinettsbeschluss von SchwarzGelb aus der 14. Legislaturperiode, der diese Aufteilung im Verhältnis von 40:60 vorsieht …

Herr Kollege Witzel, Ihre Redezeit.

… und wodurch das Geld in den Landeshaushalt überführt werden soll?

Herr Abgeordneter Witzel, offensichtlich ist die Dauer von 90 Sekunden unterschiedlich interpretierbar.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Ich kann Ihnen nur sagen, mir ist ein solcher Beschluss nicht bekannt.

Ich habe darauf hingewiesen, dass der Bildungsbereich etwa 38 % des Landeshaushalts ausmacht.

Wenn die Vermögen in den Landeshaushalt überführt werden, werden sie natürlich mit großer Wahrscheinlichkeit – mit Sicherheit, möchte ich sagen – auch zur Finanzierung des Bereichs Bildung herangezogen werden. In welcher Größenordnung, ist eine andere Sache. Aber Sie können sicher sein, wir werden auch Bildungsaktivitäten über diesen Weg mit fördern. – Vielen Dank. – Oder, Herr Witzel?

(Beifall und Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Neunzig Sekunden bieten wenig Interpretationsspielraum. Es waren genau 94 Sekunden. Ich halte es aber für nicht angebracht, mitten im Satz das Wort abzuschneiden.

(Beifall von der FDP)

Es ist noch eine weitere Rede angemeldet. Für die Piratenfraktion spricht noch einmal der Kollege Schulz.

(Unruhe)

Zwei Minuten und 32 Sekunden hat er Zeit. Ich habe vergessen, Sie noch darauf hinzuweisen: Die Landesregierung hat die Redezeit um 44 Sekunden überzogen. Herr Kollege Schulz sagt schon, die nimmt er mit. Die anderen Fraktionen haben natürlich diese 44 Sekunden Redezeit dann auch noch. – Herr Schulz, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Minister Schneider, erstens Kompliment: Sie haben sich heute sehr gut zu diesem Thema, welches gar nicht Ihres ist, geschlagen, wenn ich das einmal sagen darf.

Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass das Gesetz, über welches hier und heute abgestimmt werden soll, die Rechtslage aus unserer Sicht völlig auf den Kopf stellt.

Die Landesregierung kreierte eine Anspruchsposition zugunsten der Kirche. Auf Zuruf! Die Landesregierung sagt, es gäbe Rechtsansprüche der Kirche, die abgelöst werden müssen. Das Finanzministerium, vertreten durch Herrn Minister Schneider, stellt sich hier ans Pult und sagt, es gäbe Beschlüsse, die 200 und 240 Jahre alt sind und quasi damals diesen Rechtsanspruch kreiert haben, spricht aber gleichzeitig davon, dass es sich nur um Zweckbestimmungen handelt. „Nur“ um Zweckbestimmungen!

Eines steht jedenfalls fest: Eine Zweckbestimmung ist kein Rechtsanspruch, jedenfalls nicht im Sinne von Eigentum und Besitz. Gleichwohl wird hier Eigentum verschafft, und es wird die Zweckbindung, die hier ja so hochgehalten wird, schlicht und ergreifend aufgelöst. Das heißt, 60 % des Vermögens landen demnächst im Landeshaushalt ohne Zweckbindung. 40 % des Vermögens landen im Schoß der Kirche, aber mit Zweckbindung. Das heißt mit anderen Worten: Die Auflösung der Zweckbindung findet nur teilweise statt. Gleichwohl sieht es offenbar die Kirche als gerecht und billig an, diese Zweckbindung für diesen Vermögensteil, den sie erhalten soll, aufrechtzuerhalten.

Also muss man doch davon ausgehen, dass hier ganz offensichtlich der Gesetzgeber bzw. die Landesregierung einzig und allein treibende Kraft für die ganze Geschichte war und also glaubt, die Kirche hier in irgendeiner Form begütern zu müssen, obwohl sie genau weiß, dass das nicht erforderlich ist.

Man hätte also bezüglich des Gesamtvermögens, wenn es nicht nur um das Barvermögen ginge, die Zweckbindung einfach bestehen lassen können, also auch bezüglich der restlichen 60 %.

Es kann ja nun nicht sein, dass – wie im Gesetzentwurf steht – es hier außerdem nämlich um Bewirtschaftungsfragen geht. Die Bewirtschaftungsfrage steht in der Gesetzesbegründung, und diese kann doch nicht Gegenstand der Frage sein, ob jetzt hier Geld in den Landeshaushalt fließen soll oder nicht, sondern es geht ganz maßgeblich auch darum, dass – so sieht es doch wohl wahrscheinlich aus – der BLB NRW hier demnächst auch noch ein Wörtchen wird mitreden wollen, nämlich im Hinblick auf die Bewirtschaftung der in den Schul- und Studienfonds verhafteten Immobilienvermögen, um die es ganz maßgeblich auch noch geht. Denn das Barvermögen ist nur ein kleiner Teil.

Wenn wir könnten, sehr verehrte Damen und Herren, würden wir hier eine vierte Lesung beantragen.

(Zurufe von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Herr Mostofizadeh, das geht selbstverständlich nicht. Aber die Landesregierung hat die Möglichkeit, über Art. 67 der Landesverfassung dann, wenn erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich eines, nämlich des hier und heute abzustimmenden Gesetzes bestehen, eine weitere Lesung zu beantragen.

Herr Kollege

Schulz, die Redezeit.

Wir von der Piratenfraktion appellieren an die Landesregierung, diese weitere Lesung auch nach 240 Jahren …

Herr Kollege

Schulz.

… bezüglich der Vermögensgegenstände der Schul- und Studienfonds anzuregen. Danke schön. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

(Zurufe: Oh!)

Wir sind am Schluss der Beratung und haben drei Abstimmungen vor uns.

Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3969 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4604, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3969 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen und sämtliche Anlagen durch die Anlagen in den Vorlagen 16/1495 und daran anschließend die Anlagen in Vorlage 16/1494 zu ersetzen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung so Folge leisten? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Die Piratenfraktion und die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4604 angenommen und der so geänderte Gesetzentwurf Drucksache 16/3969 in dritter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen dann ab über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/4673. Wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? – Die FDP-Fraktion stimmt zu. Wer ist gegen den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion? – Die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDUFraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Enthält sich jemand? – Es gibt eine Enthaltung aus der Piratenfraktion, und zwar vom Kollegen Schulz. Damit ist der Entschließungsantrag der FDPFraktion Drucksache 16/4673 abgelehnt.

Zuletzt stimmen wir dann über den Entschließungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/4904 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Die Piratenfraktion ist dafür. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? – Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Die

FDP-Fraktion enthält sich. Den fraktionslosen Kollegen Stein habe ich gerade bei „dagegen“ vergessen, wenn ich das richtig sehe. – Dann haben wir das auch noch geklärt. Der Entschließungsantrag Drucksache 16/4904 ist damit abgelehnt.

Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

15 Gesetz zum Ausbau des Kinderschutzes in

Nordrhein-Westfalen – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4819

erste Lesung