Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren. – Für die SPDFraktion hat Herr Kollege Vogt noch einmal um das Wort gebeten, und das erhält er. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Sternberg, ich will Ihre Lesekompetenz gar nicht infrage stellen. Ich glaube, es ist bei Ihnen am Willen gescheitert, sich mit diesem Änderungsantrag auseinanderzusetzen. Die Einschätzung, dass das Urteil zum ZDFStaatsvertrag keinerlei Einfluss auf andere Gesetzgebungsvorhaben hat, teilt ja noch nicht einmal Herr Nückel mit Ihnen.

Wenn wir über die Zusammensetzung der Medienkommission reden, dann gilt doch Folgendes: Mehr Mitglieder und mehr Organisation sind ein Beitrag, um mehr Staatsferne zu erzeugen. Herr Nückel,

lassen Sie uns nur zwei Minuten über Ihren Vorschlag nachdenken, weniger Politiker in die Medienkommission zu schicken und dadurch mehr Staatsferne zu erzeugen. Dabei reden Sie aber nie von sich. Sie reden immer von den anderen, von den großen Parteien und erhöhen damit zugleich Ihren eigenen Einfluss in der Kommission. Also lassen Sie solche Vorschläge!

Unser Vorschlag ist richtig und gut, dass nämlich neue Mitglieder in die Kommission aufgenommen werden, dass sich Organisationen und Einzelpersonen bewerben und so in der Kommission mitarbeiten können.

Zum Thema „Änderung der Pressesituation in den Kommunen“: Herr Prof. Sternberg, Sie unterbreiten den Vorschlag, Rahmenbedingungen im Landesmediengesetz zu schaffen, damit Verleger im Internet Geld verdienen können. – Hunderte von Verlegern in diesem Land sind dabei, Konzepte und Ideen zu entwickeln – und dabei kam nicht eine einzige Forderung von den Experten, das Ganze im Landesmediengesetz zu regeln. Wenn Sie hierzu Vorschläge haben, bin ich darauf gespannt. Sie haben ja gleich noch ein paar Sekunden.

Lassen Sie mich noch einen Punkt zum Thema „Änderungsantrag“ ausführen. Von Ihnen kam die Kritik, dass wir Ihnen gestern noch einen Änderungsantrag zugeleitet haben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, 2009 gab es auch ein Mediengesetz, zu welchem am 2. Dezember 2009 hier im Landtag die zweite Lesung stattfand. Dazu gab es einen Änderungsantrag von CDU und FDP. Und wann wurde dieser gestellt und eingebracht? Am 1. Dezember 2009, das heißt: einen Tag vorher. Es besteht also kein Unterschied zu dem, wie wir mit unserem Änderungsantrag verfahren.

(Zuruf von der CDU)

Bauschen Sie das also nicht so auf. Damals waren Sie nicht nur in der Lage, schneller zu lesen, sondern auch schneller zu schreiben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir sind damit auf der sicheren Seite. Wir haben hier einen vernünftigen Änderungsantrag eingebracht, und wir werben um Zustimmung für dieses Gesetz.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schick.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Keymis, nicht Herr Sternberg hat hier eine Bombe platzen lassen, sondern das war Ihr Änderungsan

trag, den Sie gestern auf den Tisch geknallt haben. Der Unterschied zu uns, Herr Vogt, liegt darin, dass es sich bei Ihrem Änderungsantrag um 28 Seiten handelt und damit nicht um einzelne Punkte, sondern quasi um ein neues Gesetz. Das ist doch die Bombe.

(Beifall von der CDU)

Transparenz ist eine der großen Überschriften bei Ihrem Landesmediengesetz. Dann machen wir doch einmal transparent, worum es hier in Wirklichkeit geht: nämlich um eiskalte Machtpolitik.

(Zurufe von der CDU)

Da reicht ein Blick in § 100 Landesmediengesetz: „Die Direktorin oder der Direktor muss die Befähigung zum Richteramt haben.“ Begründet wird das mit fadenscheinigen Argumenten wie „neue Aufsichtsfunktionen“ usw. Bislang sind die Landesmedienanstalten bzw. die Medienanstalt in NordrheinWestfalen sehr gut gefahren mit Prof. Schneider, mit Klaus Schütz sowie Dr. Brautmeier, die diese Befähigung nicht haben.

Es gibt also andere Gründe, und da machen wir die doch mal transparent: Im Jahr 2010 ist Dr. Jürgen Brautmeier zum Direktor der Landesanstalt für Medien gewählt worden und nicht die Kandidatin von SPD und Grünen. Das löste große Verwunderung aus, weil die Zusammensetzung der Medienkommission eigentlich ein anderes Ergebnis erwarten ließ.

Drei Jahre sind seither vergangen. In der Zwischenzeit hat der Medienstaatssekretär sein politisches Prestigeobjekt auf den Tisch gelegt, nämlich das neue Landesmediengesetz sowie die „Stiftung Vielfalt und Partizipation“. Doch der erhoffte Applaus blieb nach dem Arbeitsentwurf aus. Was es gab, waren Backpfeifen in Form von Kritik, weil das Gesetz so nämlich nicht verfassungskonform war. Das hatte der Direktor der Landesanstalt für Medien von Anfang an gesagt. Dazu brauchte er noch nicht einmal die Befähigung zum Richteramt.

(Beifall von der CDU)

Das konnte man sofort erkennen, wenn man sich ein wenig mit dieser Thematik auseinandersetzte.

