Ich würde mir wünschen, dass Politiker solche Gesetze gar nicht erst beschließen. Ich bitte Sie: Lassen Sie nicht die Gerichte das erledigen, wofür wir eigentlich gewählt worden sind!
Stimmen Sie mit uns gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen den Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung. – Vielen Dank.
Nein, dieses Argument kommt jetzt nicht. Da muss ich Sie von den Piraten jetzt leider enttäuschen. –
Ich möchte anführen, dass ich das Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung begrüße. Es ist ein Signal, wie der Europäische Gerichtshof eventuell entscheiden könnte. Danach würde alles auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen.
Ich begrüße des Weiteren die Entscheidung des Bundesjustizministers Maas, bis zur Urteilsverkündung keinen Gesetzentwurf vorzulegen. Letztlich müssen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, ob durch die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt sind oder nicht. Dann ist es unsere Aufgabe, sich inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Das wird recht bald sein.
Bis dahin sind Anträge wie die der Piraten Schaufensteranträge und der Sache nicht dienlich. Deshalb wird die SPD den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
(Beifall von der SPD – Olaf Wegner [PIRATEN]: Weil es ein Schaufensterantrag ist? Das ist ein geiles Argument! Das habe ich noch gar nicht gehört!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der Piratenfraktion soll der nordrheinwestfälische Landtag feststellen, dass die EURichtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union verstößt.
Offensichtlich ist den Piraten verborgen geblieben, dass über die Vereinbarkeit von EU-Richtlinien mit europäischem Recht einzig und allein der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befinden kann, nicht aber die Abgeordneten dieses Hauses, meine Damen und Herren. Schon aus diesem Grunde ist der vorliegende Antrag nicht zustimmungsfähig.
Was den Piratenantrag allerdings vollends ad absurdum führt, ist die Forderung an die Landesregierung, sich – so steht es unter III. des Antrags:
„… mit allen dazu geeigneten Mitteln auf allen politischen Ebenen, im Bundesrat sowie auf EUEbene gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie in der derzeitigen Form und jede sonstige Art der Vorratsdatenspeicherung bzw. Mindestspeicherfrist einzusetzen.“
Damit fordern Sie das genaue Gegenteil dessen, was alle Sicherheitsfachleute in Deutschland bereits seit Jahren beklagen, nämlich den Totalverzicht auf ein für die Strafverfolgung überragend wichtiges Ermittlungswerkzeug.
‚nur deshalb straffrei bleiben, weil die Polizei nicht auf ihre Verbindungsdaten zurückgreifen darf‘ sagte der NRW-Landesvorsitzende Arnold Plickert.“
„Nach Angaben der Polizeigewerkschaft konnten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen drei Jahren bei 348 Strafverfahren, die im Bereich der Internetkriminalität eingeleitet worden waren, die Täter ‚wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht ermittelt werden‘. Etwa ein Viertel der Verfahren im Bereich der Kinderpornografie (268 von 1.020) seien aus diesem Grunde ohne Erfolg geblieben.“
Meine Damen und Herren von den Piraten, ich lache nicht über Themen wie Kinderpornografie, wie Sie das eben getan haben.
„Sogar die Aufklärung von Mordtaten werde durch die fehlende Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung erschwert.“
Einmal ganz abgesehen davon, dass jedwede Form organisierter Kriminalität, für die Deutschland längst sowohl Rückzugsraum wie Hauptbetätigungsfeld ist, da die Aufklärungsquote gering, der Verfolgungsdruck schwach und die Verurteilungen nicht abschreckend genug sind, nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden kann.
Dies macht aus meiner Sicht eines deutlich, meine Damen und Herren: Was die Piratenfraktion mit dem vorliegenden Antrag fordert, ist nicht etwa Datenschutz, sondern Täterschutz. Und dabei werden wir nicht mitmachen.
(Beifall von der CDU – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Wie können Sie den in Ihren Reihen halten? Das ist ja unfassbar! – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das ist ja pein- lich!)
Übrigens hat auch das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als solche keineswegs verworfen, sondern sie lediglich in ihrer früheren Ausgestaltung für unverhältnismäßig gehalten.
Es fehle an Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz, so die Richter in ihrem Urteil vom 2. März 2010.
(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Deswegen sind die Reihen leer da drüben! Die können das selber nicht hören!)
Auch der von den Piraten zitierte Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, der zu der entsprechenden Richtlinie Stellung genommen hat, spricht ausdrücklich von einem vollkommen legitimen Ziel.
Um es Ihnen noch einmal zu erklären: Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Kommunikationsinhalte, sondern nur Verbindungsdaten gespeichert. Das ist das, was Sie auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis zum Beispiel der Telekom nachlesen können,
also die Information, von welchem Anschluss zu welcher Zeit mit welchem anderen Anschluss kommuniziert wurde. Die Speicherung erfolgt auch nicht etwa bei den Sicherheitsbehörden, sondern einzig und allein beim Provider. Und: Die Sicherheitsbehörden sollen auch nur in eng begrenzten Fällen und auch nur bei richterlicher Anordnung Zugriff auf diese Daten haben.