Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Regelungen zum Opferschutz. Opfer von Gewalttaten, von Straf

taten sind mehr als bloß ein Beweismittel im Strafprozess. Opfer von Straftaten müssen eigene Rechte haben und ihre eigenen Interessen vertreten können. Diese Interessen müssen auch bei der Vollzugsgestaltung Berücksichtigung finden.

Deswegen ist es wichtig, dass wir den Opfern von Straftaten helfen und Ängste nehmen – Ängste, die dadurch entstehen können, dass ein Opfer nicht weiß: Wann kommt ein Täter frei? Wann bekommt er eine Lockerung? Wann geschieht möglicherweise eine Verlegung in den offenen Vollzug? Diese Ängste wollen wir den betroffenen Opfern von Straftaten nehmen, indem sie Auskunftsansprüche haben.

Gleichzeitig soll aber auch dem Täter das Unrecht seiner Tat im Vollzug vor Augen geführt und die Möglichkeit eines Tatausgleichs geschaffen werden. Deswegen sollen etwa Verdienstmöglichkeiten von Gefangenen während der Haftzeit dazu eingesetzt werden, den Opfern von Straftaten Entschädigungsleistungen zu gewähren. Damit all dies funktioniert, werden zukünftig unsere 37 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen jeweils einen Opferschutzbeauftragten als Ansprechpartner für die Opfer von Straftaten haben.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass dieser Entwurf Maßstäbe setzt. Vor allen Dingen zeigt er, dass sich Sicherheit und Resozialisierung gerade nicht ausschließen. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist der Fall: Eine vernünftige, verfassungskonforme Ausgestaltung des Vollzugs dient nicht nur der Resozialisierung des Täters, sondern ist auch der beste Opferschutz. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 35 Sekunden überzogen. Der guten Ordnung halber weise ich die Fraktionen darauf hin, dass Ihnen diese gute halbe Minute natürlich ebenfalls zur Verfügung steht, falls Sie möchten.

Es möchte zu uns jetzt sicherlich Herr Kollege Wolf sprechen. Dem erteile ich gerne das Wort für die SPD-Fraktion.

Ich danke Ihnen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen ersten Lesung beginnen wir, glaube ich, das wichtigste Gesetzgebungsverfahren in der Rechtspolitik in unserem Land. Bei einem solch wichtigen Gesetz darf das populärste Zitat, das es im Bereich des Strafvollzugs gibt, nicht fehlen. Das möchte ich – auch wenn die Quelle unklar ist, ob es Dostojewski oder Churchill gesagt hat – anbringen: Den Stand der Zivilisation einer Gesellschaft erkennt man bei einem Blick in ihre Gefängnisse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht eine sehr konsequente Weiterentwicklung der Leitlinien des Strafvollzugs. Damit kommt dieser Gesetzentwurf einer Reform eines Gesetzes nach, das im Jahr 1976, also meinem Geburtsjahr, in Kraft getreten ist. In den letzten 38 Jahren hat sich doch einiges verändert. Diese zahlreichen Entwicklungen fließen in diesen Gesetzentwurf ein.

Das braucht Zeit und darf nicht übereilt geschehen. Ich kann nur ein bisschen ahnen, was der nach mir sprechende Kollege der CDU sagen wird. Eventuell wird Herr Kollege Kamieth wieder darauf hinweisen, dass es alles zu langsam war. Aber ich glaube, wenn man die 123 Paragraphen betrachtet, muss alles solide erarbeitet werden. Ein ausdrückliches Lob geht daher noch einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium.

Für die SPD-Fraktion möchte ich einige Schwerpunkte unterstreichen, die wir besonders begrüßen: Der aktivierende Strafvollzug und die ganz klare Behandlungsorientierung sind – der Herr Minister hat es gerade ausgeführt – für die Gefangenen nicht einfach, sondern sogar sehr anstrengend. Aber das ist ein sehr wichtiger Baustein für den Erfolg des Vollzugs. Dieser Baustein, diese Grundlage wird mit dem Vollzugsplan gelegt.

Dieser Vollzugsplan soll nunmehr unverzüglich, zu Beginn der Haftstrafe, erstellt werden. Dort sollen zahlreiche Punkte aufgeführt werden. Soweit möglich soll er mit den Gefangenen gemeinsam erörtert und erarbeitet werden.

Ganz am Anfang steht die Diagnostik. Das ist ein ebenfalls wichtiger Schwerpunkt. Eine Therapie ist nämlich nur dann möglich, wenn man weiß, welche Probleme, welche Bedürfnisse die Gefangenen haben. Deswegen ist hier die Eingangs- beziehungsweise Behandlungsuntersuchung zu Beginn der Haft für alle Gefangenen ein ganz wichtiges Signal.

