könnte. Das darf er nicht. Wenn wir also im Bund weiterverhandeln wollen, was ich unbedingt unterstütze, dann muss dies differenziert geschehen: Was brauche ich? Wie viel brauche ich an Sozialarbeit? In welchen Bereichen? Es gibt unterschiedliche soziale Schwerpunkte. Wir wissen ganz genau, dass wir da nicht mit der Gießkanne arbeiten dürfen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, scheinen sich die Kommunen ja Gedanken gemacht zu haben, wie sie Sozialarbeiter einstellen. Dann frage ich mich, wenn ich Ihren Zahlen glauben darf, warum zum Teil bis zu 40 % der Mittel für Schulsozialarbeit bis Ende 2013 nicht ausgegeben wurden – die jetzt zum Glück noch abfließen können, aber auch nicht vollständig abfließen werden. Wir werden sehen, dass mindestens 25 % übrig bleiben wer
den. Wenn das doch so wichtig ist und wenn die Kommunen das für so wichtig halten, dann hätte ich schon erwartet, dass die Mittel wenn irgend möglich verausgabt werden. Das ist aber nicht geschehen. Ich halte es für eine schlimme Sache, dass die Mittel nicht verausgabt worden sind. Die Notwendigkeit wird ja von uns nicht bestritten. Schließlich gibt es überall die Nachfrage.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Herr Post, das war der Antragsvorlauf! – Zuruf von der SPD: Das ging doch nicht!)
Kommen Sie mir nicht mit den Anlaufschwierigkeiten 2011. Das hätte in den Jahren 2012 und 2013 für die jetzt folgenden Jahre schon konzeptioniert sein können.
Die Kommunen brauchten das nicht ins Jahr 2014 laufen zu lassen und jetzt zu sagen: Tut uns aber leid; die Haushalte sind längst beschlossen. – Auch das ist nicht in Ordnung.
Was wir also brauchen, ist ein Landeskonzept zur Schulsozialarbeit, aus dem hervorgeht, für welche Bereiche das Land und für welche Bereiche der Bund bzw. die Sozialhilfe zuständig ist. Dann können wir mit dem Bund auf einer ganz anderen Grundlage verhandeln. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Grochowiak
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Post, ich erkläre Ihnen das gerne. Dabei gehe ich auch gerne noch ein wenig auf die Einzelheiten ein.
Am 9. Februar 2010 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Vorschriften des SGB II und die Regelleistungen, die Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 20 des Grundgesetzes erfüllen.
Die damalige, schwarz-gelbe Bundesregierung wurde verpflichtet, ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen durchzuführen und dies im Gesetz als Leistungsanspruch zu verankern. Ausdrücklich haben die obersten Richter darauf verwiesen, dass diese Leistungen die physische Existenz, aber auch ein Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen und sozialpolitischen Leben sicherstellen müs
Außer den Mitgliedern der damaligen Bundesregierung war allen Beteiligten eigentlich klar, dass damit ein bürokratisches Monstrum geschaffen worden war. Jetzt kommen wir zu dem Problem, das Herr Post eben angesprochen hat. Es war nicht geeignet, die Betroffenen, nämlich Kinder und Jugendliche in prekären Lebensverhältnissen, zielgerecht ohne Weiteres zu erreichen. Es bedurfte somit einer Hilfestellung, eines Werkzeugs, das diese Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vermittelt.
Auf Druck der rot-grün geführten Bundesländer wurde dann nämlich die sogenannte bundesfinanzierte Schulsozialarbeit etabliert, jedoch leider nicht als Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets, sondern separat und mit einem zusätzlichen, zweiprozentigen Aufschlag auf die KdU, die Kosten der Unterkunft; und das auch noch zeitlich befristet.
Wir alle kennen den Verlauf. Die Kommunen haben die Mittel aus dem BuT und der bundesfinanzierten Schulsozialarbeit nicht in voller Höhe für die vorgesehenen Ausgaben verausgabt. Das konnten sie auch nicht. Denn wenn ein Gesetz Anfang 2011 in Kraft tritt, braucht es in der Tat eine gewisse Vorlaufzeit, bis so etwas organisiert ist, insbesondere wenn es bürokratische Hürden gibt. Diese nicht verausgabten Mittel können nun in 2014 tatsächlich für diese zuarbeitende Sozialaufgabe genutzt werden. Wie den Berichten des MAIS zu entnehmen ist, nehmen alle Kommunen in NRW diese Möglichkeit wahr.
Nun geht es aber darum, die Weiterfinanzierung durch den Bund zu fordern und zu sichern. Denn, meine Damen und Herren, es reicht nicht, ein Gesetz einfach nur auf Papier zu schreiben; dieses Gesetz muss auch vermittelt werden. Insbesondere ein Gesetz wie das BuT, bei dem einzelne Maßnahmen unter Umständen immer wieder aufs Neue beantragt werden müssen, muss den betroffenen Kindern und Jugendlichen nahegebracht werden. Dabei brauchen sie Unterstützung. Für sie ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen und auch wissen, wie sie diese einfordern.
