Jens Geyer

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich mich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für den wieder einmal sehr ausführlichen und informativen Bericht des ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Ulrich Lepper, seiner Nachfolgerin im Amt, Frau Helga Block, und ihren Mitarbeitern herzlich bedanken,
Der Bericht macht deutlich, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen bei Frau Block und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Hervorzuheben sind die Beiträge zum Datenschutz im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel bei der Datenverarbeitung in Sozialbehörden, bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Strafvollzugsrechts, aber auch die Beiträge zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich wie zum Beispiel beim Scoring und bei der Verarbeitung von Daten für Werbezwecke, bei „Pay As You Drive“, einer neuen Produktentwicklung im Bereich der Kfz-Versicherung, und bei den sozialen Netzwerken sowie der Informationsfreiheit. Wenn es um den freien Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen geht, wurde und wird gute Arbeit geleistet. Ihnen allen vielen Dank für diese verdienstvolle Arbeit!
Der 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 und ist wieder einmal hochinteressant, dessen Inhalt in der Öffentlichkeit bisher nicht so gewürdigt wird, wie er es sollte, ist der Bericht doch ein Fundus für praxisrelevante Politikansätze, die es zu nutzen gilt.
Die Stellungnahme des MIK zu dem Bericht des LDI greift einzelne Punkte im öffentlichen Bereich des Datenschutzes auf und nimmt hierzu nochmals Stellung. Im Großen und Ganzen bestehen jedoch keine Meinungsunterschiede. Dort, wo gegenwärtig noch Klärungsbedarf besteht, beispielsweise bei der Erteilung von Auskünften durch öffentliche Stellen an Bürgerinnen und Bürgern über den Internetdienstleister FragDenStaat, befinden sich Regierung und LDI in einem konstruktiven Dialog.
Insofern gibt uns der Bericht, mit dem wir uns hier beschäftigen, gute Gelegenheit, über einzelne Punkte weiterzudiskutieren und diese nicht nur im rück-, sondern auch im vorausschauenden Blick zu haben. Die SPD-Fraktion wird diese Chance nutzen, denn die Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Informationsfreiheit werden immer größer und umfangreicher.
Abschließend sei gesagt, dass die Landesregierung gemäß ihrer Vorgabe im Koalitionsvertrag von 2012 an der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz arbeitet. Auch in diesem Zusammenhang wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine wichtige Rolle spielen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herrmann, Ihre Darbietung oder Ihre Rede, um das höflich zu formulieren, dieses Schreckgespenst an die Wand zu malen, schießt meines Erachtens weit über das Ziel hinaus. Es zeigt deutlich, wie moralisierend die Piraten sein können und welche Wahrnehmung sie haben. Die geht an der Realität vorbei.
Zurück zur Sache: Das Thema „Datenschutz“ hat für die SPD-Fraktion einen hohen Stellenwert und ist auf unserer politischen Agenda. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit macht mit seinem Team nicht nur eine wertvolle, sondern auch eine gute Arbeit. Es ist wichtig, in diesem Hause gute Arbeit auch anzuerkennen. Durch ihre jahrelange Expertise sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LDI etablierte und anerkannte Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Datenschutz und der Informationsfreiheit.
Die anfallenden Aufgaben sind vielfältig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die
Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz – nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch in der Wirtschaft. Daneben sorgen sie dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ihre Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wahrnehmen können. Sie nehmen dabei auch wichtige Aufgaben in der Prävention wahr und informieren und beraten Privatpersonen, aber auch öffentliche Institutionen und den Privatsektor.
Immerzu.
Ich habe Ihren Antrag sehr wohl gelesen.
Und auch verstanden. – Ich habe das auch mitgenommen, habe dazu jedoch eine etwas andere Meinung. Sie können mir ja weiter zuhören. Dann kommen Sie auch dahinter, wieso ich eine andere Meinung habe.
Das Aufgabenspektrum geht noch weit darüber hinaus. Das LDI wirkt auch präventiv, indem es seine Fachkompetenz in das Gesetzgebungsverfahren mit einbringt. Der Einsatz für den Datenschutz geht dabei über die Landesgrenzen hinaus bis zur europäischen Ebene.
