Möchten Sie auch eine Zwischenfrage stellen, Herr Kollege Börschel? Dann tun Sie das. – Herr Kollege Witzel, sind Sie der Auffassung …
Frau Präsidentin, ich würde gerne meine Zwischenfrage stellen, und zwar so, dass ich mich selbst noch hören kann.
Herr Schulz, tun Sie das bitte. So schrecklich laut ist es im Moment nicht. Es sind auch gar nicht so viele Abgeordnete da, dass es richtig laut sein könnte.
Herr Kollege Witzel, sind Sie der Auffassung, dass die Hinwirkungspflicht, wie sie normiert ist, ein ausreichendes gesetzlich relevantes Instrument ist, um im Hinblick auf die Altfälle der Sparkassen, aber auch jeden künftigen neuen Fall tatsächlich die notwendige Pflichterfüllung zu bewirken?
Herr Kollege Schulz, ich antworte Ihnen selbstverständlich gern auf Ihre Frage. Eine Hinwirkungspflicht kann für sich genommen nicht zwingend eine 100-%-Umsetzung sicherstellen. Wir haben aber eine Güterabwägung vorzunehmen gehabt, wie das die Experten auch dargestellt haben. Dabei ging es um die Frage, was man in der Regelung noch für praktikabel hält und was nicht.
Ich sage Ihnen ganz klar: Mich ärgert es, wenn die Hinwirkungspflicht als solche im Ergebnis noch nicht einen Erfolg der Gesetzesumsetzung realisiert. Ich
würde mir vom Finanzminister auch noch Ausführungen dazu wünschen, wie er mit den letzten verbliebenen Institutsvorständen umzugehen gedenkt, die sich bislang weigern und klar deutlich machen, dass sie auch zukünftig nicht an Publikationen denken. In der Abwägung zwischen dem, was man rechtssicher problemlos machen kann, und anderen Konstruktionen haben wir uns seinerzeit aber für diesen Weg entschieden.
Herr Kollege Schulz, deshalb haben wir für Ihr Anliegen, das Sie in Ihrem Gesetzentwurf artikulieren, auch grundsätzlich Sympathie. Einige Aspekte und Anforderungen – in puncto Maschinenlesbarkeit etc – gehen uns dann aber doch zu weit. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte, die für und gegen ein solches Gesetz sprechen, werden wir uns letztlich der Stimme enthalten.
Der Finanzminister muss seinen Ankündigungen, zukünftig konsequenter als bislang gegen die schwarzen Schafe vorzugehen, nun auch konkrete Taten folgen lassen. Es ist und bleibt daher eine zentrale Aufgabe der Sparkassenaufsicht sowie der Kommunalaufsicht, endlich und zeitnah die von uns als Gesetzgeber erwartete Vergütungsoffenlegung zu erwirken.
Ich will für die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich sagen – das ist im Bereich finanzpolitischer Themen ja längst nicht immer der Fall –, dass die Übereinstimmung in der Zielsetzung aller fünf Fraktionen dieses Hauses sicherlich etwas wert ist. Ich unterstelle dem Finanzminister auch nicht, dass er persönlich das Gesetz nicht richtig umsetzen wolle.
Aber genau deshalb würde ich Sie bitten, dem Parlament darzulegen, wie Sie mit den letzten verbliebenen Fällen zu verfahren gedenken, wo dieses Bewusstsein für Gesetzesumsetzung für Transparenz noch nicht angekommen ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will erstens sagen, dass wir in der Tat ein ausreichendes Transparenzgesetz haben, das dieser Landtag 2009 einstimmig beschlossen hat. Jedenfalls hat er die Hinwirkungspflicht darin einstimmig beschlossen. Diese Hinwirkungspflicht funktioniert nicht von selbst. Das haben wir erlebt.
Wir haben aber erlebt, dass diese Hinwirkungspflicht umgesetzt werden kann, wenn man entsprechenden Druck ausübt und deutlich macht, dass man die schwarzen Schafe nicht im Geheimen davonkommen lässt. Das haben wir gerade in den letzten, ein, zwei Jahren sehr eindrucksvoll erlebt.
Das hat dazu geführt, dass der Sachverständige Oebbecke unter anderem gesagt hat: Glückwunsch zu dem hervorragenden Ergebnis bei der Umsetzungsquote! – Das hat man bei vielen stringenteren gesetzlichen Regelungen in dieser Größenordnung nicht.
Ich bin etwas verwundert, dass, wenn man dieser Hinwirkungspflicht nachkommt und Briefe an die Gewährträger bzw. an diejenigen schreibt, die für die Sparkassen zuständig sind, in denen man deutlich macht, dass man es nicht durchgehen lässt, wenn der Hinwirkungspflicht nicht nachgekommen wird, das jetzt auf einmal ein Problem ist.
Wir machen das auf der Grundlage des geltenden Gesetzes. Deswegen haben wir es erreicht, dass es nur noch so wenige gibt, die als schwarze Schafe übriggeblieben sind. Sie haben gehört, wir machen das bei den Verwaltungsräten so, dass wir Konsequenzen ziehen, wenn die Hinwirkungspflicht nicht eingehalten wird. Und was die Vorstände angeht, werden wir uns auch an die noch einmal wenden, spätestens nach der Sommerpause.
Ich bin sicher, dass wir dann die 100 % erreichen. Und wenn wir sie bis dahin nicht erreicht hätten, sind wir immer noch besser als manche stringentere gesetzliche Regelung.
Noch eines, was die Veröffentlichung im Internet angeht: Ich gehöre zu denen, die da wirklich sehr für Transparenz sind. Aber dass das nicht vorne auf der ersten Seite als erste Information auf der Homepage einer Sparkasse stehen muss, ist, glaube ich, auch in Ordnung. Es muss sichergestellt sein, dass die Informationen aufgefunden werden können, und – wir haben es heute gehört – das ist es. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 18.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6144, den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4165 abzulehnen. Wir kommen damit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern direkt über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 16/4165 in zweiter Lesung abgelehnt.
Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (sie- he Anlage 5), sodass wir direkt zur Abstimmung kommen können.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/6145, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5545 - Neudruck. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP. Herr Kollege Stein (fraktionslos) hat zugestimmt. Das tragen wir fürs Protokoll nach. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 16/5545 - Neudruck - in zweiter Lesung unverändert angenommen und verabschiedet worden.
die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare und zur Anpassung weiterer Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat Herr Minister Dr. Walter-Borjans mitgeteilt, dass er seine Rede zu Protokoll geben wird (siehe Anlage 6) bzw. schon gegeben hat. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Nein. Sich enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrages Drucksache 16/6121 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die Aussprache und Abstimmung sollen gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)