Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Ich weise zudem darauf hin, dass die FDP-Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Kultur und Medien zurückzuüberweisen.

Wir kommen jetzt also in der zweiten von drei Lesungen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4950. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/4950 in zweiter Lesung in der geänderten Fassung angenommen.

Meine Damen und Herren, ich lasse viertens über den bereits angesprochenen Antrag der FDP auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4950 an den Ausschuss für Kultur und Medien abstimmen. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4950 an den Ausschuss abgelehnt.

Ich lasse fünftens und letztens über den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/6130 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Herzlichen Dank. Ich schließe die Beratung und Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4.

Meine Damen und Herren, nun rufe ich auf:

5 Überwachung und Datenzugriff im Bereich der

Telekommunikation. Wie nutzen nordrheinwestfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und WLAN-Catcher?

Große Anfrage 10 der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5215

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/6051

In Verbindung mit:

Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen, Stille SMS und Einsätze von IMSI-Catchern – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6118

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Herrmann das Wort. Bitte, Herr Kollege. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream. Nun zu einem Thema, das viele Menschen – oft zu Unrecht – zu Betroffenen macht: Funkzellenabfragen und Co.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Ich weiß: Die einen wollen von Überwachung nichts mehr wissen – wie man übrigens auch hier bei den Kolleginnen und Kollegen sieht, die gerade aus dem Saal laufen. Für andere hat die ernsthafte Diskussion zu dem Thema noch nicht einmal richtig angefangen. Ich gehöre zu der letzten Gruppe.

Moderne Polizeiarbeit, meine Damen und Herren, ist grundrechtsbewusst, verhältnismäßig und evidenzbasiert. Wir wollten mit unserer Großen Anfrage erfahren, ob elektronische Überwachungsmaßnahmen wie Funkzellenabfragen oder Stille SMS notwendig und effektiv für die Strafverfolgung sind: Werden sie sinnvoll eingesetzt? Oder läuft der Gebrauch aus dem Ruder? Werden sie – unrechtmäßig – zum Routineinstrument? Sind sie gar schiere Überwachungsmaßnahmen?

Uns fehlen die Belege für eine ordentliche Bewertung sowohl in die eine wie in die andere Richtung. Die Ergebnisse der Großen Anfrage sind, offen gesagt, dürftig. Außer einfachen numerischen Erfas

sungen über den Gebrauch der Maßnahmen steht nicht viel drin.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Ihr habt ja auch nach nichts anderem gefragt!)

Natürlich, die Zahlen alleine haben es schon in sich: 300.000 versendete Ortungsimpulse, also Stille SMS, in 2013, ein klar ansteigender Gebrauch des Instruments Funkzellenabfrage, satte 11 Abfragen pro Tag gibt es in Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahmen werden also immer häufiger verwendet.

Gleichzeitig wissen wir aber nicht, ob sie überhaupt notwendig sind. Es drängen sich Vergleiche mit der Vorratsdatenspeicherung auf. Die wurde auch jahrelang als unbedingt notwendig verteidigt. Ein konkreter Nachweis über die Notwendigkeit wurde aber nie erbracht.

Dass Funkzellenabfragen nützlich sein können, ist unbestritten. Denn für ein Ermittlungsverfahren kann alles nützlich sein – je mehr Informationen, desto besser. Aber ist es wirklich notwendig, dass man überall damit rechnen muss, in Dateien erfasst zu werden, nur weil man ein Handy dabeihat?

Niemand will die Aufklärung schwerster Straftaten verhindern. Aber wir müssen uns die Frage stellen, wann, in welchen besonderen Ausnahmesituationen es notwendig ist, alle Mobilfunkgeräte pro Funkzelle zu speichern, also alle Menschen zu erfassen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort sind.

