Oskar Burkert
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Frau Präsidentin! Frau Lück, ich habe gerade Ihre Rede aufmerksam verfolgt. Die ersten Sätze, die Sie gesagt haben – Wertschätzung in der Pflege –, unterstützen wir voll und ganz. Aber bisher hat die Pflege immer nur am Katzentisch gesessen.
Sie wurde nie beteiligt; es sei denn, dass wir die Genehmigung gaben: Ja, wir wollen sie auch mal fragen; sie dürfen auch mal mitreden.
In Bezug auf die Pflegekammern, die jetzt installiert sind, hat es Befragungen gegeben.
Wenn wir alleine das Gesetz aus Rheinland-Pfalz nehmen: In 14 Punkten in § 2 Abs. 2 ist die Aufgabe der Pflegekammer ausgeführt. In § 2 Abs. 1 des Gesetzes in Rheinland-Pfalz steht eindeutig drin, dass die Pflege zu hören ist bei für sie relevanten Fragen. Wir wissen, in Sachverständigenanhörungen in Ausschüssen ist die Pflege nie vertreten, es sei denn, wir haben den Goodwill, dass sie teilnehmen kann. Nordrhein-Westfalen beweist sich mal wieder bei Rot-Grün: Wir wollen wieder mit Absicht Letzter sein.
Im Moment nicht.
Sie haben ja gleich die Möglichkeit der Intervention.
Hier wird also nur wieder auf die lange Bank geschoben. Hier wird ausgeredet. Es passiert nichts.
Ich bin ganz bei der Ministerin, die ja in der 15. Legislaturperiode sehr deutlich gesagt hat: Wir brauchen eine Pflegekammer.
Die Enquetekommission „Pflege“ hat geschrieben: Das ist im Moment nicht möglich, denn es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.
Sie waren selber bei der Anhörung. Prof. Weidner wie auch Herr Mai, der Präsident der Pflegekammer, haben sehr deutlich gesagt: Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gibt, sind überhaupt nicht relevant, nämlich die wenigen Klagen, die eingereicht wurden, sind noch nicht einmal angenommen worden. Also wurde ganz eindeutig gesagt: Dieses Gesetz in Rheinland-Pfalz ist verfassungskonform.
Warum übernehmen wir denn nicht einfach dieses Gesetz, sondern sagen wieder: „Nein, das können wir jetzt nicht tun, das müssen wir erst auf den Weg bringen“? Wir wissen auch, dass wir nicht in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz beschließen können. Wir können keinen Vorratsbeschluss für ein Gesetz in der nächsten Periode fassen.
In unserem Antrag steht aber, was wir tun können. Die Landesregierung und das Ministerium können sich auf den Weg machen, all diese Dinge, Befragungen etc., abzuklären und vorzubereiten, um dann in der nächsten Legislatur diese Vorbereitung zu haben
und dann dem Gesetz die Zustimmung zu geben. Sie haben es ja gesagt: Wir brauchen diese Pflege.
Ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben das ja schon einmal abgelehnt, als wir diesen Antrag eingebracht haben. Es ist schade für die Pflege. Die Pflege wird immer mit schönen Worten bedacht, aber in den Handlungen immer auf den letzten Platz gestellt. Schade!
Das waren ja jetzt zwei Punkte. Der erste Punkt: Es ist richtig. Ich hatte es eben schon einmal erwähnt, warum wir in der 14. Legislaturperiode die Pflegekammer abgelehnt haben, nämlich resultierend aus dem im Jahre 2005 hier im Hause beschlossenen Bericht der Enquetekommission „Pflege“. Da steht es genauso drin. Die Kammer
wäre nicht verfassungskonform. – Das hat sich mittlerweile erledigt.
In diesen Jahren von 2005 bis heute – es sind zwölf Jahre ins Land gegangen – haben wir festgestellt, dass die Pflege eben nicht dieses Standing hat. Wer überprüft die Qualität? Wer überprüft die Leistungsfähigkeit, die Weiterbildung, all diese Dinge, die in diesen 14 Punkten in Rheinland-Pfalz aufgeführt sind?
Der Enquete-Bericht hat das Eine damals gesagt. Wir haben eine Fortschreibung. Wir sind inzwischen schlauer geworden. All die Berufe, die verkammert sind, haben ein ganz anderes Standing und sind nicht immer nur auf den Goodwill angewiesen.
Herr Düngel, im letzten Absatz heißt es unter: „Der Landtag beschließt“ nicht „einzurichten“, sondern die Voraussetzungen sollen geschaffen werden. Das betrifft alle Dinge, die dazugehören – also Befragungen etc. –, und Hinweise zu geben, damit es zu einem Beschluss kommen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Scheffler gerade gesagt hat, überrascht mich schon etwas. Er hat Zahlen genannt, die alle richtig sind. Und deshalb brauchen wir jetzt eine Notfall-App, Herr Scheffler. Seit 2009 wird im Bund mit den Ländern verhandelt, und man kommt nicht weiter. Der Verband der Gebärdensprachkultur hat es uns geschrieben und auch in der Anhörung gesagt: Es ist zu Todesfällen gekommen.
Sie bieten jetzt eine Musterregion an. Meine Güte, nein – eine Musterregion! 2009! Wir sind heute jederzeit in der Lage, eine App zu gestalten. Wo ist hier die Musterregion? Wir werden wieder auf den letzten Platz gequetscht, und die Menschen sterben, weil sie sich nicht melden können.
Es gibt Bundesländer wie Sachsen, die scheinbar die Nase voll hatten und im letzten Jahr eine Notfall-App eingerichtet haben, um den Menschen zu helfen. Das Land Brandenburg hat ebenfalls eine NotfallApp eingerichtet. Und wir in Nordrhein-Westfalen können das nicht? Was erzählen Sie denn den Gehörlosen?
Das kann es doch nicht sein: „Wir machen jetzt eine Musterregion“! Wie viele Menschen sollen noch sterben, weil sie die moderne Technik nicht nutzen können? Wir brauchen die App jetzt und nicht irgendwann in irgendeiner Mustergeschichte!
Sie streuen den Menschen lediglich Sand in die Augen. So helfen wir den Menschen nicht. Die Menschen haben in der Anhörung gesagt, sie hätten von der dauernden Diskussion in der Kommission die Nase voll, weil nichts passiert.
Auf dem NRW-Stand der MEDICA in Düsseldorf, die, wenn ich mich recht erinnere, im November letzten Jahres stattfand, ist eine Notfall-App von einem Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Universität
Witten-Herdecke gezeigt worden, mit der ein Notruf auch nicht nur in der Wohnung abgesetzt werden kann. Die App ist jedoch so ausgefeilt, dass sich diejenigen, die behindert oder ein Pflegefall sind, unter Mitnahme der App auch mit dem Rollator nach draußen begeben können, um dort den Notruf abzusetzen. Hinter dieser App verbirgt sich zugleich das gesamte Krankheitsbild dieser Menschen.
