„Zudem werden wir prüfen, ob auch eine auskömmliche Finanzierung des Beratungsangebots der Frauenberatungsstellen und -notrufe gesetzlich in dem obengenannten Gesetz zur Frauenhausfinanzierung abgesichert werden kann.“
Hier ist eben schon auf den Aktionsplan hingewiesen worden. Ich denke, wir sollten ihn zunächst einmal abwarten, um dann zu schauen, wie wir damit umgehen.
Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf sicherlich auf den Weg bringen. Wieweit sie dabei zum Beispiel Probleme wie die Konnexität berücksichtigt, bleibt abzuwarten.
Es gibt in diesem Haus eine breite Mehrheit für die Aufwendungen, die der Landeshaushalt für diese Aufgabe zur Verfügung stellt, und das ist gut so. Wir wollen und müssen aber auch die Kommunen in der Verantwortung für die Finanzierung behalten; das sage ich hier ausdrücklich. Den Betroffenen vor Ort ist am besten geholfen, wenn in den Wohnorten auch die Kompetenz und die Verantwortung angeordnet werden. Gerade weil nicht nur die Frauen, sondern auch deren Kinder betroffen sind, ist die räumliche Nähe erforderlich. Sie verlieren sonst nämlich auch die Kontakte zu ihren Freunden. Durch diese räumliche Nähe können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frauenhäuser wesentlich unkomplizierter auch die unterstützenden Leistungen in Beratung und Finanzierung in den Kommunen für die Frauen aktivieren.
Die Fälle der gewaltbetroffenen Frauen sind nie einheitlich. Jeder Frau muss individuell geholfen werden. Und das wird so bleiben – initiativ und unmittelbar in zugewandter Arbeit.
Inwieweit das bisherige Hilfesystem ausreicht oder verbessert werden kann, darüber werden wir dann noch im Ausschuss sprechen. Wir zollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Frauenhäuser und der Beratungsstellen hohen Respekt für ihre Arbeit.
Eine Bemerkung zum Schluss: Anlässlich unserer Ausschussreise nach Alkmaar haben wir gelernt, wie unsere niederländischen Nachbarn lokale Frauenhäuser organisieren. Hier abschließende Schlüsse zu ziehen muss, so glaube ich, unser gemeinsames Ziel sein. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt und leider – das haben wir ja schon alle miteinander festgestellt – auch keine Seltenheit. Dem zu begegnen ist eben nicht nur ein Frauenproblem, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung. Es ist auch eine Herausforderung aller politischen Ebenen. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, Herrn Kern, dass Sie gerade noch mal unterstrichen haben, dass auch die Kommunen mit in der Verantwortung stehen, Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, sie brauchen die Möglichkeit, Zuflucht in einem Frauenhaus zu finden. Auch darüber sind wir uns hier alle einig. Nur das Wie ist offensichtlich das Problem, über das wir hier alle miteinander diskutieren und beraten.
Ich möchte an dieser Stelle trotz der durchaus sehr positiven Worte von Herrn Kern noch mal hervorheben, dass es Rot-Grün gewesen ist, das die Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung zurückgenommen hat.
Wir haben die vierte Frauenhausstelle wieder eingeführt. Und wir haben auch sonst noch was im Bereich der Frauenhilfeinfrastruktur obendrauf gepackt.
Ich möchte Folgendes auch noch mal unterstreichen – die Worte von Herrn Laschet gestern haben mich sehr schockiert –: Weder die Frauenförderung noch der Schutz von Frauen vor Gewalt ist irgendwie „bla, bla, bla“.
schwierig. Die Demonstration heute hat gezeigt, dass das Thema vielen Menschen auf den Nägeln brennt. Ich möchte an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen über alle Fraktionen hinweg danken, die draußen gewesen sind, die mit den Frauen gesprochen haben und die dort gezeigt haben, dass wir hier gemeinsam um Lösungsmöglichkeiten ringen.
