Danke schön. – Ich weiß, dass Sie Ihre Reden lieber zu Protokoll gegeben hätten; aber ich finde es gut, dass wir heute zum ersten Mal über dieses Gesetz gesprochen haben. Weil es das erste und gleichzeitig das letzte Mal ist, lassen Sie mich – das kann ich Ihnen leider nicht ersparen – ein paar Anmerkungen zur Verfahrensdokumentation machen, die hier im Landtag erstellt werden wird.
Vielleicht gehen Sie zum Reden besser nach draußen. – Ich möchte kurz auf die vorliegende Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses eingehen. Dort steht, dass sich der Ausschuss an zwei Terminen mit dem Gesetzentwurf befasst hat. – Das ist formal sicherlich korrekt. Beim ersten Termin haben wir, die Piratenfraktion, ein Sachverständigengespräch beantragt. Das war alles. Beim zweiten Termin ist dieses Gespräch durchgeführt worden, und gleichfalls hat dort die Schlussabstimmung stattgefunden. Eine inhaltliche Befassung gab es nicht.
Zu dem Sachverständigengespräch hätten nach den Regeln des Ausschusses fünf Sachverständige eingeladen werden können. Einer war anwesend. Wir waren die einzige Fraktion, die Fragen gestellt hat, welche leider auch nur zum Teil beantwortet werden konnten. Danach gab es die Abstimmung, und es war Schluss. Die schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wurde von nie
Meine Damen und Herren, ist das Gesetz so sensationell gut, dass es keiner Beratung bedarf? – Mit Sicherheit nicht.
Ich komme kurz zum Inhalt. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nach Auffassung von Herrn Minister Jäger gemäß seiner bei der Einbringung zu Protokoll gegebenen Rede lediglich bundesgesetzliche Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungsverfahren auf Landesebene einführen und zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation in Nordrhein-Westfalen beitragen. – Genau das Gegenteil ist aber der Fall.
Die im Entwurf aufgeführten Verfahren für eine frühe Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Planfeststellungsverfahren sind lediglich mit einer Hinwirkungspflicht versehen. Das ist alles andere als eine klare Aussage und wird dazu führen, dass dieses Gesetz bei strittigen Fällen nie zur Anwendung kommen wird. Ich glaube eher, dass dieses Gesetz ein Verwaltungsgerichtsverfahrenbeschaffungsgesetz wird.
Was passiert, wenn sich jemand gegen eine Hinwirkungspflicht ernsthaft zu Wehr setzt, sehen wir aktuell bei der Debatte über die Offenlegung der Vergütung von Sparkassenvorständen. Auch hier ist die Landesregierung nicht bereit, zuzugeben, dass ihre eigens installierte Hinwirkungspflicht Unsinn ist.
Wir Piraten sprechen uns nicht nur in solchen Verfahren, sondern immer für eine klare und gesetzlich verpflichtende Regelung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Jeder Bürger soll verlässlich recherchieren können, wo und wann er sich bei der Gestaltung seines Lebensumfeldes einbringen kann.
Hier aber wird nur ein fauler Kompromiss von Schwarz-Gelb aus der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundestags umgesetzt.
Wir hätten fast ein ganzes Jahr lang Zeit gehabt, um für Nordrhein-Westfalen ein besseres Umsetzungsgesetz zu erarbeiten. Leider hat das Ministerium für Inneres und Kommunales einmal mehr den letzten Termin gewählt, um das mit aller Gewalt durch das Parlament zu drücken. Schlechtes Gesetz – schlechte Umsetzung – schlechte Bürgerbeteiligung!
In den kommenden Tagen wollen Sie sich für Ihre Open-Government-Strategie mit neuen Formen der Bürgerbeteiligung abfeiern lassen? Wie passt das zusammen?
In der Großen Anfrage der Grünen zum Verbraucherschutz hat man die Arbeit der Landesregierung als tadellos dargestellt. Ich bin enttäuscht von den regierungstragenden Fraktionen, dass man diese Farce hier mitmacht.
Kommen wir noch kurz zu E-Government und der De-Mail! Zuletzt haben wir von den Grünen gehört, dass die NSA-Debatte bereits überholt ist.
Herr Bolte, ich habe eben das erste Mal ein kleines bisschen Kritik gehört, dass De-Mail zu kritisieren ist. Warum haben Sie keinen Vorschlag gemacht? Warum haben Sie nichts geändert? Dass De-Mail trotz der massiven Kritik – auch im bundesgesetzlichen Verfahren – nun mit diesem Gesetzentwurf die Schriftform im Verwaltungsverfahren ersetzen kann,
zeigt, dass die Landesregierung entweder technisch inkompetent ist oder politisch einfach nicht will, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine technisch einwandfrei verschlüsselte Kommunikationsform zur Verfügung zu stellen!
Herr Präsident, ich könnte diesen Punkt noch viel weiter ausdehnen. Aber in Anbetracht des Faktes, dass Sie es geschafft haben, diesen peinlichen Tagesordnungspunkt auf eine Zeit jenseits 21 Uhr zu legen, beglückwünsche ich Sie zu diesem Coup.
Leider werden Sie nun ein wirklich schlechtes Gesetz für Nordrhein-Westfalen beschließen. Ich kann meiner Fraktion nur empfehlen, sich mit einer Ablehnung ganz weit von diesem Entwurf zu distanzieren. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein gutes Gesetz. Die Landesregierung empfiehlt Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5782, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5230 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5230 von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Stimmen der Piraten in zweiter Lesung verabschiedet.
Ministerin Löhrmann hat mitgeteilt, dass sie ihre Einbringungsrede zu Protokoll geben wird. (Siehe Anlage 4)
Eine weitere Aussprache ist für heute nicht vorgesehen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5545 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig Überweisung erfolgt.
Frau Ministerin Steffens hat mitgeteilt, dass sie ihre Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfs zu Protokoll geben wird. (Siehe Anlage 5) Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5546 an den Ausschuss für Ar
beit, Gesundheit und Soziales. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.