Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorab sagen, dass mir die Hilfsorganisationen und das, was wir in Nordrhein-Westfalen an Strukturen haben, wirklich am Herzen liegen. Es ist wichtig, dass wir innerhalb dessen, was wir rechtlich können, unsere Strukturen auch wirklich erhalten.
Ich habe leider das Gefühl, dass gerade von Ihnen, Frau Scharrenbach, versucht wird, die Hilfsorganisationen im Wahlkampf zu instrumentalisieren. Sie als CDU-Mitglied sind Bestandteil einer Großen Koalition, und es wäre Ihnen ein Leichtes gewesen, statt hier einen Antrag zu stellen, in dem Sie Unwahrheiten behaupten, sich gleich bei Ihrer Bundesregierung zu erkundigen.
Auch Sie, Herr Lürbke, treten genau da hinein und sagen: Das Land kann das mal eben machen, das ist alles kein Problem. – Wir haben viele Stellungnahmen und Gutachten erhalten. Wenn ich eine Bereichsausnahme landesgesetzlich hätte regeln können, hätten wir dies gemacht. Deswegen bin ich an den Bundeswirtschaftsminister herangetreten und habe ihn gefragt, wie das denn so ist. Ich möchte Ihnen gerne aus dem Schreiben nur einen Satz zitieren – Sie können das Schreiben gleich gerne haben; ich übergebe es Frau Scharrenbach, damit sie es nachlesen kann, und Sie können, Herr Lürbke, gleich noch mit hineinschauen –:
Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit obliegt es dem Bundesgesetzgeber, die wesentlichen Vorgaben der drei Vergaberichtlinien im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung zu verankern.
Die Umsetzung der Vergaberechtsmodernisierung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist das anderes als Polemik, was Sie hier heute an den Tag gelegt haben! Es ist eine Irreführung der Hilfsorganisationen, und das hilft ihnen keinen Schritt weiter.
Ich finde es einfach eine Sauerei; denn es ist wichtig, dass die Hilfsorganisationen Strukturen bekommen, in denen ihre Aufgaben und ihre Tätigkeiten erhalten werden. Deswegen haben wir einen langen, schweren Prozess hinter uns.
Ich möchte mich daher auch ganz herzlich bei den Hilfsorganisationen für diesen Prozess bedanken; denn wir werden zügig einen Gesetzentwurf einbringen. Es wird aber ein Gesetz sein, mit dem diese Bereichsausnahme noch nicht umgesetzt werden kann. Denn das können wir, wie Sie gerade gehört haben, erst dann, wenn der Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür schafft. Trotzdem haben wir versucht, das, was wir an Strukturen brauchen, innerhalb unserer Gesetzgebungsmöglichkeiten umzusetzen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das eine Gratwanderung ist zwischen dem, was die Bedarfe der Hilfsorganisationen sind, was wir gesetzlich im Sinne des Vergaberechts gestalten können und was letztendlich die Kommunen wollen.
Ich bin froh darüber, dass wir einen Konsens darüber haben, wie wir es jetzt auch umgesetzt bekommen. Ich hoffe – Frau Scharrenbach, Sie können sich auf Bundesebene ja dafür einsetzen –, dass die Große Koalition möglichst zügig die Rahmenbedingungen im Bund schafft, damit ich endlich die Handlungskompetenzen habe.
Es ist schön, dass Herr Gabriel zumindest hineinschreibt, dass er die Länder auch mit einbeziehen will. Ich weiß, dass ihm dies ein ernsthaftes Anliegen ist. Vielleicht können Sie sich da auch über Ihre Strukturen mit einbringen.
Mir ist es wichtig, dass wir das, was wir hier in Nordrhein-Westfalen haben, wirklich erhalten können. Deswegen noch einmal: Es nützt nichts, wenn Sie immer wieder Anträge stellen, die an der Stelle falsch sind. Deswegen kann diesem Antrag niemand zustimmen, wenn man Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen möchte. Deswegen wäre es die geschickteste Entscheidung von Ihnen, Ihren Antrag spontan zurückzuziehen. Ich glaube nämlich nicht, dass die CDU rechtswidrige Beschlüsse fassen möchte, mit denen sie die Landesregierung auffordert, Dinge zu tun, die wir nicht tun dürfen.