Es geht also. In Nordrhein-Westfalen wird eine solche App vorgestellt – aber angewandt wird sie nicht. Es ist eine Schande, dass wir da nicht weiterkommen. Ich hatte gehofft – heute halte ich meine letzte Rede in diesem Plenum –, dass wir den Menschen helfen würden und nicht nur Parteipolitik durchdrücken wollen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen jetzt über den Einzelplan 15. Ich könnte eigentlich meine Rede zu Protokoll geben, denn ich habe die Rede schon im letzten Jahr gehalten.
Im letzten Jahr sind viele Pressemitteilungen zu Reden der Ministerin herausgegeben worden. Allerdings ist mit Blick auf die drängenden Probleme in unserem Land nichts geschehen.
Ich denke an die Krankenhausfinanzierung. Die Krankenhausgesellschaft sagt: In NRW haben wir einen Investitionsstau von 12,5 Milliarden €. Für das Notwendigste benötigen wir 1,5 Milliarden €. Die Mittel und die Investitionsmittel sind nicht erhöht wor
den. – Die Summe, die draufgesetzt worden ist, umfasst die Mittel, die das Land als Kofinanzierung bereitstellt, damit wir die Mittel des Bundes bekommen.
Ich kann nur sagen – da gebe ich den Krankenhausvertretern recht –, dass die Krankenhäuser, die einige Protestwellen in den letzten Wochen und Monaten in Nordrhein-Westfalen zu ihrer Situation durchgeführt haben, am Stock gehen. Das geht zulasten des Personals, und zwar zulasten des Pflegepersonals. Denn die Mittel, die die Krankenkassen zur Verfügung stellen, werden so weit beim Pflegepersonal gekürzt, weil wir keine Basis haben, wie viel Pflegepersonal auf einer Station eingesetzt werden muss. Die wenigen Kräfte im Pflegebereich, die wir haben, müssen über Gebühr arbeiten. Das geht – das weiß jeder, der einmal in einem Krankenhaus gewesen ist – zulasten der Patienten. Bei der Krankenhausfinanzierung ist nichts passiert.
Im letzten Jahr habe ich an dieser Stelle angeführt: Zugesagt ist, dass 2015 der Krankenhausbedarfsplan umgesetzt werden sollte. – Meine Damen und Herren, bis heute ist nichts passiert.
(Ministerin Barbara Steffens: Das stimmt doch gar nicht! – Es ist nichts passiert im Bereich des Krankenhaus- bedarfsplans. (Ministerin Barbara Steffens: Herr Burkert!)
Es ist noch schlimmer, wenn sich Krankenhäuser bemühen, in Eigeninitiative Änderungen herbeizuführen. In meiner Heimatstadt wurde 2011 der Antrag von einem Haus im Bereich der Psychiatrie gestellt. Bis heute ist keine Umsetzung erfolgt. Das sind fünf vertane Jahre. In der Zeit hätten wir im Bereich der Psychiatrie Möglichkeiten schaffen können, weil wir dort einen riesigen Mangel an Plätzen haben, die Menschen Schlange stehen und lange Wartezeiten haben.
Bei einem weiteren Punkt hat sich nichts getan – wir merken das immer mehr an den Zuständen in den ländlichen Bereichen –, nämlich beim Ausdünnen der Zahl der Hausärzte. Noch schlimmer fällt dieses Ausdünnen bei den Fachärzten ins Gewicht. Lange Wege müssen in Kauf genommen werden, um Fachärzte in den Städten und Ballungsgebieten aufzusuchen. Nichts ist passiert.
Wir haben bereits vor zwei Jahren ein Papier auf den Weg gebracht und in den Landtag eingebracht, wie wir diese Mängel beheben könnten und welche Möglichkeiten wir nutzen sollten, damit wir denselben Versorgungsstandard im ländlichen Raum haben.
Wir haben selbst eine Fakultät in Bielefeld eingefordert. Was ist passiert? Nichts!
Im Ausbildungsbereich wird gesagt, wir hätten den höchsten Stand bei Kräften der Pflege und Altenpflege. Das ist richtig. Das ist auch gut so. Wir müssen noch mehr dafür tun. Aber was tun wir denn mit Blick auf die Generalisierung?
Sie, Frau Ministerin, haben dies bekämpft. Sie bekämpfen es heute noch, sodass wir nicht zur Generalisierung kommen. Wenn wir diese Generalisierungsausbildung hätten, würde sie alle drei Pflegeberufe, Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, auf Augenhöhe bringen – nicht nur beim gesellschaftlichen Ansehen, sondern vor allen Dingen beim Gehalt.
Die „BILD“-Zeitung hat vor einigen Monaten einen Gehaltsvergleich der Pflegeberufe durchgeführt. Danach beträgt die Gehaltsdifferenz zwischen Kranken- und Altenpflege bis zu 800 € im Monat in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht ganz so schlimm. Hier liegen die Differenzen zwischen 200 € und 300 € im Monat.
Wir können uns der Generalisierung nicht verweigern. Wenn nämlich 90 % der Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung identisch sind, ist es höchste Zeit, dass wir das, was 1990 auf den Weg gebracht wurde, nämlich die Idee der Generalisierung, der Vereinheitlichung der Berufe, auch umsetzen. 2000 hat die damalige Gesundheitsministerin Fischer von den Grünen
ein Gutachten auf den Weg gebracht, damit diese Dinge untersucht werden. Alle regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag egal welcher Farbe haben in ihre Koalitionsverträge hineingeschrieben: Wir brauchen die Generalisierung.
Jetzt ist es endlich so weit. Ich fordere Sie auf, auch in der Länderkammer Druck zu machen, dass wir in diesem Jahr noch zu dieser Generalisierung kommen.
Wir haben es gesehen – das sagen auch die Zahlen der Apothekerkammer Westfalen Lippe –: Es gibt einen Rückgang der Zahl der Apotheken. Gleichzeitig wird ein Fachkräftemangel mit Blick auf PTA beklagt.
Ich will die gesamte Diskussion hier nicht wiederholen. Aber Versandapotheken können nicht das Ziel sein. Wir lehnen sie ab.
Denn der Patient muss ein Gespräch mit einem Apotheker führen, damit er die Sicherheit hat, dass ihm die Medikamente, die er einnehmen soll – teilweise sind das bis zu 15 verschiedene Sorten pro Tag – nicht schaden.
Denn wir haben den Beweis durch eine Studie, dass über 15.000 Menschen in Deutschland an Medikamentenvergiftung sterben, weil sich unterschiedliche Medikamente nicht vertragen.
Der Apotheker, lieber Kollege, kann dem Patienten die entsprechenden Ratschläge geben. Das Gespräch ist für den Patienten sehr wichtig, um die Sicherheit direkt vom Apotheker zu bekommen. Er geht nicht nur in die Apotheke, weil er die „Apotheken Umschau“ abholen will.
