In diesem Gesetzentwurf gibt es verschiedene Schwerpunkte, die ich hier kurz ansprechen möchte. Wir haben schon gehört, dass nach dem Gesetzentwurf weitere 5 Millionen € für Qualitätsverbesserungen vorgesehen sind. Schon im Haushalt 2011 hatten wir 50 neue Stellen für Fachdienste geschaffen. Nun gibt es weitere 1,6 Millionen € für die Behandlungsuntersuchung und 2,3 Millionen € für die Sozialtherapie. Die Sozialtherapie hat 117 Plätze. Wir wissen, dass die Sozialtherapie in Gelsenkirchen lange Wartelisten hat und viel Inhaftierte dort dringend einen Platz suchen. Für diese 117 SothA-Plätze sind das 62 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst, im Psychologischen Dienst und im Sozialdienst.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten wurde einiges schon gesagt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch die besonderen Lebenslagen der Menschen im Gesetz eine Berücksichtigung finden: das Geschlecht, das Alter, die Zuwanderungsgeschichte, die Religion, Behinderungen und auch die sexuelle Identität. Auch das trägt dazu bei, dass wir den ganzen Menschen in den Blick nehmen.
Die besondere Situation von Frauen wird im Gesetz beschrieben. Frauen sind andere Gefangene als Männer. Wir haben 1.000 gefangene Frauen in Nordrhein-Westfalen. Dies findet Berücksichtigung.
Die Situation minderjähriger Kinder, deren Eltern inhaftiert sind, haben wir auch berücksichtigt. Deren Rechtsanspruch auf Mindestbesuche haben wir verdoppelt.
Zum Bereich Aus- und Weiterbildung: Eine Viertelmillion ist im Gesetzentwurf vorgesehen für die Alphabetisierung von Gefangenen.
Selbstverständlich sind in so einem umfassenden Gesetz auch Disziplinarmaßnahmen beschrieben. Aber es sind zeitgemäße Disziplinarmaßnahmen. Es hat mich verwundert, dass es früher noch Disziplinarmaßnahmen gab, den Lesestoff zu entziehen. Das ist natürlich nicht das, was wir wollen. Wir wollen, dass Gefangene jederzeit Zugang zu Literatur und Büchern haben.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Jetzt können wir den CDU-Entwurf und den Gesetzentwurf der Landesregierung nebeneinanderlegen. Ich bin sehr gespannt auf die ersten Reaktionen und auch auf die Anhörung.
Noch ein Satz an die CDU zu den Auskünften an die Opfer: Schauen Sie noch mal in § 115 und in § 7. Da finden wir nämlich eine sehr detaillierte Regelung, was die Auskünfte an die Opfer angeht. Schauen Sie noch einmal rein! Dann beraten wir gemeinsam. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Föderalismusreform 2006 und dem Regierungswechsel 2010 sind einige Jahre ins Land gegangen, in denen sich Rot-Grün Gedanken darüber machen konnte, wie denn ein modernes Strafvollzugsgesetz bestmöglich gestaltet werden könnte. In der Tat enthält der Gesetzentwurf manche durchaus positiven Ansätze.
Nachdem Sie in den Beratungen zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz die von uns beantragte Schaffung von Vorschriften für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung noch als überflüssig abgelehnt haben, enthält der Gesetzentwurf nun eben solche Regelungen.
Auch ist im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung die neue Regelung zur Einführung eines Schlussberichts zu begrüßen. Es gäbe mit Sicherheit auch noch den einen oder anderen Punkt, den man an dieser Stelle anführen könnte.
Der Gesetzentwurf wirft jedoch eine ganze Reihe von Fragen auf, von denen ich aus Zeitgründen nur einige anreißen kann:
Erstens. Schon im Vorblatt sticht ein Punkt ins Auge, der mich, verehrter Herr Minister, doch etwas stutzig macht. Da wird ausgeführt, der Gesetzentwurf führe zu einem personellen Mehrbedarf von 135 Stellen bzw. 4,8 Millionen € jährlich, die im Vollzugskapitel abgedeckt werden.