Was wir jetzt mit der Novellierung des Rettungsgesetzes machen, ist nicht nur die Aufnahme des Prozesses und der Versuch, mit den Hilfsorganisationen und allen anderen gemeinsam eine rechtliche, verlässliche Gesetzesgrundlage vorzulegen, sondern wir haben auch – das stimmt – die Dinge mit aufgenommen, die wir mittlerweile in die Novellierung mit aufnehmen können und müssen, nämlich das zwischenzeitlich bundesgesetzlich in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz, das für NordrheinWestfalen umzusetzen ist. Auch das ist ein intensiver Prozess.
Im Gegensatz zu manch anderer Regierung versuchen wir wirklich, diese Gesetze partizipativ umzusetzen. Wir versuchen eine Einbeziehung. Ich weiß, dass das immer wieder mal knirscht und knarzt, aber diese Einbeziehung ist die dahinterstehende Absicht. Das hat allen Seiten viele Stunden gekostet. Deswegen auch herzlichen Dank an der Stelle für die intensive Beteiligung und das Einbringen der Dinge, die von außen gekommen sind.
Ich denke, dass wir uns demnächst wieder mit dem Thema befassen werden, aber dann nicht auf der Grundlage von Polemik, nicht auf der Grundlage von Wahlkampfgetöse, sondern dann auf der Grundlage eines sachlich-praktischen Gesetzentwurfs, der mit allen Akteuren abgestimmt ist. Ich hoffe, dass Sie dann einem solchen Gesetzentwurf mit dem gleichen Engagement hier zustimmen und sich auch für die Umsetzung einsetzen können. Dann wäre in den Strukturen etwas gewonnen. Gleichzeitig beschleunigen Sie bitte das Verfahren im Bund. Dann können wir auch die Bereichsausnahme in Nordrhein-Westfalen zügig umsetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Frau Kollegin Scharrenbach hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich frage mich gerade, in welcher Debatte Sie eigentlich waren und ob Sie wirklich zugehört haben.
Offen gesagt, habe ich außerhalb Ihres Beitrages keine Polemik von den anderen Rednern in dieser Frage gehört. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie verstanden, dass wir sehr wohl Kontakt mit der Bundesregierung haben und die Bundesregierung angekündigt hat, das entsprechende Verfahren vor der zweijährigen Umsetzungsfrist auch durch den Bundestag und die Länderkammer zu bringen. Dass eine Beteiligung der Länder vorgesehen ist, ist insofern absolut nachvollziehbar, weil nämlich nicht alle das Submissionsmodell fahren, sondern einige Bundesländer auch das Konzessionsmodell haben, das entsprechend abgebildet werden muss.
Wir schlagen Ihnen vor, dass im Rettungsdienst Nordrhein-Westfalen eine Bereichsausnahme definiert wird. Deshalb hätte ich von Ihnen gerne die Frage beantwortet, ob Sie der Auffassung sind, dass Sie in einem Rettungsgesetz NordrheinWestfalen ohne eine Bereichsausnahme hinkommen. Sie werden zwangsläufig die Verbindung mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz herstellen müssen. Insofern werden Sie im Rettungsgesetz eine Bereichsausnahme zu definieren haben.
Emanzipation, Pflege und Alter: Frau Scharrenbach, ich habe eben vorgelesen, was Herr Gabriel bzw. der Bundesgesetzgeber sagt. An der Stelle sagt er ganz klar, wir dürfen in Nordrhein-Westfalen keine Bereichsausnahme gesetzlich verankern, wie sie von der EU vorgesehen ist, bevor der Bundesgesetzgeber dies getan hat. In dieser Lage befinden wir uns derzeit. Wir werden daher über andere Wege versuchen, unsere Anliegen durchzusetzen, um den Katastrophenschutz in NRW sicherzustellen und die bestehenden Hilfsorganisationen in der Form zu erhalten. Dafür werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen.