Sie wissen es wahrscheinlich auch aus Besuchen in Anstalten, aus Gesprächen mit Ärzten, Fachdiensten und Gefangenen selbst: Der Gesundheitszustand von vielen Gefangenen ist bei der Aufnahme in den Vollzug zum Teil äußerst schlecht. Abhängigkeiten, psychische Probleme sind draußen selten behandelt beziehungsweise erkannt worden. Deshalb ist es wichtig, dass man an diesem Punkt ansetzt.

Daneben sind Dritte, also Personen außerhalb des Vollzugs wie Betreuer und ehrenamtliche Helfer, eine wichtige Unterstützung der Arbeit im Vollzug. Das Zusammenarbeitsgebot mit diesen Stellen – in § 5 normiert – ist auch ein wichtiger und guter Hinweis.

Natürlich muss man sich die Frage stellen: Warum machen wir das alles? – Dazu hat der Minister schon eine klare Antwort gegeben. Jeder Gefangene wird nämliches eines Tages entlassen. Wir müs

sen im Strafvollzug dafür sorgen, die Gefangenen fit für ein straffreies Leben zu machen. Dabei ist der Übergang eine zentrale Herausforderung und ganz wichtiger Schlüssel, um dieses Ziel zu erreichen.

Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der offene Vollzug einen weiterhin sehr hohen Stellenwert haben soll. Die sozialen Empfangsräume, die Gefangene gegebenenfalls noch haben und zum Teil sinnvoll sind, sollen erhalten bleiben. Besuche sollen ausgeweitet werden, insbesondere dann, wenn Gefangene Eltern sind, Kinder haben. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt.

Lassen Sie mich zum Schluss aus meiner Sicht ganz kurz noch zu einem „Highlight“ – so möchte ich es umgangssprachlich formulieren – dieses Gesetzentwurfs kommen, nämlich dem Opferbezug. Das ist ein ganz besonderes Anliegen, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut. In vielen Paragraphen taucht das immer wieder auf.

Der Minister hat es ebenfalls ausgeführt: Der Tatausgleich soll frühzeitig in den Vollzugsplan aufgenommen werden. Das ist wichtig und richtig. Gerade bei Lockerungen soll Rücksicht auf die Opfer genommen werden, damit zum Beispiel beim Ausgang das Opfer einer Tat nicht ganz unvermittelt dem ehemaligen Täter über den Weg läuft.

Das alles bedeutet neue Herausforderungen in finanzieller und personeller Hinsicht. Erste Weichen haben wir in den vorherigen Haushalten gestellt. Die bisherigen Rückmeldungen, die ich bisher bekommen habe, sind durchaus positiv. Deswegen freue ich mich auf die sachliche und fachliche Debatte im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kamieth das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug bereits im Jahr 2006 auf die Länder übergegangen. Inzwischen haben zehn Bundesländer hiervon Gebrauch gemacht und sich eigene Strafvollzugsgesetze geschaffen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Ländern, die das bisher nicht getan haben. Bis zum Inkrafttreten eines eigenen Landesstrafvollzugsgesetzes gilt in Nordrhein-Westfalen daher das Strafvollzugsgesetz des Bundes aus dem Jahre 1977 fort.

Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Oktober 2013 den Entwurf für ein NRW-Strafvollzugsgesetz vorgelegt. Es ist geradezu bezeichnend für den Stellenwert, den die rot-grüne Landesregierung der Rechtspolitik und der inneren Sicherheit zumisst, dass sie bislang nicht in der Lage war, ein eigenes

Strafvollzugsgesetz vorzulegen, noch dazu ist der Gesetzentwurf der Landesregierung neben dem erheblichen zeitlichen Verzug auch inhaltlich kein großer Wurf.

(Beifall von der CDU und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Reine Polemik! – Nadja Lüders [SPD]: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!)

Beispiel: Die erstmalige gesetzliche Verankerung des Opferschutzgedankens, die Rot-Grün – der Minister hat es gerade getan, Kollege Wolf auch – besonders hervorhebt, ist schon in unserem Gesetzesentwurf und in den Gesetzen der anderen Länder enthalten und von dort abgekupfert worden. Eine Neuigkeit, wie sie Minister Kutschaty feiert, ist der Gedanke also definitiv nicht. Zahlreiche Bundesländer haben den Opferschutz bereits in ihren Landesvollzugsgesetzen verankert.

Nach unserem Verständnis sind zum Beispiel die Folgen für die Opfer bei der Tataufarbeitung zu berücksichtigen. Es ist eine Schadenswiedergutmachung oder ein sonstiger Ausgleich anzustreben. Auch bei der Gewährung und Durchführung vollzugsöffnender Maßnahmen sind die Belange des Opferschutzes zu beachten. Darüber hinaus sollen dem Opfer Auskunftsansprüche zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gewährt werden. Diese Regelungen entsprechen dem von der CDU

Landtagsfraktion seit jeher vertretenen und geforderten Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“.

