Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

gung des Honigs schaffen. Im Bundesrat wird Nordrhein-Westfalen ebenfalls dafür streiten, dass Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, auch weiterhin entsprechend gekennzeichnet werden muss.

Ich betone nochmals: Das sind nur Krücken. Besser wäre es, wir würden bei der generellen Linie bleiben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher jedenfalls wollen mehrheitlich keine Gentechnik. Außerdem wollen sie informiert werden, ob ihre Lebensmittel mit oder ohne Gentechnik hergestellt worden sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung, die sie tragenden Fraktionen und offensichtlich auch eine breite Mehrheit im Parlament folgen dieser Linie. Ich danke für die Unterstützung und hoffe, dass auch die Bundeskanzlerin das hört, was hier im Parlament diskutiert worden ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/5484. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP. Wer enthält sich? – CDU und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 16/5484 angenommen.

Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5551. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, der fraktionslose Abgeordnete Stein und ein weiterer Kollege aus der Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer enthält sich? – Die FDP und weitere Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/5551 abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf den Tagesordnungspunkt

10 Gesetz zur Verwirklichung von Transparenz

und Informationsfreiheit im Land NordrheinWestfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5556

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/5496

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Schneider das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe: Der Saal leert sich langsam, sodass wir fast unter uns sind. Insofern sei es mir erlaubt, ein wenig Fachchinesisch an dieser Stelle zu sprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, der vor uns liegende und von Ihnen zusammengestückelte Antrag ist so etwas wie ein Softwareprogramm in der Alphaphase. Die Fachwelt hat ihn sich von vorn bis hinten angeschaut und festgestellt: Das Ding muss noch einmal zurück in die Weiterentwicklung.

Statt auf diesen Rat zu hören, wollen Sie heute partout in den Release gehen und ein völlig unfertiges Werk in die Welt setzen. Der heute Morgen eiligst vorgelegte Änderungsantrag macht es auch nicht besser, im Gegenteil: Dass Sie damit in letzter Minute kommen – und das vier Monate nach der Anhörung im Landtag –, zeugt aus meiner Sicht von Missachtung gegenüber Parlament und Sachverständigen.

(Beifall von der SPD)

Denn die Kritiken vom 5. Dezember vergangenen Jahres waren schon sehr eindeutig und zielgerichtet – ich zitiere einige Beispiele mit Genehmigung der Präsidentin aus den Stellungnahmen –:

„Der Entwurf kann als Grundlage für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Nordrhein-Westfalen dienen. Es sind jedoch auch aus handwerklicher Sicht Überarbeitungen nötig.“

Das meint beispielsweise das Netzwerk Recherche. Noch deutlicher formulieren der Bund der Steuerzahler, Transparency International Deutschland und die Initiative Mehr Demokratie – ich zitiere wieder –:

„So komplex die Materie auch ist: gerade bei einem Gesetz, das potenziell auch von juristischen Laien zu Rate gezogen werden wird, sollte ein besonderes Augenmerk auf die gute Lesbarkeit gelegt werden. Leider ist der Entwurf aber durchsetzt von Querverweisen, was die Lesbarkeit des Gesetzes stark einschränkt. Insbesondere bedauerlich ist, dass mehrere Querverweise auf falsche Paragraphen verweisen. Zu

dem gibt es eine Reihe definitorischer Unsauberkeiten.“

Ich frage Sie, liebe Piraten: Was würde ein Entwickler nach einem derart vernichtenden Urteil tun? Würde er nicht sein Werk zurückziehen, es zumindest aber eiligst überarbeiten, die Scharten auswetzen, um ein einigermaßen gängiges Gesetz vorzulegen? – Ja, das würde jemand tun, dem es ernst mit dem ist, was er tut.

Sie dagegen haben Wochen und Monate verstreichen lassen, immer wieder Änderungen angekündigt und am Ende doch nicht pünktlich geliefert. Das ist für mich absolut unverständlich.

(Beifall von Nadja Lüders [SPD] und Matthi Bolte [GRÜNE])

Eigentlich hätten wir heute im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt über einen weiteren Piratenantrag sprechen sollen. Darin fordern Sie von den Abgeordneten aller Ebenen modernste dialogische Kommunikationsformen. Sie wollen den Landtag feststellen lassen, dass moderne digitale Beteiligungsformen den Parlamentarismus in Deutschland bereichern und dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Bürger und Volksvertretern zu intensivieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, das sind wohlfeile Worte; das ist keine Frage. Aber in der Realität scheitern Sie grandios an Ihrem eigenen Anspruch – jetzt gerade wieder. Sie hören einfach nicht zu – auch heute wieder nicht.

Doch nicht nur handwerklich hapert es, auch inhaltlich müssen wir Ihnen an einigen Stellen deutlich widersprechen. Das will ich in den letzten zwei Minuten hier noch tun. Nehmen Sie doch bitte unter anderem zur Kenntnis, dass Transparenzgesetze in Stadtstaaten wie beispielsweise das in Hamburg – das ist ohne Frage ein gutes – nicht so einfach auf Flächenländer übertragbar sind.

