Die FDP hat sich entschlossen, die Frage nach dem Ob, also ob wir überhaupt ein Tariftreue- und Vergabegesetz brauchen, in den Mittelpunkt zu stellen.
Mit einem Schuss Realitätssinn würde man aber erkennen, dass das die falsche Frage ist. Nicht das Ob ist entscheidend, sondern das Wie, also: Wie muss so ein Gesetz gestaltet sein, damit es ein gutes Gesetz ist? Denn dass der Staat Vorbild und Vorreiter im fairen Wirtschaften sein muss, steht außer Frage.
Damit komme ich auf das eigentliche Problem zu sprechen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wurde von verschiedenen Gerichten mehrfach beklagt. Behörden und Auftragnehmer sind verunsichert und klagen über eine sinnlose Bürokratie und Auflagen, die in der Praxis nicht zu erfüllen sind. Auch die Kommunen berichten, dass es noch völlig offen ist, ob und in welchen Fällen die durch das Gesetz verursachten Mehrkosten vom Land erstattet werden. Dazu ist das Land aber nicht zuletzt durch § 21 des Tariftreue- und Vergabegesetzes verpflichtet.
Daher ist mein Appell an die Kollegen von SPD und Grünen: Vergurken Sie dieses Gesetz nicht durch rechtliche Unsicherheiten und praxisuntaugliche Vorgaben! Zeigen Sie stattdessen den Kritikern, dass eine faire und nachhaltige Beschaffung machbar ist!
Davon sind wir durch die zahllosen offenen Baustellen des von Ihnen eingebrachten Gesetzes noch weit entfernt. Das muss sich ändern.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, das Gesetz und die Rechtsverordnung wie geplant möglichst schnell zu evaluieren und dem Parlament einen verbesserten Entwurf vorzulegen.
Zum vorliegenden Antrag der FDP möchte ich ein Zitat anbringen: „Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muss man sie gut bezahlen.“ Was Goethe vor 200 Jahren erkannte, stößt bei der FDP auf taube Ohren. Wenn man abhängig Beschäftigten immer mehr Rechte nimmt, zugleich mehr Eigenverantwortung einfordert und ihnen dann aber eine faire Mindestbezahlung verweigert, wie das der Gesetzentwurf der FDP vorsieht, dann lehnen wir das ab. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Landesregierung ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen. Wir sehen weder rechtlich noch tatsächlich Anlass, das TVgG NRW aufzuheben.
Die Zielsetzung des Gesetzgebers mit Blick auf eine langfristige, auf eine nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen, die öffentliche Beschaffung mit Vorgaben zu Tarif- und Sozialstandards, zu einem vergabespezifischen Mindestlohn und zu weiteren Aspekten der Nachhaltigkeit zukunftsweisend zu gestalten, ist und bleibt richtig. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich entlohnen, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen können.
Der Gesetzgeber hat sich zur Verabschiedung des TVgG in dem Bewusstsein entschieden, dass die Umsetzung dem öffentlichen Auftraggeber in seiner Vorbildfunktion zumutbar ist und die Wirtschaft nach einer gewissen Übergangszeit auch diese Vorgaben selbstverständlich und rechtssicher umsetzen wird.
Die Landesregierung hat zudem eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die Veröffentlichung des Leitfadens, die Bereitstellung von Praxishinweisen im Rahmen der FAQ-Liste auf der Vergabeplattform, aber auch im Rahmen einer Vielzahl von Veranstaltungen die Umsetzung in die Praxis flankiert.
Insofern, Herr Bombis, wenn Sie jetzt gerade gesagt haben, wir hätten das zu schnell gemacht, erinnern Sie sich vielleicht auch an die Debatten über das Thema „Rechtsverordnung“. Da haben Sie immer gefragt, warum wir es noch einmal verschoben haben. Wir haben nämlich sehr gründlich gearbeitet. Der Vorwurf, dass das irgendwie übers Knie gebrochen worden wäre, geht ins Leere.
Im Übrigen: Auch die neuen europäischen Vergaberichtlinien werden mit ihrer Umsetzung in nationales Recht wesentliche umfangreiche Änderungen für die Vergabepraxis in ganz Deutschland mit sich bringen.
Ein Schwerpunkt dieser europäischen Vergaberechtsnovelle ist eine verstärkte Umsetzung sogenannter strategischer Beschaffungsziele, also die Berücksichtigung von sozialen, von umweltbezogenen und von innovativen Aspekten.
Hier ist mehrfach Bezug auf die Anhörung der Sachverständigen genommen worden. Der Kollege Schmeltzer hat recht: Die Argumente, die dort vorgetragen wurden, haben überhaupt kein anderes Bild auf das TVgG ergeben, als dies bereits im Gesetzgebungs- und im Verordnungsverfahren der Fall gewesen ist. Das hat also schon Eingang in die Abwägung des Gesetzgebers gefunden.
Gleichwohl nehmen wir und ich ganz persönlich die Rückmeldungen aus den Kommunen, aus den Kommunalverbänden, aus der Wirtschaft und insbesondere aus dem Handwerk hinsichtlich der Bürokratielastigkeit des Gesetzes sehr ernst. Wie Sie wissen, fordere ich sogar dazu auf, uns diese praktischen Erfahrungen mitzugeben und mitzuteilen.
Deswegen planen wir die Evaluierung des TVgG und werden deren Ergebnisse dann in eine entsprechende Novellierung einfließen lassen. Diese Novellierung wird es aller Voraussicht nach im Jahre 2015 geben. Das ist der richtige und vernünftige Weg, der nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Deswegen ist dieser Weg besser, als jetzt nur ein Gesetz zu verabschieden, das das Ganze in Luft auflöst.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen. Herr Bombis, Sie haben hier mehrfach betont, in den Zielen seien sich alle einig.
Die Kommentare der FDP zu dem wirklich historischen Beschluss, den der Deutsche Bundestag gestern zur Einführung des Mindestlohnes gefasst hat, lassen mich zweifeln, ob Sie mit den Zielen dieses Gesetzes wirklich konform gehen.
Das kam aber zu spät. Da war die Rede schon zu Ende. Man kann hier nicht dauernd Zwischenfragen stellen, wenn die Reden schon zu Ende sind. Das geht halt nicht.
Gibt es jetzt Probleme? – Die Redezeit war zu Ende. Der Minister hatte seine Rede beendet und ist gegangen.
Solche Debatten werden wir jetzt nicht anfangen – schon gar nicht am letzten Tag vor den Sommerferien. Ich bitte um Verständnis.
Wir haben die Einblendung gesehen. Dann war die Rede de facto beendet. Das ging wirklich ineinander über. So ist das hier bewertet worden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir das dann auch so halten.
Sie können sich aber zu Wort melden. Jetzt muss ich einmal schauen. – Nein, das geht auch nicht. Die Redezeit der FDP ist überzogen. Nicht einmal das kann ich Ihnen anbieten, Herr Bombis.
Jetzt sollten wir zu dem kommen, was hier vorgesehen ist, nämlich zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/6152, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4443 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Herr Stein. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/4443 in zweiter Lesung abgelehnt.
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung, Herr Kollege Bombis. Sie hätten ja auch noch die Möglichkeit der Kurzintervention gehabt.
Darüber brauchen wir jetzt auch nicht zu diskutieren. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit besteht. Das gilt für alle anderen auch.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Schemmer das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen hat schon eine sehr bürokratische Überschrift und lässt eigentlich ausschließlich Gesetzestechnik vermuten. Da