Sofern sich die Sachverständigen zu diesem Thema geäußert haben, waren deren Stellungnahmen gegenüber dem Vorschlag der CDU überwiegend kritisch. Das müssen wir sehr ernst nehmen, denn genau aus diesem Grunde machen wir eine Anhörung, um die Wahrnehmung und Einschätzung von Sachverständigen zu dem betreffenden Gegenstand zu bekommen.
Ich möchte Ihnen die ablehnenden Stellungnahmen einmal aufzählen. Ich habe sie mir in Vorbereitung auf die heutigen Beratungen noch einmal genau durchgelesen:
Es war die Freie Wohlfahrtspflege, es waren die Landschaftsverbände, es war sogar die Ärztekammer NRW, es waren das Deutsche Jugendinstitut, Prof. Ziegler von der Uni Bielefeld und der Kinderschutzbund. Das Votum des Kinderschutzbundes sollten wir, wenn es um die Interessen und um den Schutz der Kinder geht, besonders ernst nehmen. Alle diese Gruppen haben sich ablehnend und kritisch gegenüber dem Vorhaben der CDU-Fraktion geäußert.
Meine Damen und Herren, Sie können das alle noch einmal nachlesen. Ich empfehle Ihnen von den drei antragstellenden Fraktionen, noch einmal sehr genau in die Unterlagen der Anhörung hineinzuschauen. Das ist sehr komplex. Die Stellungnahmen sind hoch differenziert. Aber alle Sachverständigen, die ich eben aufgezählt habe, haben sich gegen den Antrag der CDU-Fraktion ausgesprochen.
Ich möchte gerne fortfahren. – Gleichwohl bringen Sie hier einen Gesetzentwurf ein, der genau diesen Antrag ausführt und wiederholt.
Was in diesem Zusammenhang besonders irritiert, ist Ihr Verhalten im Ausschuss. Es ist eben schon einmal erwähnt worden. Ich muss sagen: Wir als regierungstragende Fraktion haben – weil wir noch
Beratungsbedarf hatten – darum gebeten, diesen Punkt zu schieben. Es ist guter parlamentarischer Brauch, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einen solchen Beratungsbedarf einzugehen und dem Antrag auf Verschiebung zuzustimmen. Das haben Sie nicht getan, sondern Sie haben uns sozusagen zur Abstimmung gezwungen. Das ist kein kollegiales Verhalten.
Wir haben als grüne Fraktion morgen noch ein Gespräch mit RISKID, auf das ich verwiesen habe. Ich habe darum gebeten, unseren Beratungsbedarf ernst zu nehmen. Das haben Sie nicht getan. Das zeigt sehr deutlich, dass es Ihnen nicht um eine einvernehmliche und konstruktive Lösung geht,
sondern es wird allzu deutlich, dass Sie daraus politisches Kapital schlagen wollen. Das ist verwerflich.
Ihr Verhalten zeigt, dass es Ihnen letztendlich nicht um die Lösung und den Schutz der Kinder geht, sondern Ihnen geht es darum, sich politisch zu profilieren. Das ist nicht in Ordnung.
Sie instrumentalisieren den Kinderschutz für Ihre parteipolitischen Interessen. Wir haben bis jetzt in diesem Haus die gute Praxis gehabt, bestimmte Themen, zu denen auch der Kinderschutz gehört, aus den parteipolitischen Debatten und dem parteipolitischen Gezänk herauszuhalten. Wir hatten immer diese Linie, die Sie jetzt verlassen haben, indem Sie uns zur Abstimmung gezwungen haben, indem Sie den Konsens nicht weiter suchen.
Jetzt entlarven Sie sich selbst, indem Sie die Federführung für dieses Thema aus dem Familienausschuss herausnehmen und in den AGS schieben, die Debatte, die wir miteinander geführt haben, sozusagen durchbrechen. Damit entlarven Sie sich ein Stück selbst.