Zu den Forderungen des Antrags der Piraten ist zu sagen, dass Sie sich anscheinend nicht mit der Situation vor Ort auseinandergesetzt haben.
Das LDI kann mit der jetzigen Personalsituation seine Aufgaben auch in Zukunft mit gleichbleibender,
guter Qualität ausüben. Es ist personell ausreichend ausgestattet. Die finanziellen Mittel reichen somit aus.
Deshalb geht der Antrag völlig am Bedarf vorbei. Sie fordern etwas, was sich gut anhört, aber nicht benötigt wird.
Hinzu kommt, dass Sie einen angeblichen Bedarf feststellen, ohne dafür einen Vorschlag zur Finanzierung zu haben. Eine seriöse Haushaltspolitik sieht anders aus. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Ja.
Wenn Sie sich die Frage selbst untereinander beantworten, kann sie nicht so wichtig sein. Dann war es eine rhetorische Frage, und ich bedanke mich. Auf solche Spielchen habe ich keine Lust.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der digitalen Welt wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr zu einem wesentlichen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte. Auch wenn es keine explizite Nennung im Grundgesetz erfährt, ist das Recht, über die Verwendung der eigenen Daten selbst zu entscheiden, nicht weniger wichtig, ganz im Gegenteil.
Mit der Digitalisierung des privaten und öffentlichen Lebens ist der Staat, der Gesetzgeber, sind wir gefordert zu handeln und die Bürgerinnen und Bürger
in NRW zu schützen. Aus diesem Grund freue ich mich, dass wir heute nicht nur über den Schutz der persönlichen Daten reden, sondern auch die Möglichkeit haben, etwas für die Datensicherheit zu tun. Denn die Sicherheit von persönlichen Informationen ist ein wichtiger Beitrag zur Wahrung bzw. zur Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit der eigenen Daten ist die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zum einen über die Gefahren von Missbrauch, Kriminalität und Spionage im Internet und zum anderen über die Möglichkeiten des eigenen Schutzes im world wide web.
Die Internetseiten der Landesregierung und ihrer nachrangigen Behörden sollen zu diesem Zweck an geeigneten, aber vor allem an gut sichtbaren Stellen Informationen zur verschlüsselten Kommunikation aufweisen und Internetnutzer für die Problematik sensibilisieren. Gleiches gilt für die Social-MediaKanäle.
Die Information über Internetauftritte und SocialMedia-Kanäle kann aber nur ein Schritt von mehreren sein. Deshalb ist es ebenfalls notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger NRWs die Möglichkeit erhalten, verschlüsselt mit den Landesbehörden zu kommunizieren.
Aus diesem Grund unterstützen wir die Intention der Piraten, Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen vorzubereiten, die gewährleisten, dass die Menschen via Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit der Landesregierung, ihren Ministerien und Behörden kommunizieren können. Denn wir müssen es Unbefugten so schwer wie möglich machen, an meine, an Ihre, an unserer Daten zu gelangen. Deshalb müssen wir die digitale Kommunikation so sicher wie möglich machen. Das kann nur mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet werden.
Wichtig ist dabei auch, dass die Verschlüsselung für die Bürgerinnen und Bürger mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die sichere Kommunikation mit den Behörden darf nämlich nicht abhängig von der Größe des Geldbeutels sein. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Wolf, dieses Drohszenario, das Sie jetzt gerade dargestellt haben und das Ihrer Ansicht nach auf uns zukommt, ist übertrieben und hätte ganz gut als kabarettistische Einlage in die fünfte Jahreszeit gepasst.
Ja, das muss auch einmal so sagen, auch wenn es schwerfällt.
Es ist ja erfreulich, dass die FDP das Thema „Datenschutz“ für sich zu finden scheint. Sie waren mit dem Antrag auch schneller als die Kollegen der Pi
ratenfraktion. Den Piraten muss man allerdings zugute halten, dass ihr Entschließungsantrag, den sie heute eingereicht haben, mehr Substanz hat und differenzierter ist. Aber letztlich ist er auch nicht viel besser als der Antrag der FDP-Fraktion.
