An der Stelle sind wir allerdings gerne dazu bereit, mit Ihnen die Hintergründe Ihrer Anfrage, der Antwort und auch Ihres Antrages im Ausschuss zu diskutieren. Ich bin froh darüber, dass wir hier nicht in eine sofortige Abstimmung gedrängt werden – wie bei Piratenanträgen anderweitig schon mal der Fall –, sondern die Möglichkeit haben, das Ganze im Ausschuss zu hinterfragen.
Ich denke, da werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen, zum Beispiel: Wer ist zuständig, wo ist die Angelegenheit prinzipiell geregelt? Das ist ja auch Gegenstand Ihrer Anfrage gewesen. Und die Antwort lautete: in der Strafprozessordnung. Die Überwachung wird dem Grunde nach in § 100a StPO geregelt.
Die Erhebungsberichtspflichten kommen – je nachdem – in den §§ 100b Abs. 5 und 100g Abs. 4 vor. Dort ist festgelegt, dass die Länder berichten und das Bundesamt für Justiz die entsprechenden Informationen veröffentlichen muss.
Das ist zuständigkeitshalber vom Bundesgesetzgeber geregelt. Es gibt nun zwei Möglichkeiten, mit der Sache umzugehen. Zum einen liegt die Vermutung nahe, dass diese Regelung abschließend ist und insoweit die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Oder: Zumindest hat der Bundesgesetzgeber, der bezogen auf die Strafprozessordnung hohe Hürden an die Überwachung anlegt, es nicht für erforderlich gehalten, weiter gehende Berichte und Veröffentlichungspflichten festzulegen. Insoweit lautet die Frage, was wir in Nordrhein-Westfalen zuständigkeitshalber tatsächlich regeln können und regeln müssen.
Die zweite Frage, die sich stellt, lautet: Reicht das, was wir haben, aus? Und ist der Landesgesetzge
ber als solcher oder über den Bundesrat in dieser Hinsicht gefragt? Das ist eine Frage, die sich auch mit der Gewaltenteilung beschäftigt. Wir meinen, dass weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind. Wir sind aber gerne dazu bereit, mit Ihnen die Einzelheiten zu regeln. Denn anders als im Fall der anlasslosen Speicherung geht es hier immer um ganz konkrete Straftaten und um ganz konkrete richterliche Anordnungen im Einzelfall.
Die Kontrolle erfolgt durch die Gerichte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt stellt sich die für mich spannendste Frage. Wir sammeln dann ja hoheitlich Daten und werten diese aus. Ich bin mal gespannt darauf, wie wir zum Beispiel in der Diskussion mit Ihnen die sich daraus ergebenden Rechtsfragen bezogen auf die informationelle Selbstbestimmung klären können. Mit Ihrem Begehren werfen Sie nämlich unter Umständen an der einen oder anderen Stelle ein datenschutzrechtliches Problem auf.
Letzte Frage: Ist das, was Sie verlangen, angemessen, und zwar im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, sowohl vom Umfang als auch von der inhaltlichen Zuordnung her?
Ich habe versucht, das formaljuristisch in Fragen zu kleiden. Da Sie uns im Ausschuss die Gelegenheit geben, weiter darüber zu diskutieren: Ich möchte die von mir angestoßenen Fragen und aufgeworfenen Problemstellungen gerne weiter mit Ihnen im Ausschuss diskutieren. Ich mache Ihnen allerdings wenig Hoffnung, was die Zustimmung zu Ihrem Antrag angeht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs Folgendes feststellen: Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sind gemäß §§ 152, 160 und 163 der Strafprozessordnung zur Ermittlung und Aufklärung von Straftaten verpflichtet. Damit sie diesen Auftrag erfüllen können, hat der Gesetzgeber ihnen besondere Eingriffsbefugnisse und technische Ressourcen eingeräumt. Dazu zählen unter anderem auch Funkzellenabfragen, Ortungsimpulse, also Stille SMS, sowie sogenannte WLAN- und IMSI-Catcher. Für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung sind diese strafprozessualen Maßnahmen inzwischen unverzichtbar, weil sich Straftäter naturgemäß auch die technischen Möglichkeiten unserer Zeit in immer stärkerem Maße zunutze machen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Piraten, über die wir heute diskutieren, hat aus Sicht der CDU-Fraktion vor allem eines gezeigt: Die Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen machen mit Augenmaß von ihren Ermittlungsmöglichkeiten im Rahmen von Recht und Gesetz Gebrauch. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Ausdrücklich nicht bestätigt hat sich hingegen der von den Piraten in der Vorbemerkung ihrer Anfrage formulierte Verdacht, dass der Gebrauch von technischen Überwachungsmaßnahmen in NordrheinWestfalen möglicherweise aus dem Ruder laufe.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang zunächst den Hinweis, dass Funkzellenabfragen, Stille SMS, WLAN- und IMSI-Catcher jeweils keine Kommunikationsinhalte erfassen. Zudem werden diese Instrumente ausschließlich auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses oder, bei Gefahr im Verzug, aufgrund staatsanwaltschaftlicher Eilanordnung durchgeführt. Im Fall der Eilanordnung muss diese ebenfalls richterlich bestätigt werden, und zwar binnen drei Werktagen.