Wir reden über eine Unmenge von Daten, die nicht nur vom Land, sondern von den zahlreichen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhoben und bereitgestellt werden müssten. Schreiben wir das als Land vor, so wird dies unter Umständen eine Konnexität auslösen, die uns zusätzliches Geld kostet.

Hierbei gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen, meine Damen und Herren. Denn was nützen Terabytes an Daten, die bleischwer auf den Servern der Kommunen liegen, ohne dass jemand etwas mit ihnen anfangen könnte. Auch das sind Anmerkungen aus den Anhörungen.

Zweitens stelle ich fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW noch immer eines der fortschrittlichsten Gesetze in diesem Bereich ist, obwohl es bereits 2001 in Kraft getreten ist. Länder wie BadenWürttemberg orientieren sich heute an genau diesem Gesetz, wenn sie eine eigene rechtliche Rege

lung formulieren. Insofern stehen wir in Sachen Transparenz und Informationsfreiheit nicht hintan, wie Sie das immer suggerieren, sondern wir sind im Gegenteil ganz vorne mit dabei.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine eigene Open-Government-Strategie. Lassen Sie uns doch erst einmal die Erfahrungen auswerten, bevor wir blind weiter drauflosschlagen. Ich weiß, dass Sie dabei immer recht ungeduldig sind. Das mag daran liegen, dass diese Wahlperiode irgendwann vorbei ist und einige der Fraktionen den Landtag verlassen müssen. Aber verlassen Sie sich einfach darauf: Rot-Grün hält, was es verspricht. Ich erspare ihnen einfach das Zitat aus dem Koalitionsvertrag; Sie kennen es. Wir werden das machen. Wir werden es in dieser Wahlperiode machen.

Insofern können wir den vorliegenden Antrag aus allen Gründen, die ich gerade genannt habe, mit all den Mängeln nur ablehnen. Denn er ist leider nur ein zusammengestückeltes Werk, das in sich keine Konsistenz aufweist, sondern – das muss ich hier so sagen – ein klassisches Copy-and-PasteProdukt ist. Oder, um im Bild vom Beginn meiner Rede zu bleiben: Lassen Sie uns doch lieber ein Open-Source-Projekt starten …

Ihre Redezeit.

… und gemeinsam einen zukunfts- und sattelfesten Gesetzestext formulieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen allen ein herzliches Glückauf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Nicolaus Kern [PIRATEN])

Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Korte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2001 verfügt NordrheinWestfalen über ein Informationsfreiheitsgesetz, das dem Bürger freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewährt. Dieses Gesetz hat sich in den vergangenen 13 Jahren bewährt.

Darüber hinaus bestehen zahlreiche gesetzliche Akteneinsichts- und Auskunftsrechte, etwa im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetz, die dem Bürger vielfältige Möglichkeiten zur Information einräumen.

Die Frage, ob Nordrhein-Westfalen über das bestehende Informationsfreiheitsgesetz hinaus ein Transparenzgesetz benötigt oder nicht, hat den Landtag bereits Anfang des vergangenen Jahres beschäftigt.

Der damalige Piratenantrag mit dem Titel „NRW braucht ein Transparenzgesetz“ ist am 25. Februar 2013 im federführenden Hauptausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.

Das zeigt, dass der überwiegende Anteil der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages bereits vor einem Jahr der Ansicht war, dass Nordrhein-Westfalen kein Transparenzgesetz benötigt. Weshalb die Piratenfraktion gleichwohl den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht hat, bleibt ihr Geheimnis.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch die CDU-Fraktion stellt fest, dass die öffentliche Verwaltung dem Grundsatz der Bürgernähe und der Transparenz verpflichtet ist. Beides sind elementare Voraussetzungen für die Akzeptanz staatlichen Handelns.

Wir sind allerdings der Ansicht, dass der von den Piraten vorgelegte Entwurf eines Transparenzgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land keinen Mehrwert hätte. Stattdessen würden der Verwaltung in erheblichem Umfang Mehrarbeit und Kosten aufgebürdet.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die in § 4 des Piratengesetzentwurfes vorgesehenen Veröffentlichungspflichten für – als Beispiel – Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne. Das geht jetzt ganz fröhlich so weiter. Unter anderem: Ergebnisse von Messungen und Beobachtungen über Umweltgefährdungen, Geodaten, Bodenrichtwertkarten, Mietspiegel, Baumkataster und Baumfälllisten, Verträge über die Qualitätsentwicklung im Bereich der Jugendhilfe, Sponsoring, Spendeneinnahmen, behördeninterne Gutachten und Studien und vieles mehr.

Liebe Piraten, glauben Sie allen Ernstes, dass die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst nichts Besseres zu tun hätten, als all diese Daten ins Internet zu stellen und zu pflegen, besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Personaleinsparungen?

(Beifall von der CDU)

Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich in diesem Zusammenhang den Sachverständigen Dr. Marco Kuhn vom Landkreistag zitieren, der sich im Rahmen der Anhörung wie folgt geäußert hat: