Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Die Landesregierung NRW setzt sich für die Inklusion von behinderten Kindern ein und fordert, dass der Weg
Das sollte auch für Kinder mit Diabetes gelten. Tatsächlich aber sind wir von der Verwirklichung der Forderung nach sozialer Inklusion selbst bei Diabetikern meilenweit entfernt. Mobbing und Ausgrenzung durch Mitschüler, Benachteiligung und Unverständnis bei Erziehern und Lehrern führen zur Verunsicherung der betroffenen Kinder und belasten die Eltern.
In der Regel erhalten Familien keinerlei Unterstützung dabei, die Kinder im Kindergarten oder in der Schule mit ihrer Diabetes ausreichend gut zu versorgen. Eltern bahnen sich meist selbst einen Weg durch die Ämter, kämpfen um finanzielle Unterstützung, auch für Schulungen von Erziehern und Lehrern, und stoßen dabei oft auf Skepsis und Ablehnung.
Das war übrigens ein Zitat; das haben nicht wir uns ausgedacht, sondern dieser Text liegt uns in Form einer Petition vor, die von Betroffenen, Kinderärzten und Psychologen eingereicht wurde.
Vor diesem Hintergrund ist es erstens notwendig, hier darüber zu sprechen und im Rahmen der Inklusionsbemühungen auch einen besonderen Fokus darauf zu legen. Zweitens ist es vor diesem Hintergrund unerklärlich – um nicht zu sagen: ignorant –, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage kein Problembewusstsein gezeigt hat.
Meine Damen und Herren, das Thema gehört hierher in den Landtag. Wir sind der FDP sehr dankbar, dass wir uns über das Thema austauschen und versuchen, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass es doch ganz große Probleme gibt.
Wir Piraten reden gern direkt mit den Betroffenen, anstatt über sie zu reden. Daher würden wir es außerordentlich begrüßen, wenn wir zu der weiteren Befassung im Ausschuss vor allem Betroffene einladen würden.
Uns liegen zum Beispiel Informationen vor, wonach an einer Wuppertaler Schule Kinder mit Diabetes juvenilis nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, selbst nachdem sich Selbsthilfegruppen eingeschaltet und mit den Lehrkräften das Gespräch gesucht hatten. Ein solcher Zustand ist nicht tragbar. Kinder sind mit der lebenslangen Krankheit genug gestraft. Sie müssen sich angenommen fühlen und nicht als beängstigende Zusatzaufgabe verstanden werden.
Darum ist es umso wichtiger, die grundsätzliche Frage zu stellen, wie wir uns den inklusiven Unterricht in Zukunft vorstellen. Wir Piraten sind der Meinung, dass wir die Probleme nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte, Erzieher oder Eltern abladen können. Gleichwohl hätte die Landesorganisation für professionelle Aufklärung dafür zu sorgen, bevor die
Billiglösungen im Gesundheitsbereich sind ethisch nicht korrekt. Wir Piraten sind der Meinung, dass es an Schulen eine neue Struktur geben muss, die sich professionell auch mit Fragen der Inklusion beschäftigen muss. Daher setzen wir uns – ein erster Schritt in die richtige Richtung – für den Einsatz von Schulkrankenschwestern nach skandinavischem Vorbild ein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Steffens das Wort.
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle bisherigen Redebeiträge haben gezeigt: Wir haben wieder eines der klassischen Themen, das an der Schnittstelle unterschiedlicher Bereiche liegt. Das heißt, ich würde mir nicht nur Diskussionen im AGS, also im zuständigen Gesundheitsausschuss, wünschen, sondern auch verschränkte Diskussionen zwischen zwei oder vielleicht sogar drei Ausschüssen, nämlich dem Schul- sowie dem Kinder- und Jugendressort, und schließlich im Parlament. Diesen Prozess haben wir innerhalb der Landesregierung vor einiger Zeit gemeinsam begonnen.
