Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

engesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes –

14. Rundfunkänderungsgesetz –

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4950

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. SchwallDüren das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung schlägt dem Landtag die Novellierung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes vor. Wir reagieren damit auf aktuelle Bedarfe und tragen den veränderten Rahmenbedingungen für Medien in einer digitalen Gesellschaft Rechnung.

Kernelemente der vorgeschlagenen Novellierung sind Vielfalt, Partizipation und Transparenz, alles Grundsätze, deren Umsetzung mit konkreten Anforderungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

Meine Damen und Herren, wir brauchen eine effektive und effiziente Medienaufsicht.

Wir brauchen Strukturen, die Vielfalt gerade auch im lokalen und regionalen Bereich durch starke private Angebote ermöglichen.

Wir brauchen Regulierungsmodelle, die die fortschreitende Digitalisierung berücksichtigen und auch in einer konvergenten Medienwelt noch zielführend sind.

Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger und damit die Nutzerinnen und Nutzer der Medien noch mehr in die Gestaltung der Medienordnung einbeziehen. Das stärkt die regulatorischen Ansätze, schafft Akzeptanz und fördert zugleich die Medienkompetenz.

Der Gesetzentwurf, mein Damen und Herren, kann sicherlich nicht Antworten auf alle Fragen von morgen geben. Aber er stellt heute schon wichtige Weichen für eine zukunftsfähige Medienordnung in Nordrhein-Westfalen.

Ich möchte deutlich machen, dass sich die Landesregierung ihre Forderungen nach Transparenz und Partizipation selbst zu eigen macht, denn Grundlage für diesen Regierungsentwurf bildete zunächst ein Arbeitsentwurf, der im Frühjahr letzten Jahres im Rahmen einer vierwöchigen Online-Konsultation öffentlich diskutiert werden konnte.

Die Beteiligungszahlen waren mit über 2.600 Besucherinnen und Besuchern der Webseite, über 900 abgegebenen Bewertungen und fast 600 Kommentaren für eine Spezialmaterie wie diese sehr erfreulich. Die Konsultation und darüber hinaus eingegangene Stellungnahmen und Anregungen wurden

ausgewertet und in die Erstellung des Gesetzentwurfs einbezogen.

Worum geht es in der Novellierung konkret? Ich will hier auf einige wichtige Schwerpunkte eingehen: Das Gesetz stärkt unsere Medienaufsicht in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst unter anderem die weitere Zusammenführung der bisher zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Landesmedienanstalt geteilten Aufsicht über Internetangebote in der Hand der LfM, der Landesanstalt für Medien. Dies umfasst aber etwa auch die Sicherung der Unabhängigkeit und Kompetenz der Medienkommission als staatsfernes und plurales Aufsichtsgremium, indem ihr ein Zugriff auf notwendige finanzielle und personelle Ressourcen eingeräumt wird.

Als Grundlage für Akzeptanz und stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern werden zugleich die Transparenz und die Wahrnehmbarkeit der Gremienarbeit bei der LfM verbessert. Sitzungen der Medienkommission sollen zukünftig grundsätzlich öffentlich sein. Alle für die Entscheidungen der LfM wichtigen, wesentlichen Dokumente und Informationen sollen im Internet veröffentlicht werden.

Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern werden auch insoweit unterstützt, als die bereits sehr erfolgreich von der LfM durchgeführte Medienversammlung nunmehr explizit als ihre Aufgabe im Gesetz verankert wird. Die Medienversammlung soll mindestens einmal jährlich von der LfM durchgeführt werden. Sie soll Mediennutzerinnen und Mediennutzer zusammen mit Akteuren der Medienbranche kontinuierlich in den Diskurs über die Gestaltung der Mediengesellschaft einbinden.

Im Rahmen unserer Onlinekonsultation lag ein Schwerpunkt der Stellungnahmen bei den Bürgermedien. Der Gesetzesvorschlag geht insofern über die Vorschläge im ersten Arbeitsentwurf hinaus, weil er auf die sichtbar gewordenen Bedürfnisse der Bürgermedien eingeht. Nach dem Vorbild des sehr erfolgreichen Bürgerfernsehprojekts „nrwision“ soll auch im Hörfunkbereich ein solcher Lehr- und Lernsender möglich werden.

Zugleich sollen die Bürgermedien die Möglichkeit erhalten, über den Aufbau einer gemeinsamen bürgermedialen Partizipationsplattform Beiträge nachhaltig und sendezeitunabhängig anzubieten. Ausgehend von der traditionellen Verbreitung im lokalen Hörfunk finden die Bürgermedien auf diese Weise auch in der digitalen Welt ihr Zuhause.

