Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass bei den in Rede stehenden Themen offensichtlich zumindest eine breite verbale Übereinstimmung in diesem Hause vorhanden ist.
Einiges geht mir allerdings zu schnell. Wir alle wissen, unter welchem Druck die Kommunen durch die steigenden Ausgaben für Sozialleistungen stehen. Wir wissen auch, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung die finanziell wichtigste Unterstützungsart in der Sozialhilfe ist und dass die Kommunen die dafür notwendigen Mittel bisher fast allein schultern mussten.
Neu ist allerdings, dass die FDP-Fraktion versucht, sich als Sachwalter der Interessen der Kommunen in NRW ins Spiel zu bringen.
Das ist ganz neu. – So soll die Landesregierung nun aufgefordert werden, sich für die Einführung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung einzusetzen. – Meine Damen und Herren von der FDP, das tun wir seit vier Jahren und darüber hinaus. Man braucht nur den Medienspie
Und was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, so haben wir in Berlin insbesondere die FDP gebeten und angebettelt, aber wir sind auf Granit gestoßen. Da war nicht zu machen. Jetzt legen Sie den Hebel um. Im Sport würde man sagen, Sie sind sehr gelenkig in den Hüften.
Also, ich weiß nicht, ob dies Orientierungslosigkeit oder politisches Kalkül ist. Aber so können Sie hier nicht mit uns umgehen.
Ein weiterer Punkt ist, dass Sie die Landesregierung auffordern, nun endlich mit den Landschaftsverbänden und den Kommunen über diese Themen ins Gespräch zu kommen. Wir führen seit Jahren öffentliche und nichtöffentliche Gespräche.
Also, es wäre fahrlässig, wenn eine Landesregierung diese Gespräche mit den Kommunen und den Kommunalverbänden nicht führen würde. Insofern laufen Ihre Forderungen völlig ins Leere.
Meine Damen und Herren, auch ich bin froh, dass die Forderungen der Länder in die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene aufgenommen wurden. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Kommunen in der Endstufe um 5 Milliarden € entlastet werden. Wir legen natürlich genauso wie alle Redner, die sich hier geäußert haben, großen Wert darauf, dass diese Hilfen sehr schnell kommen.
Allerdings muss ich Ihnen auch sagen: Der 22. September letzten Jahres ist nicht identisch mit einer Zeitenwende, und wenn die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion von mangelnder Finanzierungssicherheit spricht, dann sage ich Ihnen, dass man das noch gar nicht erwarten kann; denn die Regierung ist erst einige Wochen im Amt. Sie hat aber in dieser Zeit gerade im Bereich der Sozialpolitik schon allerhand auf den Weg gebracht.
Ja, selbstverständlich. Davon bin ich überzeugt. Ich sage aber auch, dass gerade bei dieser sensiblen Problematik Ordentlichkeit vor Schnelligkeit gilt, und das sollten wir meiner Meinung nach auch in dieser Diskussion berücksichtigen.
Also, man kann nicht erwarten, dass nun, nachdem die Tinte unter dem Koalitionsvertrag getrocknet ist, alles gleich so auf den Tisch gelegt wird, wie man
sich das vorstellt. Ich zweifle nicht daran, dass das Bundesleistungsgesetz, das auch auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hin in dieser Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden ist, realisiert wird.
Herr Kuper, Sie sagten, CDU-geführte Regierungen sorgten immer für soziale Gerechtigkeit. – Na ja, das haben wir in den letzten vier Jahren erlebt. Ich glaube, diese Feststellung braucht man gar nicht zu kommentieren. Die Menschen werden sich schon selbst ein Bild davon machen, was hier Wahrheit und Dichtung ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4818 an den Ausschuss für Kommunalpolitik; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen?- Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Antrag einstimmig überwiesen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein kanadisches Sprichwort sagt: Willst du etwas gut gemacht haben, so tue es selber. – Daran wurde ich vergangenen Montag erinnert, als ich an der Gründungsversammlung eines Bürgerradwegevereins in meinem Heimatort Albersloh teilnahm.
Die Bürger haben die Hoffnung längst aufgegeben, dass das hierfür zuständige Land NRW an ihrer Landesstraße jemals einen Radweg baut. Jetzt nehmen sie ihr Schicksal eben selbst in die Hand. Mit großem Elan und einem hohen Maß an Idealismus werden die Mitglieder dieses Vereins in den kommenden Jahren einen 3,5 km langen Radweg bauen. Sie werden in ihrer Freizeit Grundeigentümer zum Verkauf von Grund und Boden bewegen. Sie werden Spenden einwerben. Sie werden Material einkaufen. Sie werden Bauunternehmen um
Maschinen bitten. Sie werden monatelang baggern. Sie werden die Verkehrssicherung für die Baustelle sicherstellen, und sie werden auch noch von dem einen oder anderen Autofahrer bei den Bauarbeiten beschimpft.
Der Radweg wird dank des Einsatzes einiger weniger, die Feuer und Flamme für ihren Bürgerradweg sind, fertig werden.
In Sendenhorst ist das der neunte Bürgerradweg, und im ganzen Land tun sich Bürger in einem selten dagewesenen Akt bürgerschaftlichen Engagements zusammen und verbessern mit ihrer Hände Arbeit die Sicherheit für kleine und große Radfahrer.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen und mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Aktiven in den Bürgerradwegevereinen im ganzen Land für ihren großartigen Einsatz bedanken.
Dass die rot-grüne Landesregierung nun aber gleichzeitig und ohne mit der Wimper zu zucken 230 Millionen € für gerade einmal sechs Radschnellwege ausgeben will, schlägt dem Fass den Boden aus.
Bei aktuell rund 40.000 € Zuschuss pro Kilometer Bürgerradweg könnten wir ein engmaschiges Netz von 5.750 Bürgerradwegen im gesamten Land schaffen. Das wäre die beste Förderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen.
Zugegeben: Diese Berechnung ist reine Theorie. Denn im Haushalt des Landes steht bis 2017 kein einziger Cent für Radschnellwege. Der Minister hat auf die wiederholte Frage der CDU, woher die 230 Millionen € denn kommen sollen, keine Antwort.
Das heißt ganz klar: Die Landesregierung wird die Radschnellwege aus dem Etat für Radwege an Landesstraßen bezahlen. Damit wäre für mehr als 25 Jahre kein einziger Cent für normale Radwege mehr da.