An der Stelle möchte ich sagen: Trotz aller Unterschiede im Detail – lassen Sie uns nicht nur heute gemeinsam draußen stehen, sondern lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und uns gemeinsam dieser Herausforderung stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frauenhilfeinfrastruktur leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Und sie leistet einen ganz grundsätzlichen Beitrag zum Opferschutz. Frauenhäuser sind aber eben nicht nur Zufluchtsorte; sie dienen auch dazu, Frauen und ihren Kindern Perspektiven aufzuzeigen, auch wie ein neues Leben jenseits von unter Umständen gewaltgeprägten Familienverhältnissen möglich ist.
Dazu braucht es aber auch der verbesserten Netzwerkarbeit und des verbesserten Zusammenwirkens der unterschiedlichsten Akteure im politischen Bereich, in der Verwaltung, in der Kinder- und Jugendhilfe, auch in den Stellen für familienbezogene Leistungen usw., um Perspektiven und vor allem nachhaltige Lösungen für die Frauen und ihre Kinder zu finden.
Um die Rahmenbedingungen der Frauenhilfeinfrastruktur zu verbessern und die individuellen Problemlagen der von Gewalt betroffenen Frauen besser in den Blick nehmen und dort besser Unterstützung gewähren zu können, brauchen wir eine Bedarfsanalyse, wie dies auch von Prof. Rixen in seinem Gutachten bereits eingefordert worden ist. Denn für eine effektive und nachhaltig wirkende Frauenhilfeinfrastruktur bedarf es valider Daten zu den konkreten Hilfebedarfen betroffener Frauen und ihrer Kinder.
Wir müssen auch bislang weniger gut erreichte Zielgruppen in den Blick nehmen, beispielsweise Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationsgeschichte oder Frauen in Wohnungsnotlagen. Dazu ist der schon mehrfach erwähnte „Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ ein entscheidender Schritt. Es geht hier um eine Gesamtstrategie; die Kollegin SteiningerBludau hat das schon angesprochen.
In diesem Zusammenhang will ich sagen: Auch wenn sich dieser Antrag – durchaus zu recht – nur auf die Finanzierung von Frauenhäusern bezieht, müssen wir auch über die Frauenberatungsstellen und über die Frauennotrufe sprechen. Denn auch sie leisten einen ganz wichtigen Beitrag im Bereich der psychosozialen Beratung von Frauen, die sich in Notlagen befinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, ich möchte natürlich auch noch kurz etwas zu Ihrem Antrag sagen: Ich teile ganz viel von dem, was Sie in Ihrer Analyse schreiben; vieles von dem ist sicherlich richtig. Allerdings möchte ich doch noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen; denn konkrete Ideen zur Sicherstellung der von Ihnen geforderten nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäusern bleiben Sie in Ihrem Antrag leider schuldig. Ich bin gespannt, ob das eine oder andere dazu noch in den Ausschussberatungen folgt. Denn allein mit den Worten „Das müsste man aber haben“ wird die Finanzierung nicht sichergestellt werden können. Dazu braucht es Konkreteres. Ich hoffe da auf konkretere Ideen.
Ich gebe Ihnen auch da recht: Wir müssen auch über die männlichen Opfer häuslicher Gewalt sprechen. Aber das darf im Antrag doch nicht nur als Appendix zur Frauenhausfinanzierung stehen.
Nehmen Sie sich doch die Zeit, dazu noch einen eigenen Antrag zu schreiben. Das ist mit Sicherheit ein sehr lohnendes Thema. An der von Ihnen gewählten Stelle war das sachlich-fachlich nicht hundertprozentig richtig platziert.
Ich hätte mir auch gewünscht, noch einen Satz zur Situation der von Gewalt betroffenen Mädchen zu lesen und dazu, was wir zur Sicherstellung einer Zufluchtsstruktur für sie gebrauchen noch könnten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Gewalt Betroffener ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Deshalb ist es für uns Liberale wichtig, ein Umdenken beim Handeln und beim Verhalten der Gesellschaft zu bewirken. Wir müssen präventiv agieren, die Weitergabe von Gewalt von Generation zu Generation unterbrechen und gewaltlose Konfliktlösungen stärken. Das ist eine Herkulesaufgabe, denn unsere Gesellschaft ist bunt. Sie lebt sowohl von Einflüssen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, die Gewalt bis heute anders definieren, als auch von Einflüssen des modernen medialen Zeitalters.
