Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist es bemerkenswert, wenn ein roter Sozialdemokrat mit einem grünen Schlips das Hohelied auf die schwarzen Schafe in diesem Hause singt. Das bedeutet, es gibt eine große Einigkeit in der Sache. Und da will die Landesregierung natürlich nicht abseits stehen.
Auch wir teilen alles, was gesagt worden ist. Die Situationsanalyse ist vollständig richtig. Auch in den letzten vier Jahren hat es einen intensiven Austausch mit den Schäferinnen und Schäfern, mit den Berufsverbänden gegeben; das ist bekannt. In der Abfolge ist es nicht besser geworden. Es gibt eine dramatische Situation zu beklagen.
Einerseits sind die Schäferinnen und Schäfer, die Schafe die besten Freunde der Natur, sind sozusagen Artenvielfaltsweltmeister. Ohne die Schäferinnen und Schäfer könnten wir unsere Artenschutzziele gar nicht erreichen, könnte vieles in der Umwelt, in der Kulturlandschaft nicht erhalten werden. Insofern ist der gesellschaftliche Anspruch an die Umwelt bei den Schäferinnen und Schäfern, bei den Schafen gut aufgehoben.
Im Gegensatz dazu die wirtschaftliche Situation: In der Tat ist die Wolle kaum noch etwas wert. Die Marktbedingungen für Fleisch sind ebenfalls
schwierig. Um dies festzustellen, brauchen wir nur in die Supermärkte zu gehen. Das billige Fleisch aus Neuseeland ist die große Konkurrenz. Auch bei der Flächenpflege können Schäferinnen und Schäfer nicht auf kostendeckende Einnahmen hoffen.
Die wirtschaftliche Situation ist also sehr schlecht. Viele Existenzen sind bedroht. Deshalb ist es in der Tat bewundernswert, mit welcher Leidenschaft für den Beruf und für die Aufgabe die Schäferinnen und Schäfer oft noch unter schwierigen Rahmenbedingungen ihre Arbeit leisten. Von daher ist dieser Berufszweig auf unsere Unterstützung angewiesen. Wir müssen hier gemeinsam etwas tun.
Die Situation ist also allen klar. Nichtsdestotrotz muss man an dieser Stelle eingestehen, dass die Änderung der Systematik, die seinerzeit alle begrüßt haben, nämlich weg von der produktionsbezogenen Prämie hin zu einer Flächenprämie, nicht dazu beigetragen hat, gerade diese Form der Landwirtschaft, die es am meisten bräuchte, zu unterstützen.
Wir sagen zu Recht: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Obwohl das hier wie die Faust aufs Auge passte, haben wir es bisher – das muss man offen eingestehen – nicht geschafft, es europäisch und national zu verankern. In den bisherigen Beschlusslagen zur Umsetzung der europäischen Agrarreform ist unser Antrag gescheitert. Wir haben keine Mehrheit gefunden. Bei dem Kompromiss in München und der jetzigen Umsetzung durch die Bundesregie
rung ist die sogenannte Raufutterprämie, wie sie vorgesehen war, nicht mehrheitsfähig gewesen. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen.
Insofern arbeiten wir an Überbrückungen, an Möglichkeiten, doch noch Lösungen zu finden – und da freue ich mich auf die breite Unterstützung des Landtags –:
Erstens. Wir sehen, dass wir im Bereich der Grünlandbewirtschaftung in der ersten Säule durch eine Begriffserweiterung und der damit verbundenen erhöhten Prämienberechtigung neue Möglichkeiten schaffen können.
Zweitens. Wir wollen die Optionen der zweiten Säule durch deutliche Prämienerhöhungen gerade im Bereich des Vertragsnaturschutzes insbesondere für die Schäferinnen und Schäfer erweitern.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir für Arten, die vom Aussterben bedroht sind – das ist bei seltenen Schafrassen, die wir in Nordrhein
Aber auch das löst das Problem nicht flächendeckend. Deshalb sind weitere Initiativen auf Bundesebene, aber auch in Nordrhein-Westfalen nötig, beispielsweise durch Vereinbarungen mit den Deichverbänden zur Deichpflege und durch Verbesserung der entsprechenden Rahmenbedingungen bei unseren eigenen Grünflächen.
Unter dem Strich: Das ist eine gemeinsame Aktion, aber wir haben noch viel gemeinsame Arbeit vor uns. Ich würde mich freuen, wenn Sie jeweils in Ihren Parteien auf der Ebene des Bundes und auch in den anderen Bundesländern für eine stärkere Gemeinschaft mit den Schäferinnen und Schäfern werben würden. Es gibt einige Bundesländer, die die Notwendigkeit dafür nicht sehen. Deshalb ist die naheliegende Möglichkeit, bei der notwendigen Ausstattung auf die erste Säule zurückzugreifen, nicht wirklich als Perspektive erkennbar. Aber, wie gesagt, wir kämpfen an der Stelle weiter gemeinsam. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/5966 – Neudruck – direkt abzustimmen. Somit kommen wir zu der Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit
ist der Antrag Drucksache 16/5966 – Neudruck – vom Landtag Nordrhein-Westfalen einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/5976 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Kollegin Philipp für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2008 hat das Land NRW sein erstes Gesetz zur Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften verabschiedet. Ziel war es damals, lokale Initiativen in der Stadtentwicklung zu stärken. Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote vor Ort sollten dabei gemeinschaftlich attraktiver gemacht und abgestimmt aufgewertet werden. Einbezogen waren dabei ursprünglich und bisher auch ausschließlich innerstädtische Kernbereiche.
