Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Der 21. Bericht, mit dem wir uns hier beschäftigen, gibt uns ausreichend Gelegenheit, über einzelne Punkte weiter zu diskutieren und diese nicht nur im rück-, sondern auch vorausschauenden Blick zu haben.

Letztendlich – das halte ich ebenfalls für einen wichtigen Punkt – haben wir uns im Koalitionsvertrag auch darauf geeinigt, das Thema „Landesdatenschutzkonferenz“ sowie ein landesweites Siegel nach vorne zu bringen. Nach dem Bericht glaube ich, dass wir mit dem LDI, diesem Hause und der Regierung in guten Händen sind. Deshalb freue ich mich über diesen Bericht – und darüber, dass unser Plenartag bald beendet ist. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sieveke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich mich im Namen der CDU-Fraktion an dieser Stelle ausdrücklich für den wieder einmal sehr ausführlichen und informativen Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Ulrich Lepper, bedanken. Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bei Herrn Lepper und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Herr Lepper, vielen Dank für Ihre verdienstvolle Arbeit!

Herr Stotko hat eben schon einiges gesagt. Es ist immer schade, wenn die Beratung eines solchen Berichts, der auch für unser alltägliches Leben wichtig ist – wir hatten heute mehrere solche Tagesordnungspunkte –, sowohl im Innenausschuss als auch in diesem Hohen Hause eine geringere Zuschauerpräsenz erfährt. Es wäre der Arbeit wirklich sehr zuträglich, wenn man sich auch noch einmal inhaltlich mit der Thematik auseinandersetzen würde.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Der vorliegende Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012. Er verdeutlicht die Vielschichtigkeit aktueller Entwicklungen des Datenschutzes im Bereich der Technik, die daraus resultierenden rechtlichen Anpassungserfordernisse und deren Umsetzung. Darüber hinaus richtet der Bericht einen Scheinwerfer auf die Aufsichtspraxis des Datenschutzbeauftragten.

Um auf Details des Berichts einzugehen, reicht meine Redezeit leider nicht aus. Besonders hervorheben möchte ich jedoch die Ausführungen des

Beauftragten zur Reform des europäischen Datenschutzrechts, denen sich die CDU-Fraktion nur anschließen kann. Die wichtigsten Impulse dafür hat die Europäische Kommission mit ihren Gesetzesvorschlägen für einen europaweiten und modernen Datenschutz gesetzt.

(Zuruf von den PIRATEN: Den sollten Sie nicht weiter torpedieren!)

Dieses Vorhaben ist aus Sicht meiner Fraktion, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten über die Ausspähaktivitäten ausländischer Geheimdienste, von besonderer Wichtigkeit. Wir sehen an diesem Beispiel, dass die Bemühungen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden, global agierende Internetkonzerne zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten, schnell an Grenzen stoßen. Dieses nationale Vakuum kann nur durch die europäische Ebene ausgefüllt werden.

Auch wenn die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge verbesserungs- und diskussionsbedürftig sein mögen, handelt es sich um ein sehr ambitioniertes und wichtiges Vorhaben. Personenbezogene Daten können angesichts der Globalisierung von Datenströmen nur dann effektiv geschützt werden, wenn die Rechtsvorschriften mindestens europaweit harmonisiert, die grenzüberschreitenden Koordinierungen der Daten

schutzaufsicht verbessert und wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gewährleistet werden.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der Datenschutz ein europäisches Grundrecht. Deshalb ist es auch konsequent, dass das EU-Datenschutzpaket nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Sektor umfasst.

Neben einer Datenschutz-Grundverordnung soll der Datenschutz bei Polizei- und Justizbehörden durch eine eigene Richtlinie garantiert werden. Bei deren Umsetzung in deutsches Recht müssen die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen weiterhin gewährleistet bleiben.

Das Datenschutzgrundrecht kann aber nicht allein durch rechtliche Regelungen garantiert werden. In weitaus stärkerem Maße als bisher bedarf es technischer Gestaltungsanforderungen und verfahrensmäßiger Sicherung wie etwa Datenschutzfolgeabschätzungen. Hier ist die Wirtschaft in der Pflicht. Dies gilt umso mehr, als die Verknüpfung und Auswertung personenbezogener Daten – Stichwort: Big Data – große wirtschaftliche Chancen eröffnen wird, aber eben auch nicht ohne Risiken für den Einzelnen und seine Persönlichkeitsrechte ist.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Datenschutz ist seit eh und je eine Reaktion auf Herausforderungen durch die Technik. Informationstechnik im Einklang mit gesellschaftlichen Werten zu gestalten ist nach wie vor das Ziel des Datenschutzes.

Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten macht deutlich, dass es keinen Grund gibt, warum unsere Gesellschaft im Internetzeitalter davon abrücken und sich bedingungslos vermeintlichen technischen oder wirtschaftlichen Sachzwängen ausliefern sollte. Datenschutz ist damit eine Daueraufgabe gerade auch der Politik; denn der Satz „Ihre Daten sind jetzt sicher“ wird leider kaum jemals endgültige Wirksamkeit haben können.

In Übereinstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion deshalb die Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts. Wir werden uns in diesem Prozess aber immer dafür einsetzen, dass das hohe Datenschutzniveau in Nordrhein-Westfalen – und in Deutschland – auch zukünftig erhalten bleibt. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Ich bin froh, dass wir ihn heute im Plenum mitsamt der Stellungnahme der Landesregierung beraten können – auch wenn man berücksichtigen muss, dass sich gegenüber dem Berichtszeitraum inzwischen durchaus einige Vorzeichen geändert haben: Wir haben eine neue Bundesregierung. Aber ich glaube, die Debatte ist an dieser Stelle gut aufgehoben, und es ist richtig, dass wir sie hier führen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Mensch hat das Recht, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Daten gespeichert, verwendet und weiterverbreitet werden. Das ist ungefähr das, was informationelle Selbstbestimmung meint – dieses Grundrecht, das uns gerade in dieser Zeit so intensiv beschäftigt.

Den Weg ins digitale Zeitalter zu gestalten, das ist sicherlich die zentrale Herausforderung, vor der der Datenschutz in dieser Zeit steht. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das in seinem Bericht erkannt. Er hat zu Recht auf die großen Aufgabenfelder für den Datenschutz im Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Wir unterstützen diese Bemühungen. Wir unterstützen ganz besonders auch das Einstehen der Datenschutzbeauftragten für eine europäische Datenschutzreform. Nach wie vor nämlich droht dieser Quantensprung für den Datenschutz in Europa durch die deutsche Bundesregierung im Rat verwässert zu werden. Der starke internationale Rechtsrahmen, der dringend notwendig ist, um die vielen Herausforderungen zu gestalten – Online

spiele, soziale Netzwerke; all das, was wir in dem Bericht präsentiert bekommen haben –, droht verwässert zu werden.

Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt, den ich in dem Bericht sehr relevant fand, ist das Thema „Open Data“. Ich freue mich sehr, dass der LDI dieses Thema in seinem Bericht so prominent beschrieben und gesetzt hat.

Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz im Sinne von mehr Transparenz weiterentwickeln. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, das IFG zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Es sind manche Hürden benannt, auch im Bericht. Aber wir machen uns auf den Weg, und das ist richtig so. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern mehr politische Beteiligung ermöglichen. Und das geht nur mit einem leichteren Zugang zu Informationen.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, in den Berichtszeitraum fallen einige Geschichten, die uns sicherlich in Erinnerung bleiben werden, ganz besonders die Posse um das schwarz-gelbe Meldegesetz. Die damalige Bundesregierung wollte dem Adresshandel persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger auf dem Silbertablett servieren. Das war sicherlich der datenschutzpolitische Offenbarungseid.

Nicht nur an dieser Stelle können wir feststellen: Von der abgewählten Bundesregierung ist nicht viel mehr geblieben als solche Possen. Die vergeigte Stiftung Datenschutz – im Übrigen ohne Datenschützer –, der verschleppte Beschäftigtendatenschutz, das sind sicherlich die Punkte, die aus der Zeit 2009 bis 2013 in Erinnerung bleiben werden, also nicht viel Gutes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich der Förderung der Medien- und Datenschutzkompetenz hat der LDI im Berichtszeitraum sein Portfolio erweitert. Das ist gut so; das begrüßen wird. Auch dafür haben wir, seitdem Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen regiert, die Kapazitäten beim LDI gestärkt.