Ich kann Ihnen nur sagen und Sie im Interesse der Kinder bitten: Kehren Sie zum Konsens und der guten Tradition im Landtag zurück, den Kinderschutz nicht in den politischen Streit zu ziehen, sondern im Konsens zu beraten! Hören Sie auf, Ihr parteipolitisches Süppchen auf Kosten und auf dem Rücken der Kinder zu kochen!
Frau Kollegin Asch, ich würde Sie herzlich bitten, wieder an das Redepult zu kommen. Herr Kollege Kern hat sich nämlich zu einer Kurzintervention gemeldet und bekommt jetzt das Mikrofon freigeschaltet.
Besten Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Andrea Asch, das, was hier gerade vorgetragen wurde, kam mir sehr pharisäerhaft von euch vor. Ihr habt – das möchte ich hier auch zu Protokoll geben – als regierungstragende Fraktionen elf Monate nicht auf den Kinderschutzantrag der Fraktionen reagiert. Elfe Monate!
Ihr habt eine dritte Verschiebung beantragt. Ich persönlich habe den Eindruck – das will ich sehr deutlich sagen –, dass Ihr euch mit eurer Fraktion in der Arbeit hinter der Regierung verschanzt, aber in den Fraktionen selber die Arbeit aufgegeben habt und nur noch polemisch auftretet.
In der Anhörung wurde deutlich die Sinnhaftigkeit des Antrags insbesondere von den Kinderärzten unterstützt. Als Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes Nordrhein-Westfalen möchte ich meine persönliche Meinung äußern, dass es uns und mir persönlich nicht darum geht, politisch in irgendeiner Weise Kapital aus einer Sache zu schlagen, sondern dass es darum geht, die Kinder, die betroffen sind, wirklich zu schützen. Das ist in der Debatte sehr deutlich herausgekommen.
Ich nehme das Angebot an. Aufgrund von Hinweisen der Regierungsfraktionen haben wir dies in den Bereich „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ transportiert, zumal auch von Herrn Garbrecht, dem Ausschussvorsitzenden, interveniert wurde, dass es dorthin gehöre. Dem haben wir auch entsprochen.
Ich bitte darum, dass wir im weiteren Verlauf des Verfahrens zu einem einstimmigen Antrag aller Fraktionen kommen. Der Ball liegt übrigens bei euch und nicht bei uns.
Es ist richtig: Der Antrag wurde schon vor geraumer Zeit eingebracht. Es ist aber auch richtig, dass es einen neuen Tatbestand gibt, und dieser neue Tatbestand besteht darin,
dass Sie einen Gesetzentwurf eingebracht haben und wir natürlich in der gebotenen Art und Weise auf diesen reagieren wollten. Das haben wir im Ausschuss auch zur Sprache gebracht, lieber Walter Kern.
Eines ist doch vollkommen klar, lieber Walter: Auch ihr wisst, dass man aus der Oppositionsrolle heraus Mehrheiten für seine Anträge organisieren muss, wenn man sie denn tatsächlich zur Umsetzung bringen will. Das gilt zumindest, wenn man umsetzungsorientiert arbeitet.
Diese Bereitschaft, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, ist in der letzten Woche im Ausschuss konterkariert worden.
Das zeigt uns, dass Sie nicht an einer Lösung dieses Problems und an einer mehrheitlichen Verabschiedung interessiert sind, sondern dass Ihnen vielmehr daran gelegen ist, dieses Thema parteipolitisch auszunutzen. Insofern kann ich mich nur wiederholen: Auch die Opposition weiß, dass man, um Mehrheiten zu organisieren, die Mehrheitsfraktion sozusagen mit ins Boot holen sollte. Aber das ist letzte Woche ganz bewusst nicht passiert. Im Gegenteil: Wir wurden in eine Abstimmung gezwungen, die wir so nicht gewollt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von fast allen Rednerinnen und Rednern ist deutlich gesagt worden, dass Kinderschutz ein wichtiges Thema ist. Außerdem ist deutlich geäußert worden, dass über Kinderschutz außerhalb des politischen Streits diskutiert werden soll.