Schauen wir uns doch erst einmal gemeinsam den Sachverhalt an. ENLETS ist eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Experten aus Wissenschaft und Polizei. Sie verfügt über keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen und erarbeitet lediglich Vorschläge. Die Expertengruppe soll einen Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene ermöglichen und sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien befassen.
Der Antrag bezieht sich dabei explizit auf das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020. Was heißt das für den Antrag? – Sie möchten einen Beschluss über etwas herbeiführen, was im Rahmen der Arbeitsgruppe noch erarbeitet werden soll und obwohl wir noch gar nicht wissen, ob die Kommission diesen annimmt oder auch nicht. Die Beratungen fangen gerade erst an. Im jetzigen Stadium macht Ihr Antrag daher wenig Sinn. Er kommt damit einem Denkverbot gleich.
Lassen Sie mich nun zu dem Thema an sich kommen. In der Bevölkerung herrscht eine hohe Sensibilität für das Thema „Datenschutz und Datensicherheit“ vor, und das ist auch gut so. Das bedeutet für uns als ihre Vertreter: Es ist unsere Aufgabe, dass wir uns in den verschiedenen und vielfältigen politischen Arbeitsfeldern um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern kümmern – ohne Ausnahmen.
Dies gilt insbesondere für moderne Technologien und ihre Anwendungen, so auch im Falle des automatisierten Kennzeichenscans und des Anhaltens von Fahrzeugen per Fernbedienung. In der Sache müssen wir über diese Themen diskutieren und den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte mit möglichen Vorteilen in der Kriminalitätsbekämpfung abwägen.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten gewichtet schwer und darf nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden. Hierüber müssen wir diskutieren.
Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. „Datenschutz und Datensicherheit“ ist ein wichtiges Thema. Das werden wir bei unseren Entscheidungen noch stärker in den Fokus rücken müssen. Es darf aber nicht dazu führen, dass wir uns komplett vor neuen Technologien verschließen. Gerade neue Errungenschaften wie das automatische Absenden von Notrufen im Anschluss an einen Unfall kann Leben retten. Daher muss bei allen Entscheidungen immer wieder abgewogen werden.
Bei diesem Antrag gibt es aber auch rein gar nichts, das abzuwägen wäre, da es sich nicht lohnt, gegen ungelegte Eier zu handeln. Es ist nämlich nicht Aufgabe des Landtags, sich mit Spekulationen über
mögliche zukünftige Rechtsetzungsverfahren in der EU zu beschäftigen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Nein, dieses Argument kommt jetzt nicht. Da muss ich Sie von den Piraten jetzt leider enttäuschen. –
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir bereits im vergangenen November dieses Thema ausgie
big diskutiert haben. Wir hatten am Mittwoch dieser Woche über dieses Thema am Rande gesprochen.
Von „ignorieren“ kann auch keine Rede sein. Denn wir stellen uns diesem Thema.
Ich möchte anführen, dass ich das Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung begrüße. Es ist ein Signal, wie der Europäische Gerichtshof eventuell entscheiden könnte. Danach würde alles auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen.
Ich begrüße des Weiteren die Entscheidung des Bundesjustizministers Maas, bis zur Urteilsverkündung keinen Gesetzentwurf vorzulegen. Letztlich müssen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, ob durch die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt sind oder nicht. Dann ist es unsere Aufgabe, sich inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Das wird recht bald sein.
Bis dahin sind Anträge wie die der Piraten Schaufensteranträge und der Sache nicht dienlich. Deshalb wird die SPD den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Freiheit ist ein hohes Gut und muss jederzeit vor Angriffen von innen und außen verteidigt werden. Sie ist Grundlage für unser gesellschaftliches, politisches und wirtschaftliches Zusammenleben und Handeln.
Wir haben seit Juni 2013 erfahren müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland systematisch flächendeckend und ohne konkreten Anlass elektronisch mithilfe diverser US-amerikanischer und britischer Spähprogramme ausgespäht wurden. Nicht bekannt ist, in welcher Form die Daten des Einzelnen oder die der Wirtschaft von den Geheimdiensten genutzt, archiviert oder möglicherweise verkauft werden.
