Ich möchte eine Frage der Großen Anfrage herausgreifen: Wie viele der Verfahren mit Funkzellenabfrage sind aufgeklärt worden? Wo haben hier Verkehrsdaten eine Rolle gespielt? – Wenn dann die Antwort kommt, dass Ermittlungsverfahren komplexe Prozesse sind und aus diesem Grunde sich Feststellungen dazu, welche Rolle die Daten aus Funkzellenabfragen bei einer Tatklärung mittel- oder unmittelbar überhaupt spielen, nicht treffen lassen, dann frage ich Sie, ob Ihnen das nicht riesengroße Kopfschmerzen bereitet, wenn wir hier eine Maßnahme haben, die wirklich einen massiven Eingriff in die Grundrechte darstellt. Denn durch diese Antwort wird ja zum Ausdruck gebracht, dass wir zumindest mit den bisherigen Mitteln überhaupt nicht feststellen können, ob es etwas bringt.
Verehrter Herr Präsident, zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich meine Redezeit ein wenig überzogen habe. Das kommt bei mir manchmal leider vor. Das ist eine sehr schlechte Angewohnheit.
Herr Kollege Herrmann, Sie haben in Ihrer Kurzintervention zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns hier in einem grundrechtlich sehr sensiblen Bereich bewegen. Deswegen habe ich Ihnen auch zugestimmt, dass es völlig richtig ist, diese Diskussion über die Frage, was an welcher Stelle richtig und verhältnismäßig ist, und darüber zu führen, was mildere Eingriffsformen sind. Wenn ich mir die verschiedenen technischen Möglichkeiten anschaue, ist sicherlich eine Funkzellenabfrage grundrechtlich sensibler als ein Ortungsimpuls. Ein Ortungsimpuls ist weniger eingriffsintensiv als eine TKÜ-Maßnahme. In dem ganzen technischen Potpourri an Maßnahmen gibt es durchaus eine breite Vielfalt.
Ich habe vorhin zu Ihrem Antrag lediglich gesagt, dass sich mir noch nicht 100%ig erschlossen hat, was Sie da genau vorhaben, was da passieren soll,
welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.
Dass wir mit der vorliegenden Antwort auf Ihre Große Anfrage durchaus Möglichkeiten haben, über den Sachverhalt zu diskutieren, was verhältnismäßig ist, wollte ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Insofern freue ich mich auf die Debatte, die im Ausschuss vor uns liegt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit Sie merken, dass nicht alle Fraktionen gleich ticken, werde ich mich bemühen, die Redezeit nicht zu überschreiten. Ich glaube, man kann es heute relativ kurz machen.
Zunächst möchte ich festhalten, dass wir Liberale bei der Kriminalitätsbekämpfung sehr darauf achten, möglichst milde Mittel einzusetzen, möglichst wenige Daten zu erheben, möglichst wenig Privatleben zu erforschen. Das ist uns alles sehr, sehr wichtig.
Umso mehr haben wir uns ein wenig über diesen Antrag gewundert. Denn unter der Überschrift, dass man eine Erhebungsmatrix haben wolle, um merken zu können, wie tief in die Daten eingegriffen wird, wollen Sie jetzt Daten ohne Ende erheben, meine Damen und Herren von den Piraten.
Da kippen Sie aus meiner Sicht das Kind mit dem Bade aus. Laut Ihres Antrags möchten Sie die Funkzelle wissen, den Zeitraum wissen, wann er da war, welche Straftat ihm zu Last gelegt wurde, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert, welchen Erfolg man der Überwachung zuschreiben kann, ob die Daten noch einmal für das eine oder andere gebraucht wurden usw. Sie erfragen hier ohne Ende Details. Ich kann nur aus den Jahren, die ich mich mit Datenschutz beschäftige, sagen: Alle Daten, die erhoben werden, können immer für irgendetwas anderes gebraucht werden. Ich möchte nicht, dass, weil Sie berechtigterweise wissen wollen, ob zu viel erhoben wird, diese Daten genau deswegen erhoben werden und diese dann ihren Weg finden, in welche Kanäle auch immer, meine Damen und Herren.
Wir sind allerdings auch dafür, dass endlich eine Unterrichtungspflicht nach § 100b Abs. 5 StPO eingeführt wird, auch für den IMSI-Catcher. Wir sind der Ansicht, dass wir da genau hinsehen müssen.