Wenn es noch eines Beleges bedurfte, dass – worauf ich in den Haushaltsberatungen bereits mehrfach hingewiesen habe – im Justizhaushalt noch viel Luft ist, dann haben Sie dies nunmehr regierungsamtlich bestätigt. Wenn Sie aber schon Luft ablassen, dann sollten Sie das über den gesamten Einzelplan tun, sodass auch Richter, Staatsanwälte und die weiteren Laufbahnen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes in entsprechender Weise profitieren.
Zweitens. Sich nicht auf eine Regelvollzugsform festzulegen, ist auch eine Aussage! Sie bleiben somit hinter dem Strafvollzugsgesetz des Bundes zurück und setzen sich in Widerspruch zu dem in § 1 des Gesetzentwurfs formulierten Vollzugsziel, namentlich der Resozialisierung. Denn rechtstechnisch dürfte eine Abkehr von dem bisherigen RegelAusnahme-Verhältnis zugunsten des offenen Vollzugs zumindest Auswirkungen auf die Begründungslast haben.
Drittens. Viele Vorschriften weisen darauf hin, dass letztlich die Kapazitäten der Anstalten darüber entscheiden werden, wie denn der Vollzug sich dann in der Realität gestaltet, beispielsweise im Falle der Ausnahmen aus Gründen der Vollzugs- bzw. Anstaltsorganisation bei Verlegungen und Unterbringung oder bei der Nutzung von Telefon und anderen Telekommunikationssystemen. Sie passen die Rechtslage der tatsächlichen Lage an und geben somit Ihren Gestaltungsanspruch ein gutes Stück weit auf.
Viertens. Eine Reihe von Vorschriften räumt – untechnisch gesprochen – doppeltes Ermessen ein, also neben einem Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsseite zusätzlich Ermessen im Bereich der Rechtsfolgen. So sollte man meinen, dass es für die Gestattung eines freien Beschäftigungsverhältnisses oder der Selbstbeschäftigung ausreicht, dass neben anderen Voraussetzungen überwiegende Gründe des Vollzugs nicht entgegenstehen. Wozu nach dieser Abwägung dann noch eine Soll- bzw. Kann-Vorschrift?
Fünftens. Auch wenn ein Mehr an Opferschutz grundsätzlich zu begrüßen ist: Wollen Sie tatsächlich in Bezug auf Vermögensauskünfte die Opfer von Tätern, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, gegenüber den Opfern von Tätern, die beispielsweise zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, privilegieren? Je nach den Umständen, beispielsweise den Vorstrafen des jeweiligen Täters, könnte dies zu einer unterschiedlichen Behandlung der Opfer vergleichbarer Straftaten führen.
Lassen Sie mich schließlich noch auf die Problematik der Rechte von Kindern inhaftierter Elternteile eingehen. Neben der bereits im Ausschuss avisierten Erhöhung der Besuchszeiten um zwei Stunden im Monat haben Sie Ihren Ankündigungen keine Taten folgen lassen. Im Hinblick auf den Gesamttenor der Anhörung im Rechtsausschuss zur besseren Gestaltung des Schutzes Kinder inhaftierter Elternteile und Ihrer Einlassungen dazu erscheint dies zynisch.
Herr Minister, Sie hatten doch in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 12. Februar diesen Jahres selbst ausgeführt, dass die Ausgestaltung der Standards im Rahmen des Gesetzes erfolgen solle.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch reichlich Klärungsbedarf, der den zeitlichen Rahmen hier allerdings sprengen würde. Ich freue mich jetzt schon auf eine inhaltlich interessante Auseinandersetzung bei den anstehenden Beratungen im Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Herr Minister, ein Strafvollzugsgesetz ist die logische Konsequenz der Regelungen, die schon in zehn anderen Bundesländern vorliegen. Auf die zeitliche Komponente brauchen wir nicht einzugehen.