Fakt ist: Die verfassungsmäßigen Grundrechte werden permanent 24 Stunden am Tag verletzt.
Das alles ist somit eine Bedrohung der Freiheit, der Freiheit des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft.
Nach Berichten des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ führte die CIA zusammen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst von 2005 bis 2010 ein Büro für die Durchführung des sogenannten Projekts 6. Dabei soll eine Datenbank gepflegt worden sein, in die Informationen von mutmaßlichen Dschihadisten und Terrorunterstützern eingegangen sind. Dies geschah ohne Kenntnis der Landesregierung. Die Bundesregierung ist nicht gewillt, darüber zu informieren.
Wer gehofft hat, die Bundesregierung und allen voran die Bundeskanzlerin stellten sich schützend vor die Bevölkerung, wurde bitterlich enttäuscht. Sie forderte weder die Aufklärung des Sachverhalts noch die Beendigung der Datenabschöpfung oder gar die Verurteilung der geheimdienstlichen Tätigkeiten. Die Bundesregierung ist nicht gewillt aufzuklären oder die Geheimdiensttätigkeit der USA und Großbritanniens öffentlich zu verurteilen.
Stattdessen erklären der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Herr Pofalla, und der Bundesinnenminister Friedrich die Spähaffäre für nicht existent.
Dieses Vorgehen ist eine bodenlose Frechheit und eine Ohrfeige für die Demokratie. Die Bevölkerung wird schlichtweg für dumm verkauft und soll sich in Sicherheit gewiegt fühlen. Das war nicht nur dem Bundestagswahlkampf geschuldet, sondern ist die wahre Strategie der Bundesregierung in der Ausspähaffäre.
Die Bundesregierung verteidigt nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den internationalen Partnern und akzeptiert somit deren massenhafte Ausforschung.
Ich möchte daran erinnern …
Ja.
Vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben an zwei Plenartagen darüber diskutiert, im Juni und im Juli. Es wurde im Innenausschuss darüber diskutiert. Ansonsten würde ich gerne meine Rede fortsetzen. Ich denke, dann kommen wir auch noch zu dem Punkt, wo Ihre Frage dann erschöpfend beantwortet wird.
Die Bundesregierung verteidigt nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den internationalen Partnern und akzeptiert somit deren massenhafte Ausforschung.
Ich möchte daran erinnern, dass die Bundeskanzlerin verpflichtet ist, die Interessen der Bevölkerung zu wahren und zu verteidigen. Es ist nicht ihre Aufgabe, amerikanische und britische Interessen durchzusetzen.
Die Sicherheitspolitik muss mit anderen Staaten abgestimmt werden, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Das geht nur mittels vertrauensvoller Zusammenarbeit und nicht durch Verletzung von Grundrechten.
Der vorliegende Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellt dezidiert dar, welche Maßnahmen zur Aufklärung der Überwachungsskandale und zur zukünftigen Vermeidung der elektronischen Datenausspähung notwendig sind.
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland haben einen Anspruch auf diese Informationen. Oder, anders gesagt, mit den Worten des verstorbenen amerikanischen Staatsmanns Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeden Tag gibt es etwas Neues. Die Medien sind täglich voll von frischen Meldungen bezüglich Überwachung und Ausspähung. Ein Ende scheint nicht in Sicht. Zuerst kamen die Vereinigten Staaten, welche mit ihrem Geheimdienst NSA weltweit Daten von mehreren Zettabytes abgreifen und alles damit bisher Bekannte in den Schatten stellen, dann kam der britische Geheimdienst mit seinem Programm Tempora. Massenweise werden Daten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern, staatlichen Institutionen und Unternehmen einfach durch ausländische Geheimdienste abgefangen und für ihre Interessen ausgewertet.
Unsere Freunde sammeln nicht nur Daten potenzieller Terroristen und sehen dies als Legitimation für ihr Handeln an, sondern sie sammeln auch Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und Daten unserer politischen Institutionen. Von den europäischen Institutionen wissen wir es schon. Doch was ist mit unseren Landes- und Bundesministerien?
