Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Und in diesem Zusammenhang gibt es in der Tat – Frau Kollegin Hanses und Herr Kollege Wedel hatten es erwähnt – sehr gute, nach vorne gerichtete Initiativen, denen sich das Land Nordrhein

Westfalen unter anderem im haushalterischen Bereich mit der Förderung von 120.000 € im Jahr 2014 angeschlossen hat, nämlich die Initiative „Kein Täter werden e. V.“.

Ich weise auf eine weitere Initiative hin, nämlich die im Internet präsente „Erste Ambulanz für Pädophile in NRW“. Diese Initiativen wird man auf einem viel breiteren Spektrum fördern müssen. Darüber hinaus sind die Bereiche der Aufklärung in den Schulen, den Kindergärten, aber insbesondere auch in der Elternschaft zigtausender Kinder und Jugendliche zu unterstützen.

Man kann letztendlich sagen, dass der Antrag leider – muss man sagen –nur ein einziges Ziel verfolgt, auf eine sehr populistisch-reißerische Vorverurteilung zu bauen und den Fall Edathy in einer Weise zu instrumentalisieren, wie es der allgemein hier diskutierten und debattierten Problematik weiß Gott nicht entspricht.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Ich könnte noch weitere wesentliche Ausführungen zu der Frage der juristischen Dimension Ihres Antrags machen. Das möchte ich aber gar nicht tun. Denn es ist gut, dass wir diesen Antrag – und das ist bereits angeklungen – ablehnen werden. Denn Sie räumen dem Antrag hinsichtlich dessen, was Sie als strafwürdig anerkennen, eine Breite ein, lieber Herr Kollege Nettekoven, die in den Bereich hineinreicht, den Sie eingangs in Ihrer Jungfernrede erwähnten, nämlich in den familiären Bereich.

Wir können die Beispiele sicherlich uferlos hier benennen, was, nach dem, wie Sie es in der Formulierung und Begründung Ihres Antrags ausgeführt haben, dazu führen würde, dass nach Ihren Kategorien tausende und abertausende Familien von Straftätern beherrscht werden.

Ihre Redezeit, Herr Kollege.

Dies wollen wir alles nicht. So bleibe ich bei dem Plädoyer dafür, dass im Rahmen der Bundesratsinitiative länderübergreifend mit sorgsamem Blick und der breiten Diskussion dann aber auch innerhalb der Gesellschaft ein Weg gefunden wird, wie sexueller Kindesmissbrauch ei

nerseits bekämpft, andererseits möglicherweise auch sinnvoll vermieden werden kann.

Kinder- und Jugendpornografie – damit möchte ich abschließen – …

Herr Kollege!

… ist verabscheuungswürdig und ist abzulehnen. Dafür müssen wir insgesamt gesellschaftlich und auch politisch einstehen. – Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der UN-Kinderrechtskonvention anfangen. Dort heißt es: Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu geben hat.

Vor diesem Hintergrund darf ich auch gleich zu Beginn hier sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sehr geehrter Herr Kollege Nettekoven: Dass Sie dieses Thema hier einbringen, ist durchaus aller Ehren wert. Denn es ist ein Thema, bei dem wir – damit meine ich uns alle – in der Vergangenheit leider noch nicht das Beste für unsere Kinder getan haben. Es ist aber auch ein Thema, bei dem es nicht um Parteiinteressen gehen darf, sondern einzig und allein um das Wertvollste, was wir haben, nämlich um unsere eigenen Kinder.

Ob Ihr Antrag dazu allerdings sehr nützlich ist, da habe ich erhebliche Zweifel. Worum geht es, meine Damen und Herren? Ende letzten Jahr hat sich eine kanadische Firma auf den Versand von Foto- und Filmmaterial zumeist unbekleideter minderjähriger Jungen spezialisiert hat und Abnehmer in über 90 Staaten beliefert hat, darunter offenbar auch mehr als 800 Adressaten in Deutschland.

Neben kinderpornografischen Darstellungen wurde Handel getrieben mit Bildern von vorpubertierenden Jungen, fotografiert und gefilmt beim Toben und Spielen, sitzend, in vermeintlich natürlichen Positionen oder aber auch sich selbst darstellend.

