Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen Rückblick. Bevor Sie in Entsetzen ausbrechen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP: Ich werde zu einer Rückbetrachtung der Jahre 2005 und 2010 jetzt nicht kommen.
Ich will Ihnen Ihre übliche Schamesröte ersparen. Die Kommunen wissen sowieso, wer ihnen seinerzeit in die Kassen gegriffen hat.
Stattdessen möchte ich gerne zurückkommen auf die letzten Debatten zum GFG 2014 vor einem Jahr in diesem Hohen Haus.
Die erste Erkenntnis, meine Damen und Herren: Weder CDU noch FDP haben es in diesem Jahr geschafft, ihre Kritik am GFG mit konkreten Gegenvorschlägen zu unterfüttern. Ich finde das, ehrlich gesagt, schon bedenklich. Wer andere kritisiert, der soll gefälligst auch die Courage aufbringen, eigene Ideen zu präsentieren, und zwar solche, die sowohl finanziell machbar sind als auch unsere kommunale Familie entlasten und nicht belasten. Das sind, wie ich finde, zwei hohe Maßstäbe. Ob diese hohen Maßstäbe auf die beiden vorgelegten CDU-Anträge anwendbar sind, da bin ich, ehrlich gesagt, relativ skeptisch.
Die zweite Erkenntnis lautet, wie bereits im letzten Jahr diskutiert: Am System, das dem GFG zugrunde liegt, gibt es nur wenig bis gar nichts zu kritisieren. Das hat uns insbesondere das FiFo-Gutachten aus dem Jahre 2013 bewiesen. Darauf komme ich gleich noch weiter zu sprechen. Die Systematik unseres GFG 2013 hat der Verfassungsgerichtshof im Mai dieses Jahres übrigens noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Mit dem GFG 2015 entwickeln wir den Finanzausgleich im bestehenden System konsequent weiter. Dieses „konsequente Weiterentwickeln“ ist nicht leicht daher gesagt. Es verdeutlicht eines: Wir geben unseren Kommunen Beständigkeit. Wir geben ihnen Planungssicherheit. Denn wie in den Jahren zuvor, bleibt es dabei: Verbundgrundlagen, Verbundsatz bleiben in gleicher Höhe.
Auch das GFG 2015 enthält keine Befrachtung. Das heißt unterm Strich: Wir bleiben bei einer fairen Verteilung, und wir verteilen gerecht zwischen den Kommunalarten in Nordrhein-Westfalen.
Herr Abruszat, Herr Kuper, ihr Kritikpunkt am letzten GFG war, dass das ifo-Gutachten aus dem letzten Jahr noch nicht eingearbeitet war. Das hat einen guten Grund. Wir wollten dieses ifo-Gutachten nicht über die Köpfe der Kommunen hinweg einfach nur umsetzen. Wir haben den Dialog mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht, weil es immer besser ist, die Köpfe zusammenzustecken, als über die Köpfe anderer hinweg einfach nur zu handeln. Das ist gelegentlich schwieriger, auch etwas anstrengender, insbesondere vor dem Hintergrund teils sehr unterschiedlicher Meinungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden; aber es hat sich gelohnt. Wir sind zu guten Kompromissen gekommen.
Zwei Dinge will ich dabei herausstellen, zum einen die sogenannten Auszahlungen aus allgemeinen Deckungsmitteln, technisch aaD genannt – das ersetzte bisher den Zuschussbedarf II –, zum anderen die gepoolte Querschnittsschätzung oder – anders gesagt – die Zusammenfassung von Grunddaten mehrerer Jahrgänge. Aus der Summe der Daten dieser Jahrgänge ermitteln wir dann zum Beispiel die Hauptansatzstaffel oder die Gewichtung der Nebenansätze der fiktiven Bedarfe, der Schüleran
Einen Punkt haben wir nicht übernommen, Herr Abruszat, nämlich Ihre Forderung nach einer Senkung der fiktiven Hebesätze. Diesen Vorschlag haben nicht nur wir, sondern alle kommunalen Spitzenverbände unisono abgelehnt. Sportlich gesprochen, Herr Abruszat, ist diesem Vorschlag die Rote Karte gezeigt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das GFG 2015 basiert auf den Daten der Jahre 2009 bis 2011. Dieser Zeitraum wird mittelfristig ausgeweitet bis 2013. Danach peilen wir eine stabile fünfjährige Datenbasis an. Zur technischen Erläuterung: Das funktioniert ähnlich wie die Fünfjahreswertung der UEFA. Fußballfans hier im Saal wissen, was ich damit meine. Sobald ein neuer Jahrgang hinzukommt, entfällt jeweils der älteste.
Darüber hinaus berücksichtigen wir im GFG 2015 selbstverständlich die Ergebnisse des Zensus zum Stichtag 31. Dezember 2013. Insgesamt beläuft sich die Schätzung der Ausgleichsmasse derzeit auf 9,6 Milliarden €. Sollte es bei diesem Wert bleiben, wären das 150 Millionen € mehr als im Vorjahr.
