Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die mitantragstellende CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Doppmeier.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz folgendes Szenario schildern: Die kleine Luisa, sechs Jahre alt, war so verschüchtert, dass sie kein Wort herausbrachte. „Woher stammen denn die blauen Flecken am Rücken und die Striemen an Armen und Beinen?“, fragte der Kinderarzt. Mit großen Augen blickte das Mädchen zum Vater, der das Reden übernahm. Ja, das frage er sich auch, müsse wohl beim Toben mit dem großen Bruder passiert sein.

„Beim Toben?“, fragte der Kinderarzt und wollte wissen, zu welchem Arzt sie denn bisher gegangen seien. Der wohne in einer anderen Stadt, entgegnete der Vater, den Namen habe er vergessen. – Als der Arzt nach dem gelben Vorsorgeheft fragte, kam die Antwort: Das ist beim Umzug verloren gegangen.

Zu gerne hätte der Arzt sich mit seinem Kollegen ausgetauscht, eine Rundfrage gestartet, wem die Familie bekannt ist, oder den bisherigen Kinderarzt kontaktiert. Aber genau damit hätte er sich strafbar gemacht.

Dieses Szenario, das ich Ihnen geschildert habe, ist nicht erfunden, sondern gehört leider für viele Kinderärzte zum traurigen Alltag.

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir diese Ohnmacht der Ärzte zum Schutz unserer Kinder ändern müssen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, FDP und den Piraten zum Ausbau des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen haben wir jetzt die Ge

legenheit, diesen Zustand zu ändern. Der Gesetzentwurf ist ein richtiger, wichtiger erster Schritt zum umfassenden Kinderschutz in unserem Land, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens. Wir schaffen endlich die nötige gesetzliche Klarstellung. Dies ermöglicht es den Ärzten, sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen, ohne eine strafrechtliche Relevanz ihres Handelns befürchten zu müssen. Der wichtige Informationsaustausch der Ärzte untereinander ist damit sichergestellt. Denn es kann nicht sein, dass Ärzte sich strafbar machen, wenn es ihnen um das Wohl des Kindes geht.

(Beifall von der CDU)

Zweitens. Damit erschweren wir es den Erziehungsberechtigten, die ihr Kind misshandeln, den Arzt zu wechseln, um dieses zu vertuschen. Dieses sogenannte Doktorhopping kann durch den frühzeitigen Austausch der Ärzte untereinander verhindert werden. Denn bei kaum einem Gewaltdelikt sind derzeit die Vertuschungsmöglichkeiten so groß wie bei der Kindesmisshandlung. Der Täter ist leider meist der Betreuer und entscheidet selbst, welchen Arzt er besucht.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es uns keinesfalls darum geht, dass Ärztinnen und Ärzte ein Wächteramt übernehmen wollen oder sollen. Dadurch würde die Rolle des Arztes komplett verändert. Das ist nicht unser Ziel. Vielmehr geht es darum, den kollegialen Austausch zu ermöglichen. Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll ist, den unmittelbaren Wünschen der Erziehungsberechtigten nicht zu entsprechen, weil das Wohlergehen des Kindes unsere oberste ärztliche Handlungsmaxime sein muss.

Die CDU hat bereits im vergangenen Jahr mit einem Antrag eine gesetzliche Grundlage finden wollen, die Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung den Austausch ermöglicht, anstatt sie weiter zu kriminalisieren. Der breite Konsens und die Zustimmung von zahlreichen Experten in unserer Anhörung haben gezeigt, dass die CDU mit diesem Antrag auf dem richtigen Weg war.

(Beifall von der CDU)

Umso bedauerlicher oder fast schon beschämend finde ich es, dass SPD und Grüne im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend gegen unseren Antrag gestimmt haben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass der Kinderschutz immer über einzelnen politischen Scharmützeln und Interessen stehen sollte.

(Beifall von der CDU)

Wir debattieren heute über den Schutz unserer Kinder, den wir schon längst hätten verbessern sollen.

Aber wir lassen uns nicht entmutigen und legen dem Landtag deshalb zusammen mit den Kollegin

nen und Kollegen der FDP und der Piraten diesen konkreten Vorschlag zur Änderung des Heilberufsgesetzes vor. Der Gesetzentwurf stellt endlich den Schutzauftrag der Ärzte auf rechtlich sichere Füße und gibt damit auch die Meinung zahlreicher Experten wieder, dass es sich beim interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten zum Schutz vor oder zum Erkennen von Kindesmisshandlung um eine erforderliche Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsguts handelt. Dazu sind Ärztinnen und Ärzte auch ohne Einbindung der Schweigepflicht befugt. Diesen Umstand soll der vorliegende Entwurf gesetzlich fundamentieren.

Frau Kollegin Doppmeier, die Redezeit.

Ja, ich komme zum Ende. – Sie kennen alle das Projekt RISKID, das von Ihrem ehemaligen Kollegen Sören Link eingeführt wurde. Vielleicht unterhalten Sie sich einmal mit ihm, was dort zum Schutz der Kinder und der Ärzte bereits getan worden ist. Ich hoffe, dass Sie auch für das Thema „Effektiver und besserer Schutz unserer Kinder“ stimmen, und würde mich freuen, wenn Sie demnächst im Ausschuss unserem Antrag zustimmen würden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Doppmeier. – Für die FDP-Fraktion hat Kollege Hafke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinderschutz liegt uns allen am Herzen. Wir sind immer bemüht zu schauen, wo noch Lücken zu schließen sind. Beim Verdacht auf Kindesmisshandlung ist dies der Fall. Wir haben zu dem Thema „Interkollegialer Austausch von Kinderärzten“ eine Anhörung durchgeführt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Schluss, den wir aus dieser Anhörung gezogen haben: Es ist wichtig, diesen Austausch im Ergebnis zu ermöglichen.