Natürlich darf nicht die hochmoderne Geheimdienstmethode des Scannens von Briefen in und durch die USA vergessen werden. Ich frage mich daher: Ist Deutschland noch ein souveräner Staat, wenn andere Geheimdienste auf deutschem
Staatsgebiet unbehelligt agieren dürfen? – Sie verletzen vorsätzlich eine Vielzahl unserer verfassungsmäßigen Grundrechte.
Explizit sei hier auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verwiesen, also auf den Schutz der Privatsphäre. Es ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt wird und somit eine wesentliche Komponente der Menschenwürde darstellt. Sie ist nicht ohne Grund an prominenter Stelle des Grundgesetzes verankert. Wer die Debatte zur Internetüberwachung und zum Abhören durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA verfolgt, bei dem uns unsere Freunde – das ist ein Begriff, den es intensiver zu diskutieren gilt –
in einer nie gekannten Dimension systematisch ausspionieren, kann zu dem Schluss kommen, dass wir kein souveräner Staat sind, sondern noch immer ein besetztes Land. Oder arbeitet der Bundesnachrichtendienst Hand in Hand mit der NSA zusammen und stützt sich dabei auf geheime Zusatzabkommen? Wer das Magazin „Der Spiegel“ in dieser Woche gelesen hat oder die letzte Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, dem zwingt sich dieser Eindruck förmlich auf. Diesen Sachverhalt gilt es umgehend aufzuklären.
Dies verwundert umso mehr, da die schwarzgelbe – nennen wir sie mal – Bundesregierung doch immer durch ihre Klientelpolitik auffällt. Doch jetzt setzt sie sich nicht einmal mehr für die Interessen der deutschen Industrie ein und lässt weiter Wirtschaftsspionage zu.
Wir wollen eine umfassende und vollständige Aufklärung der US-amerikanischen geheimdienstlichen Aktivitäten und ihres Umfangs in Deutschland. Das gilt auch für die anderen Geheimdienste. Es kann nicht angehen, dass wir jeden Tag mit neuen Erkenntnissen konfrontiert werden, sei es aus den USA, aus Großbritannien oder Frankreich. Hier muss die Kanzlerin endlich detailliert Auskunft geben: Was weiß das Bundeskabinett und welche Rolle kommt dem Bundesnachrichtendienst zu?
Es geht um das Vertrauen der Bevölkerung und der Wirtschaft in den deutschen Staat, in den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin und ihr Innenminister versagen an dem Punkt. Sie wiegeln ab, verharmlosen und versuchen, die Thematik herunterzuspielen. Die deutsche Öffentlichkeit verlangt Klarheit und Klartext. Ein Machtwort der Bundeskanzlerin ist notwendig. Gegenüber Freunden dürfen und müssen deutliche Worte fallen, auch in der Öffentlichkeit. Ein Aussitzen ist keine Lösung. Das ist schlichtweg die pure Arroganz der Macht. Frau Bundeskanzlerin, Sie sind gefordert.
Solange Gefahr besteht, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten durch die US-Geheimdienste abgehört werden könnten, sind diese auszusetzen. Zu Recht hat die EU-Justizkommissarin Viviane Reding kürzlich darauf hingewiesen, dass das transatlantische Freihandelsabkommen nicht in einem Klima des gegenseitigen Misstrauens verhandelt werden kann.
Um auf meine anfängliche Frage zurückzukommen: Ja, Deutschland ist ein souveräner Staat.
Nach dem Völkerrecht gehört zur Souveränität der Staaten auch die Territorialhoheit auf dem Staatsgebiet. Ein Abfangen von Daten ist damit nur schwer vereinbar. Daher fordere ich Sie im Interesse unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, dem Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die deutsche Bevölkerung steht unter Generalverdacht – Verzeihung, nicht nur die deutsche, sondern die gesamte Weltbevölkerung.