Ich habe Ihnen sehr genau zugehört und Ihren Antrag sehr genau gelesen. Sie schreiben, es bestünde die Möglichkeit, eine Bereichsausnahme von der Vergabepflicht im neuen Rettungsgesetz in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, bevor der Bundesgesetzgeber tätig geworden sei. Das geht eindeutig nicht, Frau Scharrenbach. Damit kann Ihr Antrag in
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat eine direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/5759 beantragt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Piraten. Wer möchte sich der Stimme enthalten? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5759 der Fraktion der CDU mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5750
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Münstermann von der SPD das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag schaffen wir die Grundlage zur Herstellung von Augenhöhe zwischen Betroffenen und Bergbauunternehmen bei Bergschadensfällen.
So sollen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bergschadensfälle im Interesse der Betroffenen und der Anwohner verbessert werden. Dies soll etwa dadurch geschehen, dass die Bergschadensvermutung für den Braunkohletagebau gelten soll, die Beweislast also wie bei der Steinkohle umgekehrt werden soll. Die Unabhängigkeit der Markscheider bei der Anwendung ihrer Fachkunde soll weiter gestärkt werden.
Die erfolgreich angelaufenen Schlichtungs- und Anrufungsverfahren sollen verbreitert und weiterentwi
ckelt werden mit dem Ziel, eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Bergbaubetroffenen einzurichten, die dann auch den Salzbergbau beinhaltet. Dies sind nur einige wichtige Punkte des Antrags.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, über ein halbes Jahr haben wir, CDU, FDP, Grünen, Piraten und SPD, also alle Parteien, versucht, einen konsensfähigen Antrag zu erstellen. Dabei war es für mich zu jeder Zeit klar, dass bei diesen Anträgen Abstriche gemacht werden müssen. Sehr bedauerlich finde ich es daher, dass sich die FDP diesem Antrag nun doch nicht anschließt und ihren eigenen Entschließungsantrag bringt.
Herr Brockes, Sie schreiben in einer Mail an uns, bereits der erste Absatz in der Einleitung des Antrags sei auf erwartete Bedenken in der Fraktion gestoßen. Was steht nun in diesem ersten Absatz? Darin steht – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Bergbau war stets und ist auch noch heute mit Belastungen für Umwelt und Klima, die Umgebung und die dort lebenden Menschen verbunden.“
Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen und -plänen auf europäischer Ebene, Bundes- und Landesebene in Einklang gebracht werden. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohlegewinnung und -verstromung ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen.“
Was heißt denn das? – Das heißt doch nichts anderes, als dass der Kraftwerksbetreiber sein Kraftwerkserneuerungsprogramm weiter umsetzen
muss. RWE muss also die noch ausstehende BoAplus-Anlage bauen und durch diese neu installierten Leistungen gleichzeitig Altanlagen gleicher Leistung vom Netz nehmen. Damit werden nämlich 30 % CO2 – bezogen auf Altanlagen – eingespart. Nichts anderes heißt das. Das ist ökologisch und ökonomisch richtig, also gut für die Menschen und gut für die Umwelt.
Deshalb ist es mir völlig unklar, warum Sie jetzt diesen Entschließungsantrag einbringen. Unklar sind mir auch die neuen Punkte, die Sie darin aufnehmen. Sie hatten ein halbes Jahr Zeit und haben diese Punkte nicht eingebracht. Ich frage mich, warum das so war. Der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, SPD, Grünen und Piraten ist ein richtiger, guter und wichtiger Schritt, um die Rechte der Bergschadensbetroffenen gegenüber den Bergunternehmen zu verbessern.
Abschließend: Der Kollege Hovenjürgen sagte in der Plenarsitzung am 26. September 2013, dass der damals gestellte Antrag von SPD und Grünen