Frau Ministerin, Sie haben selbst in der Legislaturperiode 2005 bis 2010 die Pflegekammer gefordert. Ich weiß: Ich habe damals der Einrichtung einer Pflegekammer widersprochen.
Grund für mein damaliges Nein zu Pflegekammer war der Bericht der Enquetekommission in der Legislaturperiode davor. Das hat sich mittlerweile geändert.
Ich bitte Sie, alles auf den Weg zu bringen, damit wir in der nächsten Legislaturperiode – wir wissen, dass das mit Sicherheit zwei bis drei Jahre dauert – zu einer Umsetzung der Pflegekammern kommen, weil die Pflegekräfte einen entsprechenden Status haben müssen, damit sie Gehör in den verschiedensten Gremien finden.
Ich kann nur eines sagen: Die Beispiele aus Rheinland-Pfalz – die Pflegekammer ist noch nicht allzu lange am Netz – sind sehr positiv. Die wenigen Gegenstimmen, die wir gehört haben, wurden auch in der Anhörung vor einigen Wochen von den Vertretern derer, die sich mit der Pflegekammer beschäftigt haben, widerlegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Woche ist im Bundestag eine Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn auf die Berichtsanforderung von Frau Ekin Deligöz genau zu diesem Thema erfolgt. Ich rate jedem, diese Antwort nachzulesen; wir brauchen das hier nicht vorzulesen.
Durch die Schwankungen des Fonds ergibt sich ein regelmäßiges Auf und Ab, sodass die Versicherten nicht immer wieder mit Zusatzbeiträgen be- oder entlastet werden. Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen: 2013 haben wir die Praxisgebühr abgeschafft. Die Ausgleichszahlungen sind ebenfalls durch die Liquiditätsreserve umgesetzt worden. Damals war das kein Thema, und ich glaube, das braucht es auch heute nicht zu sein. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Anhörung sehr viele Fragen im Hinblick auf die Berufsqualifikation behandelt, die anerkannt werden soll, und zur direkten Auswirkung auf die Sicherheit der Menschen, insbesondere dann, wenn es sich um medizinische und gesundheitliche Berufstätigkeiten dreht. Hier muss die Patientensicherheit eindeutig Vorrang haben. Diskriminierungen müssen dabei eindeutig zurücktreten.
Die Anhörung hat erhebliche Unschärfen und Unklarheiten in diesem Gesetzentwurf zutage gebracht. Die größten Bedenken ergaben sich im Hinblick auf die fachliche Eignung, die eine papiergestützte Prüfung nicht gewährleisten kann. Die Möglichkeit, im Zweifel Nachfragen im Heimatland zu stellen, sichert im Zeitalter digitaler Kopien nicht die Sicherheit bzw. die Echtheit der vorgelegten Unterlagen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand überprüfter Listen der Stundentafeln lässt erhebliche Defizite im Rahmen der Fachlichkeit und Qualität der Berufsausübung befürchten. Dies gilt allerdings nicht nur für Gesundheitsberufe, sondern für weitere Berufsgruppen wie die Architekten.
Es wurde auf Nachfrage auch gesagt, wie hoch die Täuschungsquote ist: Ja, sie wurde mit ca. 5 % angegeben. Aber die Dunkelziffer wäre weitaus höher.
Die Sicherstellung der Qualität der anzuerkennenden Berufe ist durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht gewährleistet, was zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen kann.
Es kann nicht zugelassen werden, dass nur die Echtheit der Urkunde und nicht die inhaltliche Richtigkeit geprüft werden kann. Die Ärztekammer hat darauf hingewiesen. Mit Erlass vom 15. Oktober 2015 darf die Ärztekammer die Sprachprüfung durchführen. Die dabei eventuell gewonnenen Erkenntnisse, dass es erhebliche fachliche Defizite gibt, darf sie zur Approbationsstelle des Regierungspräsidenten nicht weitergeben.
Die fachliche medizinische Aufsicht darf ihre gewonnenen fachlichen Kenntnisse nicht weitergeben!
Dies hat auch dazu geführt, dass selbst der Ausschussvorsitzende Herr Garbrecht die Ärztekammer aufgefordert hat, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser Vorschlag ist gekommen, aber RotGrün hat ihn offensichtlich verworfen.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, um die Sicherheit, die Gesundheit und das Leben – in den Anhängen konnte man das zu den fachlichen Auskünften der Ärztekammer nachlesen – der Bürger in NRW nicht zu gefährden. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Ergänzungsantrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hat einen Antrag eingebracht, die Generalisierung im Bundesrat abzulehnen. Die Ministerin hat ja bereits, glaube ich, fünfmal den Vorschlag unterbreitet, dieses Gesetz zu torpedieren und abzulehnen.
Sie ist kläglich gescheitert, und diese Aussage „kläglich gescheitert“ stammt nicht von mir, sondern von der gesundheitspolitischen Sprecherin Mechthild Rawert; sie sagte dies letzte Woche Freitag auf dem Podium des Pflegetags – Sie können Rücksprache mit Ihrer Kollegin Klein-Schmeink nehmen –; das war die Antwort der SPD-Bundestagsabgeordneten Rawert auf einen Einwurf Ihrer Kollegin.
Frau Schneider, Sie haben in Ihrem Antrag mehrere Punkte aufgeführt, die im Bereich der Ausbildungsordnung noch nicht vorlägen. Sie haben dies in Ihrer Rede gerade relativiert; sie sind ja mittlerweile da.
Und die parlamentarische Beratung, meine Damen und Herren, beginnt morgen. Morgen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss mit diesem Gesetzentwurf. Bisher hat nur die Einbringung stattgefunden, aber noch keine Beratung.
Meine Damen und Herren, es ist ja hochinteressant: Bereits in den 90er-Jahren hat es Diskussionen, Arbeitspapiere gegeben, um diese Generalisierung zu erreichen. 2001 – ich glaube, da hieß die Gesundheitsministerin noch Andrea Fischer von den Grünen – hat man sich dann intensiv ans Werk gemacht
und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe ist dann zu folgender Erkenntnis gekommen. Das dip sagt:
„Der Gesetzgeber sollte eine Reform der Pflegeausbildung auf den Weg bringen mit dem Ziel der Verschmelzung von Altenpflegeausbildung einerseits und Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung andererseits. Angestrebt werden sollte eine Pflegeausbildung, die im theoretischen Teil weitestgehend integriert ist und im praktischen Teil Schwerpunkte entsprechend einem angestrebten Arbeitsfeld vorsieht …“
Man hat daran weitergearbeitet. In jedem Koalitionsvertrag – ob es der der Großen Koalition 2005 war, ob es der Koalitionsvertrag von CDU und FDP 2009 mit den Gesundheitsministern Rösler und Bahr war – hat man dieses Thema angestrebt, aber man ist nicht zum Abschluss gekommen.
