Protokoll der Sitzung vom 04.07.2012

richts vom 21. Dezember 2009 – BVerwG 6 B 35.09 –,

b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsge

richtshofs vom 7. April 2009 – 10 BV 08.1494 –,

c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsge

richtshofs München vom 12. März 2008 – M 18 K 07.2274 –,

d) den Widerspruchsbescheid der Regierung

von Oberbayern vom 23. Mai 2007 – 10-2172-2-07 –,

e) den Bescheid der Landeshauptstadt Mün

chen vom 3. April 2007 – KVR-I/321AG2 –

1 BvR 458/10 Vorlage 16/8

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/61

Eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass ich über die Empfehlung des Hauptausschusses, eine Stellungnahme zu diesem Verfahren nicht abzugeben, abstimmen lasse.

Wer möchte so verfahren? Ich bitte um Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich seiner Stimme? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/61 angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

11 Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen

der Behauptung der Stadt Ahaus sowie weiterer 13 Städte und Gemeinden, § 8 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011 (Gemeindefinanzierungs- gesetz 2011 – GFG 2011) vom 18. Mai 2011 (GV. NRW. S. 25 ff.) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung

VerfGH 9/12 Vorlage 16/9

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/62

Eine Beratung ist hier auch nicht vorgesehen, sodass ich über die Empfehlung des Hauptausschusses, eine Stellungnahme zu diesem Verfahren nicht abzugeben, direkt abstimmen lasse.

Wer ist dafür, so zu verfahren? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung

Drucksache 16/62 damit angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

12 Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen

der Behauptung der Gemeinde Alpen sowie weiterer 45 Städte und Gemeinden, das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr

2011 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 – GFG 2011) vom 18. Mai 2011 (GV. NRW. S. 259 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung

VerfGH 14/11 Vorlage 16/17

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/63

Eine Beratung ist hier ebenfalls nicht vorgesehen.

Ich lasse daher direkt über die Empfehlung des Hauptausschusses, eine Stellungnahme auch in diesem Verfahren nicht abzugeben, abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/63 einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

13 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds

für den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/124

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/124. Wer ist dafür, den Wahlvorschlag so anzunehmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich seiner Stimme? – Bei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion ist der Wahlvorschlag mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt

14 Benennung eines ordentlichen Mitglieds für

den Kongress der Gemeinden und Regionen der Europäischen Union

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/151 – Neudruck

Eine Beratung ist bei diesem Tagesordnungspunkt auch nicht vorgesehen.

Wir kommen auch hier unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/151 – Neudruck. Wer möchte den Wahlvorschlag so annehmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Wahlvorschlag bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltungen aus der Piratenfraktion so angenommen.

Tagesordnungspunkt

15 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/1

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 16/1 bestätigt sind.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum für morgen, Donnerstag, den 5. Juli 2012, um 10 Uhr wieder ein.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag. – Vielen Dank.

Die Sitzung ist geschlossen.