Was haben wir denn jetzt herausgefunden? – Es ist sicherlich interessant, dass die Kunstakademie Düsseldorf zur Sicherung ihrer Kunstschätze zehn Kameras betreibt. Sicherlich ist auch interessant, dass der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter keine Kamera hat. Das hat uns ja richtig nach vorne gebracht!
Aber wie sieht das Gesamtergebnis aus? – Das Gesamtergebnis ist: In 33 % der öffentlichen Gebäude, nämlich in 250 von 740 Gebäuden, steht keine Kamera. Über 90 % der installierten Kameras stehen in Amtsgerichts- oder Gerichtsgebäuden, in Polizeipräsidien oder Polizeiinspektionen und in Justizvollzugsanstalten, und zwar aufgrund der jeweils entsprechenden Rechtsgrundlage.
Und damit man noch ein bisschen besser versteht, was uns die 130 Seiten Antwort auf Ihre Große Anfrage gebracht haben: Auf der Fläche NordrheinWestfalens von 34.084 km2 steht an 500 Orten eine Kamera. Also, ein „Kameraort“ umfasst jeweils 68 km2. Das entspricht der Größe der Stadt Remscheid. Also, auf der gesamten Fläche der Stadt Remscheid steht eine Kamera, oder – anders ausgedrückt – auf der gesamten Fläche der Stadt Dortmund stehen vier Kameras.
Was haben wir also gelernt? – Auf 0,2 % Fläche des Gebietes steht eine Kamera, in 33 % der öffentlichen Dienstgebäude steht eine Kamera, und davon sind über 90 % Gerichte, JVAs und Polizeipräsidien. Das war zu 100 % eine sinnlose Große Anfrage. – Schönen Dank.
Herr Kollege Stotko, ich wollte Sie in Ihrem Redefluss nicht unterbrechen, aber der Kollege Sommer und der Kollege Herrmann hatten sich zu Zwischenfragen gemeldet. Möchten Sie diese noch zulassen?
Zwei sind immer machbar. Das habe ich auch gelernt; das wusste ich allerdings auch schon vorher. – Der Kollege Sommer fängt an und hat das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Stotko, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage auch noch am Freitagnachmittag zugelassen haben.
Wir können gerne telefonieren. – Also, ich finde es sehr schade, dass Sie heute nicht gereimt oder gesungen haben; reimen können Sie noch besser. Das mag ich ganz gerne.
Sie haben gereimt, ich weiß. – Sie haben gerade die Anzahl der Kameras in Relation zur Fläche NRWs gesetzt. Ist Ihnen denn bekannt, dass wir in dieser Großen Anfrage selbstverständlich nur die Kamerastandorte abgefragt haben, die von der öffentlichen Hand betrieben werden?
Jetzt müsste man eigentlich noch die privaten Kameras dazuzählen. Ist Ihnen ungefähr bekannt, wie viele private Kameras es in diesem Bundesland sein könnten? Dann könnte man die beiden Zahlen wirklich in Relation zueinander setzen. – Vielen Dank.
Wir sind flexibel, Herr Stotko. Dann lasse ich auch die Zwischenfrage von Herrn Herrmann zu, und Sie antworten dann auf beide. Das können wir gerne so machen. – Herr Kollege Herrmann, bitte.
Vielen Dank. – Es wäre natürlich toll, wenn die privaten Kameras auch noch dazugezählt würden. Uns hätte es gereicht, wenn die Kommunen mit erfasst worden wären, und darauf bezieht sich auch meine Frage, Herr Stotko.
In unserer Großen Anfrage ging es um NordrheinWestfalens öffentlichen Raum. Nach meiner Auffassung gehören die Kommunen dazu. Es ist keine Pflichtaufgabe des Landes, bei einer Großen Anfrage auch die Kommunen anzufragen; das ist korrekt. Das wäre aber die Kür gewesen, und deswegen haben wir den Vergleich zu Bayern gezogen.
Dort ist es nämlich so gemacht worden, und deshalb ist man dort auf 17.000 Kameras gekommen. Bei uns wären wahrscheinlich 30.000 Kameras zusammengekommen. Leider wurde der Großteil des öffentlichen Raums in Nordrhein-Westfalen, also der kommunale Raum, nicht mitgezählt. Sind Sie also mit mir einer Meinung, dass die Kommunen eigentlich zum öffentlichen Raum dazugehören?
Erstens. Woher soll ich wissen, wie viele private Kameras in Nordrhein-Westfalen stehen? Ich bin nicht in der Privatwirtschaft tätig und verdiene damit auch kein Geld. Letztendlich unterzieht es sich auch nicht der Kontrolle der Landesregierung. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden – im Übrigen nach gleichen Regeln wie die öffentliche Hand –, ob Kameras installiert werden.
Mir geht es nur darum, klarzustellen, dass die ihre Kameras – das weiß ich von Sicherheitsunternehmen, die uns alle zwischendurch besuchen – so montieren, dass der Privatraum und nicht der öffentliche Raum bewacht wird. Auch die achten sehr gezielt darauf. Es werden sogar Abnahmeprotokolle von den Privatleuten, die das in Auftrag geben, unterzeichnet, dass die Kameras nur in privaten und nicht in öffentlichen Räumen stehen. Ich will das nur klarstellen: Das spielt hier überhaupt keine Rolle.