Selbst unsere Gesundheitsministerin hat 2011 in der Landesberichterstattung Folgendes geschrieben:
„Mit einer Generalisierung, also der vollständigen Zusammenführung der bisher getrennten Pflegeausbildungsgänge, würde ein neuer Pflegeberuf entstehen, der für die gesamte Breite des Berufsfeldes qualifizieren und den Absolventinnen und Absolventen zugleich eine größere Flexibilisierung ermöglichen würde.“
Heute wird, gerade von der Gesundheitsministerin, dieses Thema massiv bekämpft.
Ich halte es schon für einen Treppenwitz, dass bereits einen Tag, nachdem das Gesetz im Kabinett beschlossen wurde, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit eingefordert wird. Im Bundesrat sind Sie ja kläglichst gescheitert. Sie waren ja die Einzige,
die sich dafür eingesetzt hat; alle anderen Bundesländer haben nicht mitgemacht.
Am 26. Februar haben Sie diesen Plenarantrag eingebracht. Alle anderen Bundesländer sind Ihren Bedenken nicht gefolgt.
Aber es ist ja von Ihnen bekannt, dass Sie sich sehr gern aufplustern,
aber im Endeffekt nichts dabei herauskommt.
Ich denke, wir sollten gemeinsam – so, wie wir, wie ich ja schon gesagt habe, in den unterschiedlichsten Koalitionen diese Forderung aufgestellt haben – end
lich darangehen, damit die Betreffenden auf Augenhöhe tätig sein können; das ist auch eine finanzielle Grundlage für die Pflegekräfte.
Aber – das ist auch sehr wichtig – wir müssen dahin kommen, dass die Pflegekammer eingerichtet wird. Es wurde in Berlin sehr deutlich gesagt und auch von allen Diskutanten dort vertreten, dass wir eine Pflegekammer benötigen, die die Qualitätsmerkmale der Ausbildung festlegt, damit sie in ganz Deutschland einheitlich gelten. Das ist bisher nicht der Fall.
Deshalb darf ich Sie bitten, der Überweisung zuzustimmen, aber diesem Antrag, so, wie er jetzt vorliegt, im Ausschuss nicht zu folgen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Yüksel hat gerade sehr deutlich gesagt, dass wir zwar in medizinischer Hinsicht hervorragende Kenntnisse und in der Forschung rasante Fortschritte haben. Allerdings enden diese Fortschritte dort, wo wir Organe benötigen.
Herr Prof. Dr. Dueck hat auf dem Hauptstadtkongress 2015 in Berlin gesagt, dass wir in einigen Jahren Organe im 3D-Drucker werden drucken können. Das kann eine Vision sein. Aber noch ist es nicht so weit.
Sehr viele Menschen warten auf ein Organ. Viele erreichen die Operation zur Transplantation nicht mehr, weil sie vorher versterben. Herr Yüksel hat die Rückläufigkeit der Zahlen genannt. Hier ist es besonders wichtig, dass wir die Menschen aufklären und dass wir der Bevölkerung sagen, wie wichtig es ist, Organe zu spenden.
Die Umfragen, die in den letzten Jahren immer wieder durchgeführt worden sind, sagen eindeutig, dass die Menschen in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie Österreich oder Spanien bereit sind, Organe zu spenden.
Allerdings muss auch untersucht werden, warum die Zahlen so deutlich zurückgegangen sind. Warum sind dann, wenn die Spendenbereitschaft vorhanden ist, so wenige Organe entnommen worden? Wir hatten im Jahr 2011 mit 11.024 den höchsten Stand in den letzten zehn Jahren. Im Jahr 2015 – das sind die neuesten Zahlen – hatten wir nur noch 877. Das ist ein deutlicher Rückgang. Hier harmonieren Aussagen zur Bereitschaft von Bürgern nicht mit den Aussagen der tatsächlichen Zahlen.
Ich fordere für die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu machen, wie wir das schon einmal in der Zeit von 2005 bis 2010 hatten,
um die Menschen zu überzeugen, damit die Bereitschaft vorhanden ist, Organe zu spenden.
Herr Yüksel hat auch schon gesagt: Wir müssen aufklären, damit wir den vielen Menschen, die auf ein Organ warten, helfen können. – Das ist ein ganz wichtiges Ziel. Wir müssen bei dieser Aufklärung den Menschen die Angst nehmen, die teilweise im
mer wieder in die Welt gesetzt wird, etwa durch Horrormeldungen, die an uns gelangt sind, vor allen Dingen im letzten Jahr, nachdem die Organspendenskandale bekannt wurden, in denen es hieß, dass Menschen, die noch nicht verstorben waren, Organe entnommen wurden. Hier ist sehr wichtig, dass ein weiterer Arzt in der Gegenkontrolle untersucht, ob ein Patient wirklich den Hirntod erlitten hat, bevor die Organe entnommen werden können.
Ich fordere deshalb noch einmal alle Fraktionen im Landtag auf, gemeinsam dafür zu kämpfen und sich dafür einzusetzen, Aufklärung zu betreiben. Ich hoffe, dass die Gesundheitsministerin zusammen mit den Krankenkassen entsprechende Mittel bereitstellt, um die Menschen aufzuklären, damit wir genügend Organe für diejenigen haben, die lebensnotwendig darauf angewiesen sind.
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf in Vertretung von Frau Kollegin van Dinther zum Thema „Emanzipation“ für die CDU-Fraktion Folgendes sagen: Die Frauenbeschäftigung liegt bundesweit auf einem hinteren Rang in Nordrhein-Westfalen. Die von Rot-Grün eingeführten Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ sollten daher hinsichtlich ihrer Zielsetzung, die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern, dringend auf ihre Wirkung hin überprüft werden. NRW ist auch Schlusslicht bei Frauen mit Vollzeitjobs. Nur 28 % der Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren sind in Vollzeit berufstätig. Das zeigt, dass es hier noch sehr viel zu tun gibt.
Meine Damen und Herren, im Teil zur Gesundheit möchte ich der Gesundheitsministerin gratulieren. Sie hat sehr viel angekündigt, nämlich den Krankenhausbedarfsplan. Sie hat über den Fachkräftemangel sehr viel geredet. Sie hat den Ärztemangel thematisiert. Sie hat die Ausbildung in den Pflegeberufen thematisiert. Sie hat es geschafft, die Zahl der Schüler im Bereich der PTA-Ausbildung zu verringern. Ich könnte noch mehr aufzählen. Allerdings waren das nur Ankündigungen, meine Damen und Herren.
Die „Rheinische Post“ titelt „Diagnose Notstand“ und schreibt weiter: Zu viele Kliniken verursachen zu hohe Kosten, während dem Land ein Ärztemangel
droht. Die Gesundheitswirtschaft, die wichtigste Branche des Landes, braucht eine Kur.
