Protokoll der Sitzung vom 31.01.2014

(Minister Ralf Jäger: Auf jeden Fall! Ich freue mich darauf!)

Dann haben Sie geguckt: Was gibt es noch? – Ach ja, auf der europäischen Ebene gibt es eine eigene Regelung. Sie hatten keine eigene Idee und haben gesagt: Vielleicht können wir doch die Regelung der Kommission übernehmen. – Festlegen wollen Sie sich aber auch nicht. Sie sind ein bisschen auf Ihrem Piratenschiff dahingesegelt, laues Lüftchen, haben geguckt, was am Strand herumliegt, das eingesammelt, hier zusammengerührt und dann ins parlamentarische Wasser geworfen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Positiv gesprochen: Über das Ziel sind wir uns einig. Es darf keine hoch dotierten Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen geben. Das ist völlig unstreitig.

Eine Karenzzeitregelung ist auch im Hinblick auf eine andere Argumentation sinnvoll; denn sie schützt Wirtschaftsunternehmen und ehemalige Mitglieder von Landesregierungen vor Unsicherheiten und vor

ungerechtfertigter Kritik. Insofern ist es immer gut, da einen Abstand zu haben.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass die europäische Regelung besser sein soll als das, was wir derzeit in Nordrhein-Westfalen haben. Der Kollege Jostmeier hat es angesprochen: Im Bund gibt es eine Bewegung, ausgelöst durch den Fall Pofalla. Da soll es jetzt auch Überlegungen geben und eine Karenzzeit eingeführt werden. – Ich persönlich glaube, wir brauchen eine gesetzliche Regelung. Es muss eine gesetzliche Regelung sein. Unsere Fraktion hat dazu Vorschläge gemacht.

Der Überweisung stimmen wir zu. Wir werden dann sehen. Sollte es Lücken oder irgendwelche Umgehungsmöglichkeiten der nordrhein-westfälischen

Gesetzeslage geben, sind wir immer offen, darüber zu diskutieren, das zu thematisieren und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen. Das ist derzeit aber nicht erkennbar.

Insofern stimmen wir der Überweisung zu. Das ist mir alles aber ein bisschen zu wenig. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Freimuth.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist ein Wechsel zwischen der Politik und der Wirtschaft, zwischen der Politik und den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft erwünscht und eine Bereicherung für die politische Landschaft. In gleicher Weise ist es von Vorteil, wenn politische Erfahrungen in die anderen gesellschaftlichen Bereiche einfließen.

Regierungsämter und Parlamentsmandate sind regelmäßig nur Ämter auf Zeit. Der Wechsel von einem politischen Amt in ein Unternehmen der privaten Wirtschaft, möglicherweise mit der Unterscheidung, ob es lediglich die private Rechtsform hat, ansonsten aber vielleicht staatsbeherrscht, im Eigentum des Staates oder der öffentlichen Hand ist, wirft regelmäßig Fragen auf.

Diese Fragen stellen sich insbesondere dann, wenn der Wechsel innerhalb eines Aufgabenbereiches stattfindet und wenn es darum geht, ob durch Insiderwissen oder spezielles Wissen an anderer Stelle Einfluss genommen werden könnte.

Meine Damen und Herren, aus welcher Funktion jemand exakt wohin wechselt, kann bei all diesen Fragen den entscheidenden, großen Unterschied machen. Es gibt ganz und gar unbedenkliche wie auch sicherlich höchst kritisch zu bewertende Wechsel.

Wechselt zum Beispiel ein ehemaliger Innenminister …

(Minister Ralf Jäger: Keine Gerüchte streu- en!)

Sie sind doch, dachte ich, noch amtierend, Herr Jäger. Wenn sich das ändern sollte, lassen Sie es mich wissen. – Also, für den Fall, dass ein ehemaliger Innenminister zu einem privaten Industrieunternehmen der Nahrungsmittelindustrie wechselt, wird man sich vielleicht weit weniger darüber aufregen, als wenn ein Energieminister zu einem großen Stromkonzern geht. Diese Unterscheidung spielt aber im Antrag der Piraten überhaupt keine Rolle.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Natürlich tut sie das! Wie nennen Sie „Interessenkon- flikt“ sonst?)

Sie unterscheiden überhaupt nicht zwischen den hier zur Abwägung anstehenden Fragen.

(Beifall von der FDP)

Gerade beim Wechsel in ein staatseigenes oder vom Staat beherrschtes Unternehmen wird oftmals auch die Frage aufgeworfen, ob zum Beispiel auf diese Weise politische Einflussnahme gesichert werden soll oder ob es sich um einen sogenannten Versorgungsposten handelt. All das sind ebenfalls Aspekte, die in Ihrem Antrag keine Rolle spielen.

Meine Damen und Herren, eine Karenzzeit ist ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte Berufsfreiheit, also in Grundrechte. Das macht eine Abwägung erforderlich. Die Piraten gerieren sich hier immer als Grundrechtspartei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es dann auch noch andere Rechte bzw. Grundrechte als nur – ohne diese relativieren zu wollen – die auf dem Gebiet des Datenschutzes gibt.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Ich darf im Hinblick auf das Wechselverbot, das Sie in Ihrem Antrag thematisieren, darauf hinweisen, dass dies einen massiven Eingriff in die Berufsfreiheit des jeweils Wechselwilligen bedeutet. Das ist unabhängig davon, ob es freiwillig geschieht oder ob er dieses Amt – zum Beispiel nach einem Regierungswechsel – nicht mehr ausübt und sich deswegen selbstverständlich eine neue berufliche Existenz aufbauen muss.

Wechselverbote müssen verhältnismäßig sein, es muss gegeneinander abgewogen sein. Das spielt in Ihrem Antrag nicht die geringste Rolle. Auf die Widersprüche bezüglich der Fristen auf der europäischen Ebene – drei Jahre oder 18 Monate im Rahmen einer Selbstverpflichtung – haben die Kollegen gerade schon hingewiesen. Mit Blick auf die Zeit will ich nicht näher darauf eingehen. Für die FDPFraktion jedenfalls sage ich: Ich halte eine Karenzzeit von drei Jahren für unverhältnismäßig. Die Dis

kussion über eine Karenzzeit von einem Jahr rückt jedenfalls wesentlich eher an eine Verhältnismäßigkeit heran.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, interessant ist, dass das im Antrag der Piraten auch noch auf die Landesbeamten übertragen werden soll. Auch hier muss man auf das Detail schauen: Sind das Letztentscheider oder Entscheidungsvorbereiter, die ihre Arbeit sehr gewissenhaft verrichten, sich dann aber möglicherweise eine andere berufliche Perspektive aufbauen wollen?

Wir können deshalb nicht – wenn man in Ihrer Kategorie bleiben will – sagen: Die haben dreijähriges Berufsverbot. Außerdem wissen wir, dass im Zweifel nach drei Jahren Kenntnisse entscheidend veraltet sind. Brüche im Lebenslauf, die dann im Übrigen nirgendwo zum Beispiel durch Übergangsgelder abgefangen würden, werfen weitere Fragen auf.

Ihr Antrag – Herr Präsident, das ist der Schluss – soll Beratungsgrundlage im Hauptausschuss werden. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu, sehen aber noch erheblichen Diskussionsbedarf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Auch Sie darf ich bitten, noch einen Moment vorne zu bleiben. Die Piratenfraktion, vertreten durch Herrn Marsching, hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Nein!)

Das war wohl ein Missverständnis innerhalb der Piratenfraktion. Hier war eine Kurzintervention angemeldet worden. Das hat sich offenbar verflüchtigt. Entschuldigung, Frau Kollegin Freimuth. Damit bleiben wir in der vorgesehenen Reihenfolge. Das heißt, dass jetzt Herr Minister Jäger das Wort hat.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, dieser Antrag beweist Ihre beiden größten Stärken. Ihre eine Stärke ist Ihre unnachahmliche Fähigkeit, die Positionen anderer Parteien zu adaptieren – manche würden auch sagen: abschreiben. Ihre zweite große Stärke ist, dass Sie ganz offensichtlich die öffentliche Berichterstattung verfolgen und deshalb wieder ein aktuelles Thema aufgreifen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Aber eher ober- flächlich!)

Wenn Ihnen jetzt noch die Gabe gegeben wäre, Gesetze zu lesen und sie anschließend auch zu verstehen, dann wäre dieser Tagesordnungspunkt heute möglicherweise nicht erforderlich gewesen.

Unter Juristen – davon haben wir einige im Hause – gibt es den Spruch: Man muss nicht alles wissen; man muss nur wissen, wo es steht. Ich will Ihnen jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, erklären, was Sie nicht wissen, und gleichzeitig sagen, wo Sie es nachschlagen können.

Sie können das in § 41 Beamtenstatusgesetz und darüber hinaus in § 52 Landesbeamtengesetz nachlesen. Diese beiden Paragraphen enthalten Regelungen für Beamtinnen und Beamte im Landes Nordrhein-Westfalen, die inhaltlich genau dem entsprechen, was auch für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt.

Das heißt ganz konkret: Es gibt erstens eine Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten, wenn ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Arbeit gegeben ist. Zweitens ist diese Tätigkeit zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Das heißt ganz konkret: Wenn ein Konflikt droht, wird untersagt. Es gibt dabei übrigens keinen Ermessensspielraum.

Dabei gibt es zwei Fristen, die in Bezug auf die Anzeige zu beachten sind. Geregelt werden diese Fristen für zwei Personenkreise: Für Beamte, die die Regelaltersgrenze erreichen und in den verdienten Ruhestand gegangen sind, sind es drei Jahre.

Für alle übrigen Fälle – zum Beispiel für frühere Beamte mit Versorgungsbezügen – beträgt diese Frist fünf Jahre. Insofern besteht die von Ihnen behauptete Lücke in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bundesrecht nicht.

Jetzt kommen wir zum zweiten Personenkreis. Auch für Regierungsmitglieder gibt es seit dem Jahr 2004 in Nordrhein-Westfalen eine eigene Regelung, nämlich in § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz. Diese Regelung verweist ebenfalls auf die eben genannten Gesetze, was nichts anderes bedeutet als: Solange eine Ministerin, ein Minister oder auch ein Parlamentarischer Staatssekretär Übergangsgeld oder Ruhegehalt bezieht, muss sie oder er diese Tätigkeit ebenfalls anzeigen – übrigens mit denselben Konsequenzen und Rechtsfolgen, die für die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen gelten –, und zwar gegenüber der Ministerpräsidentin.

Ich füge hinzu: Soweit uns bekannt ist, ist das bundesweit die schärfste Regelung, was eine Anschlussbeschäftigung angeht.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Sie sehen: Wir sind in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt, auch was die Verhinderung möglicher Interessenskonflikte zwischen ehemaligen Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären und dem Land betrifft. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Jäger. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal der Kollege Marsching zu Wort gemeldet.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wir nehmen die Entschuldigung auch so an!)

Vielen Dank. Ich habe so viel zu sagen und nur 40 Sekunden Zeit. Ich versuche es trotzdem. – Herr Minister Jäger, erstens sind Parlamentarische Staatssekretäre per se keine Beamten. Das sollten Sie auch wissen. Insofern besteht, was diesen Personenkreis anbelangt, eine Regelungslücke.