Was den Plan als Ganzes betrifft, vielleicht schon; aber nicht, was den Plan in der Form angeht, die ein Landesentwicklungsplan nach meiner Einschätzung und auch nach der Definition eines Landesentwicklungsplans haben sollte. Es geht nämlich darum, einen Plan aufzustellen, der längerfristig gültig ist.
Sie haben in Ihrem Antrag erwähnt – wörtlich habe ich es gerade nicht vorliegen –, ein Landesentwicklungsplan sei langfristig angelegt und widerspreche den kurzfristigen Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er muss aber auch Rahmenbedingungen für die Wirtschaft geben. Das ist das Wichtige beim Landesentwicklungsplan.
Ein Landesentwicklungsplan muss Planungen machen. Er kann also nicht alles freigeben. Wenn wir der Wirtschaft alles erlauben, was sie gerne haben möchte – das hat Herr Goldmann gerade auch gesagt –, dann entwickelt sie sich ja nicht. Eine Wirtschaft, die einfach nur „Weiter-so“ macht und den Istzustand fortsetzt, entwickelt sich nicht. Dann haben wir am Ende nicht Innovationen oder eine Entwicklung hin zu etwas Besserem, sondern würgen uns selber ab.
Sie sagen, dass die grüne Keule alles abwürgt, wenn sie alles verbietet. Das Gleiche passiert aber auch, wenn man alles zulässt. Man muss gute Rahmenbedingungen schaffen, um Innovationen und Entwicklung zu ermöglichen, damit es überhaupt Innovationen und Entwicklung gibt. Das passiert nämlich nicht, wenn man den Istzustand einfach in die Zukunft erweitert. Dann funktioniert das nicht.
Noch einige Worte zum ländlichen Raum. Sie sagen, der ländliche Raum sei als eigenständiger Lebens-, Wirtschafts- und Entwicklungsraum anzuerkennen. Dagegen ist zwar nicht wirklich etwas einzuwenden. Hinter dieser netten Formulierung steckt aber nicht mehr und nicht weniger als eine Reduzierung eines Lebens- und Naturraums auf seine Verwertbarkeit. Gerade weil der ländliche Raum eine eigene Qualität hat, die sich eben nicht darauf reduzieren lässt, Vorhalteraum zu sein oder als geogenes Lager ausgebeutet zu werden, ist die Forderung, Dörfer und Naturräume zu Potenzialgebieten zu machen, nicht nachvollziehbar. In diesem Fall haben wir nämlich am Ende zwar schöne DonutDörfer mit Gewerbegebieten darum herum. Im ländlichen Raum ist dann aber nichts mehr los.
Erst einmal so viel dazu. Über diese Anträge können wir ja im Ausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nunmehr erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die beiden vorliegenden Anträge geben mir die Gelegenheit, auch aus der Sicht der Landesregierung noch einmal den Stand des Aufstellungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan darzustellen.
Die Staatskanzlei hat im letzten halben Jahr ein außerordentlich transparentes und bürgerfreundliches Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden eingeleitet. Die Staatskanzlei hat von Beginn an sehr intensiv über den Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen informiert und dafür geworben, sich an dem Verfahren zur Erarbeitung des Plans zu beteiligen.
Beispielsweise hat die Staatskanzlei im Spätsommer letzten Jahres sechs zentrale Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans in den einzelnen Planungsregionen durchgeführt, die auch jedem interessierten Bürger offenstanden. Insgesamt hat die Staatskanzlei seit Juni letzten Jahres an rund 50 Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans teilgenommen.
Der Beteiligungszeitraum selbst – das haben auch Sie bestätigt – lag mit sechs Monaten deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Monaten. Viele Beteiligte haben der Staatskanzlei für diesen zeitlich großzügigen Beteiligungszeitraum und die transparente Information über die Planungen Lob und Anerkennung ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, die meisten Stellungnahmen sind kurz vor Ablauf der Beteiligungsfrist am 28. Februar 2014 bei der Landesplanungsbehörde eingegangen. Die Landesplanungsbehörde erwartet von einigen Beteiligten aber auch jetzt noch bis Anfang April abschließende Stellungnahmen. Sie haben das ebenfalls erwähnt.