Der Krankenhausbedarfsplan sollte im März dieses Jahres umgesetzt sein. Ergebnis: noch keines.
Sie wissen selbst, Frau Ministerin, dass wir Anträge aus dem Jahre 2011 haben, die bis heute noch nicht umgesetzt sind, obwohl das notwendig ist, zum Beispiel im Bereich der Psychiatrie. Nichts ist passiert. Die Krankenhäuser warten, um es umzusetzen. Sie stehen Gewehr bei Fuß; aber Genehmigungen für eine Umsetzung erfolgen nicht.
Im Bereich des Fachkräftemangels haben Sie jetzt die Gelegenheit, in Berlin die Bundesregierung, den Gesundheitsminister und die Familienministerin, Frau Schwesig, zu unterstützen, die in den letzten Tagen den Gesetzentwurf zur Generalisierung der Ausbildung auf den Weg gebracht haben. Leider haben Sie bisher auf der Bremse gestanden, weil Sie diese Generalisierung nicht haben wollen.
Wir stehen für die Generalisierung der Ausbildung, damit die Pflegeberufe im Berufsleben demnächst auf gleicher Augenhöhe stehen können. Viele Einrichtungen sagen: Es ist notwendig, dass wir endlich in diesen Berufsfeldern zur gleichen Augenhöhe kommen; denn diese Gleichstellung auf Augenhöhe bedeutet auch, dass sie hinterher in gleicher Entlohnung stehen. Es hilft nicht, wenn wir nur jammern und sagen, wir müssten die Seniorenpflegerinnen und -pfleger auf Augenhöhe bringen, solange sie im Tarifbereich deutlich niedriger liegen. Hier hätten wir die Chance, dies zu tun.
Wir wissen heute – alle Statistiken sagen dies aus –, dass der Facharztmangel bzw. der Hausarztmangel im ländlichen Bereich in den nächsten Jahren dramatische Züge annehmen wird. Ganze Gebiete in Nordrhein-Westfalen, vor allen Dingen im ländlichen Bereich, werden keinen Arzt mehr haben. Die medizinische Versorgung ist in Gefahr. Wir haben bereits seit Langem darauf hingewiesen. Doch was tun Sie in diesem Bereich? Nichts! Es passiert nichts, um diesen Situationen entsprechend zu begegnen.
Wir haben davor gewarnt – ich habe das an dieser Stelle schon mehrmals gesagt –, die PTAAusbildung so zurückzufahren, wie es erfolgt ist, weil Sie sich aus der Finanzierung zurückziehen. Es sind ja nur wenige Tausend Schülerinnen. Das bedeutet, dass die Apotheken – die PTAs sind neben dem Apotheker der tragende Teil einer Apotheke – rückläufig sind und somit auch die medizinische Versorgung rückläufig ist.
Die Zahlen sind erst in der letzten Woche von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe öffentlich gemacht geworden. Wir haben einen deutlichen Rückgang der Zahl von Apotheken. Somit ist die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet. Ich denke, Versandapotheken wollen wir nicht haben, weil wir durch eine vernünftige Beratung eine Mehrfachmedikation verhindern können. Das können wir nur in diesem Bereich.
In einem Punkt haben Sie uns im Ausschuss mitgeteilt, dass die Investitionskosten in Krankenhäusern nach § 23 Krankenhausgestaltungsgesetz um circa 3,5 Millionen € gekürzt werden.
Sie haben uns mitgeteilt, das liege daran, dass die entsprechenden Mittel von den Krankenhäusern nicht abgerufen worden seien. Hier kann ich nur den Krankenhäusern sagen: Steht nicht immer bei uns in der Tür und sagt, ihr bekämt keine Investitionsmittel, wenn ihr diese nicht abruft. – Das ist eine wichtige Aussage für die Krankenhäuser, denke ich. Wenn sie schon Mittel einfordern, dann sollen sie sie auch abrufen. Ich denke, Sie haben recht, wenn Sie die Mittel dann so einkürzen, wie Sie das im Haushalt gemacht haben.
Meine Damen und Herren, wir werden natürlich diesem Haushalt, wie auch in den letzten Jahren, nicht zustimmen. Ich kann nur sagen: Wenn wir so fortfahren, wie Sie es auf den Weg gebracht haben, Frau Ministerin, kommen wir in den medizinischen Notstand. Das darf Nordrhein-Westfalen nicht passieren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lück, wir sind gar nicht so weit auseinander; das gilt auch für meine Rede. Es scheint so, dass sich die Große Koalition im Gesundheitswesen positiv auswirkt.
Die behandelten Fälle für Pflegekräfte, wie Sie es auch erwähnt haben, haben zugenommen, aber ohne große Personalsteigerung. Die Anzahl der hochqualifizierten Ärzte ist gestiegen, und auch der Einsatz neuester Medizintechnik hat zugenommen. Doch der wichtige Bestandteil bei der Pflege und in der Pflege ist das Pflegepersonal, und da ist anzusetzen. Ich komme gleich darauf zurück, wie man dieses machen kann.
Das im Antrag aufgeführte Pflege-Thermometer bezogen auf die Zeit 2009 bis 2012 hat lediglich die Situation in allgemeinen somatischen Krankenhäusern untersucht; es kam aber zu keiner Verallgemeinerung auf alle Krankenhäuser.
Sie sagen in Ihrem Antrag auch, dass der Landtag feststellt:
„Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und ihre gute Versorgung sind nur mit mehr Personal zu gewährleisten.“
Nein, das stellt der Landtag nicht fest. Das würde nämlich bedeuten, dass die Sicherheit heute nicht gewährleistet ist, und diese Behauptung halte ich für nicht zutreffend und gefährlich.
Sie fordern weiter:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,... eine Expertenkommission in NRW einzusetzen, die mit der Entwicklung einer bedarfsgerechten Personalberechnung für die Pflege beauftragt wird, um den zukünftigen finanziellen Bedarf abzubilden.“
Es handelt sich hier um ein bundesweites Problem, sodass eine Landesinitiative nicht zielführend ist.
Der Ansatz des Deutschen Pflegerates sollte überdacht und gegebenenfalls unterstützt werden. Ich zitiere Dr. Patrick Jahn, Leiter der Fachkommission DRG des Deutschen Pflegerates:
„Die Integration von Pflegebedarfsfaktoren in die DRG-Kalkulation ist der richtige Ansatz, um den tatsächlichen Pflegebedarf eines Kranken
hauspatienten im Entgeltsystem besser abzubilden.... Da es sich zudem um eine Weiterentwicklung innerhalb des bestehenden DRGSystems handele, sei das Instrument zügig umsetzbar.“
Sie schreiben weiter:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,... mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Bundesregierung einzuwirken, dass das Pflegestellenförderprogramm... zur kurzfristigen Unterstützung des Pflegepersonals von 660 Millionen € auf mindestens 2 Milliarden € angehoben wird.“
Es ist zunächst zu prüfen, inwieweit die bisher zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen und verwen
det worden sind. Eine pauschale Ausweitung ist mit Sicherheit nicht zielführend.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Dezember 2014 Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die nun in den Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes eingeflossen sind.