Aber ich folge durchaus der Auffassung von Herrn Kollegen Wedel insofern, als sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle im vorliegenden Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz etwas gefeilt werden müsste. Auch da gilt: Es gibt sicherlich viele Aspekte, auf die man eingehen könnte, für die die Zeit aber nicht reicht. Das zu erörtern, werden wir im Ausschuss und in den weiteren Beratungen Gelegenheit haben.
Es geht um einen Gesetzentwurf, der zwar in die richtige Richtung weist, allerdings schon von Anfang an verhaltene Kritik erfuhr. Insofern ist es etwas anders, als es der Kollege Kamieth eben ausdrückte, man müsse zurück zum geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Dieser Auffassung folgen wir von der Piratenpartei definitiv nicht.
Allerdings ist nicht ganz klar, ob nach dem vorliegenden Strafvollzugsgesetz-Entwurf der offene Vollzug der Regelvollzug sein soll. Vielleicht müsste man da nacharbeiten, damit dieses Ziel eindeutiger herausgehoben wird.
Positiv hervorzuheben sind sicherlich auch der aktivierende Strafvollzug, der normiert ist, und der Opferschutzgedanke. Allerdings gibt es auch dazu un
terschiedliche Kritikpunkte, auf die wir sicherlich im Laufe der weiteren Beratungen noch werden eingehen müssen.
Beim Opferschutz – der Kollege Wedel sprach es schon an – geht es unsererseits weniger um die Fragen der Privilegierung unterschiedlicher Verurteilungsgrade, sondern mehr um eventuell zu beobachtende Automatismen, die aufgrund der damit verbundenen Verwaltungspraxis an Auskunftssituationen auf Opferseite im Verhältnis zu den Rechten und Schutzrechten des Inhaftierten nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe zu beachten sein werden.
Da sind sicherlich – auch im Laufe der weiteren Beratungen – auch datenschutzrelevante Kriterien genauer zu beleuchten. Das ist uns Piraten selbstverständlich ein ganz besonderes Anliegen. Denn Datenschutz und auch Persönlichkeitsschutz enden nicht im Strafvollzug und ganz sicherlich nicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe. Auf diese Angelegenheiten möchten wir demnächst ein besonderes Augenmerk richten.
Im Weiteren geht es uns um den aktivierenden Strafvollzug. Dabei wurde unter anderem ein Therapieangebot angesprochen. Auf Seite 3 des Gesetzentwurfs heißt es:
„Die Erweiterung des für die sozialtherapeutische Behandlung in Betracht kommenden Personenkreises führt zu einem voraussichtlichen Personalmehrbedarf von insgesamt ca.
Allein in der Sozialtherapie wird von 117 zusätzlichen Plätzen ausgegangen. Insgesamt werden ca. 63 zusätzliche Stellen erforderlich werden, die ich derzeit noch nicht im Haushalt abgebildet sehe. Künftig werden wir da in Haushaltsberatungen wahrscheinlich noch nachlegen müssen, um überhaupt das Ziel, das der Gesetzentwurf verfolgt, umsetzen zu können.
Insgesamt handelt es sich auch um eine haushalterische Frage. Deshalb begrüße ich, dass die Überweisung – so ist es zumindest gemäß der Ankündigung per E-Mail zu entnehmen, die wir erhalten haben – zur Mitberatung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen ist. Das ist durchaus sinnvoll.
Bei den Besuchszeiten ist – das wurde schon angesprochen – von zwei Stunden im Monat mehr die Rede. Auch dabei hatten wir – das war zumindest mit Blick auf die Ankündigung eine Zielsetzung für die Beratung im Verhältnis zum Jugendstrafvollzug – an verschiedenen Stellen gesagt, dass wir, wenn wir mit der Beratung des Strafvollzugsgesetzes beginnen, in diesem Bereich nachjustieren: so
Daher freue ich mich auch in diesem Punkt auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs 16/5413 an den Rechtsausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.