Sie alle hier wissen, dass die Zeit knapp ist, wenn wir noch das Zwei-Grad-Ziel einhalten wollen. Es darf kein „Weiter so!“ geben in der Energiepolitik. Aber genau danach sieht es aus in NordrheinWestfalen, das ohnehin hinterherhinkt.
SPD und Grüne haben sich darauf geeinigt, die Stromerzeugung aus Braunkohle nicht zu beschränken. Wenn Sie heute versuchen, den gemeinsamen Beschluss, den wir hier debattieren, als Kurswechsel zu verkaufen, dann belügen Sie Ihre Wähler ebenso wie alle anderen Menschen im Land.
Der Kompromiss ist faul, und er stinkt. Wir brauchen endlich einen geplanten Ausstieg aus der Braunkohle und ein Gesetz, das ihn regelt.
Wir brauchen eine Förderabgabe, um den Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu finanzieren. Die Grünen im Bundestag fordern die Einführung genau dieser Abgabe. Hier wurde sie aber von der Fraktion der Grünen abgelehnt, weil der Koalitionsvertrag es nicht erlaubt. So sagte es Frau Schneckenburger selbst in der letzten Plenarsitzung: parlamentarische Zwänge, Alternativlosigkeit – die übliche Leier.
Aber das hilft Ihnen nicht. Denn die Braunkohle ist schmutzig, und sie ist ineffizient. Daran ändern BoA und BoAplus auch nichts. Die Kraftwerke stehen nicht dort, wo die Energie gebraucht wird. Die Kohle zum Kraftwerk zu bringen ist keine Option. Deshalb werden zwei Drittel der Energie sinnlos in die Atmosphäre geblasen. Wenn es dann nur noch 55 % sind, ist das auch nicht viel besser. Das ist immer noch nur ein bisschen besser als ein Lagerfeuer.
In Niederaußem und Neurath stehen Dinosaurier aus einer vergangenen Zeit. Die müssen und die werden sterben. Wir brauchen keinen Jurassic Park für Kraftwerke.
Würden die im neuen Landesentwicklungsplan formulierten Grundsätze für den Wirkungsgrad neuer Kraftwerke zu verbindlichen Zielen, dann gäbe es keine neuen Kohlekraftwerke – sehr wohl aber dezentrale Blockheizkraftwerke. Aber was sind
Auch hier zeigt sich der Verrat der Grünen an ihren eigenen Zielen und an ihren Wählern. Wir konnten in der Presse lesen, dass die Koalition bei der Frage Garzweiler auf dem Spiel stand. Natürlich wurde das dann im Ausschuss dementiert. Und das ist genau der Fehler. Für den Koalitionsfrieden opfern die Grünen heute jedes Ziel. Frau Höhn hat weiland wenigstens noch so getan, als würde sie kämpfen. Herr Remmel und Herr Priggen bestreiten, überhaupt gekämpft zu haben. Man hat sich in dieser Regierung eingerichtet, und dafür opfert man jedes Ziel.
So sieht sie dann heute aus, die Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Grünen: 2005 bei der Genehmigung des 60.000-t-Uranoxidlagers von Gronau, bei dem geduldeten Weiterbetrieb von Datteln
1 bis 3 und den Legalisierungsversuchen für den Schwarzbau Datteln 4. Und jetzt kommt Garzweiler, und Herr Priggen stellt sich hierhin und fordert Respekt dafür ein. Wir finden das respektlos. Wer soll Sie noch ernst nehmen? – Vielen Dank.
Bevor wir zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag 16/5473 kommen: Es besteht der Wunsch von sechs Abgeordneten der SPD-Fraktion, gemäß unserer Geschäftsordnung eine mündliche Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten abzugeben.
Ich erteile daher Herrn Abgeordneten van den Berg stellvertretend für diese sechs Abgeordneten das Wort. – Die Redezeit für diese Erklärung, Herr van den Berg, beträgt drei Minuten. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kolleginnen Dagmar Andres und Brigitte DmochSchweren sowie meine Kollegen Stefan Kämmerling, Peter Münstermann und Rainer Thiel haben mich gebeten, für uns eine gemeinsame Erklärung zu der gleich folgenden Abstimmung abzugeben.