In der Vorlage wird Qualität als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Auch die Krankenhausvergütung soll sich an Qualitätsaspekten orientieren. So werden Zuschläge für eine gute Qualität gewährt, Abschläge drohen hingegen bei Qualitätsmängeln.
Neu aufgelegt wird ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von insgesamt 660 Millionen € in den Jahren 2016 bis 2018. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen € pro Jahr bereitstehen, um den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern mehr Mittel in die Hand zu geben – Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen € gespeist aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Auf diese Weise sollen voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden – nur für die Pflege am Bett. Die Länder sollen einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern, sodass 1 Milliarde € zur Verfügung stünden, die zum Ausbau von Überkapazitäten und zur Konzentration von Versorgungsangeboten genutzt werden.
Zum Schluss möchte ich noch aus einem Schreiben des Betriebsrates der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach an Frau Ministerin Steffens zitieren: „Wir wollen und können so nicht mehr arbeiten. Die Arbeit macht uns krank im wahrsten Sinne des Wortes.“
Wir müssen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Pflegeeinrichtungen und damit auch den Pflegebedürftigen helfen, und das bedeutet vor allem auch, dass diese Menschen personell entlastet werden. Das will der Bundesminister mit dem Krankenhausstrukturgesetz und auch mit dem Pflegestärkungsgesetz II umsetzen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder fordern die Piraten die Freigabe von Cannabis – und das, obwohl man weiß, dass das heute gehandelte Haschisch viel stärker abhängig macht. Suchtmediziner des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben bestätigt, dass der THC-Gehalt nicht mehr bei 7 % liegt, sondern im Schnitt 30 oder sogar bis zu 50 % ausmacht.
Auch ist zu befürchten, dass infolge einer Legalisierung des Drogenkonsums der Drogenkonsum zu
nimmt und Jugendliche leichter einen Zugang zu Cannabisprodukten haben. Die gesundheitlichen Gefahren durch den Konsum von Cannabis sind immens und reichen von Schlaflosigkeit über Muskelzittern bis hin zu Verfolgungswahn.
Mich verwundert schon die Freigabe über die Apotheken, die die FDP verlangt. Ich erinnere mich: Als ich 14 oder 15 war – der eine oder andere hat das auch gemacht –, wollte ich irgendwann …
Keinen Joint. Das kann ich schon zurückweisen. Aber eine Zigarette zu bekommen, war schon ganz nett. Dann hat man einen Älteren gefunden, der eine Zigarettenschachtel kaufen konnte, weil man sie ja unter 16 Jahren nicht bekam.
Jetzt macht die FDP Folgendes, damit auch 12-, 14-, 16-Jährige legal an Drogen kommen: Ein 18-Jähriger kauft sie und kann sie dann weitergeben; es sind ja legal erworbene Drogen.
Meine Damen und Herren, auf eine Zwischenintervention von Herrn Paul sagte die Kollegin Marion Warden von der SPD am 10. April 2014:
„Ich halte mich an die Studien, die ich kenne – aus Deutschland. Ich habe selber zwei Kinder und möchte auf gar keinen Fall, dass meine Kinder mit dieser Droge in Berührung kommen.
Ich habe großen Respekt vor Menschen, die nach langem Entzug und großen Schwierigkeiten den Ausstieg aus der Drogenszene schaffen. Ich habe viele Kontakte zu Drogen- und Suchtberatungsstellen und weiß auch um die Gefährlichkeit dieses Stoffes.
Es mag Länder geben, die das anders einschätzen und bewerten. Die haben aber auch eine ganz andere Struktur als wir hier. Ich schlage vor, dass wir diese Diskussion qualifiziert und in Ruhe im Ausschuss fortführen.
Nach verschiedenen Medienberichten soll der BUND versucht haben, über Nebenerwerbslandwirte Teile der Fläche zu erwerben, um das Projekt juristisch ausbremsen zu können. Können Sie nachvollziehen, dass vor diesem Hintergrund der Eindruck entsteht, die Formulierung unter Nr. 1 diene dazu, dem BUND Pachtflächen
und damit die Möglichkeit zur Projektverzögerung zu verschaffen?
Herr Minister, aus Nummer 1 ergibt sich, dass erst nach bestandskräftig erteilten Baugenehmigungen und sonstigen Genehmigungen für alle Bauflächen im newPark die Pachtverhältnisse mit mindestens zweijähriger Kündigungsfrist gekündigt werden können. Ist die Ministerpräsidentin bzw. die Staatskanzlei der Meinung, dass unter diesen Voraussetzungen ein Investor gefunden wird?
Schönen Dank. – Wir haben eine Vereinbarung getroffen, das ist richtig. In diesem gemeinsamen Antrag ist aber ein Satz herausgestrichen worden, sonst wäre es zu keinem Konsens gekommen. Dem haben wir zugestimmt. Wir haben aber auch gesagt: Wenn dieser Antrag hier beraten wird, werden wir die Forderung aufstellen, dass – wie Herr Minister Schneider es uns gesagt hat – im Nachtragshaushalt ein Titel eingestellt wird. Dieses werden wir auch einfordern. – Nicht mehr und nicht weniger haben wir getan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Garbrecht, ich kann Ihnen in Ihren Ausführungen nur beipflichten. Das war immer unsere Meinung. Wir haben am 6. Juni 2014 einen Bericht zu diesem Thema eingefordert.
Heute, fast ein Jahr danach, kommen wir zu einem gemeinsamen Antrag, in dem wir die Landesregierung dazu auffordern, dass sie sich erstens für eine Entschädigung des betroffenen Personenkreises durch die Einrichtung eines Hilfsfonds einsetzt, zweitens ihre Absicht bekräftigt, die betroffenen Menschen zu unterstützen, indem sie ihren Länderanteil für einen Hilfsfonds zur Verfügung stellt, und drittens zeitnah auf die anderen Bundesländer einwirkt – forciert und zusammen mit Bayern –, die bereits ihre Zustimmung erklärt haben, und in einer Vorreiterrolle für die Zustimmung zu einem Hilfsfonds verhandelt.
Es ist bedauerlich, dass wir so viel Zeit benötigt haben, um zu einer für die Betroffenen so wichtigen Entscheidung zu kommen.
