Sie hatten die 122 Rechtsprofessoren in den Fächern Strafrecht und Kriminologie angesprochen. Die Diskussion finden wir in der Tat sehr spannend. Wir finden, Nordrhein-Westfalen nutzt die landesrechtlichen Spielräume sehr gut. Wir sind gut aufgestellt. Die Diskussion gesellschaftlich, politisch und im Bund sollte weiter geführt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. Bleiben Sie bitte vorne. Zum einen hat sich Herr Kollege Lamla von der Piratenfraktion zu einer Kurzintervention gemeldet. Kurz vor Schluss Ihrer Rede hatte sich außerdem Herr Kollege Düngel eingedrückt. Wollen Sie den Wunsch, Ihre Frage stellen zu dürfen, aufrechterhalten, Herr Kollege?
Frau Kollegin Hanses, wollen Sie die Frage noch zulassen? – Dann nehmen wir die zuerst, dann die Kurzintervention. Herr Düngel, bitte.
Vielen Dank, Frau Hanses, dass ich die Frage noch stellen kann. – Ich habe Ihnen und auch dem Kollegen Ünal vorhin gut zugehört
und würde gerne auf eine konkrete Frage eine sehr konkrete Antwort bekommen. Bleibt es bei der grünen Grundhaltung, dass weiche Drogen wie zum Beispiel Cannabis zu legalisieren sind?
Sie kennen sicherlich unser Wahlprogramm im Bund. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Das haben wir jetzt hier nicht zu regeln. Aber selbstverständlich wollen wir zu einer anderen Drogenpolitik in Deutschland kommen – keine Frage. Aber wir gehen in Nordrhein-Westfalen hervorragende erste Schritte.
Ich finde die Zusammenarbeit zwischen der Gesundheitsministerin und dem Justizminister an der Stelle vorbildlich. Davon können sich andere Länder wirklich eine Scheibe abschneiden.
nander verglichen werden, was denn nun schlimmer sei oder weniger schlimm. Das finde ich gefährlich.
Ich finde, gerade Jugendliche – Herr Kollege, Sie sind auch jugendpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion – haben es verdient, dass wir Ihnen etwas Besseres anbieten als Sucht und Drogen, dass wir ihnen bessere Möglichkeiten aufzeigen, dass wir ihnen Handlungsalternativen bieten, dass sie einen klaren Kopf behalten können, wenn sie es wollen.
Vielen Dank, so weit Fragen und Beantwortung. – Jetzt hat Herr Lamla das Wort bis zu 90 Sekunden, dann Frau Kollegin Hanses für ihre Antwort. Bitte.
Frau Hanses, vielen Dank. Entschuldigung, dass ich Sie noch eine Weile vorne halte. Ich bin ein bisschen enttäuscht von Ihrem Redebeitrag und ein bisschen enttäuscht von dem Redebeitrag Ihres grünen Kollegen. Grundsätzlich bin ich als ehemaliger Grünen-Wähler von der grünen Partei enttäuscht. Denn Sie sagten schon selbst, Sie haben seit Jahren die Möglichkeit, diese Missstände zu ändern.
(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein, wir stellen schon seit Jahren nicht mehr die Bundesre- gierung; tut mir leid!)
Das Thema Freigabe von Cannabis ist ein urgrünes Thema. Jedes Mal, wenn Sie die Möglichkeit haben, etwas zu ändern, machen Sie es einfach nicht, sondern knicken unter dem Druck des großen Koalitionspartners, in der Regel der SPD, ein. Das finde nicht nur ich sehr enttäuschend, sondern auch viele, viele Wähler da draußen.
Ich erkläre Ihnen noch einmal, wer in den letzten Jahrzehnten wann welche Bundesregierung gestellt hat. Dann gehen wir das noch einmal durch, sehr gerne, Herr Lamla.
Eine kurze Antwort auf die Kurzintervention. Auch die ist selbstverständlich im Ermessen des Redners möglich. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Debattenpunkt liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache.