Warum ist es notwendig, solche Initiativen zu unterstützen und auf den Weg zu bringen? Die klassischen Einkaufsstraßen der gewachsenen europäischen Städte geraten zunehmend unter Druck. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass sich Shoppingcenter nicht mehr nur ausschließlich auf der grünen Wiese ansiedeln, sondern mittlerweile auch innerorts. Die Eintönigkeit der Stadtzentren nimmt zu, die Kundenfrequenz auf den Straßen sinkt, und die Laufwege der Kunden verändern sich.
Wir mussten also feststellen, dass bestimmte Trends im Einzelhandel es notwendig machen, sich vor Ort zusammenzuschließen, Kräfte zu bündeln und sich gemeinschaftlich mit seinen Stärken nach außen zu präsentieren. Das kann das Engagement eines Straßenhausmeisters sein, wie es in einigen Projekten der Fall war, die Organisation eines Nachtshoppings oder einer einheitlichen Weihnachtsbeleuchtung. Derartige Initiativen sollten
Im Jahr 2011 wurde das Gesetz erstmalig evaluiert. Die beteiligten Verbände haben sich dabei mehrheitlich für eine Fortführung der gesetzlichen Regelungen ausgesprochen. Außerdem haben sie eine
Erweiterung des Anwendungsbereichs im Gesetz vorgeschlagen. Heute beschäftigen wir uns daher in zweiter Lesung mit einer Ausweitung dieses Gesetzes.
Wir möchten, dass in Zukunft auch Initiativen in Wohnquartieren und Gewerbegebieten durch dieses Gesetz unterstützt werden können. Insbesondere der Wohnungswirtschaft sollen Immobilien- und Standortgemeinschaften nützen, um städtebaulich sinnvolle Umfeldverbesserungen auch für Wohnquartiere, Gewerbegebiete und für touristische Zwecke möglich zu machen. Das ist ein weiterer guter Ansatz der Landesregierung zur integrierten Quartiersentwicklung.
In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen etwa 50 Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher, aber vor allem auf freiwilliger Basis. Deswegen sind wir guter Dinge, dass wir das Prinzip der Immobilien- und Standortgemeinschaften bald erfolgreich auf in die Jahre gekommene Wohnviertel und Gewerbegebiete ausweiten können.
Wie das funktionieren kann, lässt sich an Beispielen aus der Praxis gut ablesen. Im Bereich der wohnungsbezogenen Immobilien- und Standortgemeinschaften wurden in NRW drei Modellprojekte durchgeführt: in Köln, in Dortmund und in Wuppertal. Ziel war es dabei, private Eigentümer für Aufwertungsmaßnahmen in den jeweiligen Wohnquartieren zu gewinnen.
Westfalen erste private und kommunale Initiativen zu Immobilien- und Standortgemeinschaften in Gewerbegebieten und entsprechende Überlegungen in touristischen Bereichen.
Natürlich wollen wir nicht, dass sich die öffentliche Hand aus den notwendigen Maßnahmen vor Ort gänzlich herauszieht.
Die Maßnahmen im Rahmen einer ISG erfolgen selbstverständlich in enger Abstimmung mit der Kommune und in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der Aufgaben der öffentlichen Hand. Das ist also kein Entweder-oder, sondern ein verantwortungsvolles gemeinschaftliches Handeln vor Ort.
Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich und freuen uns, dass wir heute endlich darüber abstimmen können.
Lassen Sie mich noch eine letzte Anmerkung zum Verhinderungsquorum machen. Die Fraktionen von Rot und Grün haben sich auf einen gemeinsamen
Unserer Ansicht nach befördert die Erhöhung des Verhinderungsquorums von einem Viertel auf ein Drittel die Bildung von sogenannten ISGs. Sie folgt konkreten Anregungen aus der Praxis. Die weit überwiegende Zahl der geladenen Experten hat im Rahmen der Landtagsanhörung am 10. März 2014 eine solche Erhöhung auch positiv bewertet. In der Anhörung wurde an einer Stelle auch sehr schön darauf hingewiesen, dass es kein Ordnungsrecht, sondern ein Ermöglichungsgesetz sei, von dem wir uns vor Ort eine Mobilisierung von unten nach oben erhoffen.
Darüber hinaus ist in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und auch im Saarland – also dort, wo es eine positive Entwicklung bei den Immobilien- und Standortgemeinschaften gibt – ebenfalls ein Quorum von einem Drittel festgelegt worden.
Deswegen sind wir uns ganz sicher: Die Erhöhung des Quorums macht den Gesetzentwurf am Ende erst richtig rund. Von daher werden wir dem Gesetzentwurf in dieser Form selbstverständlich zustimmen. Wir würden uns freuen, wenn die anderen Fraktionen es uns gleichtun würden. – Herzlichen Dank.