1.500 Stellungnahmen sind eingegangen, darunter etwa 500 bis 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen. Die Staatskanzlei bewertet es als ein Stück gelebter Demokratie, dass sich so viele in unserem Land an dieser Planung beteiligt haben und ihre vielfältigen und unterschiedlichen Meinungen in Fragen der künftigen Landesentwicklungsplanung mitteilen.
Meine Damen und Herren, sowohl das Spektrum der Stellen, die sich an dem Verfahren beteiligt haben, als auch die Themenvielfalt in den einzelnen Stellungnahmen ist sehr weit gefächert. In der überwiegenden Anzahl wird aber ausdrücklich begrüßt, dass die Landesregierung einen neuen Landesentwicklungsplan erarbeitet. Fast alle Beteiligten sagen: Ein neuer Landesentwicklungsplan ist notwendig.
Industrie, die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz- oder der Landessportbund, um nur einige zu nennen, unterschiedliche Vorstellungen zur zukünftigen Raumnutzung haben und dies in ihren Stellungnahmen ausdrücken; denn es liegen jeweils sehr divergierende Interessen vor. Das ist auch in den meisten Regionalplanverfahren oder in den meisten Bauleitplanverfahren auf der kommunalen Ebene nicht anders.
Beteiligungsverfahren dienen ausdrücklich dazu, unterschiedliche Betroffenheiten und Interessenlagen zu ermitteln, und Aufgabe wird es sein, diese verschiedenen Interessen, die ja teilweise auch sehr gegensätzlich sind, nach der Auswertung unter Gemeinwohlinteressen zu bündeln.
Die Landesplanungsbehörde, meine Damen und Herren, wird sich deshalb jetzt mit allen Stellungnahmen sehr intensiv und ergebnisoffen auseinandersetzen. Dies erfolgt schon aus Respekt vor allen Beteiligten, die sich sehr intensiv mit dem LEPEntwurf befasst und mit großem Arbeitsaufwand ihre Stellungnahmen und Anregungen verfasst haben. Die detaillierte Auswertung und Abwägung – das ist ja auch von Ihnen bestätigt worden – wird Zeit in Anspruch nehmen und, so sage ich, mindestens bis Spätsommer dauern. Herr Ellerbrock meinte, wir hätten uns von vornherein ein Jahr geben sollen. Aber, Herr Ellerbrock, bei der sorgfältigen Auswertung ist es dennoch zielführend, dass wir uns Fristen setzen, weil die Erwartungen hoch sind, dass dieser Prozess auch in einer vernünftigen Zeit zu einem Abschluss gebracht werden kann.
Selbstverständlich ist die Landesplanungsbehörde dafür offen, auch Änderungen am LEP-Entwurf vorzunehmen und den Landesentwicklungsplan zu verbessern. Über mögliche Änderungen kann aber erst nach vollständiger Auswertung aller Stellungnahmen entschieden werden.
Abschließend, meine Damen und Herren, weise ich auf Folgendes hin: Die Staatskanzlei wird den Weg der transparenten Verfahrensführung selbstverständlich fortsetzen. Bereits am letzten Freitag wurden alle bis dahin erfassten Stellungnahmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf der Internetseite der Staatskanzlei veröffentlicht. Diese Stellungnahmen sind also auch für Sie alle einsehbar. Diese transparente Veröffentlichung wird in bewährter Weise sukzessive aktualisiert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf das Hohe Haus darüber informieren, dass die Landesregierung die Redezeit um 73 Sekunden überzogen hat. Nichtsdestotrotz sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit sind wir am
Zunächst stimmen wir über den Antrag Drucksache 16/5220 ab. Der Ältestenrat empfiehlt hier die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind alle Fraktionen. Ist jemand dagegen oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung entsprechend ange
Wir stimmen dann über den Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/5418 zum Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/5231 ab. Wer möchte dem Änderungsantrag zustimmen? – Die Piratenfraktion stimmt zu. Wer ist gegen den Änderungsantrag? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDPFraktion. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein enthalten sich. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/5418 mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Antrag Drucksache 16/5231 ab. Die antragstellende CDU-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit direkt über den Inhalt des Antrages ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein stimmen zu. Wer ist gegen den Antrag? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion und die Piratenfraktion enthalten sich. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5231 ebenfalls abgelehnt.