Darüber hinaus werden insbesondere die Möglichkeiten zur Förderung durch die LfM an die bestehenden Bedarfe angepasst. Zudem erhalten die Bürgermedien einen Sitz in der Medienkommission der LfM.

Meine Damen und Herren, in vielen Punkten geht NRW mit dem Gesetzesvorschlag neue Wege und nimmt hierbei auch im Länderkreis eine Vorreiterrolle ein. Herausragendes Novum ist die bereits im

Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung einer Stiftung für Vielfalt und Partizipation. Die LfM wird mit dem Gesetzentwurf beauftragt, eine solche Stiftung einzurichten und hierzu eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen. Aufgabe der Stiftung ist die nachhaltige Unterstützung des Lokaljournalismus. Es gibt in diesem Bereich – das haben die Gespräche mit Beteiligten immer wieder bestätigt – dringende Bedarfe.

Für die Landesregierung ist klar: Vielfalt in lokalen und regionalen Medien ist für den demokratischen Willensbildungsprozess unerlässlich und muss daher auch in Zeiten des digitalen Wandels erhalten bleiben. Der Landesregierung ist es daher umso wichtiger, dass die Stiftung staatsfern und unabhängig von Einzelinteressen agieren kann. Die Stiftung ist daher bei der LfM angesiedelt.

Die LfM selbst hat angekündigt, jährlich 1,6 Millionen € aus ihrem Etat für die Stiftung zur Verfügung zu stellen. Neben Rundfunkbeiträgen sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung die Aufgaben der Stiftung zukünftig jedoch auch durch private Gelder, etwa Spenden, mitfinanziert werden können. Ziel ist es dabei nicht, den lokalen Medien ein Korsett an Hilfeleistungen aufzudrängen oder aufzuzwängen, vielmehr soll die Stiftung für die Beteiligten selbst Plattform des Dialogs über Bedarfe und mögliche Best-Practice-Modelle sein.

Als wichtige weitere Veränderung, meine Damen und Herren, stärkt der Gesetzentwurf gezielt den privaten Hörfunk als zweite Säule der dualen Rundfunkordnung. Der Status quo der dem WDR und dem Deutschlandradio zur Verfügung stehenden UKW-Frequenzen wird zum Stichtag 31. Dezember 2013 gesetzlich abgesichert. Ausgehend davon, dass der Grundversorgungsauftrag durch den WDR und das Deutschlandradio im UKW-Bereich damit hinreichend erfüllt wird, sollen alle weiteren für eine Rundfunknutzung zur Verfügung stehenden analogterrestrischen Übertragungskapazitäten zukünftig von privaten Anbietern genutzt werden können.

Auf diese Weise wird die Grundlage für das Entstehen neuer Hörfunkangebote geschaffen, die zur Vielfalt in NRW beitragen können. Nachrangig zur flächendeckenden Versorgung mit lokalem Hörfunk sollen die Frequenzen dabei vor allem einer landesweiten privaten Hörfunkkette zugutekommen. Ein neues Angebot könnte auf der Grundlage vorhandener Übertragungskapazitäten gegebenenfalls schon im Jahr 2015 starten. Die Entscheidungshoheit über den sinnvollen Einsatz der Frequenzen liegt – ebenfalls aus Gründen der Staatsferne – bei der LfM.

Neu ist insofern die ausdrückliche Verankerung der Anreizregulierung als Regulierungsmodell. Die LfM soll bei der Entscheidung über die Nutzung von Übertragungswegen gemeinsam mit den Akteuren Kriterien und Mechanismen entwickeln, durch die der Erhalt und das Entstehen von Public-Value

Inhalten, das heißt Inhalten, die für die Meinungsbildung von besonderem Interesse sind, gefördert werden kann.

Ein solcher Regulierungsansatz gewährt der Landesmedienanstalt mehr Freiräume, stärkt die Verantwortlichkeit der Veranstalter und stützt zugleich die Vielfalt im Interesse der regulatorischen Zielsetzung.

Mit dem Ansatz der Anreizregulierung kann zudem der Konvergenz der Medien zukünftig auch regulatorisch stärker Rechnung getragen werden. Sie schafft perspektivisch die Grundlage dafür, auf die bisherige Unterscheidung zwischen linearen und nichtlinearen Rundfunkinhalten verzichten zu können.

Technischer Fortschritt erlaubt eine effiziente Nutzung von Übertragungswegen. Um die hierdurch entstehenden Chancen für Vielfalt besser zu nutzen, eröffnet das Gesetz Möglichkeiten zur weitergehenden schrittweisen Digitalisierung des Kabelnetzes.

