Protokoll der Sitzung vom 05.07.2012

streckungsgesetzes NRW sowie zur Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/58

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele.

So sieht Art. 1 des Gesetzentwurfs Änderungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz vor, die unter anderem das Verfahren bei der Ermittlung des Schuldnervermögens betreffen. Darüber hinaus soll das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zukünftig die Beitreibung zivilrechtlicher Forderungen von öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit Förderverfahren der öffentlichen Hand ermöglichen.

Art. 2 ermöglicht es der Verwaltung zukünftig, bei behördlichen Zustellungen die neue Kommunikationsmöglichkeit über De-Mail-Dienste zu nutzen. Die vorgesehenen Änderungen im Landeszustellungsgesetz NRW sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des E-Governments in Nordrhein-Westfalen.

Im vergangenen Jahr hat der Bund gemeinsam mit den Ländern einen gesetzlichen Rahmen für die sogenannten De-Mail-Dienste geschaffen und die zustellungsrechtlichen Regelungen für die Bundesbehörden entsprechend angepasst. Mit den beabsichtigen Änderungen im Landeszustellungsgesetz NRW wollen wir die neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch für die Verwaltung Nordrhein-Westfalens nutzbar machen.

Kommunikation sowohl im privaten wie behördlichen Bereich läuft heutzutage verstärkt im Internet oder über E-Mails ab. E-Mails sind jedoch so wenig sicher vor Manipulationen wie Postkarten im konventionellen Postverkehr. Neue Medien zu nutzen heißt aber nicht, auf Sicherheit zu verzichten. Für eine sichere elektronische Kommunikation brauchen wir eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur, die beides miteinander verbindet: Sicherheit auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite. Mit den De-Mail-Diensten haben wir eine im Sinne der Sicherheit verlässliche Struktur.

Die Änderungen im Landesrecht sind also nicht nur eine notwendige Anpassung an verändertes Bundesrecht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung des E-Governments. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Herr Minister Jäger, vielen Dank. – Für die SPD hat der Kollege Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Ministers ist nichts hinzuzufügen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Das war kurz und schmerzlos. Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die CDU spricht Herr Moritz.

(Minister Ralf Jäger: Du hast jetzt den An- spruch, es noch kürzer zu schaffen!)

Es wird schwierig, das zu toppen. Ich werde es trotzdem versuchen.

Dass die Regelungen von NRW aus Praktikabilitätserwägungen an die Bundesregelung anzupassen sind, ist nachvollziehbar. Dem kommt der Gesetzentwurf nach. Insofern haben wir als CDU keine Einwendungen.

Aber ich möchte noch anregen, darüber nachzudenken, ob und wie den Kommunen geholfen werden kann, ihre berechtigten Forderungen auch durchzusetzen. Das soll hier nur eine Anregung sein. Die CDU-Fraktion wird zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Okay, wir versuchen, uns gegenseitig zeitlich zu toppen. Schauen wir mal, wie weit das geht! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Schäffer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Einschätzung meiner Vorredner, dass der erste Teil des Gesetzentwurfes, Art. 1 mit der Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, eher unspektakulär ist, weil wir als Land die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Regelungen auch in das Landesgesetz übernehmen müssen.

Bei Art. 2 des Gesetzes verhält es sich ähnlich, was die Übernahme der Regelungen des Bundes angeht. Ich glaube aber, dass es sich auch aufgrund der langen Diskussionen, die im Bundestag und auch in der Öffentlichkeit über das De-Mail-Gesetz geführt wurden, schon lohnt, näher hinzuschauen, was in diesem zweiten Artikel steht.

Wir wissen alle, dass die Kommunikation per E-Mail schon heute eine rasante Verbreitung in der Bevölkerung gefunden hat und dass sie sich für Verwaltung, für Wirtschaft, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher anbietet. Deshalb ist es nur konsequent und begrüßenswert, wenn es Regelungen für eine sichere und verlässliche E-Mail

Kommunikation gibt und dass diese geschaffen worden sind.

Aber es gab zum Bundesgesetz auch einige Kritik. Nicht umsonst haben die Oppositionsfraktionen im Bundestag gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf und stattdessen für einen Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion gestimmt.

Ich möchte zwei Kritikpunkte herausgreifen. Der erste: die fehlende Verpflichtung zu einer Ende-zuEnde-Verschlüsselung, um auch die Vertraulichkeit solcher E-Mails zu gewährleisten und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auf den digitalen Raum zu übertragen. Der andere: die Beweislast für den Empfang von Nachrichten, die bei den Empfängerinnen und Empfängern liegt.