Herr Hafke, Sie haben netterweise gesagt, dass die Einladung auch für die Opposition gilt, und ich finde es wichtig, dass man diese auch annimmt. Deswegen empfinde ich eine emotionale Situation wie die, zu der es eben gekommen ist, als wenig hilfreich.
Schauen wir uns die Rechtsauffassung zu dem an, was Sie vorgelegt haben. Es ist sehr umstritten, was Ihr Vorschlag bedeuten und bewirken würde. Also, wenn uns allen der Kinderschutz so wichtig ist, müssen wir einen Weg gehen, der den Kindern am Ende des Tages wirklich hilft. Solange es viele Zweifel daran gibt, müssen wir gemeinsam noch ein paar Runden drehen und die wirklichen Probleme ergründen.
In der Anhörung im Ausschuss sind einige Defizite angesprochen worden. Es gibt ein großes Defizit, das von vielen benannt worden ist. Und zwar ist vielen Ärzten und Ärztinnen sowie Akteuren im System angesichts der heutigen Rechtslage nicht klar, welche rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten sie haben, wie Kooperationen mit den bestehenden Beratungsstrukturen ablaufen und welche Möglichkeiten diese Beratungsstrukturen bieten.
Klar ist, dass es vor allen Dingen im interdisziplinären Bereich, sprich beim Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und dem Gesundheitswesen auf der anderen Seite, das größte Defizit gibt. Sie wissen als Kinder- und Jugendpolitiker, die sich bisher damit befasst haben, dass gerade diejenigen, die mit den Kindern jeden Tag arbeiten, wahrscheinlich sehr viel mehr über die Kinder und die Rahmenbedingungen wissen als die Ärzteschaft, die die Kinder einmal für eine UUntersuchung sehen.
Somit ist die wichtigste Schnittstelle die des Austauschs mit der Jugendhilfe. Diese Zusammenarbeit – das haben alle gesagt – muss optimiert und gestärkt werden. Deswegen haben wir in den Ressorts, die an dem Thema beteiligt sind, eine Arbeitsgruppe eingerichtet und einen Prozess gestartet, um zu ergründen, wie wir diesen Austausch noch stärker institutionalisieren können. Das heißt, wir müssen auch überlegen, wie wir gerade im Rahmen des Kinderschutzgesetzes mit den Landesausführungsbestimmungen Netzwerke für frühe Hilfen bilden, die zwar nicht mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, aber Kompetenzen aufweisen. Wie können Qualifizierungen stattfinden? Wie können sozusagen Synergien aus den unterschiedlichen Kompetenzen der Akteure gezogen werden?
Dafür brauchen wir die Zusammenarbeit und den Prozess mit den Akteuren und Akteurinnen, aber keine Scheinlösung. Ich erwähne die Scheinlösungen absichtlich noch einmal. Denn wenn wir uns gleich ansehen, was Ihr Vorschlag bieten würde, dann möchte ich eines klarmachen: Frau Doppmeier, Ihr Beispiel berührt alle. Aber nach dem heute geltenden Gesetz müsste der Arzt das Jugendamt einschalten. Das Jugendamt müsste daraufhin überprüfen, was mit dem Kind los ist. In dem Beispiel, das Sie beschrieben haben, liegt ein hinreichender Verdacht vor, und der Arzt hat sich, sofern er sich nicht an das Jugendamt wendet, nach heutigem Recht bereits strafbar gemacht.
Das heißt, wir haben eine Rechtsgrundlage, nach der das Jugendamt aktiv werden müsste. Was ändert sich also mit Ihrem Vorschlag? Damit ändert sich nichts.
Wenn der Arzt heute mit einem Kollegen redet, verletzt er nach der heute geltenden Berufsordnung die Schweigepflicht. Wenn dieser Arzt genauso ver