Wir sehen die Ankündigung der NRW-Landesregierung kritisch, bereits zum jetzigen Zeitpunkt im vierten Umsiedlungsabschnitt den Verzicht einer Umsiedlung von Holzweiler, Dackweiler und dem Hauerhof in Aussicht zu stellen. Dies widerspricht der geübten Praxis, die Notwendigkeit von Umsiedlungen dann zu prüfen, wenn sie anstehen.
Die sechs Abgeordneten können sich aber auch nicht dem vorgelegten Antrag von CDU und FDP anschließen,
da er außer Acht lässt, dass eine Planung jetzt mit insgesamt rund 3,2 Milliarden Tonnen gesichert wird und damit eine Planungssicherheit für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren geschaffen wird. Hieraus eine akute Gefahr für Zehntausende von Arbeitsplätzen ableiten zu wollen – und das macht der CDU-FDP-Antrag – ist aus unserer Sicht schlicht unsachlich.
Mit Blick auf Art. 30 der Landesverfassung betonen wir sechs Abgeordneten unsere Überzeugung, dass der subventionsfreie Rohstoff Braunkohle in der Energiewende noch lange gebraucht wird.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll 2050 der Strom zu 80 % aus Erneuerbaren kommen, zu 20 % aber immer noch aus Fossilen. Wir sollten den heimischen konkurrenzfähigen Rohstoff daher anders schätzen lernen.
Ein Land, das seinen Strom zu etwa 50 % für die Industrieproduktion benötigt, ist in der Verantwortung, eine stabile, sichere und konkurrenzfähige Energieversorgung als langfristiges Ziel zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ungeachtet unserer Skepsis hinsichtlich der Entbehrlichkeit eines Umsiedlungsverfahrens im vierten Abschnitt lehnen wir aber auch aus tiefer Überzeugung den von CDU und FDP vorgelegten Antrag ab, da er keine Planungssicherheit für den dritten Abschnitt bedeutet, der jetzt konkret ansteht, und sich auch um die Frage herumdrückt, wie man sich im vierten Abschnitt verhalten will.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/5473. Direkte Abstimmung ist beantragt. Wer stimmt dem Antrag zu? – CDU-, FDP-Fraktion und der fraktionslose Kollege Stein. Wer stimmt gegen den Antrag? – SPD-Fraktion und grüne Fraktion. Wer enthält sich?
Entschuldigung! Ich sage es noch mal. Dagegen haben gestimmt: die Piraten, die SPD und die grüne Fraktion.
Dafür gestimmt haben CDU und FDP und der fraktionslose Kollege Stein. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5473 mit großer Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und im Livestream, die heute wohl leider nicht hier sein können! Im Grunde kann man es auf einen kurzen Nenner bringen, wie die Problemanalyse und der Lösungsansatz auf dem Deckblatt unseres Gesetzentwurfs es zeigen:
„In den Gemeinden und Kreistagen werden Entscheidungen getroffen, die die Menschen direkt betreffen.“ Grund- und Gewerbesteuer, infrastrukturelle Maßnahmen, Kitaplätze, Schule und vieles mehr werden dort besprochen und geregelt. Jedem Bürger muss daher die Möglichkeit zur Teilnahme an den politischen Prozessen eingeräumt werden.
Das ist in der Theorie auch möglich und gesetzlich geregelt. In der Praxis gibt es aber zahlreiche Gründe, warum eine Teilnahme an öffentlichen Sitzungen oft nicht erfolgt: die räumliche Entfernung zum Sitzungsort, die mangelhafte Verkehrsanbindung, ungünstige Sitzungszeiten oder die Versorgung der Kinder. Neben den im Gesetzentwurf angebrachten Gründen werden Ihnen sicher weitere Punkte einfallen, warum eine Teilnahme an den Sitzungen für die Bürger nicht immer gewährleistet werden kann.