Nur, liebe Piraten, auch das Thema mit dem Erfolg haben Sie in Ihrer Großen Anfrage nicht wirklich erfasst. Sie haben sozusagen nach Beiträgen gefragt, die die ganzen Maßnahmen gemacht haben. Aber die Frage, die auf den Punkt geführt hätte, wäre: Ist jemand aufgrund der Katalogtat, wegen der eine Maßnahme eingeleitet wurde, am Ende auch verurteilt worden?
Ich habe sie einmal bezogen auf den Bereich der Telefonüberwachung gestellt. Da hat sich herausgestellt, dass bei der angeblich so erfolgreichen Telefonüberwachung, der eine 85%ige Erfolgsquote zugeschrieben wird, niemand weiß, wie viele Leute überhaupt verurteilt wurden, weil nämlich Erfolg im Sinne der Statistik ist: Telefonüberwachung wegen räuberischer Erpressung angeordnet. – Im Telefonat sagt er: Ich bin ohne Fahrkarte gefahren. – Er ist angeklagt wegen Schwarzfahren und freigesprochen worden, weil er vor Gericht sagen konnte: Ich hatte eine Karte und konnte es hinterher belegen. – Das ist ein Erfolg im Sinne der Telefonüberwachungsstatistik.
Diese Fragen hätte ich Ihnen anempfohlen, wenn ich die Fragen, die Sie gestellt haben, als Große Anfrage dem Parlament vorgelegt hätte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. Das hat geklappt mit der Ankündigung. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister für Inneres und Kommunales, Herr Jäger. Bitte schön.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es droht nicht, dass ich die Redezeit überschreite, weil das eingetreten ist, was ich zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes schon befürchtet hatte: dass nämlich wegen großer Übereinstimmung in den Inhalten zwischen den Fraktionen das meiste schon gesagt wurde. Insbesondere Herr Körfges hat bereits zu Beginn das Thema eigentlich abgeräumt.
Ich will nur zwei Dinge noch einmal deutlich machen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Bundesrecht. Es handelt es sich um Regelungen des Bundes in der Strafprozessordnung. Diese Regelungen gelten für alle Behörden bundesweit. Im ersten Schritt ermittelt die Polizei, dass es die Notwendigkeit einer Maßnahme gibt. Im zweiten Schritt prüft die Staatsanwaltschaft rechtlich, ob eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im dritten Schritt wird das einem Gericht bzw. einem Richter vorgelegt, der ebenfalls die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen hat. Diese Regelungen der Strafprozessordnung gelten für alle Polizeibehörden der Länder und des Bundes bundesweit.
ist: Sind diese Maßnahmen eigentlich von Erfolg gekrönt? Das würde bedeuten, bei jeder dieser Maßnahmen tief in die Ermittlungsakte einzusteigen und zu prüfen, ob die Maßnahme anschließend zu einer Verurteilung geführt hat. Eine solche statistische Erhebung würde dazu führen, Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind. Damit würden Sie das genaue Gegenteil von dem erreichen, was Sie eigentlich wollen.
Insofern freue ich mich auf die Debatte im Innenausschuss, wo wir diese Positionen noch einmal miteinander vertiefen können.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich stelle fest, dass die Große Anfrage 10 der Piratenfraktion hiermit erledigt ist.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/6118. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss; dort soll die abschließende Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag wie besprochen überwiesen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6138
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen machen wir damit ernst, ein Aufstellungsverbot für Grabsteine, die in schlimmster Form der Kinderarbeit hergestellt worden sind, zu ermöglichen. Dies entspricht im Übrigen auch dem Wunsch vieler Friedhofsträger, insbesondere vieler christlicher Friedhofsträger.
Die Aufstellung von Grabsteinen gehört in unserem Land zur allgemeinen Bestattungskultur. Es ist üblich, auch oft mit edlen Steinen an geliebte Menschen zu erinnern. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden.
Meine Damen und Herren, verwerflich ist es jedoch, wenn – nach einer Schätzung des Instituts für Ökonomie und Ökumene – allein in der indischen Steinindustrie mindestens 150.000 Kinder daran arbeiten, Grabsteine für unsere Wünsche zu fertigen. Die Arbeitsbedingungen in den indischen Steinbrüchen sind bei brütender Hitze und mit ungefiltertem Steinstaub schier unerträglich. Viele Kinder sterben durch den Staub im jungen Alter durch Lungenerkrankungen. So berichtet zum Beispiel die Kampagne „Aktiv gegen Kinderarbeit“.