Ich komme zum Ende. Aus der heutigen haushälterischen Sackgasse kommen wir natürlich durch Sparen heraus. Da ist die Landesregierung bisher unseriös. Das wissen wir. Andererseits müssen wir aber auch den Gründergeist stärken und ein neues Klima schaffen. Wir müssen die Innovationskraft der Start-ups stärken, aber auch die der bestehenden Industrie ausbauen.
Fazit: Jobmotor an und digitalen Strukturwandel endlich ordentlich anpacken! Dann müssen wir uns auch nicht dauernd über die unseriöse Haushaltspolitik dieser Landesregierung ärgern. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Stein. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Duin in Vertretung des Ministers der Finanzen, Herrn Dr. Walter-Borjans. Bitte schön, Herr Wirtschaftsminister.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nur zur Klarstellung: Der Kollege Walter-Borjans ist nicht erkrankt, sondern geht Dienstgeschäften in Berlin nach.
Darüber reden wir bei diesem Tagesordnungspunkt im Grunde auch. Die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind in vollem Gange. Beinahe täglich findet sich in der Presse ein neuer Vorschlag von Finanzministern der Länder, aber auch vom Bundesfinanzminister Schäuble, der laut Presseberichten den Vorschlag geäußert haben soll, die Schuldenbremse zu modifizieren. Der Bund sei, so hieß es, bereit, einen Teil der strukturellen Verschuldungsmöglichkeiten des Bundes an die Länder abzutreten.
Dieser Vorschlag ist in der Arbeitsgruppe der Finanzministerinnen und Finanzminister zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu keinem Zeitpunkt ein Thema gewesen. Gleichwohl hat die FDP-Fraktion ihn zum Anlass genommen, hier diesen Antrag zu stellen.
Sie fordern von der Landesregierung erstens, dass sie sich bei den Verhandlungen zu den BundLänder-Finanzbeziehungen für eine Erhaltung des bestehenden Neuverschuldungsverbotes einsetzt.
Sie fordern zweitens, dass wir auf die Bundesregierung einwirken sollen, damit die Neuverschuldungsmöglichkeiten für den Bund auf 0,0 % herabgesetzt werden.
Sie fordern drittens einen gesetzlichen Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen das Neuverschuldungsverbot.
Das alles verwundert ohnehin; denn auch das sei der Wahrheit halber noch einmal in Erinnerung gerufen: Die Bundestagsfraktion der FDP hat damals, als es sie noch gab, der Aufnahme der Schulden
bremse in das Grundgesetz überhaupt nicht zugestimmt. Insofern sind manche Äußerungen dazu schon verwunderlich.
Wichtig ist aber zunächst einmal, sich die Ausgangssituation vor Augen zu führen: Ende 2019 laufen die Regelungen des Finanzausgleichs aus. Zahlreiche weitere Verteilungsmechanismen, wie zum Beispiel das Thema „Entflechtungsmittel“, knüpfen an die Laufzeit des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an. Zudem läuft der Solidarpakt II aus.
Also müssen jetzt die Lösungen zur Neugestaltung entwickelt werden. Zunächst wurde deshalb eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt. Im Juni hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder die Finanzminister beauftragt, Grundlagen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde die schon erwähnte Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich unter anderem mit der Schaffung von Voraussetzungen zur Einhaltung der Schuldenregel in den Länderhaushalten befasst. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch meinen Kollegen den Kovorsitz der Arbeitsgruppe inne. Dort werden die entsprechenden Positionen unseres Landes deutlich gemacht und die eingebrachten Vorschläge bewertet.
Neben den technischen Regelungen zur Schuldenbremse sind für eine dauerhafte Einhaltung der Schuldenregel in den Länderhaushalten auch eine bedarfsgerechte Finanzverteilung und die dauerhafte Sicherung einer soliden Einnahmebasis im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erforderlich. Das Ziel bleibt ein ohne Kredite ausgeglichener Haushalt, der zugleich die Handlungsfähigkeit des Landes gewährleistet.