Auch wenn es gewisse Schwachstellen bei diesem Gesetzentwurf gibt, die in der Anhörung des Bundestages und auch in der öffentlichen Diskussion zutage getreten sind, die auch nicht völlig wegzudiskutieren sind – wenn man ehrlich ist –, glaube ich trotzdem, dass wir gewisse Vorteile gegenüber den herkömmlichen und ungeschützten E-Mails haben und dass es nicht nur rechtlich geboten, sondern auch sinnvoll ist, eine entsprechende Anpassung des Landesgesetzes vorzunehmen. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten bin ich mit dem Kollegen Stotko einig, an dieser Stelle aber schon, jedenfalls was die Schnelligkeit der Debatte anbelangt. Im Ausschuss werden wir sicherlich noch einmal intensiver über die Fragen des DeMail-Gesetzes sprechen müssen. Da gibt es sicher viele Details, die einen hier im Plenum überfordern, zu denen ich auch sagen muss: Dazu möchte ich auch selber entsprechende Fachleute erst hören.

Eine Kritik möchte ich schon einmal benennen, was die Vollstreckbarkeit von Fördermitteln durch öffentlich-rechtliche Banken anbelangt. Ich bin zunächst skeptisch, dass wir diese Banken gegenüber privaten Banken bevorzugen. Auch das möchte ich im Ausschuss debattieren. Danach werden wir uns eine Meinung bilden. Dann sehen wir uns hier im Plenum wieder. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion darf ich Herrn Herrmann ans Mikrofon bitten. Soweit ich es im Kopf habe, ist das seine Jungfernrede. Ich wünsche viel Glück.

(Allgemeiner Beifall)

Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Einleitung. Ich freue mich sehr, dass ich vor der sitzungsfreien

Zeit noch die Gelegenheit habe, meine erste Rede zu halten.

Wie schon gehört, handelt es sich bei dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf um eine Sammlung von Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und da dies anscheinend die letzte Rede des Tages ist, möchte ich mich auf den Art. 2, die Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz, beschränken.

Wie schon gehört, geht es dabei darum, das DeMail-System für amtliche Zustellungen einsetzen zu können. De-Mail ist eine von vielen Namen von Projekten, die inzwischen zu Synonymen und zu Symbolen für ein Bestreben geworden sind, die Bürger zu überwachen und zu kontrollieren. Namen wie Vorratsdatenspeicherung, ELENA, elektronische

Gesundheitskarte, ACTA usw. lassen Datenschützer abwechselnd weiß vor Schreck und rot vor Wut werden.

De-Mail gehört in diese Reihe – im Prinzip ein guter Gedanke, eine sichere elektronische Versandmöglichkeit von Schriftstücken zu etablieren. Aber gut gemeint heißt nicht auch gut gemacht. Keine Angst, ich werde jetzt nicht die vielen technischen Fehler und sicherheitstechnischen Probleme des Systems hier aufzählen. Aber lassen Sie mich kurz ein Wort zu Kompatibilitäten verlieren.

De-Mail ist ein eigenständiges proprietäres System, welches mit nichts kompatibel ist – nicht mit internationalen Standards, nicht mit europäischen Standards und auch nicht mit dem vielfach in NRW verwendeten EGVP, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Trotzdem will die Landesregierung das De-MailSystem für die Verwaltung und die Bürger in NRW zusätzlich einführen. Wie das mit dem Bekenntnis aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung offener Standards zusammenpasst, auf diese Erklärung bin ich gespannt.

(Beifall von den PIRATEN)

Es sind nicht nur diese Unzulänglichkeiten, die DeMail zu einem digitalen Reinfall unserer Meinung nach machen. Die rechtlichen Konsequenzen, die sich bei der Nutzung von De-Mail ergeben, sind sehr weitreichend und dem Bürger größtenteils überhaupt nicht bekannt. Hier ist wesentlich mehr Aufklärung notwendig. Der Bürger muss wissen, dass sichere elektronische Kommunikation auch immer gleich rechtsverbindliche elektronische

Kommunikation ist.

Der Bürger muss wissen, dass er mit dem De-MailKonto, das er von der Telekom und anderen Anbietern kostenlos und einfach angeboten bekommt – wie man in der Werbung im Moment sehen kann –, 24 Stunden am Tag ein Postfach für den Eingang digitaler Einschreiben bereithält und, wenn dieser

Gesetzentwurf verabschiedet wird, auch für die rechtsverbindliche Zustellung von Behördendokumenten.

Das sind Eigenschaften, die die Bürger wohl eher weniger attraktiv finden werden. Für die Behörden ist es aber wichtig, möglichst viele Bürger für die Einrichtung eines De-Mail-Kontos zu begeistern. Schließlich geht der Plan davon aus, dass bereits im ersten Jahr 15 Millionen Briefe über das System verschickt werden sollen, im folgenden Jahr sogar dreimal so viel. Nur wenn diese Zahlen tatsächlich erreicht werden, ergeben sich auch die geplanten Einsparungen, mit denen das System immer wieder begründet wurde.

Ich sehe dafür nur eine Möglichkeit: Wenn Behörden den Bürger auf elektronischem Wege erreichen wollen, kann man nicht von ihm verlangen, dass er selbst dafür Computer, Internetanschluss und Stromanschluss bereitstellt. Bei Millionen von Empfängern wird es immer wieder Nutzer geben, die gerade nicht das Geld haben, um die Telefonrechnung oder gar die Stromrechnung zu bezahlen. Das muss berücksichtigt werden.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)