Systematisch werden vom US-amerikanischen Geheimdienst NSA das Internetverhalten und die Telefongespräche aller überwacht, dokumentiert und weltweit ausgewertet. Die wahre Dimension des Ausmaßes der Überwachung ist völlig unklar, und das bisher Bekannte ist nur die Spitze des Eisbergs. Gigantische Datenmengen werden jeden Tag gesammelt. Dabei kann der amerikanische Geheimdienst auf eifrige Helfer setzen. Amerikanische Großkonzerne geben ihm direkten Zugriff auf ihre Server.
Das mag deren Weltbild und Rechtsgrundlage entsprechen. Aber wir sind nicht in den USA. Wir verfügen in Deutschland und der Europäischen Union über eine eigene demokratisch legitimierte Gesetzgebung und Rechtsprechung, nicht aber der amerikanische Präsident auf europäischem Boden.
Die Aufgabe der Bundesregierung ist es nicht, die Interessen anderer Regierungen zu verteidigen, sondern sich für die Interessen der eigenen Bevölkerung einzusetzen und Eingriffe in die Grundrechte abzuwehren. Nicht ohne Grund sieht das Grundgesetz nicht nur einen Schutz vor dem Staat, sondern explizit auch den Schutz durch den Staat vor. Zwingend erforderlich ist, dass die Bundesregierung mithilfe ihrer US-amerikanischen Gesprächspartner für eine umfassende Aufklärung sorgt.
Das gestrige Treffen der Bundeskanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten zum US-Spähprogramm Prism hatte ein Ergebnis, das zu erwarten
war: Amerika wird weiterhin seinem Geheimdienst NSA beauftragen, die Menschheit unter Generalverdacht zu stellen, seinem Datensammelwahn freien Lauf lassen und alle Daten sammeln, derer er habhaft werden kann. Die Bundeskanzlerin hat zaghaft auf freiheitliche Grundrechte hingewiesen und sich ansonsten gegenüber dem Ansinnen der Supermacht devot verhalten. Wie sagte doch die Kanzlerin? Die Balance und die Verhältnismäßigkeit müssen gewahrt bleiben. – Jetzt ist klar, warum Internet Neuland ist.
Die Behauptung, dass durch die Überwachung im Netz mehr als 50 Anschläge verhindert worden sind, darunter auch in Deutschland, kann nicht über die moralisch zweifelhaften und fehlenden gesetzlichen Grundlagen hinwegtäuschen. Diese Argumentation ist ein Spiel mit der Angst der Menschen. Der Gesellschaft wird suggeriert, dass die Terrorgefahr durch Zuhilfenahme von Mitteln, die zweifelhaft und nicht rechtens, dafür aber erfolgreich und effizient sind, gebannt werden kann.
Auch wenn angeblich deutsche Behörden von den Erkenntnissen der amerikanischen Geheimdienste profitiert haben sollen, ist der Missbrauch gerade persönlicher Daten nicht hinnehmbar und nicht tolerierbar, auch nicht durch staatliche Organisationen.
Dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und des Staates muss selbstverständlich Rechnung getragen werden. Die Grundrechte dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden. Das hat nach Spielregeln zu erfolgen. Das heißt, geltendes Recht muss zwingend eingehalten werden – auch oder gerade im Zeitalter des Internets.
Wir brauchen deshalb starke europäische Datenschutzregeln, die die Bürgerinnen und Bürger auch schützen, wenn sie US-Dienste nutzen. Insbesondere brauchen wir klare Regeln für den Zugriff von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden auf unsere Daten. Die EU muss endlich eine eigene, starke Position zum Thema „Datenschutz“ entwickeln. Das betrifft unter anderem das zwischen der EU und den USA auszuhandelnde Rahmenabkommen über den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu persönlichen Daten, aber vor allem die europäischen Datenschutzreform. Der Entwurf liegt vor und muss nur noch von der EU-Kommission umgesetzt werden.
Das systematische Ausspionieren der deutschen Bevölkerung durch amerikanische Sicherheitsbehörden ist für die SPD absolut inakzeptabel.
