Frau Ministerin Schäfer hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben hat. (Siehe Anlage 6) Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5774 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5555 an den Ausschuss Frauen, Gleichstellung und Emanzipation – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.
4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 sowie Überschreitungen unter 25.000 Euro im gesamten Haushaltsjahr 2013
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5783, die mit Vorlage 16/1823 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer folgt dieser Empfehlung nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU und der FDP und unterschiedlichen Abstimmungen bei den Kollegen der Piratenfraktion angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
der Behauptung der Stadt Ahaus sowie weiterer 13 Städte und Gemeinden §§ 8 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im
Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzierungs- gesetz 2013 – GFG 2013) vom 21. März 2013 (GV.NRW. S. 167 ff.) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5784, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dieser Empfehlung nicht folgen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung 16/5784 einstimmig angenommen.
Die Übersicht 19 enthält sechs Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 Geschäftsordnung bzw. § 79 Abs. 2 Geschäftsordnung a. F. an den Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag und zwei Änderungsanträge.
Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht 19 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist auch dieses Abstimmungsverhalten einstimmig durch das Plenum bestätigt worden.
Mit der Übersicht 21 liegen Ihnen Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. – Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit diese Beschlüsse bestätigt sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, den 15. Mai 2014, 10 Uhr.