Ich leite über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/5478 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend; die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als Redner für die erste der beiden antragstellenden Fraktionen, der SPD-Fraktion, Herrn Kollegen Scheffler das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, meine Rede mit einem Zitat des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zu beginnen: „Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“
Meine Damen und Herren, vor fünf Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Sie verpflichtet uns alle dazu, behinderten Menschen die Teilhabe an allen Lebensbereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und den Kommunen sind wir als Landesgesetzgeber dafür zuständig, Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu ergreifen. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir von der SPD und den Grünen als Regierungspartner deshalb unter anderem festgeschrieben, dass die „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ für
Für die rund 2,6 Millionen behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen gibt es eine gute, aber auch weit verzweigte Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Neben den Diensten und Beratungsstellen verschiedener Träger hält auch die Behindertenselbsthilfe viele hochwertige Angebote bereit. Diese bieten sowohl Beratung als auch kompetente Inte
Ziel der „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ ist es einerseits, die verfügbaren Hilfe- und Beratungsangebote zu bündeln und als regionale Anlaufstellen für die Information und Beratung über selbstbestimmte Lebensformen behinderter Menschen zu fungieren. Darüber hinaus übernehmen sie auch wichtige Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und somit in der öffentlichen Bewusstseinsbildung.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt und benachteiligt wird. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt mit anderen an Schulbildung, Berufsleben und allen Aktivitäten des täglichen Lebens teilnehmen können. Deutschland hat mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention
Nordrhein-Westfalen begleitet die Umsetzung dieser berechtigten Forderung mit einem umfangreichen Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. 100 Einzelmaßnahmen sollen hier von allen Ministerien umgesetzt werden. Ich denke, dieses ist auch auf einem ausgezeichneten Weg.
Teil dieses Planes sind auch die „Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben“. Auch andere Kompetenzzentren, beispielsweise das Kompetenzzentrum „Leichte Sprache“ werden vom Land gefördert. Es ist Teil der „Agentur Barrierefrei NRW“ in der Stiftung Volmarstein und berät über öffentliche Einrichtungen, wie man sprachliche Barrieren überwinden kann.
Für den Bereich „Selbstbestimmt Leben“ haben zwei Modellprojekte in Dortmund und Köln bereits erfolgreich gezeigt, dass diese Form der Aufgabenbündelung gut funktioniert. Jetzt sollen mehr Zentren entstehen. Zur Finanzierung werden wir – das ist im Antrag genannt worden – die verfügbaren Mittel aus dem Einzelplan 11, den zuständigen Ressorts sowie dem Europäischen Sozialfonds nutzen.
Inhaltlich sollen im Laufe der Zeit in den Zentren Schwerpunkte gesetzt werden, die als Projekte der Selbsthilfe verschiedene Behinderungen einschließen, beispielsweise Sinnesbehinderungen oder Lernschwierigkeiten.
Der Ausbau eines von Kostenträgern unabhängigen Beratungsangebotes ist genauso geplant wie eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung gegenüber Land, Kommunen, Kostenträgern und Trägern der Behindertenhilfe. Wichtig ist da die Einbeziehung des Peer Counseling; denn Menschen mit Behinderung sind die besten Experten in eigener Sache. Qualifizierungsmaßnahmen für Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, ihrer Vereine, Organisationen und Verbände sind im
Meine Damen und Herren, dieses Vorhaben ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Es schafft mit den Kompetenzzentren zentrale Ausgangspunkte für die weitere Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Erlauben Sie mir, mit einem Zitat eines für uns hier in Nordrhein-Westfalen, aber auch auf Bundesebene großen Mannes zu schließen. Johannes Rau sagte: „Die Menschen tragen die Lösungen gemeinsam, wenn sie erkennen, dass sie wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und für alle Beteiligten tragfähig sind.“ – In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege, und erteile für die zweite antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Grochowiak-Schmieding das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer wissen möchte, was Paragrafendschungel im wörtlichen Sinne heißt und bedeutet, der muss sich mit der deutschen Sozialgesetzgebung befassen. Hunderte Paragrafen mit noch mehr Absätzen bilden in den zwölf Büchern des Sozialgesetzes ein Dickicht, das nur schwer zu durchdringen ist. Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände all ihre Energie benötigen, um ihren Lebensalltag zu bewältigen, sind hier schlichtweg überfordert. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige.
Immer wieder müssen diese Menschen die Erfahrung machen, dass auf Papier geschriebene Gesetze sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Mitunter kommt es sogar vor, dass verbrieftes Recht verweigert wird, so zum Beispiel bei Eltern, die ihr Kind mit Unterstützungsbedarf an einer Regelschule anmelden wollen und der Schulträger die Übernahme der Kosten für die Integrationshelferin ablehnt oder wenn die Arbeitsagentur die Beratung und Vermittlung in Arbeit verweigert und stattdessen auf der Verrentung eines Hilfesuchenden besteht.