Warum jemand diese Bilder gekauft hat, können wir hier leider nur erahnen. Das Bekanntwerden dieser Fälle offenbart neben moralischen Fragen auch eine strafrechtliche Lücke. Denn gegen Verkäufer sowie Abnehmer solcher vermeintlicher sexfreier Bilder bietet unser Strafrecht derzeit keine effektive Handhabe. Da werden Würde und Persönlichkeitsrechte kleiner Kinder mit Füßen getreten, und wir können nicht wirksam einschreiten.

Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Fotos von schlafenden Kindern mit gespreizten Beinen – nicht strafbar. Warum? Weil sie keine sexuelle Handlung zeigen. Nahaufnahmen der Genitalien oder des Gesäßes: nicht strafbar. Der Grund: Eine sexuelle Handlung ist nicht zu beweisen. – Wir sind uns wohl darin einig, dass hier gehandelt werden muss. Die gesetzlichen Begrifflichkeiten bedürfen endlich einer vernünftigen Klarstellung.

Dazu kommt noch eine weitere Gruppe von Fotos, und zwar die von unbekleideten Kindern und Jugendlichen in natürlichen Körperhaltungen und Situationen wie zum Beispiel beim Spielen am Strand oder im Garten. Bislang sind diese Aufnahmen nicht strafbar. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen Abbildungen von unbekleideten Kindern künftig generell unter Strafe gestellt werden? Sollen solche Aufnahmen verboten werden, auch wenn bei ihnen die Nacktheit nicht im Mittelpunkt der Abbildung steht?

Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Ein solcher Rundumschlag würde Familien kriminalisieren, die Fotos von ihren Kindern im Planschbecken oder in der Badewanne machen. Und das darf gerade nicht das Ergebnis der jetzigen Diskussion sein.

Ich meine, wir müssen stattdessen eine andere Grenze ziehen. Die beginnt da, wo der Markt anfängt. Jeder Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern, etwa beim Spielen, Toben oder Baden, gehört verboten und verfolgt. Hierzu müssen entsprechende Tatbestände und Sanktionen in Gesetzesform gegossen werden. Zudem muss strafrechtlich auch gegen diejenigen vorgegangen werden können, die im Rahmen von Tauschsystemen, insbesondere im Internet, Bilder vertreiben. Mir ist bewusst: Das ist eine sehr schwierige Aufgabe. Aber es muss uns jede Mühe wert sein, unsere Kinder zu schützen.

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu Ihrem Antrag: Glauben Sie denn tatsächlich allen Ernstes, es hilft unseren Kindern, wenn nun jedes Bundesland einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt nach dem Motto: „Viel hilft viel“? Nein, ich glaube wohl kaum.

Es ist gerade schon sehr deutlich zur Sprache gekommen: Dieses Thema ist in der deutschen Politik angekommen. Wir haben es am 14. März im Deutschen Bundesrat diskutiert. Nordrhein-Westfalen hat sich einem Antrag der thüringischen Ministerpräsidentin angeschlossen. Dieser Antrag wird nun im Bundesrat diskutiert. Seien Sie sicher: Die nordrhein-westfälische Landesregierung, insbesondere das Justizministerium, sind nicht müde darin, auch Bundesratsinitiativen zu betreiben, wenn es nötig ist. Ich bin aus diesem Hause sogar schon einmal dafür kritisiert worden, dass ich zu viel Bundespolitik mache.

Aber in diesem Falle, lieber Herr Nettekoven, ist es gerade nicht mehr notwendig, weil alles schon vor

zwei Wochen längst in die Wege geleitet wurde, was auf Länderebene auch tatsächlich passieren kann. Zudem haben Bundesjustizminister Maas und Frau Familienministerin Schwesig bereits einen Gesetzentwurf angekündigt, der in Kürze vorliegen soll, mit dem der Handel von Nacktbildern Minderjähriger unter Strafe gestellt werden soll.