Datenschutzkompetenz heißt aber nicht, lediglich zu wissen, wo ich welches Häkchen in welchen Privacy-Einstellungen zu setzen habe. Es geht auch darum, das Bewusstsein der Bevölkerung für den Datenschutz zu stärken. Bei extremen Beispielen, wie wir sie im Moment in Meschede erleben, wo die ganze Innenstadt mit Videoüberwachung ausgeleuchtet werden soll, braucht es eben eine Zivilgesellschaft, die sich darüber im Klaren ist, wie wichtig der Schutz der Privatsphäre ist und wie wichtig es ist, für diesen Schutz auch einzustehen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Darum geht es. Und es geht um schlagkräftige Aufsichtsbehörden, die konsequent durchgreifen, wenn in Datenschutzrechte eingegriffen wird.

Wir haben mit dem – auch das ist im Berichtszeitraum passiert; einige werden sich daran erinnern – nunmehr vollständig unabhängigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hier in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Akteur. Darüber hinaus haben wir einen starken Rahmen für Datenschutz hier in NRW. Der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir, lieber Herr Lepper, stellvertretend für Ihre ganze Behörde herzlichen Dank! Wir sind froh, dass Sie Ihre Arbeit tagtäglich verrichten. Denn allein die Existenz Ihrer Behörde führt offenkundig dazu, dass das Thema „Datenschutz“ ernster genommen wird.

Wenn ich in Richtung Bund schaue, habe ich allerdings Sorge, dass es dort in Zukunft etwas schwieriger wird. Der Kollege Bolte hat ja eine etwas einseitige Rückschau betrieben. Deswegen möchte ich mir erlauben, nach vorne zu schauen. Und da muss ich sagen: Ich bin nicht besonders davon angetan, dass mit Andrea Voßhoff eine neue Datenschutzbeauftragte auf Bundesebene installiert wurde, die alles andere als bekannt dafür ist, eine harte Verfechterin der Privatheit in Deutschland zu sein.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Ich finde, man muss, wenn man Datenschutz betreibt, den Behörden immer auf die Finger schauen. Wir haben in den letzten anderthalb, zwei Jahren auch in Nordrhein-Westfalen einige entsprechende Themen behandelt.

Ich erinnere zum Beispiel an den unsäglichen Erlass, an allen Zellentüren der JVAs quasi ein Warnschild anzubringen, wenn der Insasse eine HIVInfektion hat. Das haben wir hier abgeändert. Da war auch der Landesdatenschutzbeauftragte involviert. Ich glaube, wir haben für die Menschen, die davon betroffen sind, etwas Gutes bewirkt.

Wir haben auch das Thema „Videoüberwachung“ immer wieder behandelt, und zwar nicht nur auf Landesebene. Ich erinnere an die kommunalen Kameras, sei es auf dem Schulhof, sei es auf der Straße. Und auch bei Arbeitgebern ist das immer wieder anzutreffen.

(Thomas Stotko [SPD]: In Düsseldorf!)

Ich finde es wichtig, dass der Landesdatenschutzbeauftragte auf den verschiedenen Ebenen immer wieder auf den Plan gerufen wird.

Wir haben das eine oder andere Gesetzgebungsvorhaben diskutiert. Auch dort war der Landesdatenschutzbeauftragte als Sachverständiger dabei. Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie, Herr Minister Jäger, auch auf den Sachverstand von Herrn Lepper gehört hätten, als wir das Verfassungsschutzgesetz beraten und verabschiedet haben, und sich nicht nur bei anderen Anlässen auf ihn beziehen. Er hat ganz klar gesagt, dass er hier verschiedene datenschutzrechtliche Bedenken hat, was Kontoabfragen, was Datenspeicherung anbelangt. Ich wünsche mir, dass Sie sich mal in einer ruhigen Minute vornehmen, was der Datenschutzbeauftragte gesagt hat, ins Gesetz schauen und vielleicht so gnädig sind, das eine oder andere im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vernünftig neu zu regeln.

In dem Bericht ist auch ein Hinweis auf den Probelauf Section Control enthalten. Hiermit wurde dem Straßenbaubetrieb gestattet, Geschwindigkeits

überwachungen über Distanzmessungen vorzunehmen. Ich bin sehr froh, dass der Landesdatenschutzbeauftragte dieses Thema aufgeworfen hat und dass diese Messungen eingestellt wurden. Ich jedenfalls kann mir nur schwer vorstellen, dass wir in Deutschland ein solches System einführen. Ich bin der Ansicht, es geht wirklich niemanden etwas an, von wo nach wo ich fahre und wie schnell, außer an den Stellen, wo Geschwindigkeitsmessungen stattfinden. Ansonsten möchte ich nicht, dass wir hier der Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub leisten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)