Wir stimmen zuletzt über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/5417 zum Antrag der CDUFraktion Drucksache 16/5231 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen zu. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? – Die CDUFraktion, die FDP-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion enthält sich. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/5417 mit Mehrheit angenommen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt den Raum verlassen! Das ist sehr schade, denn es geht um ein hohes Gut in unserem Staate. Es wäre sehr schön, wenn Sie einfach beiwohnen würden. – Aber nun gut. Bleiben wir bei denen, die es interessiert.
Wir Piraten bringen heute einen Antrag ein, der erstens die Chance eröffnen soll, dass die Staatsanwaltschaften der Länder ihre Tätigkeit unabhängig von der Politik entfalten können, also unabhängig und fernab jeglichen externen Weisungsrechts durch die Politik respektive das Justizministerium oder andere Landesbehörden.
Zweitens soll in der Öffentlichkeit, dort, wo er besteht, jeder Anschein auch nur möglicher Einflussnahme beseitigt werden. Und er besteht, wie wir immer wieder in der Presse, in Nachrichten und Fernsehsendungen, Dokumentationen und dergleichen erfahren können.
Unser Antrag ist aber – das möchte ich ganz besonders betonen – fern von irgendwelcher Behauptung, von Anschuldigungen oder Verdächtigungen derart, dass wir sagen wollten oder könnten: Es finden, am Ende sogar permanent, irgendwelche Beeinflussungen seitens der Politik in Richtung der Arbeit oder Tätigkeit der Staatsanwaltschaften statt. – Gleichwohl, es geht um die Frage der Möglichkeit.
Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat sich noch im Februar dieses Jahres zu der Problematik geäußert. Er hat auch gesagt: Allein der böse Schein ist geeignet, Entscheidungen zu diskreditieren, obwohl sie unbeeinflusst ergangen sind. – Ein sehr bemerkenswerter Satz eines wirklich sehr erfahrenen Praktikers! Wir sagen: Die Staatsanwaltschaften, die Staatsanwälte müssen ihre Tätigkeit unabhängig von der Politik entfalten können, zumal im Moment nach der Gesetzeslage Weisungen zum Beispiel nicht einmal dokumentiert werden müssen. Das sehen wir wie Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.
Um vorzubeugen, dass uns hier möglicherweise entgegengehalten wird, wir würden den Eindruck erwecken, die Rechtswirklichkeit – ich erwähnte es eingangs – in Deutschland oder gerade in NRW sei eine andere: Nein, nicht wir erwecken den Eindruck, sondern der Deutsche Richterbund. Nicht wir erwecken den Eindruck, sondern zum Beispiel auch die Neue Richtervereinigung. Nicht wir erwecken ihn, sondern 83 % befragter Staatsanwaltschaften und der Richterschaft, indem sie genau dies äußern.
ten, die es selbst so sehen. Dass allein der vorauseilende Gehorsam gegenüber einem vielleicht politisch als gewünscht empfundenen Ergebnis
einen Einfluss auf die unabhängige Entscheidung in der Sache haben könnte, rechtfertigt eine breite Diskussion dieses Themas innerhalb der entsprechenden Kreise.
Deswegen müssen wir das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften, das es in anderen europäischen Staaten schon längst nicht mehr gibt, auch bei uns zu Grabe tragen. In Frankreich und in der Schweiz wird die Strafverfolgung durch unabhängige Untersuchungsrichter durchgeführt. In Portugal und Italien sind die Staatsanwälte noch unabhängiger als bei uns die Richter.
Es wird Zeit, dass wir uns dieser Problematik auch strukturell annehmen; denn das Gerichtsverfassungsgesetz, ein Reichsjustizgesetz aus dem Jahre 1877, welches in NRW durch die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung von 1935 ergänzt worden ist, hat nicht nur seinen Lebenszenit erreicht, sondern ihn in einer modernen, völlig anders politisierten Gesellschaft, als dies noch im 19. und Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts der Fall war, überschritten. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Relikt aus einer anderen Zeit. Juristen unter uns wissen das. Gleichwohl findet es natürlich auch aktuell überall Anwendung, und manches davon ist ja auch gut.