Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

lung Drucksache 16/5496 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3248 damit abgelehnt.

Ich rufe auf:

11 Kremser Erklärung mit Leben füllen:

Transparenz herstellen, Bürgerbeteiligung einführen, Open Data und Open Government vorleben

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5479

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5479 an den Hauptausschuss – federführend – und zur Mitberatung ausnahmsweise an den Ältestenrat. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Aus

schusses erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Ergebnis der Verhandlungen mit den kom

munalen Spitzenverbänden über einen Ausgleich möglicher finanzieller Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion im Zuge der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Unterrichtung durch die Landesregierung

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5570

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5572

Der Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 8. April dieses Jahres mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zu dem Thema „Ergebnis der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Ausgleich möglicher finanzieller Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion im Zuge der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes“ zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung. – Jetzt hat Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner Unterrichtung vom 20. Februar 2014 zu den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Ausgleich möglicher finanzieller Auswirkungen einer zunehmenden

schulischen Inklusion im Zuge der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes habe ich Ihnen das Angebot des Landes ausführlich erläutert.

Leitplanken des Landes waren und sind, erstens, den Kommunen gegenüber die Zusage einer fairen Evaluation der Kostenentwicklung zu machen, sowie, zweitens, mit Blick auf den Landeshaushalt keinen Blankoscheck auszustellen, insbesondere nicht bezogen auf individuelle Ansprüche, die nicht auf Rechtsetzungen des Landes zurückgehen.

Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, ob es noch zu einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden kommen würde. Ganz im Gegenteil: Es stand zeitweise auch ein Scheitern der Verhandlungen im Raum. Aber manchmal braucht man eben eine Nachspielzeit, damit es dann auch ein Ergebnis gibt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im Interesse vor allem der betroffenen Kinder und ihrer Eltern und auch im Interesse der Kommunen bin ich heute sehr dankbar, dass wir uns nun doch

noch verständigt haben. Und ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum.

Die Bemühungen der letzten Monate und insbesondere der letzten Wochen haben sich in mehrfacher Hinsicht gelohnt. Die Beteiligten haben allen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zum Trotz die Tür nie vollständig hinter sich zugeschlagen. Sie war immer offen, und so war es möglich, wieder aufeinander zuzugehen. Das haben wir – damit meine ich die kommunalen Spitzenverbänden und die Landesseite – getan. Ich sehe dies als Ausdruck des gemeinsamen Willens, die UNBehindertenrechtskonvention zum Wohle der Kinder und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum Erfolg zu führen.

Für dieses Ziel haben beide Seiten bewusst Maximalpositionen aufgegeben und immer wieder Kompromisslinien gesucht. Eine entscheidende Zwischenetappe – man kann vielleicht auch sagen, dass es der Durchbruch in den Gesprächen war – war die zunächst erzielte Einigung mit dem Städtetag von Nordrhein-Westfalen. Ich will die Beteiligten ausdrücklich nennen: Das waren die Oberbürgermeister Herr Bude, Herr Jung, Herr Napp sowie Herr Articus und Herr Hebborn. Bei ihnen war von Anfang an der Wille spürbar, nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame zu suchen. Deshalb gilt ihnen auch unser besonderer Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

In dieser Einigung war die wesentliche Zusage enthalten, eine erste Überprüfung der Kostenentwicklung schon zum 1. Juni 2015 vorzunehmen und so die Rechtsposition der Kommunen vor Ablauf der Klagefrist zum 31. Juli 2015 zu wahren. Diese Entscheidung ist schon in den Gesprächen mit dem Städtetag von Nordrhein-Westfalen erreicht worden.

Ende letzter Woche ist es dann in weiteren Spitzengesprächen gelungen, ein grundsätzlich konsensfähiges Konzept für eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Schulträger für die Inklusion zu erarbeiten. Zumindest haben alle dort Beteiligten gesagt, dass sie das jetzt für tragfähig halten und in ihren Gremien für eine Zustimmung werben wollten.

Dieses war noch von den Entscheidungsgremien der kommunalen Spitzenverbände zu beraten und konnte daher selbstverständlich noch nicht öffentlich als Verständigung bezeichnet werden. Deswegen liegt diese Unterrichtung ja auch mit Respekt vor den Gremienentscheidungen des Städte- und Gemeindebundes etwas ungewöhnlich am Ende der heutigen Tagesordnung.

Ich freue mich sehr, dass heute Nachmittag auch der Städte- und Gemeindebund als letzter Spitzenverband seine Zustimmung erteilt und damit den Weg zu der erhofften Einigung mit allen drei kommunalen Spitzenverbänden endgültig freigemacht hat.

Gleichzeitig wird damit der Fokus wieder auf die Inhalte gelenkt: die Organisation und praktische Umsetzung einer qualitativ hochwertigen inklusiven Beschulung an den nordrhein-westfälischen Schulen. Die Landesseite und die kommunalen Spitzenverbänden haben sich im Wege des gegenseitigen Gebens und Nehmens konkret auf folgende Eckpunkte verständigt:

Erstens. Das Land erkennt die Konnexität hinsichtlich der inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Städte und Gemeinden als Schulträger an.

Damit sollen die insbesondere in der Übergangszeit erwarteten Mehrkosten für zusätzlichen Raumbedarf, für die Herstellung von Barrierefreiheit und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehrmittel gedeckt werden. Das ist der sogenannte Korb 1.

Erwartete Entlastungseffekte lassen sich jetzt noch nicht beziffern und können deswegen sozusagen nicht abgewogen und in Rechnung gestellt werden.