Jeder deutsche Staatsbürger, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, sollten von ihrer Regierung erwarten können, gegen das Ausspionieren durch andere Regierungen geschützt zu werden. Die Bundesregierung darf nicht wegschauen. Sie hat eine Sorgfaltspflicht und trägt Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Zur Versachlichung der Debatte gestatten Sie mir ein paar Erläuterungen. Die Europäische Kommission hat m
28. Februar 2013 unter der Überschrift „Smart Borders“ nach jahrelanger Diskussion drei Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt. Mit ihrem Verordnungsvorschlag KOM(2013) 95 unterbreitet sie einen Vorschlag zur Einführung eines Einreise-/AusreiseSystems (EES). Ziel ist eine Verbesserung des Außengrenzen-Managements und die Bekämpfung der illegalen Migration in das Gebiet der Europäischen Union.
Anstelle des heutigen manuellen und zeitaufwendigen Verfahrens zur Kontrolle von Drittstaatsangehörigen mittels Stempel im Reisedokument soll das EES technische Neuerungen für die Berechnung
der Dauer des jeweiligen zulässigen Aufenthaltes, die Identifizierung von nicht einreiseberechtigten Personen, die Erleichterung der statistischen Analyse der Reiseströme an den Außengrenzen sowie die Ermittlung der Anzahl von sogenannten Overstayern – Personen, die sich länger als erlaubt im EU-Gebiet aufhalten – einführen.
Mit dem Verordnungsvorschlag KOM(2013) 97 schlägt die Kommission ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) vor. Vielen Reisenden aus Drittländern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mit vereinfachten Grenzkontrollen zügiger in das Gebiet der Europäischen Union einzureisen.
Die beiden vorgenannten Verordnungen erfordern eine Änderung des Gemeinschaftskodexes für die Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und die Überwachung der Außengrenzen, „Schengener Grenzkodex“ genannt. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission – KOM(2013) 96 – liegt vor. Dieser allerdings bleibt im Antrag der Piraten unerwähnt.
Das Ziel einer gemeinsamen Regelung, um harmonisierte Vorschriften zur Erfassung von Grenzübertritten und zur Überwachung der zulässigen Aufenthaltsdauer für den gesamten Schengen-Raum einzuführen sowie die statistische Analyse der Reiseströme an den Außengrenzen zu erleichtern, wird sowohl von uns als auch – das ist auch in ihrem Antrag ersichtlich – von der Fraktion der Piraten befürwortet.
Ich möchte vorwegschicken, dass wir unsererseits das Vorhaben kritisch begleiten und einige Kritikpunkte teilen. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass es hierzu noch viele Diskussionsmöglichkeiten geben wird, um inhaltlich zu debattieren.
Der Antrag der Piraten ist an einigen Stellen sachlich unzutreffend. Gerade der Vergleich mit USamerikanischen Grenzmanagement-Systemen ist weder haltbar noch entspricht er dem Ansinnen des von der EU-Kommission geplanten Systems. Hinzu kommt, dass es sich hierbei um sogenannte Frühwarndokumente im Rahmen des Subsidiaritätsprüfungsverfahrens handelt.
Die Vorschläge wurden Ende Februar von der Kommission vorgestellt und Anfang März an den Landtag übermittelt. Dazwischen lagen Plenarsitzungen und Sitzungen der Fachausschüsse – so auch des Europa- und Eine-Welt-Ausschusses. Dort bestand auch für die Fraktion der Piraten die Möglichkeit, sich noch nachdrücklicher mit der Fragestellung beschäftigen zu können, indem man einen Bericht einfordert und das Prüfungsverfahren konstruktiv begleitet.
So gerät der Piratenantrag nur zu einem Schaufensterantrag und wird der Thematik nicht gerecht. Daher wird die SPD den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag der Piraten muss ich feststellen, dass es hierbei nur vordergründig um den Daten- und Persönlichkeitsschutz geht. Letztlich handelt es sich um wohlgemeinte Appelle für den Verzicht auf Videoüberwachung.
Dabei wird von den Piraten außer Acht gelassen, dass das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen ein Bauchgefühl ist. Die gesetzliche Grundlage bundespolizeilicher Videobeobachtung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 Bundespolizeigesetz. Danach ist die Bundespolizei befugt, selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einzusetzen, um Gefahren für Anlagen und Einrichtungen der Bahn und der sich dort befindlichen Personen und Sachen zu erkennen.