Und genau an dieser Stelle greift die sogenannte bundesfinanzierte Schulsozialarbeit. Ohne diese auf die Betroffenen zugehende Sozialarbeit wäre die Umsetzung des BuT gar nicht möglich. Die Arbeit ist vielfältig. Sie besteht aus aufsuchender Elternarbeit, Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen, Planung präventiver Angebote und Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern, unter anderem der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um nur einige zu nennen.
Das Bundesministerium stellt auf seiner Homepage – das kann man nachlesen – selbst fest, dass bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf das Mitmachen haben. Dazu werden auch Beispiele genannt. Weiter heißt es dort: „Die Kreise oder kreisfreien Städte … nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner“. – Das tun sie in der Tat. Dabei handelt es sich nämlich um die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, von denen hier die ganze Zeit die Rede ist.
Aber dafür zu sorgen, dass die Leistung des Bundes auch sachgerecht umgesetzt werden kann, ist, mit Verlaub, mitnichten Aufgabe der Länder. Das ist und bleibt Aufgabe des Bundes.
Solange wir auf Bundesebene nur das BuT haben – „nur“ in Anführungsstrichen –, um armen Kindern und Jugendlichen ein Minimum an soziokultureller Teilhabe zu sichern, muss dieses Gesetz weiterentwickelt werden. Auch diese Aufgabe hat der Gesetzgeber damals ganz klar an den Bund weitergegeben.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Burkert zulassen?
Frau Kollegin, welche Aufgaben haben denn die Kommunen bzw. das Land in diesem Paket? Der Bund darf ja gegenüber den Kommunen überhaupt nicht durchgreifen.
Die Kommunen haben ihre Aufgaben wahrgenommen. Das erkennt man daran, dass die Schulsozialarbeit in vielen Fällen eingesetzt wurde, aber leider nicht in dem Maße, in dem die zur Verfügung stehenden Bundesmittel es zugelassen hätten. Das habe ich auch immer als Fehler bedauert.
Jetzt geht es aber darum, genau diese Arbeit aufrechterhalten zu können. Und es ist und bleibt einfach Aufgabe des Bundes, diese Arbeit weiter zu finanzieren.
Deshalb fordern wir auch, die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets in das SGB II aufzunehmen und damit die Finanzierung
Wir fordern natürlich auch die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für dieses Ziel einzusetzen. Wir wissen sie an unserer Seite. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich denke, es ist auch an der Zeit, dass Sie sich ganz einfach der Realität stellen. Die Realität zeigt, dass diese Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets keine Förderung der Schulinfrastruktur ist – in dieser Hinsicht kann ich Ihnen recht geben, Herr Post; das haben Sie eben richtig ausgeführt –, sondern sie ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Und in dieser Konstruktion ist und bleibt sie Aufgabe des Bundes.
Ich möchte Sie herzlich ermuntern, unserem Antrag nach den weiteren Beratungen zuzustimmen. Lassen Sie uns dann ein gemeinsames und starkes Signal nach Berlin senden. – Recht schönen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Schneider das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wegner, ich habe sicherlich eine Affinität für politische Zuspitzungen, ja für Polemik. Aber was Sie hier eben abgeliefert haben, ist eigentlich eine Frechheit.
Die Landesregierung hat jede Möglichkeit genutzt, um in Berlin und anderswo die finanzielle Sicherung der Schulsozialarbeit, so wie sie eben umfassend und hervorragend dargestellt worden ist, abzusichern.
Wir sind der Auffassung, dass die Schulsozialarbeit Bestandteil des Pakets Bildung und Teilhabe ist. Wir haben uns bei der Verabschiedung dieses Pakets im Vermittlungsverfahren dafür eingesetzt, die Schulsoziarbeit aufzunehmen, weil wir wussten: Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind notwendig, um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets dort ankommen zu lassen, wo sie hingehören: bei den armen, bei den benachteiligten jungen Menschen.
Und dies ist etwas völlig anderes als Schulsozialarbeit als Infrastruktur an den Schulen. Dies ist mehr Sozialpolitik. Deshalb auch unser Anspruch, dass der Bund über 2013 hinaus die Finanzierung dieser Schulsozialarbeit sicherstellen muss. Bisher sind all unsere Bemühungen, auch die Bemühungen der anderen Sozialminister der Länder – wir sind da ja
nicht allein –, nicht erfolgreich gewesen. Aber das heißt ja nicht, dass wir aufgeben. Wir werden doch nicht unsere Ansprüche schleifen lassen.
Eines verstehe ich nicht: Sehr oft behaupten Sie, dass bei uns eine falsche koalitionspolitische Zurückhaltung gegenüber Berlin bestehe. Wenn wir dann mal klare Kante zeigen wie bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit, dann ist dies auch nicht in Ordnung. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen.