Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere für mehr Spielraum der ÖffentlichRechtlichen im Internet einsetzen.

Das ist bereits seit längerer Zeit Ziel der Landesregierung. Herr Schwerd hat darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Ministerpräsidentin bereits beim Medienforum 2012 für eine Stärkung der Telemedienangebote von ARD und ZDF ausgesprochen hat. Was von der Opposition – von CDU und FDP – als ausschließliche Besserstellung des Öffentlich-Rechtlichen gekennzeichnet wird, ist in Wahrheit eine Besserstellung der Beitragszahler, die die Inhalte, für die sie schon bezahlt haben, zur Verfügung haben sollen.

Daher hat sich die Landesregierung im Länderkreis schon seit längerer Zeit gerade vor dem Hintergrund, dass die Jugend in Zukunft nur über ein crossmediales Angebot nachhaltig an den öffentlichrechtlichen Rundfunk gebunden werden kann, für einen zeitgemäßen Telemedienauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt.

Der WDR-Rundfunkrat hat am vergangenen Freitag unter anderem zu dem Thema „Crossmediales Jugendangebot“ einen wichtigen Beschluss gefasst.

Meine Damen und Herren, die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hat im Oktober 2013 die Rundfunkkommission beauftragt, hierzu neue Regelungen zu prüfen. Sie sehen, unsere Idee der Ausweitung der Verweildauern erfährt im Länderkreis zunehmend Zuspruch und Unterstützung.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass allein die Abschaffung oder Ersetzung der 7-Tage-Regelung nicht automatisch zu längeren Verweildauern der Inhalte führen wird, da nahezu sämtliche Telemedienangebote der Anstalten den Dreistufentest durchlaufen haben. Hier kann man auch einem Teil der Kritik von Herrn Nückel den Wind aus den Segeln nehmen und sich die sehr unterschiedlichen Verweildauern aus den genehmigten Telemedienkonzepten ansehen.

Es müssen daher – da können wir Ihnen recht geben – umfassende und konsistente Regelungen gefunden werden, woran wir im Länderkreis arbeiten. Denn die Fragestellung ist in der Tat sehr komplex. Klar ist dabei: Ein Ausbau der Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere die Verlängerung der Verweildauern ist gut ge

eignet, die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung zu erhöhen.

Aber, meine Damen und Herren – auch darauf haben Sie hingewiesen –, im Rahmen eines umfassenden zeitgemäßen Konzeptes ist auch die Rechtesituation zu berücksichtigen. Zum einen müssen die Anstalten für längere Verweildauern unter Umständen umfassendere und damit teurere Rechte erwerben, zum anderen ist es der Landesregierung wichtig, dass über dem gemeinsamen Ziel längerer Verweildauern von beitragsfinanzierten Inhalten im Netz die Interessen der Urheber und Produzenten nicht vergessen werden. Im Gegenteil! Sie müssen angemessen und fair berücksichtigt werden.

Eine längere Verweildauer bestimmter Produktionen könnte vor allem bei den Rechteinhabern zu finanziellen Einbußen führen. Sollten sich nämlich die Verweildauern in den Mediatheken erhöhen, wird es zu einem Absinken der klassischen Wiederholungen und Ausstrahlungen kommen.

Für eine Reihe von Kreativen beruhen die Honorierungssysteme im Kern darauf, dass Programme im Fernsehen wiederholt werden. Bei den Urhebern und Schauspielern sind sie in der Mehrheit sogar direkt an die Häufigkeit von Ausstrahlungen gekoppelt. Begrenzte Verweildauern sind nach wie vor die Grundvoraussetzung für eine spätere wirtschaftliche Verwertung von Sendungen sowohl im Internet als auch beim DVD-Vertrieb.

Meine Damen und Herren, wir machen es uns nicht einfach. Daher ist die Landesregierung auch im Gespräch mit den Kreativen und hat zum Beispiel am vergangenen Freitag die Beteiligten zu einem runden Tisch eingeladen, Herr Schick, an dem die Geschäftsführung des Zeitungsverlegerverbandes

NRW, die Vorstände der NRW-Produzentenverbände und WDR-Intendant Tom Buhrow teilgenommen haben. Die Beteiligten, die diese Initiative sehr begrüßt haben, wollen nun unter Vermittlung der Landesregierung an entsprechenden Konzepten arbeiten, die einen guten Ausgleich der Interessen ermöglichen.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, bearbeiten wir dieses komplexe Thema bereits länger und intensiv und werden es weiter tun. Wichtig ist uns: Wir machen das mit den Akteuren. Das ist unser Ansatz von Media-Government. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich darf dem Hohen Hause mitteilen, dass die Landesregierung die Redezeit um 49 Sekunden überzogen hat; es gab allerdings ohnehin noch Redezeitkontingente der Fraktionen. Mir liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4809 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 16/4902 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung – oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung entsprechend angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

7 Aufnahme des Schützenbrauchtums als im

materielles Kulturerbe der Menschheit unterstützen – Antrag der Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen bei der UNESCO unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4826