Vorab ist es wichtig, als Erstes nicht nur darüber zu reden, wie die Kinder, die wir mit Diabetes mellitus im Gesundheitssystem und im Schul- und Bildungssystem erleben, versorgt werden, sondern wir müssen uns auch über die massive Zunahme der Krankheit im Klaren sein – das ist eben von dem einen oder anderen gesagt worden – und uns im Gesundheitsausschuss mit den Ursachen beschäftigen.
Es gibt unterschiedliche Studien, die Faktoren nennen, die zu Diabetes führen: zu kurze oder verkürzte Stillzeiten, frühes Zufüttern eiweißhaltiger Babynahrung, Risiko Kaiserschnittentbindung. Wenn wir gemeinsam die Ursachen kennen, müssen wir uns mit den Themen beschäftigen, um die Zunahme dieser schweren Erkrankung der Kinder perspektivisch zu vermeiden oder zumindest mit Prävention zu minimieren. Wir wissen, dass auch eine verbesserte Diagnostik die Zahl der Fälle erhöht hat.
Der Antrag der FDP zeigt – das ist auch eben von Herrn Wegner gesagt worden –, dass es in bestimmen Bereichen Probleme gibt. Das hat das Parlament im Rahmen einer Petition vor einiger Zeit gemeinsam mit den zuständigen Mitgliedern im Petitionsausschuss diskutiert. Frau Schneider hat am Anfang ein Beispiel angeführt, wo es in der Schule perfekt funktioniert hat. Im Schulsystem gibt es also Lehrer und Lehrerinnen, die die notwendigen Wei
terbildungsbausteine auf der Seite des Schulministeriums – sie werden aber auch von anderen angeboten -nutzen und gemeinsam mit den Eltern einen Weg gefunden haben, die Kinder zu versorgen.
Klar ist, das Problem tritt überwiegend im Primarbereich oder in der fünften oder sechsten Klasse auf. Ältere Schüler und Schülerinnen haben meist gelernt, mit ihrer Erkrankung zu leben, und können in der Regel als Expertinnen und Experten sehr gut mit ihr umgehen.
Für diejenigen, die im Schulsystem mithilfe der Lehrer und Lehrerinnen mit ihrer Krankheit umgehen, ist es notwendig, dass ein ärztliches Attest und die Einwilligung der Eltern vorliegen.
Dieses Haftungsrecht ist dann mit das A und O, das bei der Weiterbildung einbezogen sein muss. Bei Weiterbildungen sind demnach die Haftungsfragen für die Lehrer und Lehrerinnen weiter zu klären.
Also: Es gibt eine Reihe von Punkten, die nicht unbedingt im Gesundheitsbereich eine Rolle spielen, sondern im Schulbereich für die Lehrer und Lehrerinnen bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.
Das Schulministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend und dem Gesundheitsministerium haben hierzu einen gemeinsamen Prozess begonnen. Wir haben das Thema gemeinsam auf die Tagesordnung gesetzt. Das Schulministerium führt Gespräche mit Ärzten in beiden Landesteilen, hat im Mai schon einen Termin mit kinderdiabetologischen Teams. Wir sind also auf dem Weg.
Aber ich finde es gut, diese Problemlagen auch im Parlament gemeinsam zu erörtern und Lösungswege aufzuzeigen. Ich glaube, dass wir mit vielen Maßnahmen, die in den letzten Monaten auf den Weg gebracht worden sind, auf einem guten Weg sind. Trotzdem: Inklusion muss vor Ort in der Realität gelebt werden. Es wird noch eine Weile dauern, bis sie überall gelebt wird. Aber ich bin sehr zuversichtlich, das Thema auch mit den konstruktiven Diskussionen hier noch weiter voranzubringen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung:
Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung; die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5041 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag in Drucksache 16/5059. Wer möchte dem zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/5059 einstimmig angenommen.
der Behauptung des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn sowie der Kreisstadt Euskirchen, § 4 Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW – vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17) sowie § 1 Repräsentative TarifverträgeVO – RepT
VVO – vom 31. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 552) verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs. 3 LV NRW