Wichtig ist bei diesem wichtigen und schwierigen Thema, dass nicht möglichst viele Gesetzentwürfe auf den Markt kommen, sondern dass jetzt ein vernünftiger, ausgewogener Gesetzentwurf auf den Markt kommt, den wir alle gemeinsam noch einmal diskutieren können.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Mi- chele Marsching [PIRATEN])

Ich hätte mir auch gewünscht, wenn zu Ihrem Antrag, der sehr viel Anlass zu kritisch vernünftigen Diskussionen gibt, noch mehr Gelegenheit im Ausschuss zur Diskussion bestehen würde. Sie bestehen heute hier auf einer direkten Abstimmung. Ich glaube, dieser Antrag ist nicht nötig, denn, wie Sie sehen, es wird an diesem Thema schon ernsthaft gearbeitet. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Landesregierung die Redezeit um 42 Sekunden überzogen hat. Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDUFraktion Drucksache 16/5270 ab. Die antragstellende CDU-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen damit direkt über den Inhalt des Antrags ab. Wer ist für diesen Antrag? Die CDUFraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piratenfraktion. Wer enthält sich? – FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5270 abgelehnt.

Wir stimmen dann über den Entschließungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein Drucksache 16/5416 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piratenfraktion. Wer enthält sich? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/5416 abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Änderung des Bundesberggesetzes

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5275

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Piratenfraktion spricht Kollege Schmalenbach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer!

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf beim Verlassen des Plenarsaals um ein bisschen Ruhe bitten, damit Kollege Schmalenbach die Aufmerksamkeit der interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer hat. Wir warten noch einen kleinen Moment, und ich glaube, es wird jetzt ruhig.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Damit man das Tastaturklicken hören kann!)

Im Grunde kommt unser Antrag zu spät. Jahr für Jahr wurden in den rheinischen Fördergebieten Hunderte Millionen Tonnen Braunkohle abgebaggert, und das Land verzichtete darauf, eine Förderabgabe für diesen Bodenschatz zu erheben. Das wurde bisher so gehandhabt, weil die Kohle nach den sogenannten alten Rechten gefördert wird.

Das Bundesberggesetz aus dem Jahre 1980 lässt derzeit eine Förderabgabe für die Braunkohle in NRW nicht zu. Es hat beim Inkrafttreten 1982 die Rechte derer fortbestehen lassen, die sie aufgrund des preußischen Allgemeinen Bergrechts verliehen bekamen. Die Frage aber ist: Müssen diese Rechte bis in alle Ewigkeiten gelten? Muss RWE heute noch von dieser Rechtslage profitieren? Wir sagen: Nein.

Unsere Auffassung wird durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bestätigt, das zu dem eindeutigen Fazit kommt, dass eine Änderung des Bundesberggesetzes mit dem Ziel, eine solche Förderabgabe zu erheben, nicht gegen Grundrechte oder sonstiges geltendes Recht verstößt. Ausdrücklich wird darin auf geänderte Rahmenbedingungen hingewiesen, die über die Zielsetzung, die Einnahmen zu erhöhen, hinausgehen.

Die Ziele der Energiepolitik haben sich gegenüber den 80er-Jahren verändert. Damals sprach fast niemand vom Treibhauseffekt und der Notwendigkeit von Klimapolitik. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, auch die CO2-Emissionen eines Energieträgers zu betrachten. Dabei schneidet die Braunkohle besonders schlecht ab. Auch neue Kraftwerke werden das nicht ändern. Niederaußem, Weisweiler und Neurath gehören zu den Standorten Deutschlands größter CO2-Schleudern. Braunkohle wird der schmutzigste Energieträger bleiben.

Genau das hat gerade erst Umweltminister Remmel in seiner Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu diesem Thema bestätigt. Herr Remmel antwortet darin – ich zitiere –: Legt man die spezifischen Emissionen eines Kraftwerks zugrunde,

„… ist der Einsatz von Braunkohle klimaschädlicher als der von Steinkohle und Steinkohle klimaschädlicher als Erdgas.“

Aber Braunkohle ist billig.

Der europäische Emissionshandel sorgt zurzeit nicht dafür, dass weniger Treibhausgase freigesetzt werden, weil zu viele Emissionsrechte auf dem Markt sind. Um das zu ändern, müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union handeln.