Ich teile Ihnen mit, dass eine Aussprache heute nicht vorgesehen ist und wir deshalb unmittelbar zur Abstimmung kommen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5022, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es jemanden, der dagegen votieren möchte oder sich enthält? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/5022 angenommen.
Die Übersicht 16 enthält vier Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 Buchstabe c bzw. – für die Spezialisten – nach § 79 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung in der alten Fassung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag und zwei Änderungsanträge. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der erwähnten Übersicht 16. Wer das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen bestätigen möchte, den darf ich um das
Handzeichen bitten. – Möchte jemand dagegen votieren oder sich enthalten? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 16/5058 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig vom Landtag NordrheinWestfalen bestätigt.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Auch das ist nicht ersichtlich. Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die in Übersicht 16/18 vorliegenden Beschlüsse des Petitionsausschusses bestätigt sind.