Von einer ausufernden Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger, wie sie durch die Fragestellungen der Piratenfraktion teilweise suggeriert wird, kann schon vor diesem Hintergrund keine Rede sein, meine Damen und Herren.
Auch die jährlichen Anwendungsfälle der genannten Maßnahmen sind überschaubar und eignen sich nicht zur Panikmache. Richtig ist zwar, dass zum Beispiel die Zahl der Funkzellenabfragen in den letzten Jahren gestiegen ist; richtig ist aber auch, dass die Zahl der Straftaten, die unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel geplant, vorbereitet oder begangen wurden und werden, ebenfalls angestiegen ist. Wer diesen Zusammenhang negiert, der vertauscht Ursache und Wirkung.
Wie aus der Strafverfolgungsstatistik des Landes Nordrhein-Westfalens hervorgeht, wurden im Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen knapp 1,1 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Die Zahl der Funkzellenauswertungen belief sich im gleichen Jahr aber gerade mal auf 3.545 Fälle. Mit anderen Worten: Nur in ca. 0,3 % aller strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kamen im Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen überhaupt eine Funkzellenabfrage zur Anwendung.
Auch der von den Piraten geschürte Verdacht, dass Funkzellenabfragen bei politischen Demonstrationen oder sonstigen Versammlungen zur Anwendung kämen, ist durch die Antwort auf die Große Anfrage widerlegt worden.
Straftaten nach dem Versammlungsgesetz erfüllen nämlich weder die Voraussetzungen des § 100a noch des § 100g Abs. 1 Strafprozessordnung. Siehe dazu auch die Antwort auf die Frage I.7 in der Großen Anfrage.
Noch geringer als bei der Funkzellenabfrage sind die Fallzahlen im Bereich der WLAN-Catcher. Diese wurden im Jahre 2013 NRW-weit genau zweimal eingesetzt, nämlich einmal vom Polizeipräsidium Essen und einmal vom Polizeipräsidium Köln.
Für die CDU-Fraktion steht deshalb fest: Rechtsfreie Räume darf es nicht geben – weder in der analogen noch in der digitalen Welt. Daher brauchen die Behörden auch in Zukunft Funkzellenabfragen, Ortungsimpulse und WLAN- sowie IMSI-Catcher.
Dass unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen, hat die Große Anfrage der Piraten bestätigt. Für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix, wie sie in dem Antrag der Piraten Drucksache 16/6118 gefordert wird, besteht daher schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten dürften darüber hinaus Besseres zu tun haben, als die in Ihrem Antrag enthaltenen 47 Einzelaspekte pro Ermittlungsmaßnahme statistisch festzuhalten.
Wenngleich wir Ihren Antrag somit in der Sache ablehnen, stimmen wir der Überweisungsempfehlung in den Innenausschuss natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Bolte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann, Sie haben eben bemängelt, dass in der Antwort der Landesregierung schwerpunktmäßig Zahlen geliefert wurden. Sie haben auch nach Zahlen gefragt – das ist eigentlich das ganze Hexenwerk dahinter; dann muss man nicht unbedingt bemängeln, dass man Zahlen zurückbekommt, wenn man nach Zahlen fragt.
Ich kenne das, wenn man eine Große Anfrage stellt und nicht genau das zurückkommt, was man mit der Frage gemeint hat. Aber der Landesregierung zum Vorwurf zu machen, dass sie das beantwortet, was man gefragt hat, das ist, Herr Kollege, nicht ganz sauber.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Bei der Hälfte der Fragen steht, dass das statistisch nicht erfasst wird!)
rungen dazu. Es gibt an der einen oder anderen Stelle auch durchaus Punkte, zu denen man eine Nachfrage stellen kann. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn wir im weiteren Verfahren die Große Anfrage möglicherweise noch einmal an anderer Stelle beraten. Man kann sich etwa die Zahlen zu Funkzellenabfragen im Bereich des Polizeipräsidiums Bielefeld anschauen, die von 159 im Jahre 2012 auf 327 im Jahre 2013 gestiegen sind. Das sind erst einmal nackte Zahlen. Aber wenn da solche Veränderungen zu finden sind, dann ist eine Nachfrage durchaus möglich. Man kann diesen Einzelfällen also durchaus auf den Grund gehen.
Grundsätzlich müssen wir hier aber Folgendes feststellen: Wir bewegen uns im Bereich der Bundesgesetzgebung. Hans-Willi Körfges hat darauf dankenswerterweise eben schon hingewiesen. Auch der Minister hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage klargestellt, dass für den Bereich der Strafverfolgung, den Sie abgefragt haben, die Regelungen der Strafprozessordnung einschlägig sind. Damit wäre also der Bundesgesetzgeber zuständig. Trotzdem können wir natürlich darüber beraten.
Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass die grüne Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode nach den Ereignissen in Dresden Anfang 2011 – Stichwort: Handygate – zum Thema „Funkzellenabfrage“ einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat; denn da gehört er hin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine ähnliche Lage haben wir bei Stillen SMS. Man kann da zunächst mal den Effekt der großen Zahl erkennen. Es sieht an einigen Stellen, wenn man sich nicht so intensiv damit auseinandergesetzt hat, möglicherweise erschreckend aus, etwa die Zahlen für Bonn, wo es 6.100 Ortungsimpulse im Jahre 2011 gegeben hat, die 2012 plötzlich auf 27.000 hochgingen und im Jahre 2013 wieder herunter. Recklinghausen war zwei Jahre in der Statistik auf null und hatte dann plötzlich über 6.000 Ortungsimpulse. In Düsseldorf ging die Zahl von 22.600 in 2011 auf 2.900 im Jahre 2013 herunter. Das sind sicherlich Schwankungen, die man sich anschauen kann. Das sind große Zahlen, die zum überwiegenden Teil aus der Tatsache herrühren, dass es sich bei Ortungsimpulsen um einen technischen Vorgang handelt, wo pro Einzelmaßnahme viele Hundert einzelne Impulse versandt werden müssen. So ist das zu erklären.
Aber nichtsdestotrotz ist die Debatte an der Stelle natürlich sinnvoll. Denn es ist immer richtig – da gebe ich Ihnen, Herr Kollege Herrmann, absolut recht –, die Frage der Verhältnismäßigkeit von Einsatzmitteln zu diskutieren.
Wir haben an verschiedenen Stellen Klarstellungen herbeigeführt, wenn wir uns etwa anschauen – wenn wir den Bereich des Bundesgesetzgebers nun verlassen –, was zu den IMSI-Catchern letztes Jahr im Polizeigesetz geregelt wurde. Wir haben im Landesrecht eine deutliche Klarstellung und Präzisie
rung für IMSI-Catcher im Bereich der Gefahrenabwehr erreicht. Wir haben auch die Prüfungsvoraussetzungen hochgesetzt. Das alles ist gut und richtig gewesen.
Es ist, glaube ich, gut, dass wir diese Debatte an verschiedenen Stellen führen. Wir können im Innenausschuss auch gerne über diese von Ihnen geforderte Matrix reden. Mir geht es da durchaus ähnlich wie Hans-Willi Körfges: dass ich aus dem Antragstext noch nicht unbedingt ersehen kann, was uns das bringt außer beschriftetem Papier.
Sie haben Fragen gestellt, Sie haben Zahlen bekommen. Das ist normale parlamentarische Arbeit. Damit kann man die Debatte nun weiter führen. Lassen Sie uns das nach vorne diskutieren. Wir haben eine ganze Menge Erkenntnisse, die wir jetzt nach vorne diskutieren sollten. Da kann man auch an der einen oder anderen Stelle nachfragen.
Für mich zeigt die Debatte aber auch, wie wir sie in den letzten Jahren immer geführt haben, dass wir mit der rot-grünen Landesregierung und mit den sie tragenden Fraktionen auf einem sehr guten Weg sind für einen hohen Grundrechtsschutz und für Verhältnismäßigkeit in der Polizeiarbeit.
Wir haben heute sehr unaufgeregt diskutiert. Ich wünsche mir, dass wir uns für die innenpolitischen Debatten angewöhnen, das häufiger zu tun, um damit ein bisschen von dem „Höher, Schneller, Weiter“ wegzukommen, das wir sonst so oft haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. Bleiben Sie bitte noch einen kurzen Augenblick bei uns, denn Herr Kollege Herrmann hat eine Kurzintervention angemeldet und dafür jetzt 90 Sekunden Zeit. – Herr Kollege Herrmann, bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Kollege Bolte, natürlich haben wir nach Zahlen gefragt und auch viele Zahlen bekommen, aber viele Zahlen auch nicht bekommen. Eine der häufigsten Antworten war: Das wird statistisch nicht erfasst. – Das ist ja auch der Hintergrund für unsere Matrix.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie mit uns einer Meinung sind, dass eine Funkzellenabfrage ein sehr starker Eingriff in die Grundrechte ist. Denn davon können wir betroffen sein, ohne dass wir überhaupt mit irgendeinem Fall zu tun haben. Das heißt, viele Unschuldige können betroffen sein.
Ich möchte eine Frage der Großen Anfrage herausgreifen: Wie viele der Verfahren mit Funkzellenabfrage sind aufgeklärt worden? Wo haben hier Verkehrsdaten eine Rolle gespielt? – Wenn dann die Antwort kommt, dass Ermittlungsverfahren komplexe Prozesse sind und aus diesem Grunde sich Feststellungen dazu, welche Rolle die Daten aus Funkzellenabfragen bei einer Tatklärung mittel- oder unmittelbar überhaupt spielen, nicht treffen lassen, dann frage ich Sie, ob Ihnen das nicht riesengroße Kopfschmerzen bereitet, wenn wir hier eine Maßnahme haben, die wirklich einen massiven Eingriff in die Grundrechte darstellt. Denn durch diese Antwort wird ja zum Ausdruck gebracht, dass wir zumindest mit den bisherigen Mitteln überhaupt nicht feststellen können, ob es etwas bringt.