Wir schließen keinen faulen Pakt mit dem Bund, sondern wir setzen uns in den laufenden Verhandlungen für die Interessen Nordrhein-Westfalens ein. Dabei verfolgen wir die bereits im Koalitionsvertrag klar festgelegten Ziele. Wir stehen zu unserer Aussage: Solidarität ist keine Frage der Himmelsrichtung. Und wir stehen zu unserem Ziel: Kommunen weiter stärken.
Dabei bleiben wir bei dem konkreten Zeitplan. Die Finanzminister werden der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe berichten und dann zur Jahresministerpräsidentenkonferenz im Oktober
Vorfestlegungen in laufenden Verhandlungen tragen nicht dazu bei, einvernehmliche Lösungen bei einer solch komplexen Interessenlage zu finden. Die von der FDP-Fraktion geforderte Festlegung auf eine Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur
Schuldenbremse und eine Intervention zulasten des Bundes zur Reduzierung seines Verschuldungsspielraums auf 0,0 % zum jetzigen Zeitpunkt liegen ganz bestimmt nicht im Interesse NordrheinWestfalens.
Die letzte Forderung der FDP-Fraktion überrascht besonders. Auf Landesebene sollen gesetzliche Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen das Neuverschuldungsverbot verankert werden. Darauf ist in der Debatte schon durch verschiedene Vorredner hingewiesen worden. Deswegen möchte ich nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Kommission zur Reform der nordrhein-west
fälischen Verfassung – auch unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten – auf Antrag aller Fraktionen eingesetzt wurde. Der Arbeitsauftrag umfasst unter anderem den Themenkomplex „Einführung einer Schuldenbremse nebst gegebenenfalls geeigneten Sanktionsinstrumenten“, so heißt es in dem entsprechenden Papier. Deshalb ist die Verfassungskommission der richtige Kontext, um die Frage entsprechend zu behandeln.
Eine Entschließung des Parlaments zur Einführung eines Sanktionsmechanismus im Landesrecht zum jetzigen Zeitpunkt würde der Arbeit der Kommission deutlich vorgreifen. Dort ist der richtige Ort, und man wird sich im ersten Halbjahr 2015 damit befassen. Lassen Sie uns die Ergebnisse der Beratungen in der Verfassungskommission abwarten. In die Diskussion werden Sie sich sicherlich entsprechend einbringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Die Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung über ihren Antrag Drucksache 16/6861 beantragt und darüber hinaus nach § 42 unserer Geschäftsordnung eine Abstimmung zu den vier einzelnen Beschlusspunkten.
Kommen wir zunächst zur Abstimmung über die einzelnen Punkte. Ich rufe nur die arabische Ziffer auf und bitte dann um die entsprechende Stellungnahme aus dem Parlament dazu.
Wer möchte Punkt 1 der Beschlussfassung unter III zustimmen? – Herr Kollege Stein, fraktionslos, die CDU- und die FDP-Fraktion stimmen zu. Wer stimmt gegen Punkt 1? – Die Fraktion der Piraten, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Punkt 1 mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt Punkt 2 der Beschlussfassung zu? – Herr Stein, fraktionslos, CDU und FDP. Wer stimmt gegen Punkt 2? – SPD, die Grünen und die Piraten.
Ich rufe auf Punkt 3: Wer stimmt diesem Punkt zu? – Herr Stein, fraktionslos, die FDP und die CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der Piraten, die SPD und die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist hier so beschlossen wie bei den vorherigen Punkten auch, und Punkt 3 ist abgelehnt.
Wer stimmt Punkt 4 der Beschlussfassung zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der Piraten, SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Es enthalten sich Herr Stein, fraktionslos, und die CDU. Gleichwohl ist auch Punkt 4 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun stimmen wir noch über den gesamten Antrag in der zuvor geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? – Die Fraktion der Piraten, die SPDFraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung des Kollegen Stein, fraktionslos, ist damit der Antrag Drucksache 16/6861 in seiner Gesamtheit abgelehnt.
Habt ihr alle aufgezeigt? – Teufel auch! Dann wollen wir das so zur Kenntnis nehmen. Bei Enthaltung der CDU ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6873
Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NordrheinWestfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6874
Überarbeiteter Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchfüh- rungsverordnung – WTG DVO)