Die Folge: Über ein Jahr musste die Staatskanzlei nachbessern. Jetzt liegt der Referentenentwurf vor, und er hat immer noch eine erhebliche juristische Schieflage, wie auch die Anhörung ergeben hat.

Was geblieben ist, ist das Unbehagen in den Fraktionen von SPD und Grünen und in der Staatskanzlei in Richtung Dr. Brautmeier. Deswegen ist Ihnen der Direktor der Landesanstalt für Medien ein Dorn im Auge.

Jetzt liegen die Änderungsanträge auf dem Tisch. Darin zeichnet sich ab, dass Dr. Brautmeier im Jahr 2016 sein Amt zur Verfügung stellen muss. Ich werfe einmal einen Blick in die Glaskugel – obwohl, das

brauche ich gar nicht, denn es liegt eigentlich auf der Hand, was passieren wird: Im Jahr 2016 wird es eine neue Direktorin geben, und das wird Frauke Gerlach sein, die im Jahr 2010 gegen Dr. Brautmeier kandidiert hat.

Damit geht auch einher, dass Sie die Zusammensetzung der Medienkommission verändern möchten; denn Sie misstrauen den derzeitigen Mitgliedern, weil diese Ihrem Wunsch schon einmal nicht nachgekommen sind.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Sie organisieren in Hinterzimmern eiskalte Machtpolitik. Das hat bei der SPD in Nordrhein-Westfalen Tradition. Neu ist nur der Anstrich; hier verwenden Sie nämlich Begriffe wie „Partizipation“ und „Vielfalt“. Wir wissen aber, dass der Lack bei Ihnen relativ schnell ab ist. Dann werden wir sehen, was dabei herumkommt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Bolte das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden im Moment viel von der Digitalisierung und den Herausforderungen, die die Digitalisierung für die Medienlandschaft mit sich bringt. Gerade gestern ist das bei der Medienversammlung 2014 der LfM ausführlich und facettenreich diskutiert worden. Kollege Schick, Kollege Sternberg, da hätten Sie mal hingehen können. Das war ganz interessant und fast so lehrreich wie die Lektüre der „FAZ“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Vielfalt und Partizipation“ steht als Leitmotiv über diesem Gesetzentwurf. Es war ein tolles Verfahren. Dieses partizipative Verfahren ging über mehr als anderthalb Jahre. Insofern kann man hier nicht von einem Hauruckverfahren sprechen. Ich kann der Staatskanzlei und der Ministerin für dieses gute Verfahren nur danken.

Lieber Kollege Nückel, es ist nicht angebracht, diese partizipative Herangehensweise, die wir jetzt gewählt haben, als „NRW sucht den Supermedienwächter“ abzuqualifizieren. Es war gut, dass Sie noch mal klargestellt haben, dass Sie auch nichts von Bürgerfunk halten. Die Beteiligung der Community und die Medienvielfalt kann man doch nicht in derartiger Weise abqualifizieren. Das ist wirklich nicht in Ordnung, das müssen Sie dringend klarstellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben viel für die Sicherung der Vielfalt getan. Wir stärken den Lokalfunk. Wir sichern natürlich

auch die Netzneutralität. Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Von Schwarz und Gelb haben wir bisher immer gehört, das solle der Markt richten. Dass Sie heute Änderungsanträge vorlegen, die dokumentieren, dass Sie da einen Erkenntnisprozess durchgemacht haben, ist gut. Es wundert mich allerdings, dass Sie plötzlich auf diese Idee gekommen sind, nachdem Sie das so viele Jahre vergeigt haben.

Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Gesetz ist besonders dann gut, wenn das Gemäkel der Opposition besonders kleinkariert ist. Kollege Sternberg, Kollege Schick und Kollege Nückel, Sie haben uns heute attestiert, dass wir hier einen guten Änderungsantrag vorlegen und heute einem guten Gesetzentwurf zustimmen.

Die kompletten Änderungsanträge resultieren aus der Anhörung. Das hätten Sie hier auch mal anerkennen können.

Herr Kollege Nückel, ein Hauruckverfahren war das nun wirklich nicht. Ich weiß nicht, was Sie da von Ihrem Schlauchboot aus gesehen haben. So kompliziert ist das, was wir in diesen Änderungsantrag geschrieben haben, nämlich alles gar nicht. Das haben Sie eben sogar selber gesagt. Wir haben hier einen guten Gesetzentwurf und einen guten Änderungsantrag vorliegen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Drucksache 16/6204 – Neudruck – abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/6204 – Neudruck – angenommen.

Ich lasse zweitens über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/6218 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das ist die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/6218 abgelehnt.

Ich lasse drittens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4950 abstimmen. Bevor wir abstimmen, darf ich Ihnen aber noch folgende Hinweise geben:

Wie in der Debatte bereits erwähnt worden ist, hat die CDU-Fraktion eine dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs beantragt. Nach § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich bei der Präsidentin eingereicht werden.

Diese Voraussetzungen sind gegeben. Die Fraktionen werden sich noch verständigen, wann die dritte Lesung durchgeführt werden soll. Sollte das noch in dieser Woche der Fall sein, muss das Plenum bekanntlich vor Eintritt in die entsprechende Tagesordnung darüber befinden.

Ich weise zudem darauf hin, dass die FDP-Fraktion beantragt, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Kultur und Medien zurückzuüberweisen.