Wir haben von den Experten gehört, dass es mit dem Bundeskinderschutzgesetz Kinderärzten bei Misshandlungsverdacht gestattet ist, den Fall anonymisiert ans Jugendamt weiterzuleiten. Das Jugendamt kann dann prüfen, ob die jeweilige Familie eingehender begutachtet werden muss. Ausgespart wurde aber eine Regelung für den interkollegialen Austausch von Kinderärzten. Ich weiß, dass diese Frage im Rahmen der Debatte zum Bundeskinderschutzgesetz im Raume stand, dann aber verworfen wurde. Heute sind wir wohl weiter.

Es gibt durchaus unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, ob es sich bei diesem Regelungsgebiet um einen landes- oder bundesrechtlichen Kom

petenzbereich handelt. In der Anhörung ist die Frage so beantwortet worden, dass das Land neben dem Bund selbst aktiv werden kann. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf tun.

Das soll die Kollegen von SPD und CDU nicht davon abhalten, das Thema auf Bundesebene noch einmal auf die Agenda zu setzen. Das wäre meines Erachtens sehr wünschenswert. Aber wir können und sollten in Nordrhein-Westfalen hier und heute eine Vorreiterrolle einnehmen und eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen.

Denn wie wir wissen, dauern Meinungsbildungsprozesse zum Teil etwas länger als nötig. Wir haben das erst jüngst im Rahmen des CDU-Antrags zum Kinderschutz erlebt – Sie haben es eben schon angesprochen –: Da waren SPD und Grüne fast zehn Monate lang nicht in der Lage, sich überhaupt zu positionieren. Ich bin der Meinung, so lange wollen und dürfen wir nicht mehr warten.

Ein leichterer interkollegialer Datenaustausch von Kinderärzten bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wäre sicherlich ein weiterer guter Baustein für ein umfassendes Schutzkonzept. Wenn wir dies durch eine Klarstellung im Heilberufsgesetz – wie wir sie hier zusammen mit den Kollegen von CDU und Piraten vorschlagen – erreichen könnten, wäre das ein gutes Signal.

Wir kämpfen an der Seite der Kinderärzte und anderer Unterstützer, die sich seit Jahren für das Projekt „RISKID“ einsetzen – ein Projekt, das helfen kann, Kindesmisshandlung schneller aufzudecken.

Das große Manko war bisher, dass sich die teilnehmenden Ärzte in einer rechtlichen Grauzone befunden haben und immer an der Schwelle der Strafbarkeit standen. Dem wollen wir – wie es auch die Ärztekammer Nordrhein vorschlägt – mit diesem Gesetzentwurf begegnen.

(Beifall von der FDP)

Denn neben nachprüfbaren Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ist als zweites Mittel zur Vorbeugung und Erkennung von Kindesmisshandlungen ein innerärztliches Informationssystem hilfreich. Dies kann durch den rechtzeitigen Austausch von ärztlichen Befunden dem Arzt helfen, die Diagnose einer Kindesmisshandlung treffsicherer und früher zu stellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen und häufiger den Arzt wechseln, um die Misshandlung zu vertuschen – ein sogenanntes Ärztehopping.

Ich kann die Kollegen von SPD und Grünen nur einladen – Sie kennen das aus der letzten Legislaturperiode; jetzt gibt es auch die Opposition der Einladung –,

(Beifall von der CDU)

sich an dieser guten Sache dann doch zu beteiligen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Obwohl Sie den letzten Antrag der CDU-Kollegen zum Kinderschutz abgelehnt haben, bin ich vorsichtig optimistisch, dass Sie bei diesem Gesetzentwurf anders handeln werden. Der Kollege von der SPD, Herr Dr. Adelmann, selbst Kinderarzt, hat sich im Rahmen eines Beitrags im WDR eindeutig für die Einrichtung einer Landesdatenbank für den erleichterten Austausch von Kinderärzten ausgesprochen und sollte dementsprechend auch diesen Gesetzentwurf als ersten Schritt in die richtige Richtung befürworten.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn dieses Parlament das insgesamt so sehen würde und diese Regelung gemeinsam beraten und beschließen könnte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piratenfraktion spricht jetzt der Kollege Wegner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen auf der Tribüne und im Stream zu Hause! Es geht bei diesem Antrag um eine wirklich ernste und wichtige Sache, und zwar den Kinderschutz.

Ich habe noch ganz seltsame Gefühle bei der Erinnerung an das, was letztens im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend passiert ist. Ich kann es auch immer noch nicht nachvollziehen. Aber egal, was in der Vergangenheit passiert ist: Vergessen wir es! Gucken wir nach vorne!

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Der Gesetzentwurf, über den wir hier heute debattieren, fordert die Übernahme des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Berufsordnung in das Heilberufsgesetz NordrheinWestfalen.

Was hat das zur Folge? Das hat erst mal nur zur Folge, dass sich die Ärzte jetzt miteinander austauschen dürfen. Das heißt, das ist ein erster Schritt.

Wenn ich den Antrag, der von der CDU-Fraktion kam, richtig verstanden habe, ging der eigentlich schon einen kleinen Schritt weiter. Es wurde dann aber in der Anhörung klargemacht, dass das nicht so einfach mit einem Schritt zu machen ist, dass zumindest ein Schritt dazwischen erfolgen muss, um den Ärzten überhaupt erst den Austausch untereinander zu ermöglichen.