Nummer zwei, Herr Kollege Herrmann. Sie haben wegen des gebrochenen Arms ein bisschen Welpenschutz. Deshalb mache ich es kurz. Es geht uns nichts an. Es sind die Kommunen, die das entscheiden. Aber es ist kein Problem. Die Piraten sind
Richten Sie doch Anfragen an die Kommunen, lassen Sie sich die beantworten, tragen Sie das zusammen, und machen Sie dann die interaktive Karte, die in Bayern entstanden ist. Das Problem ist: Beeilen Sie sich; nach dem 25. Mai werden Sie nirgendwo mehr sein.
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Erlauben Sie mir bitte noch die Anmerkung: Allein 10,5 % der Piratenfraktion saßen in dem Moment hinter Ihnen. Nur, um das entsprechend festzuhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Große Anfrage der Piratenfraktion auf insgesamt 141 Seiten in Tabellenform beantwortet. Die Mitarbeiter des Ministeriums, die diese Tabellen anlegen mussten, können einem wirklich Leid tun. Denn allein im Rahmen des Tabellenanhangs 1 macht die Landesregierung für insgesamt 740 Landesbehörden und Einrichtungen detaillierte Angaben zur Anzahl der dort installierten Kameras, zu den jeweiligen Kameratypen, der Bildauflösung dieser Kameras, Speicherdauer usw. usf.
Der Leser erfährt darin unter anderem, dass zum Beispiel im Dienstgebäude des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Rheinland in Aachen, im Theodor-Reuter-Berufskolleg in Iserlohn oder im Finanzamt Wuppertal-Elberfeld keine Videokameras installiert sind.
Er erfährt zum Beispiel auch, dass in der Polizeiwache Recklinghausen-Süd, im Betriebshof Mülheim an der Ruhr oder im Amtsgericht Kleve jeweils eine fest installierte Kamera mit einer Bildauflösung von weniger als 2,0 Megapixeln installiert ist.
Darüber hinaus erfährt der interessierte Leser, dass an der Hochschule für Musik und Tanz in Köln keine dauerhafte Kameraüberwachung stattfindet, die Hochschule aber in Ausübung ihres Hausrechts zwei Kameras aufgehängt hat, die temporär betrieben werden, allerdings beide nicht in der Lage sind, Tonaufzeichnungen oder eine automatisierte Bildauswertung vorzunehmen.
Er erfährt unter anderem, dass weder in der Außenstelle des Materialprüfungsamts in Erwitte noch im Schulamt der Stadt Gelsenkirchen oder dem Hochschulbibliothekszentrum des Landes NRW in Köln
sogenannte Speed-Dome-Kameras installiert sind, mit denen eine automatische Bewegungsverfolgung möglich wäre.
Meine Damen und Herren, wenn Sie noch nicht eingeschlafen sind, dann mache ich weiter. Diese Beispiele machen nämlich deutlich, dass man die Große Anfrage der Piraten am besten mit dem Titel „Wissen, das die Welt nicht braucht“ überschrieben hätte.
Welche bahnbrechenden Erkenntnisse die antragstellende Fraktion aus diesem Tabellenwerk ziehen will, überlasse ich der Phantasie der Kolleginnen und Kollegen. Fest steht nach der Antwort der Landesregierung eines: In Nordrhein-Westfalen findet eben keine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum statt, so wie es der Vorredner Herr Stotko schon festgestellt hat. Da es für eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Deutschland auch keine Rechtsgrundlage gibt, ist auch dieses Ergebnis nicht überraschend.
Interessant ist in diesem Zusammenhang noch, dass der deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Gewerkschaft der Polizei aufgrund des rasanten Anstiegs von Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum gerade eine Auswertung der Videoüberwachung fordern. Siehe dazu einen Bericht der „Rheinischen Post“ vom 28. Januar 2014 auf Seite 1.
Dies ist im Übrigen auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene vorgesehen. Ich sage Ihnen im Namen der CDU-Fraktion daher ganz klar, meine Damen und Herren: Wir brauchen mehr, statt weniger Videoüberwachung im öffentlichen Raum, besonders an Kriminalitätsbrennpunkten, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Dies erkennen zum Glück auch immer mehr Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel die Verkehrsbetriebe in unserem Land, die endlich Busse und Bahnen flächendeckend mit entsprechender Technik ausrüsten. Wir alle kennen die schrecklichen Berichte über rohe Gewalt in Bussen, Zügen und Bahnhöfen, die dazu führt, dass viele, vor allem ältere Menschen, diese aus Angst nicht mehr nutzen.
Jeder unbescholtene Bürger ist dagegen froh, wenn mit Hilfe von Videokameras Straftaten vermieden oder zumindest geahndet und aufgeklärt werden können. Der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Landsberg, ergänzt in diesem Zusammenhang treffend, dass auch für die Speicherung des Filmmaterials mindestens zwei oder drei Tage nötig ist, denn 24 Stunden seien zu wenig.
Meine Damen und Herren, insofern kann uns die Große Anfrage vielleicht sogar helfen, noch Schwachpunkte zu identifizieren und Sicherheitslücken zu schließen. Das wäre einmal ein positiver Beitrag Ihrer Arbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Golland. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schäffer für die grüne Landtagsfraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage liefert zwar eine Menge an Daten – das kann man nicht bestreiten –, aber sie gibt dann doch nicht so viel her, weil sie die Kameras im privaten Bereich nicht dabei hat. Ich glaube, wir haben eher das Problem, dass Private die Kameras aufstellen.
Die Anfrage stellt auch keinen Zeitverlauf dar, das heißt, wir wissen gar nicht: Wie war es vor fünf Jahren, wie war es vor zehn Jahren, hat es zugenommen oder nicht?