gesetzes und zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6123
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6690, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6123 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf selbst, der in seiner ursprünglichen Fassung und damit unverändert angenommen werden soll. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/6690 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6123 in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/6684 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/6685 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um ein Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/6686 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es kommen noch einige wichtige Abstimmungen. Ich bitte um Konzentration.
der Behauptung des Kreises Paderborn, der Kreisstadt Euskirchen sowie der Stadt Recklinghausen, §§ 17 bis 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW – vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17) sowie §§ 1 bis 22 Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW – vom 14. Mai 2013 (GV. NRW. S. 253) verstießen gegen das Recht der ge
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6691, zu dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/6691 angenommen.
der Vorlage des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die §§ 31, 32 des Hochschulrahmengesetzes in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgesetzes vom 28. August 2004 sowie die Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie für den Studiengang Humanmedizin ein Vergabeverfahren vorsehen, bei dem nach Abzug einiger Vorabquoten 20 % der Studienplätze allein nach dem Grad der Qualifikation (unter Bildung von Länderquoten), 60 % der Studienplätze maßgeblich nach dem Grad der Qualifikation (ohne Bildung von Länderquoten) und 20 % der Studienplätze nach Wartezeit (ohne Beschränkung auf Be- werbungssemester) vergeben werden und bei dem die für eine Zulassung in der Wartezeitquote erforderliche Anzahl an Wartesemestern regelmäßig die Dauer eines normalen Studiums übersteigt
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6692, zu dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag in Drucksache 16/6652. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/6652 bei einer Gegenstimme angenommen.
Die Übersicht 22 enthält acht Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.