Ich will an dieser Stelle bewusst die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Wie in jedem Jahr beruht die Summe auf Schätzungen. Wie wir wissen, bleiben die Steuereinnahmen der letzten Monate hinter den Erwartungen zurück. Genaueres können wir erst im Oktober sagen. Dann werden wir auch eine zweite Modellrechnung für die Veröffentlichung der gemeindescharfen Daten herausgeben.
Auch wenn die Erhöhung geringer ausfällt oder sogar ganz ausbleiben sollte, gilt für das GFG 2015: Wir bereichern uns nicht auf Kosten der Kommunen. Wir verteilen das Steueraufkommen gerecht innerhalb der kommunalen Familie. Das tun wir auf hohem Niveau als verlässlicher Partner.
Meine Damen und Herren, das GFG 2015 ist ein gutes Gesetz. Es gibt kaum einen Grund, ihm nicht zuzustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir kommen zur Aussprache. Als Erstes spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Nettelstroth.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie jedes Jahr wird nunmehr gemeinsam mit dem soeben eingebrachten Haushalt 2015 auch das Gemeindefinanzierungsgesetz für das kommende Jahr eingebracht.
Mit diesem Landesgesetz wird die Verteilung der Landesmittel an die Kommunen und die Umverteilung von Mitteln unter den Kommunen geregelt. Dabei stellt das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden 23 % seines Anteils an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer als sogenannte Gemeinschaftssteuer und seinem Anteil von vier Siebtel an seinen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zur Verfügung.
Die verteilbare Finanzausgleichsmasse beläuft sich im Jahre 2015 dank angedachter gestiegener Steuereinnahmen auf den eben von Herrn Jäger genannten Betrag in Höhe von 9,6 Milliarden €.
Meine Damen und Herren, bereits hier setzt unsere Kritik an, da diese Finanzausgleichsmasse für die notleidenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen viel zu gering bemessen ist. Ursprünglich lag dieser Verbundsatz bei 28 % und wurde von der SPDAlleinregierung bereits in den 80er-Jahren auf 23 % abgesenkt.
Im Jahr 2015 wäre bei einem solchen Verbundsatz von 28 % die Finanzausgleichsmasse um sage und schreibe 2,1 Milliarden € Höhe ausgefallen – Finanzmittel, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen dringend gebraucht hätten. Hier muss es zukünftig zwingend gelingen, die Finanzausgleichsmasse nachhaltig anzuheben, indem sich zum Beispiel durch eine nachhaltig bessere Wirtschaftspolitik in NordrheinWestfalen das Steueraufkommen und damit auch die Verteilungsmasse erhöhen und gegebenenfalls auch eine Erhöhung des Verbundsatzes angedacht werden kann.
Den 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geht es schlecht. In den letzten drei Jahren befanden sich rund 176 Kommunen in einem Haushaltssicherungskonzept. Das sind 44,4 % aller NRW-Gemeinden. Die finanziellen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz kommen zunehmend ins Wanken. Die Satzungsautonomie der Kommunen wird durch Sachzwänge bei den Ausgaben zur Farce. Etwaige finanzielle Handlungsspielräume tendieren gen null.
Gemäß IT.NRW hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände Ende 2013 einen neuen Schuldenhöchststand von 59,8 Milliarden € erreicht. Damit sind 38 % der kommunalen Gesamtschulden aller Flächenländer von NRW-Kommunen zu verantworten, obwohl Nordrhein-Westfalen nur 21,7 % der Einwohner Deutschlands stellt.
Noch dramatischer ist die Situation bei den Kassenkrediten, wo Nordrhein-Westfalens Kommunen zwischenzeitlich rund 26 Milliarden € aufgehäuft haben und damit 53 % der kommunalen Kassenkredite aller Flächenländer in Nordrhein-Westfalen zu verorten sind.
Wie sehen die Konzepte der rot-grünen Landesregierung aus? – Da ist zunächst der Stärkungspakt zu nennen, der die Finanzausgleichsmasse um 115 Millionen € vorab reduziert, sodass selbst die 61 Zahlungsempfängerkommunen ihre eigene Hilfe anteilig selbst mitfinanzieren dürfen. Die Solidarpaktkommunen müssen ihrerseits weitere 91 Millionen € einzahlen. Das ist ein ungerechtes System der Umfinanzierung, gehören doch zu den vermeintlich reichen Kommunen auch rund ein Drittel der Stärkungspaktkommunen, die sich selbst in einem Haushaltssicherungskonzept wiederfinden.
Im Übrigen werden die Stärkungspakt- und Solidarkommunen durch fiktive Hebesätze bei der Gewerbesteuer reichgerechnet, obwohl diese Gewerbesteuererträge faktisch gar nicht erwirtschaftet werden. Doch noch fataler ist die Wirkung auf noch erfolgreiche Kommunen, weil letztlich eine gute Haushalts- und Wirtschaftspolitik in diesem Land bestraft wird.