Die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger sind hierbei hinreichend zu berücksichtigen. Die stufenweise Digitalisierung soll daher auf der Grundlage eines Digitalisierungskonzepts erfolgen, das von der LfM für verbindlich erklärt werden kann.

Meine Damen und Herren, dies sind nur einige wesentliche Punkte aus dem Vorschlag der Landesregierung. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Medienordnung schafft und freue mich sehr auf die weitere Diskussion im Parlament und mit dem Parlament.

Ich möchte noch anfügen, dass die Website der Onlinekonsultation bis mindestens September dieses Jahres online verfügbar ist. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kann so auch weiterhin darauf zurückgegriffen werden. Alle Kommentare und Bewertungen sind über eine Open-Data

Schnittstelle herunterladbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. – Als nächstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Heute steht auf unserer Tagesordnung das „Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes“.

Zugegeben, das klingt erst einmal recht sperrig, aber es betrifft uns alle. Technische Entwicklungen, Digitalisierungen, neue Funktionalitäten und Anwendungen auf Endgeräten, mit denen vor zehn Jahren noch niemand gerechnet hat: Tablets, Smart-TV, Smartphones, wir sprechen von linearer und nonlinearer Mediennutzung. Viele Rahmenbedingungen haben sich so schnell wie nie zuvor geändert. Chancen und Risiken durch eine immer stärkere Vernetzung treten immer schneller zutage. Wir alle nutzen diese Möglichkeiten und sind Teil dieser Entwicklung.

Diese Entwicklung stellt nicht nur uns als Mediennutzer, sondern auch Unternehmen und das Land NRW vor neue Herausforderungen. Das Landesmediengesetz mit all seinen Regelungen muss diese neuen Gegebenheiten berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem gerecht.

Der rot-grüne Koalitionsvertrag hat wichtige Eckpunkte unserer politischen Auffassung für den Bereich der Medien in NRW festgehalten. Mit dieser Novellierung des LMG können wir zahlreiche unserer Vorstellungen umsetzen. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Vielfalt zu sichern, Partizipation zu stärken und Transparenz zu schaffen.

Meine Damen und Herren, NRW ist Medienland Nummer eins. Wir haben 25.000 Medien- und Kommunikationsunternehmen, 425.000 Mitarbeiter in dem Bereich, die einen Umsatz von

126 Milliarden € im Jahr erwirtschaften. Bei uns finden wir 40 Regionalzeitungen, einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, vielfältige private Lokalradios, top TV- und Filmproduzenten und erfolgreiche TV-Sender. Darüber hinaus sind wir der umsatzstärkste Games-Standort. Auf all das können wir stolz sein. Und es gilt, das zu bewahren und auszubauen.

Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Die Landesregierung hat für die bisherige Entwicklung der Novelle neue Wege beschritten. Schon im Frühjahr letzten Jahres wurde ein erster Arbeitsentwurf ins Netz gestellt. Vier Wochen lang konnten Interessierte den Text kommentieren und Vorschläge einbringen. Allein dieses Verfahren war ein voller Erfolg: weit mehr als 500 Vorschläge online, dazu viele schriftliche Eingaben.

Dass sich diese Art der Onlinekonsultation gelohnt hat, hat sich gezeigt. Gelohnt hat sie sich übrigens nicht nur für die Regierung, sondern auch für uns als Parlamentarier. Wir können im weiteren Beratungsverlauf auf diese Eingaben zurückgreifen. Frau Dr. Schwall-Düren hat gerade ja noch mal betont, dass uns diese Informationen bis zum Herbst zur Verfügung stehen.

An dieser Stelle schon mal einen herzlichen Dank an alle an diesem Prozess Beteiligten! Ich glaube, dass diese Art der Onlinekonsultation ein Beispiel

dafür sein kann, wie man andere Gesetzesinitiativen bürgernah, transparent und offen einbringen kann.

Nun liegt uns ein Gesetzentwurf vor, in den schon eine Reihe von Vorschlägen, die im Rahmen dieser Konsultationen gekommen sind, eingeflossen sind. Ich möchte auf einige zentrale Punkte eingehen.

Ein ganz zentraler Punkt ist die Medienvielfalt. Insbesondere in den lokalen Medien finden wir eine besorgniserregende Entwicklung. Die „Westfälische Rundschau“ ist nur ein Beispiel dafür, wie dramatisch die Situation auf dem lokalen Medienmarkt ist.

Was bedeutet es denn, wenn lokale Medienvielfalt wegbricht? Weniger Vielfalt heißt weniger Demokratie vor Ort, weniger journalistische Kontrolle und weniger Kommunikationsmöglichkeiten für Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und alle anderen, die in einer Stadt Informationen an die Menschen bringen wollen.