Mit diesem Korb 1 reagiert das Land auf Erkenntnisse, die das bildungsökonomische Gutachten von Herrn Prof. Klemm erbracht hat. Es hat einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung des gefundenen Kompromisses geleistet. Und diese Erkenntnisse, lieber Herr Kaiser – Sie haben ja freundlicherweise Ihren Sprechzettel schon öffentlich gemacht, bevor Sie die Unterrichtung gehört haben –,

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

hatten wir zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch nicht. Das müssen Sie doch wohl zugestehen.

Zweitens. Ab dem Schuljahr 2014/2015 erhalten die Kommunen für diese Aufwendungen einen pauschalierten Ausgleich in Höhe von jährlich 25 Millionen €. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Schülerzahlen an allgemeinen Schulen.

Drittens. Um den Befürchtungen der Kommunen Rechnung zu tragen, die Mittel könnten möglicherweise nicht ausreichen, wird in den Jahren 2015 bis 2017 eine jährliche Überprüfung der kommunalen Aufwendungen stattfinden. Dieses Ergebnis, diese Präzisierung, ist in den letzten Verhandlungsrunden erzielt worden. Im Bedarfsfall ist zum jeweils nächsten Haushaltsjahr eine Anpassung der Kostenpauschale vorgesehen.

Viertens. Eine gelingende Inklusion hängt von möglichst guten Rahmenbedingungen ab. Hierzu gehört neben den zusätzlichen Lehrerstellen, die das Land ohnehin bereitstellt, die im Gesetz stehen und die im ersten Landeshaushalt auch für dieses Haushaltsjahr schon stehen, vor allem die zusätzliche Unterstützung der Schulen durch nichtlehrendes Personal, durch sogenannte multiprofessionelle Teams.

Daher ist das Land bereit, die Kommunen mit – ich betone es – einer freiwillige Leistung unbefristet,

aber gleichwohl gesetzlich abgesichert, mit einer Inklusionspauschale in Höhe von jährlich 10 Millionen € zu unterstützen. Das entspricht dem Volumen von 200 Lehrerstellen. Auch diese Verteilung erfolgt als pauschalierte Zuweisung ab dem Haushaltsjahr 2015. Das ist der sogenannte Korb 2.

Dieses Geld, meine Damen und Herren, dient ausdrücklich nicht der Finanzierung etwaiger Individualansprüche gegen die Träger der örtlichen Sozial- bzw. Jugendhilfe. Das bedeutet, dass diese Integrationshilfe weiterhin außen vor bleibt. Diesbezüglich hält das Land an seiner Rechtsauffassung fest, wie es sie im Vorblatt des Entwurfs des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes dargelegt hat: Es handelt sich hierbei um bundesgesetzliche Regelungen. In § 92 Abs. 1 Satz 2 des Schulgesetzes ist hierzu eindeutig geregelt – ich zitiere –:

„Kosten für die individuelle Betreuung und Begleitung einer Schülerin oder eines Schülers, durch die die Teilnahme am Unterricht in der allgemeinen Schule, der Förderschule oder der Schule für Kranke erst ermöglicht wird, gehören nicht zu den Schulkosten.“

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Auffassung ist im Übrigen in einigen Gerichtsverfahren im Land bestätigt worden.

Insofern können Aufwendungen in diesen Bereichen nicht dem Land und schon gar nicht dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund scheidet auch eine finanzielle Unterstützung hierfür aus. Das ist die von mir und von uns betonte rote Linie, über die wir nicht gehen können. Hierfür, Herr Kaiser, meine Damen und Herren, erfolgt auch keine Anerkennung der Konnexität. Die Dinge sind manchmal etwas komplizierter und differenzierter. Das merkt man, wenn man sich so intensiv wie wir mit ihnen im Sinne einer Einigung und zielführend auseinandersetzt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Fünftens. Dennoch werden die Aufwendungen für Integrationshilfe an Schulen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich und danach all drei Jahre untersucht werden. Obwohl die Kinder nur einmal in die Schule gehen, nämlich in die Förderschule oder in die allgemeine Schule, und der Anspruch unabhängig vom Förderort besteht, befürchten die Kommunen, dass es einen überproportionalen Anstieg dieser Integrationshilfe in der allgemeinen Schule gibt. Sofern wir eine überproportionale Entwicklung der Aufwendungen für Integrationshilfe an allgemeinen Schulen im Vergleich zu den Aufwendungen an Förderschulen feststellen, würden wir die Inklusionspauschale landesseitig anpassen.

Der zusätzliche Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräfte sowie multiprofessioneller Teams soll aber im Gegenteil dazu beitragen, dem Aufwuchs individueller Ansprüche auf Integrationshilfe zu begegnen.

Dem dient im Übrigen auch die verabredete Bundesratsinitiative, mit der wir erreichen wollen, dass die Integrationshelfer stärker als bisher und rechtssicher – auf Neudeutsch – „gepoolt“ werden können. Das anzustreben, ist eine Win-win-Situation. Im Übrigen ist sich da auch die Kultusministerkonferenz einig. Einig sind sich Pädagogen und Finanzpolitiker, dass das für die pädagogische Arbeit in den Schulen sinnvoll wäre. Gleichzeitig würde es Kosten senken. Da das so ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es nicht gelingen kann, das auf Bundesebene durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, diese Vereinbarungen sind für das Land – dessen bin ich mir bewusst – eine Herausforderung. Wir, die rot-grüne Landesregierung, investieren damit in den nächsten Jahren über 1 Milliarde € für einen gelingenden Inklusionsprozess an unseren Schulen. Über 1 Milliarde €! – Herr Lindner von der FDP, wie man da von einem „Sparmodell“ sprechen kann, entzieht sich meiner Vorstellung,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)