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4905

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4920

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Kerkhoff das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder! Noch hat die Schützenfestsaison 2014 nicht begonnen. Dennoch hätte der Landtag von Nordrhein-Westfalen heute gemeinsam ein Zeichen für das Schützenbrauchtum in unserem Land setzen und damit diejenigen unterstützen können, die sich an dieser Stelle ehrenamtlich engagieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das Schützenbrauchtum ist keine westfälische Domäne, sondern hat auch in Lippe und im Rheinland eine bedeutende Tradition. Insofern ist es ein Thema, das Nordrhein-Westfalen insgesamt angeht, wo wir es mitten in der Karnevalssaison wagen dürfen – eben waren noch Karnevalisten auf der Tribüne –, den Antrag zu stellen; denn wir haben so viel tolles Brauchtum in diesem Land. Es ist ein Antrag für die Schützen, aber er richtet sich gegen keine andere Organisation.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Wir sind wie die Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen der Auffassung, dass das Schützenbrauchtum in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit gehört oder, wie ich es etwas weniger formal sagen möchte: Wenn es das Schützenwesen in all seinen Facetten nicht gäbe, wir müssten es am heutigen Tag erfinden, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und Christof Rasche [FDP])

Wen schützen eigentlich Schützen heute? Wer einen Augenblick lang über diese Frage nachdenkt, kommt wohl – wie auch ich – zu dem Ergebnis, dass Schützen heute nicht mehr Leib, Leben und Eigentum schützen, sondern unser kulturelles Erbe, unsere dörflichen Gemeinschaften und unsere Heimat.

(Beifall von der CDU)

Denn es sind immer Menschen wie unsere Schützenbrüder und Schützenschwestern, die aus Orten Heimat machen.

Meine Damen und Herren, das Schützenwesen ist eine Verbindung von Tradition und Moderne. Die in Schützenvereinen und -bruderschaften aktiven

Frauen und Männer machen mit ihrem Bürgersinn, ihrer Heimatliebe und ihrem Gemeinschaftsgeist unser Land reicher und schöner. Sie halten an der Tradition fest und gehen gleichzeitig mit der Zeit. In einer Zeit, in der bürgerschaftliches Engagement nicht immer selbstverständlich ist, engagieren sich mehr als 570.000 aktive Schützen in NordrheinWestfalen für ihre Mitmenschen.

Meine Damen und Herren, wenn man sich fragt, was Politik für das Ehrenamt im Allgemeinen tun kann, fallen manchem – erstens – Geldzuwendungen und finanzielle Unterstützung ein. In der Tat kann man damit einiges Erreichen. Aber, wie wir alle wissen, ist Geld auf allen Ebenen knapp. So muss Politik eben anders unterstützen.

Deshalb gebe ich – zweitens – auch gerne die Anregung vieler Schützenvereine weiter, die sagen: Übertreibt es nicht mit der Bürokratie auf allen Ebenen! Lasst uns Luft für unsere Arbeit und verschont uns mit Vorschriften, die Kräfte binden, die woanders gebraucht werden!

(Beifall von der CDU)

Drittens kann Politik symbolisch Anerkennung für geleistete Arbeit ausdrücken und deutlich machen: Was ihr tut, ist uns wichtig und wertvoll! – Das kann heute mit der Unterstützung unseres Antrags zur Aufnahme des Schützenbrauchtums ins Weltkulturerbe geschehen.

Es gibt nahezu keinen Verein und keine Bruderschaft, die nicht mindestens ein karitatives Projekt unterstützt. Dadurch erfolgt gegenüber der Gemeinschaft eine Vermittlung der Werte und Traditionen,

die die Schützen pflegen und die gleichzeitig zur Identifikation unserer Lebensgemeinschaft mit der Heimat beiträgt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Heute haben wir über Inklusion geredet. Die Schützen haben oft gezeigt, dass sie schon weiter sind:

(Beifall von der CDU und der FDP)

In meinem Heimatort Bigge im Hochsauerlandkreis befindet sich eine große Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. Diese Menschen wohnen und arbeiten dort, gehören nicht nur zum Stadtbild, sondern beim Schützenfest selbstverständlich dazu. Daneben gibt es in der Einrichtung ein eigenes Schützenfest, das alljährlich ebenso Anlaufpunkt für viele Bürger ist.

Meine Damen und Herren, der Landtag von Nordrhein-Westfalen kann heute mit einer klugen Entscheidung für einen guten Start in die Schützenfestsaison sorgen. Unser Antrag ist ein wichtiges Signal an die Schützen in ganz NRW. Dieses Signal wäre allerdings noch schöner, wenn sich die regierungstragenden Fraktionen dem anschließen würden. Dass Sie dazu nicht in der Lage sind, zeigt, wie schwer sich gerade die Grünen mit diesem Thema tun.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Sie können in ihrer Mehrheit mit den Sitten, Gebräuchen und Traditionen dort schlicht nichts anfangen.

Herr Kollege Kerkhoff, die Kollegin Pieper von der Piratenfraktion würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Sie lassen die zu. Das ist hervorragend. Dann haben Sie das Wort, Frau Kollegin Pieper.