Daneben wurden die HSK-Zeiträume auf zehn Jahre verlängert und dabei Planzahlen vorgegeben, die von der tatsächlichen Einnahmeentwicklung gerade bei den Gewerbesteuererträgen nachhaltig nicht erreicht werden. Eine Bilanzkosmetik ohne strukturelle Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage der Kommunen gaukelt eine Sicherheit vor, die faktisch nicht gegeben ist.
All dies sind Maßnahmen, die allenfalls dazu geeignet sind, um über die Zeit zu kommen, aber an den eigentlichen Problemen nichts ändern – im Gegenteil.
Geht doch der Abwärtstrend bei den NRWKommunen weiter kräftig voran. Nicht nur, dass die NRW-Kommunen bundesweit am meisten verschuldet sind, sie sind auch noch die Kommunen mit den höchsten Steuerhebesätzen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Liegt der durchschnittliche Hebesatz bei der Grundsteuer B im Jahre 2013 bundesweit bei 351 Punkten, so waren es in Nordrhein-Westfalen 453 Punkte, also 29 % über dem Bundesdurchschnitt. Dabei zeigt die Dynamik weiter nach oben, insbesondere wenn man feststellen muss, dass alleine im Jahre 2013 rund 93 % aller NRW-Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben haben.
Bei der Gewerbesteuer ist die Lage nicht sehr viel anders. Lag der Bundesdurchschnitt 2013 bei 350 Punkten, so liegt er in Nordrhein-Westfalen bei 433 Punkten, also 23,7 % über dem Bundesdurchschnitt. Auch hier ist die Dynamik nach oben unverkennbar, haben doch allein seit 2010 rund 80 % der NRW-Kommunen die Gewerbesteuer erhöht.
NRW ist damit das Flächenland mit den höchsten Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätzen in Deutschland, ein Standortnachteil im Wettbewerb um neue Unternehmen, der gerade unsere Nachbarländer freuen dürfte. Nicht umsonst wird in Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen die rot-grüne Landesregierung als der beste Wirtschaftsförderer für ihre eigenen Länder angesehen.
Dabei trägt das Land selber dazu bei, indem zum Beispiel in Nideggen und Altena sogenannte Sparkommissare eingesetzt wurden, die im Wesentlichen die Steuern erhöhen. Damit werden die verbliebenen Bürger und Unternehmen noch höher belastet und die Städte noch unattraktiver für potenzielle Neuansiedlungen. Hier wird allenfalls ein Trading-down-Effekt ausgelöst und verstärkt, der die eigentliche Problemlage nicht auflöst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Rot-Grün hat kein Rezept gegen das kommunale Verschuldungsproblem. Rot-Grün hat kein Rezept gegen die Steuererhöhungsspirale. Rot-Grün hat kein Rezept für starke und wettbewerbsfähige Kommunen in NRW. Stattdessen wird einzig und allein auf Zeit gespielt, um noch ein wenig über die Runden zu kommen.
In diesem Zusammenhang ist besonders besorgniserregend, dass trotz Rekordsteuereinnahmen, historisch niedriger Zinsen und nachhaltiger Entlastung durch den Bund für die NRW-Kommunen kein Licht am Ende des Tunnels erkennbar ist. Die rotgrüne Landesregierung lässt auch Konzepte vermissen, wie der hohe Kommunalisierungsgrad in Nordrhein-Westfalen reduziert werden kann. Im Gegenteil: Es wird noch versucht, den Kommunen zusätzliche Aufgaben aufzudrücken, ohne diese adäquat mit Finanzmitteln zu unterlegen. Allein die Diskussion über die Konnexität der schulischen Inklusion hat das in diesem Jahr deutlich gemacht.
Letztlich bleibt ein GFG 2015 mit unzureichenden Mitteln, über deren Verteilung die beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände kräftig streiten dürfen. Die Diskussion über den Hauptansatz, Demokratiefaktor, Schüleransatz, Soziallastenansatz, Zentralitätsansatz und Flächenansatz werde ich nicht hier im Plenum führen; sie wird sicherlich im Fachausschuss zu führen sein.
An dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass wir mit unseren Anträgen zu den fiktiven Hebesätzen, dem Demografiefaktor und dem Stabilisierungsfonds selber eigene Akzente in die Diskussion einbringen werden – neben den bereits bestehenden Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände und aus den zahlreichen wissenschaftlichen Abhandlungen.
Das GFG steht auch vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen. Die stetig steigenden Soziallasten, insbesondere bei den Kreisen und kreisfreien Städten, aber auch der enorme Anstieg der Asylbewer
berzahlen und die damit einhergehenden Unterkunfts- und Krankheitskosten bergen neue Herausforderungen für die Kommunen in NordrheinWestfalen.
Ein Gemeindefinanzierungsgesetz, das eine unzureichende Finanzausgleichsmasse nur jedes Jahr neu umverteilt, ohne wirkliche Transparenz, ohne zukunftsfähige Ansätze und ohne Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen, wird die Finanzprobleme der Kommunen trotz nachhaltiger kommunaler Steuererhöhungen weiter vergrößern.
Wenn es nicht in absehbaren Zeiträumen gelingt, die Finanzausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern, droht vielen der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.