Ich zitiere Herrn Prof. Dr. Dierk Starnitzke von der Diakonischen Stiftung Wittekindshof aus der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 3. September 2014. Danach hat sein Spitzenverband, die Diakonie Deutschland, enge Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt – mit der Idee, den bereits vorhandenen und bestehenden Fonds aufzustocken und für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Dieser Versuch sei gescheitert am Widerstand der Länder, darunter auch das Land Nordrhein-Westfalen.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten Herrn Prof. Dr. Starnitzke aus der gleichen Sitzung:
„Wenn ich das Protokoll über Ihre letzte Sitzung richtig verstanden habe, geht das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in seinem Bericht davon aus, dass sich das Land entschieden hat, dass es sich nicht beteiligen möchte“.
Die Landesregierung wusste noch nicht einmal, wer für diesen Fonds zuständig ist.
Ich zitiere Frau Ministerin Steffens aus der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 25. Juni 2014:
„… es tue ihr leid, aber sie könne nicht mehr dazu sagen als das, was in ihrem Bericht gestanden habe. Dieser Bericht sei aus Berichten der ASMK zusammengetragen und habe insofern nicht unter der Federführung des MGEPA gestanden. Man verstehe sich eher als Redaktionsteam, das die Daten aufbereite, die zur Verfügung stünden.“
Wie sich hinterher herausstellte – er sagte es auch –, war Minister Schneider mit seinem Ministerium hier verantwortlich. Herr Minister Schneider hat immer wieder betont, wie wichtig ihm das Thema „Hilfsfonds“ ist. Sein Handeln entsprach aber nie seinem Reden. Siehe dazu den Bericht über die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2014:
„Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds haben sie jedoch Zweifel, dass
dieser Weg geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen.“
Sie bitten daher die bereits
„eingerichtete gemeinsame und künftig länderoffene Arbeitsgruppe und den Bund daher, Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann …“
Sie bitten
„die Jugend- und Familienministerkonferenz, ihre Erfahrungen in die Arbeitsgruppe einzubringen. Weiter bitten sie die Gesundheitsministerkonferenz, sich aktiv an dieser Arbeitsgruppe zu beteiligen.“
Nichts als leere Worthülsen! Das ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass dieses Thema auf die lange Bank geschoben werden soll. Man will keine Lösung. Hier hätte Minister Schneider beweisen können, dass NRW eine Vorreiterrolle übernimmt, so wie wir es jetzt in diesem Antrag beschließen.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 22. April 2015 hat er noch gesagt, er wolle 5 Millionen € im Nachtragshaushalt einstellen, und er wolle die Thematik nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres sehr ambitioniert abarbeiten. Wiederum ist nichts passiert. Weder sind die 5 Millionen € im Nachtragshaushalt eingestellt, noch ist der Zeitplan eingehalten.
Herr Prof. Starnitzke scheint mit seiner Aussage im Ausschuss recht zu haben: Das Land will sich nicht an einer Lösung beteiligen.
Ich kann Ihnen hier versichern: Die CDU-Fraktion wird bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt die 5 Millionen € Landesanteil beantragen. Ich hoffe, dass alle bereit sind, diese Summe einzustellen. Die Kirchen haben ja ebenfalls ihre Beteiligung zugesagt. Hier können wir – alle Beteiligten – beweisen, dass uns an dem Schicksal der Betroffenen etwas liegt. Wir dürfen nicht länger nur über die Menschen reden und ihr Leid beklagen. Wir müssen endlich handeln und helfen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aktuell werden in Deutschland 740.000 Pflegebedürftige in 12.400 Pflegeheimen versorgt. Hierfür gibt es Tausende von Vorschriften, die die bürokratischen Pflichten des Pflegepersonals regeln. So bestehen Dokumentationspflichten für fast alle Bereiche – von Hygiene über Medikamenteneinnahme, Flüssigkeitsaufnahme bis hin zur Wunddokumentation, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Selbstverständlich ist diese Pflegedokumentation eine wichtige Grundlage, um die Qualität in der Pflege zu sichern. Sie sorgt für Transparenz, erleichtert die Kommunikation des Pflegepersonals untereinander und erlaubt eine Einbindung der Angehörigen und Patienten. Leider wurde sie aber in den letzten Jahren immer umfangreicher und nimmt mittlerweile 13 % der täglichen Arbeitszeit des Pflegepersonals pro Patient in Anspruch.
Das Statistische Bundesamt hat ermittelt: Wenn man pro examinierter Pflegekraft von 25 bis 30 zu betreuenden Patienten täglich ausgeht, nimmt diese Dokumentationspflicht gut mehrere Stunden am Tag in Anspruch. Allein das Einrichten einer Pflegedokumentation für einen neuen Patienten dauert in stationären Bereichen 6,5 Stunden und im ambulanten immerhin 3,2 Stunden.
Insgesamt entstehen den Pflegeeinrichtungen und Diensten bundesweit nur aufgrund der Dokumentationspflicht Kosten in Höhe von 2,7 Milliarden € jährlich. Dabei handelt es sich um Geld, das den zu Pflegenden zugutekommen und für mehr Betreuung eingesetzt werden muss.
Ganz abgesehen von dem unglaublichen Kostenaufwand beklagen viele Pflegekräfte und auch Angehörige und Patienten genau diesen viel zu hohen Bürokratieaufbau in der Pflege. Wertvolle Zeit, die eigentlich für die genannten Zuwendungen am Bett dringend benötigt wird, geht so verloren.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Bundesgesundheitsministerium unter dem Titel „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ ein Projekt zum Bü
rokratieabbau in der Pflege ins Leben gerufen und finanziell unterstützt.
Ziel des Projektes war es, verschiedene Vorschläge zum Abbau von Bürokratie in der Pflegedokumentation zu finden und diese vor allem auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Erarbeitet wurde das Projekt von der damaligen Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Frau Elisabeth Beikirch, in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis sowie juristischer Expertise. Im Rahmen des Projektes haben sich 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegeeinrichtungen drei Monate lang an einem Praxistest für eine einfachere Dokumentation in der Pflege beteiligt.
Im Ergebnis wurde der Praxistest von allen beteiligten Stellen für gut und praxistauglich befunden. Die Ergebnisse des Projektes sind mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren.
Die Organe der Selbstverwaltung der Pflege haben daraufhin am 4. Juli 2014 die Umsetzung der Empfehlungen des Strukturmodells ausdrücklich befürwortet. Ein detaillierter Abschlussbericht ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Der Bürokratieabbau in den Bereichen der Pflege ist machbar und möglich. Wir fordern mit unserem Antrag die sofortige Umsetzung des Bürokratieabbaus. Dies ist zwingend in die noch vorzulegende Durchführungsverordnung zum GEPA aufzunehmen. Es ist wichtig, dass das MGEPA – hier ausdrücklich im Rahmen der Rechtsaufsicht, § 281 SGB V – den Medizinischen Dienst anweist, den Bürokratieabbau nicht zu behindern, sondern vielmehr aktiv zu unterstützen. Die Pflegeeinrichtungen müssen hier schnellstmöglich Rechtssicherheit bekommen. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausbildung der Altenpfleger ist ein Dauerbrennerthema. Wir benötigen Kräfte in der Altenpflege. Das ist notwendig. Aber wir haben ein Problem, die Seminarplätze aufrechtzuerhalten. Herr Yüksel, es ist richtig, wie Sie gerade gesagt haben, dass 2007 die Summe von 317 € auf 280 € verringert wurde. Aber gleichzeitig ist das 1.000Plätze-Programm aufgelegt worden, das zum damaligen Zeitpunkt auch von Ihnen nicht kritisiert wurde. Das waren nämlich die Altenpflegehelfer, die aus der Differenz finanziert werden konnten. Das Programm war und ist erfolgreich.
