Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 54. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen.
Auch heute haben wir die große Freude, einer Kollegin zum Geburtstag zu gratulieren. Frau Kollegin Astrid Birkhahn aus der Fraktion der CDU feiert heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute und einen wunderschönen Tag heute hier im Plenarsaal in der Runde der Abgeordneten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich erstens eine Vorbemerkung machen und zweitens dem Kollegen Marsching zu einer persönlichen Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung das Wort geben.
In der gestrigen Plenarsitzung habe ich, wie Sie alle mitbekommen haben, das Verhalten mehrerer Abgeordneter gerügt, die trotz Aufforderung ihre Laptops in der Plenarsitzung benutzt haben. Dagegen haben die Gerügten Einspruch eingelegt. Zur Entscheidung über den Einspruch ist nach unserer Geschäftsordnung das Präsidium berufen. Das Präsidium wird in seiner nächsten Sitzung über die Einsprüche entscheiden.
Zweitens hat sich der Kollege Marsching gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung zu einer persönlichen Erklärung gemeldet. § 31 unserer Geschäftsordnung besagt:
Zu einer Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, kann die Präsidentin bzw. der Präsident außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen.“
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! In der gestrigen Sitzung des Landtags haben die Kollegen Schmalenbach, Sommer, Wegner und ich eine Rüge für die Benutzung unserer Laptops und Tablets im Plenum erhalten. Ich möchte kurz die Gelegenheit ergreifen, den hier versammelten Abgeordneten mitzuteilen – was die Präsidentin gerade schon getan hat –, dass wir nach § 38 der Geschäftsordnung Einspruch gegen diese, wie wir glauben, Ordnungsrufe nach § 36 eingelegt haben.
Die Benutzung unserer Laptops und Tablets auch während der Plenarsitzung ist für unsere parlamentarische Arbeit erforderlich und unverzichtbar. Letztlich wird sie auch durch das Recht des freien Mandats nach Art. 30 Abs. 2 der Landesverfassung geschützt.
Durch die Benutzung unserer Laptops und Tablets in der gestrigen Sitzung sind weder die parlamentarische Ordnung noch die Würde des Parlaments verletzt worden. Dies wäre jedoch eine Voraussetzung für einen Ordnungsruf nach § 36 der Geschäftsordnung.
Die Geräte funktionieren so leise, dass durch deren Betrieb und Benutzung keine Störungen verursacht werden. Es hat sich auch bis vor ein paar Sitzungen sowie akut niemand über eine Störung beschwert – im Gegensatz zum Lautstärkepegel, der sonst in vielen Debatten hier herrscht, und wie Laptops die Würde des Parlaments verletzen können, erschließt sich mir nicht.
Hilfsweise zweifeln meine Fraktion und ich hiermit zudem die Gültigkeit der immer wieder ins Feld geführten Vereinbarung aus der 15. Wahlperiode zur Nutzung von mobilen Computern im Plenum an. Die Beschlüsse des Ältestenrats unterliegen wie sonstige Vereinbarungen der Geschäftsordnung dem Grundsatz der Diskontinuität. In der 16. Wahlperiode sind dazu keine auffrischenden Beschlüsse des Ältestenrats gefasst worden, wohl auch, weil derzeit an einer neuen Vereinbarung gearbeitet wird.
In Absprache und mit voller Unterstützung meiner Fraktion werde ich auch weiterhin meinen Laptop oder jedes andere mir genehme und andere Abgeordnete nicht störende Arbeitsgerät im Plenum benutzen.
Ich möchte daran erinnern, was eigentlich Ziel dieses Landtags ist, nämlich Wort und Widerwort auf gut informierter Grundlage. Und dazu gehört heutzutage auch der Zugriff auf alle Informationen des weltweiten Netzes, auch während der Plenarsitzungen.
Dies garantiert eine hohe Qualität der getroffenen Aussagen und stärkt das freie Mandat jedes einzelnen Abgeordneten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen arbeitsreichen und spannenden Plenartag. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. Ich möchte Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass Sie damit zwar § 31 – Erklärung außerhalb der Tagesordnung – formal genutzt haben, gleichzeitig aber § 36 – Sach- und Ordnungsruf – Abs. 4: „Die Ordnungsmaßnahmen und der Anlass hierzu dürfen in der Sitzung nicht zum Gegenstand von Erörterungen gemacht werden“, verletzt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesen Vorbemerkungen treten wir in die Beratung unserer Tagesordnung ein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche haben wir turnusmäßig die Zahlen für das kommende Kindergartenjahr veröffentlicht. Diese neuen Zahlen machen noch einmal ganz deutlich: Wir haben in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit den Trägern, auch gemeinsam mit dem Bund die Trendwende im Ausbau der Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige geschafft. Rund 155.000 Plätze – erstmalig auch wieder ein Zuwachs bei den Plätzen für über Dreijährige – haben wir erreicht. Über diesen Quantensprung bei der Kindertagesbetreuung, wie es in einigen Zeitungskommentaren stand, freue ich mich sehr.
Wir wollen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser unterstützen. Wir wollen den Kindern bessere Bildungschancen eröffnen, und zwar von Anfang an. Deshalb werden wir die frühe Bildung in Nordrhein-Westfalen weiter stärken.
Ausbau und Qualitätssicherung gehen in unserem Bundesland Hand in Hand. Parallel zum U3-Ausbau haben wir mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz für mehr Qualität gesorgt. Vor allem haben wir den Personalschlüssel für die unter dreijährigen Kinder deutlich verbessert. Diese Qualitätsoffensive führen wir mit dem nächsten Schritt der Revision des Kinderbildungsgesetzes konsequent weiter.
Unsere Ziele, die wir zum kommenden Kindergartenjahr erreichen wollen, sind vor allem die gesetzliche Stärkung des Bildungsauftrags der frühkindlichen Bildung insgesamt, die Neuausrichtung und Stärkung der sprachlichen Bildung von Beginn an, mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Bildungschancen für alle Kinder; denn wer es schwer hat, der braucht auch mehr Unterstützung.
Meine Damen und Herren, mit der starken Betonung und der erstmaligen Definition des Bildungsauftrages im Gesetz werden wir die Sprachbildung und individuelle Sprachförderung neu ausrichten. Wir setzen zukünftig auf eine alltagsintegrierte und kontinuierliche Sprachförderung von Anfang an. Das gesamte bisherige Verfahren der externen punktuellen Testung muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Das Delfin-4-Verfahren werden wir in den Kitas 2014 letztmals durchführen, in diesem Jahr also das letzte Mal.
Mir ist es sehr wichtig, eines zu betonen: Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Ich freue mich übrigens sehr, dass die Expertinnen und Experten in der Anhörung in der vergangenen Woche unseren neuen Weg bei der Sprachförderung sehr begrüßt haben. Ich freue mich auch, dass unsere Bemühungen, insgesamt für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, bei der Verbändeanhörung ausdrücklich gewürdigt worden sind.
Kinder, die in benachteiligten Lebenslagen aufwachsen, haben nicht weniger Potenziale und nicht weniger Begabungen. Sie und ihre Familien benötigen jedoch mehr Unterstützung, um ihre Stärken und Möglichkeiten zu entfalten.
Wir wollen deshalb Ungleiches nicht länger gleich behandeln. Tageseinrichtungen, die in ihrem sozialen Umfeld viele Kinder besonders intensiv bei der Entwicklung unterstützen und Benachteiligungen ausgleichen müssen, brauchen zusätzliches Personal.