Der Einsatz von Videoüberwachung durch die Bundesbahn zur Wahrnehmung des Hausrechts findet seine Rechtsgrundlage in § 6b Bundesdatenschutzgesetz.
Allgemein kann jedoch festgehalten werden, dass durch die Videobeobachtung der Einsatz von Präsenzkräften nicht ersetzt werden kann und auch nicht soll. Maßnahmen der Videoüberwachung, die wie in Nordrhein-Westfalen nach § 15a Polizeigesetz in ein Gesamtkonzept eingebunden sind, können ein sinnvolles Instrument zur Gefahrenabwehr sein. Der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wird durch § 15a Polizeigesetz die Videoüberwachung in engem Rahmen an öffentlichen Plätzen als unterstützendes Mittel der Gefahrenabwehr an Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht. Die Rechtsgrundlage ist in Nordrhein-Westfalen generell auf fünf Jahre befristet. Dadurch wird gewährleistet, dass das Instrument der Videoüberwachung immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird. – So weit die rechtlichen Rahmenbedingungen. Somit ist klar, dass die Landesregierung originär nicht für die Fragen der Videobeobachtung an Bahnhöfen zuständig ist.
Die SPD-Landtagsfraktion steht zu einer gezielten und maßvollen Videoüberwachung an neuralgischen Punkten. Dazu gehören auch Bahnhöfe. Somit unterscheiden wir uns von den Piraten, die Videoüberwachung an Bahnhöfen grundsätzlich als nicht sinnvoll bewerten. Damit es unmissverständlich klar ist: Wir sind gegen eine Totalüberwachung des öffentlichen Raumes und somit gegen die Videoüberwachung auf allen Plätzen. Die Menschen, die die Bahnhöfe nutzen, vertrauen darauf, dass sie durch Videokameras überwacht werden und bei Gefahr Hilfe erhalten. Videoüberwachung ist allerdings kein Allheilmittel und gewährt nicht mehr Sicherheit. Sie suggeriert nur eine scheinbare Sicherheit und kann eine qualifizierte Polizeiarbeit und -präsenz nicht ersetzen.
Die Abschreckung der Videoüberwachung vor Straftaten erreicht gegebenenfalls rational denkende potenzielle Täter; diese planen die Videokameras ein und verhalten sich entsprechend. Auch terroristische Attentäter lassen sich nicht durch eine Videoüberwachung davon abhalten, Anschläge zu verüben.
Es ist Aufgabe der Bundespolizei, dauerhaft für mehr personelle Präsenz auf den Bahnhöfen zu sorgen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung zu tragen.
Herr Präsident, ich erlaube mir mit Ihrer Genehmigung von der Homepage des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu zitieren:
„Ein wesentlicher Aspekt der Videoüberwachung ist deren Transparenz. Der Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte
durch die Bundespolizei muss gem. § 27 Satz 2 BPolG erkennbar sein. Jeder muss ohne Weiteres erkennen können, dass er sich im Einzugsbereich hoheitlich betriebener Videoüberwachung befindet.“
So weit der Datenschutzbeauftragte.
Die Speicherfrist ist durch den Gesetzgeber geregelt und beläuft sich auf bis zu 30 Tage. Danach sind die Bilddaten unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt werden. Diese Regelung ist ausreichend und bedarf aktuell keiner Korrektur.
Der Videoüberwachung kommt jedoch bei der Strafverfolgung eine wichtige Funktion zu, und zwar bei der Dokumentation von Straftaten und der Identifizierung von Straftätern. Die Bilder über den Tatverlauf und die dadurch mögliche Tätererkennung kann nur dann erfolgen, wenn die Videoaufnahmen auch aufgezeichnet und gesichert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wie wir leider erst kürzlich beim versuchten Anschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof erfahren mussten.
Die SPD wird den Antrag ablehnen, weil eine gezielte und maßvolle Videoüberwachung an Bahnhöfen auch weiterhin dringend notwendig ist. Der durch die Kollegen der Piraten infrage gestellte Schutz der Privatsphäre kann nicht nachvollzogen werden. – Vielen Dank.