Ein gut ausgetüftelter Aktionsplan kann wie eine Impfung gegen Infektionskrankheiten das Gewaltproblem eindämmen. Deshalb ist die Teilnahme an der dem „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ vorgeschalteten Steuerungsgruppe für uns Liberale wichtig und bedeutsam gewesen. Wir bedauern sehr, dass sich der Abschluss der Steuerungsgruppe mit der Abgabe von Handlungsempfehlungen für einen Landesaktionsplan an die rot-grüne Landesregierung um ein Vierteljahr verzögert hat. Für meine Fraktion darf ich betonen, dass wir uns den Landesaktionsplan, dessen Umsetzung bevorsteht, sehr genau anschauen und bei Bedarf auch Korrekturen einfordern werden.
Eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Frauenhäuser auf möglichst unbürokratische Art und Weise ist wünschenswert. Dennoch hat diese Angelegenheit mit dem heutigen Antrag einen sehr faden Beigeschmack bekommen. Ich finde es bedauerlich, dass der Piratenantrag offensichtlich nur deshalb initiiert worden ist, weil heute vor dem Landtag eine Veranstaltung der LAG Autonomer Frauenhäuser stattgefunden hat.
Es hat mich persönlich sehr geärgert, dass Sie mit diesem wichtigen Thema hier und heute Schönwetterpolitik machen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern einleiten, müssen wir prüfen, ob und gegebenenfalls wie wir bzw. der Bund mit der IstanbulKonvention umgehen. Sie ist im August in Kraft getreten und empfiehlt einen Frauenhausplatz je 10.000 Einwohner. Wir haben hier in NRW – Stand 2011 – eine Quote von 1:28.000. Es stellen sich daher drei Fragen, die geklärt werden müssen:
Erstens. Wann wird die Bundesregierung die Istanbul-Konvention ratifizieren, und welche Auswirkungen wird dies für NRW haben?
Zweitens. Bedarf es in NRW wirklich einer Frauenhausplatzquote von 1:10.000, oder sollte die nordrhein-westfälische Frauenhausplatzquote auch nach anderen Faktoren, zum Beispiel dem Grad der Verstädterung, berechnet werden?
Drittens. Wann ist geklärt, ob es eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser geben wird oder nicht?
Gerade die letzte Frage ist aus meiner Sicht zu klären, wenn wir das Finanzierungssystem für Frauenhausplätze umstellen wollen. Im Übrigen vermisse ich genau diesen Aspekt in Ihrem Antrag.
Stattdessen wollen Sie von der Piratenfraktion eine Beschlussfassung herbeiführen, dass pauschal alle
Frauenhäuser eine Finanzierung sichergestellt bekommen, unabhängig von der Kapazitätsauslastung. Mit diesem Punkt werfen Sie die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit vollkommen über Bord.
Mit einer solchen Forderung holen Sie uns Liberale nicht ins Boot. Wir stehen für eine solide Haushaltspolitik mit einer Ausgabenpolitik, die wohl dosiert und qualitativ hochwertig sein muss. Das ist ein Spagat, den wir uns nicht scheuen zu machen.
Bedauerlich ist auch, dass die EU-Konvention mit keinem Wort erwähnt wird. Ich stelle also fest, dass Ihr Antrag auch an dieser Stelle zu kurz greift.
Abschließend möchte ich festhalten, dass wir im Rahmen der Anhörung zum Oranje Huis erfahren haben, dass, was die Beratung betrifft, dringender Handlungsbedarf nicht nur bei den Tätern und den Opfern, sondern auch bei den Kindern besteht. Wir brauchen also stationäre sowie ambulante Beratungs- und Schutzangebote sowohl zur Vor- als auch zur Nachsorge. Ich erhoffe mir, dass dies auch im Landesaktionsplan aufgenommen und in Angriff genommen wird. Das ist ganz wichtig, damit der Schalter in den Köpfen unserer Mitbürger umgelegt und die Gewalt eingedämmt wird.