Von Schleswig-Holstein wissen wir, dass manche Funkzellenabfragen tage- oder sogar wochenlang durchgeführt wurden. Das sind Zigtausende Daten Zigtausender Menschen. Der Nachweis der Notwendigkeit derartiger Einsätze muss erbracht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Es reicht nicht, Einzelfälle anzuführen, bei denen, vielleicht durch einen Zufall, Handydaten eine Rolle gespielt haben. Wir brauchen verlässliche Zahlen über den Nutzen und die Erfolge dieser Maßnahmen. Solange wir diese Zahlen nicht haben und der Gebrauch immer weiter zunimmt, drängt sich der Eindruck der Unverhältnismäßigkeit auf.

Funkzellenabfragen, Stille SMS und IMSI-Catcher greifen tief in die Grundrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung ein. Das ist der Kernpunkt, um den es hier geht.

Deshalb bringen wir unseren Antrag zur Erarbeitung von Erhebungsmatrizen für Funkzellenabfragen IMSI-Catcher und Stille SMS ein. Wir brauchen eine transparente und nachvollziehbare statistische Erfassung des Einsatzes dieser elektronischen Maßnahmen. Nur mit diesen Informationen können wir unserer Pflicht der parlamentarischen Kontrolle nachkommen. Nur mithilfe verlässlicher Zahlen

können wir die Notwendigkeit von Funkzellenabfragen und Co. bewerten.

Die Piratenfraktion im Saarland hat sich erfolgreich mit der dortigen Landesregierung zu dem Thema auseinandergesetzt. In der Vergangenheit konnten nämlich auch dort Anfragen zu Funkzellenabfragen nicht oder nicht vollständig beantwortet werden, weil – wie hier auch – viele Daten statistisch nicht erfasst wurden. Gemeinsam mit dem Innenministerium wurde dann eine Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen erarbeitet, unterstützt von der dortigen Großen Koalition.

Liebe Kollegen von SPD und CDU, was im Saarland geht, geht doch auch hier. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sind doch auch für verhältnismäßige Polizeiarbeit, oder nicht?

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Schon, doch meis- tens!)

Die von uns vorgeschlagenen Einheiten der Erhebungsmatrixen basieren auf den Einheiten, die im Saarland entwickelt und eingeführt wurden. Im Innenausschuss möchten wir gerne interfraktionell über diese Auflistung sprechen. Dabei sind wir natürlich offen für Erweiterungen oder Ihre Wünsche.

Moderne, grundrechtsbewusste und verhältnismäßige Polizeiarbeit ist evidenzbasiert. Deshalb sollten wir für zukünftige Einsätze von Funkzellenabfragen oder Stillen SMS über die hier vorgeschlagenen Kriterien die Notwendigkeit dieser Maßnahmen herausfinden.

Die Redezeit, Herr Kollege.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Nächster Redner ist der Kollege Körfges für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat ja schon mal Lieblingsstellen in parlamentarischen Unterlagen. Ich lese Ihnen jetzt aus der Großen Anfrage meine Lieblingsstelle und die Antwort dazu vor:

„Wie wird § 100a Abs. 1 S. 2 StPO hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Telekommunikation interpretiert und angewendet?“

Das war die Frage. Die Antwort – ich bitte um Aufmerksamkeit – heißt:

„In der derzeit geltenden Fassung der StPO hat § 100a Abs. 1 keinen Satz 2.“

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Weil es ein Punkt 2 ist und kein Satz 2!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das hier jetzt nicht glossieren. Nur: Wer die Antwort der Landesregierung kritisiert, muss sich gegebenenfalls auch die Hintergründe der eigenen Fragestellung vorhalten lassen.

Genauso will ich mich jetzt nicht lustig machen über Ihr Beispiel aus dem Saarland,

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Danke!)

sondern will nur einfach für mich feststellen, dass die Größenverhältnisse im Saarland mit denen in Nordrhein-Westfalen schwerlich zu vergleichen sind und dass insoweit – wenn Sie die Erhebungsmatrix zum Gegenstand Ihres Antrags machen und sicherlich auch die diesbezüglichen Berichtspflichten meinen –

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Was hat das mit der Größe der Funkzellen zu tun?)

der Aufwand in Nordrhein-Westfalen ein ungeheuer Vielfaches von dem im Saarland haben würde.