Wir haben gleichzeitig damals gesagt, dass wir in den nächsten Jahren 29.000 zusätzliche Altenpfleger ausbilden wollen. Allerdings konnten wir damals nicht die Pflegeumlage starten, nachzulesen im Protokoll vom 25.01.2007.
Lesen Sie es doch nach! Sie haben dem damals nicht widersprochen, nachzulesen im Protokoll vom 25.01.2007.
Meine Damen und Herren, damals hat Frau Howe – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – gesagt:
„Das heißt, hier muss dringend etwas getan werden im Bereich der Pflegeausbildung. Sie sagen selber ja auch, dass in diesem Bereich in den nächsten vier Jahren 29.000 neue Jobs entstehen könnten. Aber sie müssen finanziert werden, und zwar auch mit Landesmitteln.
Die Pauschale ist inzwischen von 337 € auf 280 € gekürzt worden.
Das führt dazu, dass die Defizite in der Ausbildung nicht mehr zu kompensieren sind und dass die Fachseminare immer weiter abgebaut werden.“
Recht so, Frau Howe. Das Gleiche haben wir jetzt auch.
Ich finde Ihren Entschließungsantrag hochinteressant. Ich habe mir erst die Augen gerieben, als ich ihn gelesen habe. Sie schreiben da: Es muss geprüft werden, ob mögliche Spielräume im Haushalt 2016...
Im Moment nicht. Ich wollte erst im Zusammenhang reden.
Die Spielräume haben wir einfach nicht mehr. In der Fachanhörung, die wir hatten, haben alle Vertreter der Seminarschulen gesagt: Wir können nicht mehr. Wir gehen auf dem Zahnfleisch. Im Vergleich mit der damaligen Zeit hat sich nichts geändert. Wenn Sie sagen, 2016, dann wissen Sie: Dann werden wir die Generalisierung haben, dann werden wir die Zusammenführung von Altenpflege und Krankenpflege haben. Aber was machen wir denn in dieser Zeit, wenn diese Seminare vom Netz gehen? Dann haben wir wieder riesige Kosten, um diese Seminare wieder ans Laufen zu bringen. Damit tun wir uns keinen Gefallen. Ich kann Ihnen nur recht geben, Frau Howe: Hier muss das Land den Übergang regeln. Ich glaube, das sollten Sie noch einmal über
denken. Ich glaube allerdings, Sie werden es nicht tun. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön.
Herr Garbrecht, Sie haben die Anhörung selber geleitet, und Sie haben gehört, was die Vertreter aus den Seminarschulen uns gesagt haben, dass sie nicht mehr können. In Mönchengladbach ist ein Brandbrief an die Seniorenheime versandt worden: Wenn Ihr nicht die Differenz zu 360 € in den Seniorenheimen tragt, dann müssen wir schließen. Das ist auch eine Frage der Qualität.
Ja, wir wissen, dass einige Schulen sehr viele Schüler aufnehmen. Aber die Frage ist – das erleben Sie draußen im Lande auch, wenn Sie mit den Vertretern der Seniorenheime und der ambulanten Pflegeeinrichtungen sprechen –, dass die Qualität teilweise auch zu wünschen übrig lässt. Und wir brauchen Qualität in der Altenpflegeausbildung. Das ist ja auch Ihr Ziel, das Sie in dem Gesetz festgeschrieben haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin von Frau Lücks Rede jetzt etwas überrascht. Frau Lück, Sie waren doch auch in der Anhörung dabei. Da ist sehr deutlich gesagt worden, dass man 2011 und 2012 noch ca. 1.200 Schülerinnen pro Jahr in den Schulen aufgenommen hat. Nachdem diese Summe gestrichen worden ist, hat sich die Zahl auf 770 verringert.
Die beiden Damen, die in der Anhörung waren – Frau Brittinger und Frau Gerszke – haben sehr deutlich gesagt, wo die Gefahren liegen. Erstens haben wir zu wenig Schüler. Zweitens geben die Schulen auf. Die Schule in Hagen hat aufgegeben. In Paderborn besteht die Gefahr, dass das ebenfalls geschieht. Im Hochsauerland – in Olpe – ist es auch sehr schwierig; da steigt aber noch der Kreis ein. Gleiches gilt für Hamm und auch für Münster.
Sie haben sehr deutlich gesagt – die Ministerin hat das in einem Gespräch oder in einer Pressenotiz wohl auch bestätigt –, dass wir eine Versorgung brauchen, besonders auf dem Lande.
Die wichtigsten Kräfte in den Apotheken sind nicht die Apotheker, sondern die PTAs, die entsprechend Salben und dergleichen anmischen.
Der Apotheker kann gar nicht so viele akademisierte bzw. studierte Pharmazeuten einstellen. Deshalb greift er auf die PTAs zurück. Aber wenn die nicht mehr da sind, dann kann auch eine Notversorgung im Lande nicht mehr stattfinden, und die Bevölkerung auf dem Lande hat keine Versorgungssicherheit mehr.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden immer auf die Sanierung des Haushalts drängen. Ja, das wollen wir wirklich. Das ist eine Forderung.
Aber ich werfe es Ihnen vor, besonders der Ministerpräsidentin, die jede Woche durchs Land zieht – wir haben das gestern und heute hören können – und propagiert: „Zukunft für unsere Kinder, jedes Kind mitnehmen, Bildungschancen für jedes Kind“. Und was machen Sie? Das ist eine Gruppe von 2.000 Schülern. Die haben keine Chance. Sie sind chancenlos. So gehen Sie mit den Bildungschancen, mit den Zukunftschancen von Menschen um.
Gerade an den Schulen in Gelsenkirchen und Castrop-Rauxel hat der überwiegende Teil der Schülerinnen einen Migrationshintergrund. Sie sehen dort eine Chance für einen Aufstieg, aber auch gleichzeitig den Apotheker zu unterstützen, weil sie vielfach die Sprache der Kunden sprechen, die in den Apotheken ihre Rezepte einlösen.
Tagelang haben wir über Migration gesprochen. Sie reden nur und handeln nicht.
Ja, bitte.