(Beifall von der CDU)

Nach unserem Dafürhalten muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem allgemeinen Sicherheitsanspruch der Bevölkerung und dem Wiedereingliederungsanspruch der Inhaftierten bestehen. In unseren Augen wiegt in dem Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung der Wiedereingliederungsanspruch im Verhältnis zum Opferschutz zu schwer.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das sogenannte Übergangsmanagement. Dies stärkt die Entlassungsvorbereitung. So wird der Vollzug dazu verpflichtet, bereits sechs Monate vor der Entlassung darauf hinzuarbeiten, dass der Gefangene nach der Haftentlassung über eine geeignete Wohnung, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügt und gegebenenfalls in nachsorgende Maßnahmen vermittelt wird. Auch ein gelungenes Übergangsmanagement dient über eine erfolgreiche Wiedereingliederung dem Opferschutz.

Weiterhin beinhaltet unser Gesetzesentwurf konkrete Verbesserungsvorschläge, um ein Höchstmaß an Sicherheit zum Schutz der Anstalten, der Gefangenen und der Bediensteten zu gewähren. Unter anderem werden Verstöße, die eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen können, im § 55 erstmals konkret benannt und abschließend aufgelistet. Dies hat den Vorteil, dass den Gefangenen deutlich gemacht wird, welche Verhaltensweisen auf keinen

Fall geduldet werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Der Entwurf der Landesregierung bleibt da weit zurück und lässt die Justizvollzugsbediensteten oftmals im Regen stehen.

Ebenfalls im Interesse der Bevölkerung muss der geschlossene Vollzug als Regelvollzug normiert werden. Geschlossener Vollzug heißt, dass der Außenkontakt der Gefangenen auf überwachten Besuch in der Anstalt und überwachten Schriftwechsel beschränkt ist. Dies entspricht der tatsächlichen Praxis im NRW-Strafvollzug. Derzeit haben wir 19.000 Haftplätze, rund 4.300 davon im offenen Vollzug. Für Vollzugslockerungen wird ein konsequenter Prüfungsmaßstab vorgeschrieben. Der Entwurf der der Regierung ist Ausfluss reiner Sozialromantik und ignoriert die Vollzugspraxis.

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein, im Gegenteil!)

Wegen des Mangels an unterstützbaren Ideen und an einem ausreichenden Opferschutz sowie der Lückenhaftigkeit des Gesetzesentwurfs der Landesregierung können wir diesem nicht zustimmen. Ich freue mich allerdings auf die Diskussion im Ausschuss und die Expertenanhörung im Juni und hoffe darauf, dass wir letzten Endes zu einem rechtssicheren, zukunftsgewandten und sicheren Strafvollzug kommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Hanses das Wort.

Schönen guten Tag! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist er nun, der lang erwartete, heiß ersehnte Gesetzentwurf der Landesregierung zum Strafvollzug in NordrheinWestfalen – und es ist gut, dass er jetzt da ist, Herr Kollege Kamieth. Auf 181 Seiten und in 123 Paragrafen mit Begründung finden wir umfangreiche Vorschläge der Landesregierung, wie der Strafvollzug modern und aktivierend sein kann und wie ein moderner Behandlungsvollzug aussehen kann.

Im Gegensatz zur CDU finde ich, dass genau das eine zeitgemäße Ausrichtung ist. Sie haben beschrieben, Opferschutz gehe für Sie vor Täterschutz. Sie haben es immer noch nicht verstanden: Ihre Haltung ist eine Haltung von vor Foucault. Lesen Sie noch einmal „Überwachen und Strafen“ von Foucault. Aktivierende Täterarbeit ist der beste Opferschutz für morgen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um beides nebeneinander. Dieser Gesetzentwurf stellt

den Opferschutz und die aktivierende Täterarbeit in den Vordergrund, und das begrüßen wir sehr.

Wenn man massiv in die Grundrechte von Menschen eingreift – das ist der massivste Eingriff, den staatliche Gewalt vornehmen kann –, muss man sich schon Zeit nehmen und es gründlich machen. Deshalb darf es hier nicht darum gehen, ein paar Wochen schneller oder langsamer zu sein, sondern es muss sorgfältig gemacht werden.

Dieser Entwurf ist sicherlich einer, der über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus viel Beachtung finden wird. Das fängt insbesondere schon beim § 1 an. Im Gegensatz zum CDU-Entwurf finden wir in § 1 das Ziel des Vollzugs.

Was ist eigentlich das Ziel des Strafvollzugs? – Das Ziel kann nicht, wie Sie es beschrieben haben, Sicherheit und Ordnung sein, sondern „Sicherheit und Ordnung“ sind eine Methode, eine Abteilung oder was auch immer. Das Ziel muss selbstverständlich die Resozialisierung und ein Leben ohne Straftaten sein.

Herr Kutschaty hat von „kein Interesse an Kundenbindung“ gesprochen. Das finde ich immer sehr erfrischend; aber selbstverständlich muss das Ziel sein, dass die Menschen danach in der Lage sind, ohne neue Straftaten leben zu können.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)